Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ich habe gerade tel. beim :F: den Termin zur 1. Inspektion ausgemacht, habe vorab erklärt, dass auf keinen Fall dieses ominöse "update" installiert werden darf, auch nicht heimlich! Ich könnte das nach der Inspektion nämlich festellen.

      Das wurde mir zugesichert, sie würden sich ja sonst mir gegenüber strafbar machen, sie müssten Meldung darüber an Skoda machen und damit sei der Fall vorerst für mich erledigt.

      Falls sie sich doch darüber hinwegsetzen sollten brennt aber der Baum bei ihnen! :cursing:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Käfer62 schrieb:

      Ob die Betriebserlaubnis erlischt, wenn in der entsprechenden Frist das Update nicht aufgespielt wird, ist rechtlich auch noch nicht endgültig geklärt.
      Das ist nicht die Frage. Manche auf der Seite der VW-Kunden stehende Anwälte sind der Ansicht, dass die betroffenen Fahrzeuge von Anfang an gar keine wirksame Typgenehmigung gehabt haben. Dann könnte auch nichts erlöschen und bräuchte auch nichts zurückgenommen werden. Diese Ansicht stellt jedoch eine Mindermeinung dar. Ich persönlich halte sie für abwegig, da jedenfalls in Deutschland die Erteilung der Typgenehmigung durch Verwaltungsakt (VA) erfolgt. Ein VA ist aber nur dann per se unwirksam, wenn er nichtig ist, d.h. unter einem ganz besonders schwerem Mangel leidet. Dazu gehören ausdrücklichen nicht VAe, die durch arglistige Täuschung bewirkt wurden. Die Typgenehmigung kann also allenfalls rechtswidrig sein und bleibt als solche so lange wirksam, bis sie zurückgenommen wurde, was aber nur innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Kenntnis der die Rechtswidrigkeit begründenden Tatsachen möglich ist.

      Andreas
    • ... mal abgesehen davon, dass die die Typgenehmigung erteilt habende Behörde nicht das Deutsche KBA ist ;)

      Gruß
      Patrick
      People who think they know everything are a great annoyance to those of us who do. (Isaac Asimov)
    • berme schrieb:

      Nach Abgas-Update gibt es wieder Probleme mit VW-Autos
      morgenpost.de/wirtschaft/artic…robleme-mit-VW-Autos.html
      Dass die AGR zu einem Zielkonflikt führt, ist ja nun hinlänglich bekannt. Einen Zielkonflikt der besonderen Art hat aber auch VW. Nach außen muss VW das Update rechtfertigen und bestreiten, dass es zu Schäden führt, denn andernfalls wäre das Update "tot". Nach innen kommen Folgeschäden VW aber durchaus entgegen, denn schließlich hat VW - wie auch andere Hersteller - die Schummelei damit versucht zu rechtfertigen, dass bei vollem Einsatz der AGR Schäden drohen. Das Update könnte für die Richtigkeit dieser These ein besserer Beweis sein als jegliches Sachverständigengutachten und könnte dann tatsächlich zu einer Rechtfertigung der AGR-Abschaltung führen und gleichzeitig auch belegen, dass die anderen Fahrzeughersteller genauso die AGR abschalten. Der schwarze Peter läge dann beim KBA.

      Andreas
    • minoschdog schrieb:

      Das wurde mir heute morgen tel. quasi bestätigt, den Termin zur Inspektion kann ich nicht zeitnah erhalten, da die Werkstatt gut ausgelastet sei, ua. mit Dieseln mit höherer Laufleistung, die nach dem "update" rumzicken.
      Die gute Auslastung kann ich bestätigen und von daher ist es auf jeden Fall empfehlenswert, den Termin für eine Inspektion durchweg ein paar Wochen vor "Fälligkeit" zu vereinbaren.

      Bei meinem Motorrad habe ich jetzt schon den Termin für die Inspektion in Verbindung mit TÜV für den 6. Juni festgemacht.

      Gruß Kajo
    • "Die großen Unterschiede bei den Emissionen zwischen Labortests und Straßenbetrieb waren demnach bereits seit 2004 bekannt."

      Quelle: spiegel.de/wirtschaft/unterneh…vermeidbar-a-1136756.html

      Und jedem interessierten Autofahrer war doch wohl bekannt, dass die Verbrauchswerte im Labor "gefahrenen" Verbrauchswerte deutlich unter den im Straßenbetrieb erreichbaren Werten lagen.
    • Kajo schrieb:

      Und jedem interessierten Autofahrer war doch wohl bekannt, dass die Verbrauchswerte im Labor "gefahrenen" Verbrauchswerte deutlich unter den im Straßenbetrieb erreichbaren Werten lagen.
      Das schon, aber hatte man eine Wahl , außer kein Auto kaufen ? Danke liebe Hersteller das wir als Kunden für Eure Versäumnisse und Vera.... jetzt büßen müssen.
    • Kajo schrieb:

      Und jedem interessierten Autofahrer war doch wohl bekannt, dass die Verbrauchswerte im Labor "gefahrenen" Verbrauchswerte deutlich unter den im Straßenbetrieb erreichbaren Werten lagen.
      ... und wir wissen auch schon länger, dass du als "interessierter Autofahrer" es gut findest und tolerierst, wenn die Autoindustrie (VW im Besonderen) - mit Hilfe der Lobbyisten die ganze Welt bescheißt.
    • Die "Welt" sprich EU-Gesetzesgebung und die nationalen Kraftfahrtämter haben sich selbst "beschissen", indem sie Normen hart an der physikalischen Machbarkeitsgrenze aufgestellt haben, diese nur für den Testbetrieb definiert haben, aber leider ohne die entsprechend genauer nachprüfen zu können oder sogar nachprüfen zu wollen. Daraufhin haben (fast) alle Hersteller gemogelt. Dies haben zuerst die US-Behörden gemerkt. Womöglich arbeiten die besser und gewissenhafter als ganz Europa?

      Der größte Fehler der Europäer war nur die Grenzwerte, Meßmethoden und Konformitätsfaktoren festzulegen. Dazu sollten m.M.n. noch zusätzlich die Abgasnachbehandlungs-Technikkomponenten fest und eindeutig vorgeschrieben werden, z.B. Dieselpartikelfilter für Diesel ab 01.01.2000, betriebsaktive AGR-Kühlung für Turbodiesel ab 01.09.2009, AdBlue für Turbodiesel ab dem 01.09.2014, NOx-Doppelkatalysator für Turbodiesel ab dem 01.09.2017, Feinstaubfilter für Benziner ab dem 01.09.2017 etc. Dazu Messungen in praktischen straßenbetriebsnahen Modi. Das wäre der bessere Weg gewesen der weniger Schlupflöcher für Mogeleien offen lassen würde. Zudem wäre es für den Verbraucher übersichtlicher, denn eine Frage: "Hat dieser Benziner schon den Feinstaubfilter?" würde viele Enttäuschungen kurz nach dem kauf (z.B. ab Ende dieses Jahres für Benziner ohne Filter) ersparen.

      Bei der ganzen Vorgehensweise wird man das Gefühl nicht los, dass die Politik und Behörden den Beschiss seitens der Industrie billigend in Kauf genommen haben, indem sie nur auf die "freiwillige Selbstkontrolle" der Hersteller vertraut haben. Das funktioniert anscheinend in Europa nicht mehr und hier werden einige Vorteile des amerikanischen Systems deutlich, welches zwar auch weitgehend auf die "Selbskontrolle" der gewinngierigen Hersteller vertraut, aber bei Nichteinhaltung astronomisch horrende Strafen entgegen setzt.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von BernhardJ ()

    • Einspruch Euer Ehren

      YETI_in_red schrieb:

      wenn die Autoindustrie (VW im Besonderen) - mit Hilfe der Lobbyisten die ganze Welt bescheißt.
      Hallöchen Yeti_in_red,
      Wenn ich mir das so durchlese, frage ich mich, wer bescheißt hier wen?
      Die EU gibt eine Prüfung nach NEFZ vor. Alle Automobilhersteller dürfen selber prüfen und reizen die Vorgaben bis an die Grenzen zu ihren Gunsten aus ( na schön, einer überschreitet eventuell eine Grenze :D ). Die dabei ermittelten Werte werden ungeprüft vom Kraftverkehrsamt übernommen und die Zulassung ist erfolgt.
      Wenn die EU bereits 2004 von dieser Problematik wußte und nach 12 Jahren erst zu einem Ergebnis kommt, ist das für mich eine Verschleierung ihrer eigenen Unfähigkeit und ein Armutszeugnis.
      de.wikipedia.org/wiki/Fahrzyklus
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
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