Startprobleme

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • FRED2012 schrieb:

      aber der Anlasser gab keinen Mucks
      Da muss man aktiv messen welcher Kontakt keine Freigabe gibt. Kupllungsschalter, Freigabe vom Vorglührelais oder der Anlasser selber.
    • Startprobleme

      Hallo berme,
      ich hatte schon beim ersten "Startversagen" vor drei Jahren daran gedacht, einen Systemtest durchführen zu lassen. Kam aber zu der Überlegung, dass ein derartiger Test sicherlich nur dann zu einem Diagnose-Ergebnis führt, wenn der Fehler "aktuell" ist. Der Yeti streikt leider nicht direkt vor einer Skoda-Werkstatt.

      Vor der zweiten Startverweigerung in den letzten Tagen habe ich ja zwischenzeitlich mehrere Hundert problemlose Starts vollzogen. Somit macht ein von Dir empfohlenes Diagnosegerät sicherlich Sinn, da im Falle "X" direkt getestet werden kann.

      Aber, man muss auch die Kenntnis haben, die ausgelesenen Werte mit -wiederum bekannten- Mini-, Max- und Sollwerten vergleichen zu können. Oder besteht die Möglichkeit, die ausgelesenen Werte zu dokumentieren und in der Werkstatt vorzulegen? Desktop-PC, Notebook, Tablet und Smartphone sind vorhanden.

      Für den Ungeübten beginnt das Problem schon damit, wo wird das Diagnosegerät angeschlossen?

      Gruß

      FRED
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