Demont. Anhängerkupplung => Abdeck Deckel entfernung ...

    • [ Anbauteile außen ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Käfer62 schrieb:

      Die AHK ist doch bestimmt ab Werk!


      Nein, fehlte beim Yeti aus Riga. Die hab ich vom Händler Nachrüsten lassen (Westfalia). Und dieser Händler meniete es geht mit ohne Eintragung!

      Käfer62 schrieb:

      Du wirst so eine EG-BE für den Träger haben!


      Ist ein Thule, sollte eigentlich sowas vorhanden sein.

      Käfer62 schrieb:

      Alles gut!


      Deine Worte in Gottes Ohr! :saint: ^^

      Grusz
      Horst
    • CEHorst schrieb:

      Und dieser Händler meinte es geht mit ohne Eintragung!

      Da hab ich mal ein Zitat aus Wikipedia:
      Die Voraussetzungen für einen abnahmefreien Anbau der AHK nach § 19 Abs. 3 StVZO sind im Einzelnen in Deutschland wie folgt:
      Die Anhängerkupplung muss über eine EU-Zulassung verfügen (Prüfzeichen mit e beginnend). Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist, eine weitere Prüfung des Anbaus ist dann nicht erforderlich.
      Einrichtungen ohne EU-Zulassung oder E-Prüfzeichen müssen nach Anbau durch eine Überwachungsorganisation (ÜO wie FKÜ, KÜS, GTÜ) oder der technischen Prüfstelle (TP wie DEKRA oder TÜV) geprüft werden. Dabei wird der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert und nach bestandener Prüfung ein Teilegutachten (TGA) erstellt.
      Sofern die Einrichtung nicht mit Hilfe der allgemeine Betriebserlaubnis, der EG-Betriebserlaubnis oder dem Teilegutachten durch die Zulassungsbehörden in die Fahrzeugpapiere eingetragen worden ist, muss das Schriftstück während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krads mitgeführt werden.

      Deine Westfalia hat die EU-Zulassung, der Fachbetrieb hat sie eingebaut, sicherheitshalber würde ich noch die Papiere der AHK mitführen, dann ist wirklich alles gut! :)
      Ähem - waren wir nicht beim Deckel ;)
      Admin, bitte notfalls verschieben.

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • BernhardJ schrieb:

      Die Diskussionen um die abnehmbare AHK beim Yeti (ist glaube ich schon die drölfundbaffzigste hier)
      Pssst! Das wird hier nicht gern gelesen :)

      Ich würde sie ja auch abnehmen, ich hatte schon einige blaue Flecken am Schienbein, wegen Anhängerkupplungen. Aber man muss eben nicht.
      Ob der Schaden dann größer ist, bezweifle ich auch...mir ist jemand auf meinen T3, mit AHK, leicht aufgefahren, da war nix dran, der andere hatte da schon mehr kaputt. Wäre keine AHK verbaut gewesen hätte der andere weniger Schaden gehabt, an meinem wäre aber mehr gewesen...

      Grüße
      Carsten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von carstix ()

    • BernhardJ schrieb:

      Die Montage bzw. Demontage dauert nicht einmal zwei Minuten, nimmt euch bitte diese und gut ist.

      Das ist streng vom Alter abhängig, nicht von dem der AHK sondern von dem, der sie montiert. :nana:

      Reine Montage oder Demontage dauert bei mir auch nicht länger, bis ich aber unten bin und vor allem wieder in der senkrechten.... :motz:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Dann musst Du halt noch am Training Deines Hundes ein wenig arbeiten... :P

      Aber ernsthaft, dazu muss man sich doch nicht hinlegen... leicht in die Hocke reicht.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Bernhard,

      das hast du falsch verstanden, Pit ist doch nicht so groß, der muss zur AHK hochklettern, nicht herunter.
      Deshalb schreibt er ja, bis ich aber unten bin, er muss ja dann herunterspringen und das ohne Netz und doppelten Boden... :wech:
    • minoschdog schrieb:

      bis ich aber unten bin und vor allem wieder in der senkrechten....


      Hab mir die Partellasehne beschädigt ca. 7 Wochen her komme nicht runter kann gerade seit letzter Woche vorn sitzen nützt mir aber auch herzlich wenig kann sowieso nicht fahren kann die Kupplung nicht betätigen . Also wäre es mir egal ob sie drann oder ab ist :whistling:
      Intelligenz wird oft verwechselt mit der Fähigkeit, seine Dummheit besser verbergen zu können als andere Menschen.

      Gruß: Klaus
    • Also sollte bei mir der Fall eintreten...

      dass eine nicht entfernte Anhängerkupplung rechtliche oder Versicherungstechnische Schwierigkeiten machen sollte, habe ich einfach den Schlüssel verloren und darum die AHK nicht entfernen können.
      P.s.: Keiner wird gezwungen auf mein Auto aufzufahren oder so knapp vorbeizugehen dass ein Schaden entsteht.
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