was die wollen und was Du machst, sind zwei verschiedene Dinge. Wenn Du einen Versicherungsvertrag ohne Werkstattbindung hast, kannst Du Deinen Wagen reparieren lassen, bei wem Du möchtest. Es gibt zig Urteile die sich mit diesem Thema beschäftigt haben. Grob gesagt, es gibt sehr enge Grenzen für eine Verweisung durch die Versicherungsgesellschaft.
Hier einige Beispiele:
kfz-betrieb.vogel.de/suchergebnis/?keyword=verweisung
rippchen_ schrieb:
und trotzdem will die HUK, dass ich immer die günstigste Werkstatt nehme
MfG
old man
Nichts ist so beständig wie der Wandel
Heraklit von Ephesos
Heraklit von Ephesos
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