Demont. Anhängerkupplung => Abdeck Deckel entfernung ...

    • [ Anbauteile außen ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Hallo zusammen,

      ja, ja, Deckel abreißen und wieder daran klemmen :cursing:
      Was habe ich diese Lösung schon verflucht.
      Dass Skoda diese Billigvariante einsetzt ist für mich unverständlich. Dabei hat der Mutterkonzern doch schon beim Golf V vorgemacht, wie es billig und trotzdem einigermaßen händelbar geht. Deckel oben einsetzen und unten zwei Exzenter zum Verriegeln um 90° drehen.

      :D Gruß
    • WETMAN schrieb:

      Dürfen wir Neuen denn noch im Thread " Wo war ich" mitspielen?


      Sicher nicht, so ein Forum lebt ja gerade auch von den Neulingen.

      Trotzdem ist es sehr ärgerlich, wenn solche Latrinenparolen wie "man muss die AHK abbauen" immer wieder aufkommen. Es ist eindeutig nicht so, es gibt diesbezüglich kein Gesetz oder ähnliches, und es gibt auch keinen einzigen Fall, wo jemand tatsächlich wegen der montierten AHK irgendetwas zahlen musste. Sollte es da inzwischen etwas geben, gerne das Aktenzeichen des Urteils hier rein, ansonsten bitte möglichst keine unwahren Dinge hier als Tatsache hinschreiben. Das gilt für neue wie auch "alteingesessene" Forennutzer...
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Der Deckel ist nicht besser oder schlechter, wie der vom Golf Plus.

      Beim Golf Plus muss er in der Mittel leicht durchgebogen und dann herausgerissen werden.
      In 6 Jahren habe ich 3 Deckel verbraucht, weil die Haltenasen abgebrochen sind.

      Beim Yeti ist das Material wesentlich weicher.
      Und die Zugkraft, die man zum lösen braucht, ist deutlich geringer.
      Wie schon beschrieben, Hand in die Griffmulde und leicht nach unten ziehen.
      Gehört ein wenig Überwindung dazu.

      Das Einsetzen finde ich allerdings schlechter.
      Man muss alle Nasen seitlich und unten nacheinander reindrücken.

      Bedenken habe ich nur, wenn der Kunststoff nach ein paar Jahren hart wird.
      Bei VW hat das Teil 10,- € gekostet. Wird hier dann wohl auch nicht wesentlich teurer sein.

      Aber da wir gerade beim Thema sind.
      Die abnehmbare AHK hat eine Öse für das Abreißseil (rechts oben an der Hakenaufnahme).
      Allerdings finde ich, dass die zu hoch liegt. Ich habs noch nicht ausprobiert.
      Für mich sieht das so aus, dass das Abreißseil bei Spannung in den Kunststoff oberhalb der Aussparung einschneiden würde.
    • Wie soll denn Spannung auf das Abreißseil kommen? Ausgenommen ist natürlich der Ernstfall, da soll es ja so sein.
      Wenn im Fahrbetrieb Spannung aufgebaut wird, hast du ein Problem und das wird nicht die Beschädigung des Kunststoffs sein ;) .
      Dank des Dieselbetrugs auch ohne Kfz aus dem VW-Konzern ganz glücklich :D .
    • Oecherjong schrieb:

      Aber so wie es aussieht, reißt mir das dann den Kunststoff vom Stoßfänger auf.

      Ich hänge das Abreißseil immer in die Öse ein, im normalen Fahrbetrieb schubbert da auch nichts irgendwo am Kunststoff.
      Im Ernstfall hab ich andere Sorgen als ein aufgeschlitzter Stoßfänger =O
      Hat abba nix mit dem Deckel zu tun :whistling:

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • demontierbare AHK demontieren ??? => Meinung ÖAMTC Verkehrsjurist

      Hallo !

      Wie versprochen habe ich heute o.a. Telefonat geführt.

      Meinung / Aussage wie folgt:

      - Lt. StVO / KFG sollten demontierbare AHK wenn nicht geschleppt wird demontiert werden.
      Steht irgendwo in den o.a. Gesetzen.
      Genaueres Nachsehen habe ich "IHM" erspart, da folgende Auskunft für mich maßgebender war:

      - Im Schadenfall stellt sich die Situation der gegnerischen Versicherung wie bereits weiter oben beschrieben dar.
      Ein Mitverschulden durch die Erhöhung des Schaden, durch die, nicht im Zugbetrieb genützte, demontierbare
      AHK wird die gegnerische Versicherung vermutlich mit Erfolg geltend machen.

      Für mich heißt das, dass ich versuchen werde, im Rahmen meiner Möglichkeiten, meine Faulheit zu
      überwinden und die AHK im "nicht Zugbetrieb" zu demontieren.

      Soweit vielleicht ein bisschen "Licht ins Dunkel" ...

      LG

      Bernhard

      .
    • bkramer schrieb:

      Hallo !

      Wie versprochen habe ich heute o.a. Telefonat geführt.

      Meinung / Aussage wie folgt:

      - Lt. StVO / KFG sollten demontierbare AHK wenn nicht geschleppt wird demontiert werden.
      Steht irgendwo in den o.a. Gesetzen.
      Genaueres Nachsehen habe ich…


      Tja, leider mal wieder eine falsche Auskunft eines Unwissenden.

      Wenn es ein Gesetz gibt in dem das steht, soll er es nenen. Ist ja wohl nicht zu viel verlangt. Und daß die Versicherung "vermutlich" mit Erfolg irgendwas geltend machen könnte, ist noch nie passiert und mangels passender Gesetze wird es auch nicht passieren.

      Was mich nun noch interessiert: Mit wem um Himmels willen hast du telefoniert?!

      Edit:
      Ach, jetzt sehe ich es überhaupt erst... Ösiland! OK, da mag es solche Gesetze geben. Wo Polizisten die Geschwindigkeit auch schätzen dürfen halte ich alles für möglich. Aber auch da würde mich die Fundstelle in den Gesetzestexten interessieren!
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • bkramer schrieb:

      Steht irgendwo in den o.a. Gesetzen.

      Jaaaa, in den österreichischen Gesetzen mag das so sein, in den deutschen steht es nicht!
      Dennoch kann im Schadensfall passieren, dass eine Teilschuld aufgebrummt wird. Es ist halt das Prinzip der Verpflichtung zur Schadensminimierung und damit sind wir im Zivilrecht.
      Ich kenne noch keine entsprechenden Urteile, vielleicht kennt @floflo eins ?(

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Herne schrieb:

      dass eine AHK auch mit abgenommenem Haken ein anderes Schadensbild ergibt als ein Heckaufprall ohne AHK. Und nun?

      Mehr als den Haken abnehmen kannst Du ja nun mal nicht :D und erwartet auch keiner von Dir!

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • WETMAN schrieb:

      ja, ist ja gut. Entschuldigung, dass wir "Schüler" den Alteingesessenen hier im Forum mit Ihrer Erfahrung noch nicht das Wasser reichen können und es wagen ein für uns neues Thema anzusprechen und vorher nicht eine halbe Stunde die vorhandenen Threads durcharbeiten.
      Offensichtlich muss ich mich entschuldigen, wie soll man von einem "Schüler" verlangen die Anhängerkupplungsdiskussion nicht in einem Thread zu führen, wo es um die Abdeckung geht, wenn es nicht mal die Profis schaffen. Das es die Diskussion schon mehrfach gegeben hat war eher nebensächlich und musst du auch nicht wissen.

      WETMAN schrieb:

      ..ich glaube, dann ist das Forum auch bald tot, weil von den erfahrenen Usern schon alles gesagt wurde und wir neue lästige User suchen dann halt nur noch....
      Dürfen wir Neuen denn noch im Thread " Wo war ich" mitspielen?
      Hier kann jeder mitspielen wo er möchte und von mir aus auch weinen, wenn ihm jemand sein Förmchen weggenommen hat :)

      Da der Thread jetzt eh schon mit der AHK zugefüllt ist...
      Ich hatte mal bei einer der vorigen Diskussionen bei der HUK nachgefragt. Da kam die klare Aussage, das die AHK nicht abgenommen werden muss und man keine Teilschuld bekommt.

      WETMAN schrieb:

      Er trüge eine Mitschuld und müsse den Schaden anteilig Zahlen. Es kam zu einem Rechtsstreit, den mein Vater gewonnen hat.
      Wenn man sie abnehmen müsste, hätte dein Vater verloren.

      Grüße
      Carsten
    • carstix schrieb:

      WETMAN schrieb:

      ja, ist ja gut. Entschuldigung, dass wir "Schüler" den Alteingesessenen hier im Forum mit Ihrer Erfahrung noch nicht das Wasser reichen können und es wagen ein für uns neues Thema anzusprechen und vorher nicht eine halbe Stunde die vorhandenen Threads durcharbeiten.
      Offensichtlich muss ich mich entschuldigen, wie soll man von einem "Schüler" verlangen die Anhängerkupplungsdiskussion nicht in einem Thread zu führen, wo es um die Abdeckung geht, wenn es nicht mal die Profis schaffen. Das es die Diskussion schon mehrfach gegeben hat war eher nebensächlich und musst du auch nicht wissen.

      WETMAN schrieb:

      ..ich glaube, dann ist das Forum auch bald tot, weil von den erfahrenen Usern schon alles gesagt wurde und wir neue lästige User suchen dann halt nur noch....
      Dürfen wir Neuen denn noch im Thread " Wo war ich" mitspielen?
      Hier kann jeder mitspielen wo er möchte und von mir aus auch weinen, wenn ihm jemand sein Förmchen weggenommen hat :)

      Da der Thread jetzt eh schon mit der AHK zugefüllt ist...
      Ich hatte mal bei einer der vorigen Diskussionen bei der HUK nachgefragt. Da kam die klare Aussage, das die AHK nicht abgenommen werden muss und man keine Teilschuld bekommt.

      WETMAN schrieb:

      Er trüge eine Mitschuld und müsse den Schaden anteilig Zahlen. Es kam zu einem Rechtsstreit, den mein Vater gewonnen hat.
      Wenn man sie abnehmen müsste, hätte dein Vater verloren.

      Grüße
      Carsten


      =O huuuch. ich bin beeindruckt ... :P Du hast es echt drauf! :thumbsup:
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.