Anmeldung eines EU-Fahrzeugs

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Anmeldung eines EU-Fahrzeugs

      Hallo,

      ich werde in den nächsten Wochen wohl meinen (ersten) Yeti bekommen. Ich habe erstmals auch ein EU-Fahrzeug bestellt. Die Papiere bekomme ich vor Abholung zugesandt. Meine Frage ist ob ich den Pkw problemlos zugelassen bekomme (evtl. mit Tageszulassung im Ausland oder in Deutschland). Teilweise ist zu lesen, dass der Pkw bei Anmeldung vorgeführt werden muss.
      Hat da jemand Erfahrung?
      Eine Kurzzeitzulassung/Überführungskennzeichen wäre eine Alternative, das Fahrzeug ist dann jedoch nur haftpflichtversichert, Kasko ist dann wohl nicht möglich.....

      VG
    • Wenn du alle nötigen Papiere vom EU Händler zugesandt bekommst, kannst du das Auto ohne Vorführung bei deiner zuständigen Zulassungsstelle zulassen.
      Du benötigst dann nur noch eine evb Nummer deiner Versicherung. Die kann man auch telefonisch erfragen.
      Warum willst du nur eine Tageszulassung oder ein Kurzzeitkennzeichen ?
    • Na, ich will ja eigentlich kein Kurzzeitkennzeichen.......ich habe aber mehrfach gelesen, dass das Straßenverkehrsamt zum Abgleich der FIdenNr auf Vorführung bestehen kann.
      z.B.
      .......Sollte Ihr Straßenverkehrsamt auf eine Vorführung des EU-Autos bestehen, dann müssen Sie den EU-Wagen leider mit Kurzzeitkennzeichen überführen........
    • Von einer Vorführung bei Yeti Neuwagen habe ich noch nie gehört. Aber um auf Nummer sicher zu gehen rufe einfach bei deinem Zulassungsamt an.

      Ich benötigte damals nur die COC Papiere, KFZ Brief, und eine evb Nummer. Bin damit zum Zulassungsamt (Terminvereinbarung beachten) habe die Schilder bekommen, und bin damit zum EU Händler von Berlin in den Spreewald gefahren.
      Beim zweiten EU Wagen hat sich der Händler in Berlin selber drum gekümmert, der musste auch nichts vorführen.
    • ...die Kontodaten (IbAN) hätte ich in den 3h dort auch locker eintragen können...

      Also ich fasse mal zusammen, ich brauchte diese Woche für die Zulassung meiner EU-Tageszulassung:

      1.) KFZ Brief + Schein (I+II) Da die Tageszulassung in DE erfolgt ist = Ummeldung eines KFZ aus einen anderen Kreis
      2.) EVB der Versicherung
      3.) Perso (und ggf. Vollmacht + Perso)
      4.) SEPA Formular mit IBAN zur Abbuchung der KFZ Steuer (Kann man bei uns vorher ausdrucken...)
      5.) EC oder Bargeld für die Gebüren beim Amt :whistling: und für das Kennzeichen
      6.) Kaufvertrag (Es wurde nicht nach gefragt, jedoch Überkopf draufgeschielt und dann deutlich entspannter (als ein Händler erkannt wurde?) etwas in den PC eingetragen)
      7.) COC Papiere (brauchte ich eigentlich nicht, war schon in DE "zugelassen"...)
      - was ich vergessen habe:
      8.) vorher Termin vereinbaren
      9.) Zeitung oder Buch mitnehmen...
      - was ich mir Wünsche:
      10.) Zuweisung des Kennzeichen im Vorfeld, das würde alles deutlich beschleunigen :sleeping:

      und dann nur noch den Yeti beim Händler abholen... :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von uuups ()

    • Es kommt an, wo man die Zulassung macht

      Im Ebersberg habe ich vom Händler per Post zugesandte COC, Kaufrechnung und den Versicherungsvertrag vom HUK vorgelegt, habe die Nummer bekommen, beim Pressdienst die Kennzeichen anfertigen lassen und nach ca. 1/2 Std. den KFZ-Brief, KFZ-Schein, gestempelte Kennzeichen und Papiere abgeholt. Danach bin ich mit meinem bisherigen Fahrzeug zu dem Händler gefahren, dort hat man an das gekaufte Fahrzeug die Kennzeichen montiert und das Altauto in Zahlung genommen. Mit dem neuen Yeti bin ich dann schon nach Hause gefahren. Kein Problem!
      In München hätte ich damit ganz sicher unter den Türken und Arabern im Warteraum halben Tag verbracht.
    • Bei der Zulassung in Baden-Württemberg -hier Karlsruhe- muss das KFZ vorgeführt werden, ein freundlicher Mitarbeiter vergleicht persönlich die Fahrgestellnummer mit den Papieren. Brief, EVB, COC und Perso muss natürlich vorhanden sein, Formulare kann man sich vorher auf der Homepage der Zulassungsstelle herunterladen und ausfüllen, sowie ein Wunschkennzeichen reservieren. Bei mir lief es unkompliziert, mit kostenlosen 5 Tage Überführungskennzeichen (hat der Händler bezahlt) in Ebersberg abgeholt und am nächsten Tag zugelassen.

      Viel Spaß mit dem neuen
    • Womöglich gibt es da Bundesländer bezogene Unterschiede ? Oder sind das nur Stichproben ?
      In Berlin ist keine Vorführung (jedenfalls bei Neuwagen aus der EU und Deutschland) notwendig. Ich glaube das würden derzeit die beiden unterbesetzten Zulassungsstellen auch gar nicht schaffen. (Zustände wie in Istanbul ;) )
      Momentan sind für Privatpersonen 14 Tage Wartezeit (Terminvergabe)
      Zum Glück musste ich mich beim letzten Yeti nicht drum kümmern, da der EU Händler direkt in Berlin sitzt, und einen Zulassungsdienst beauftragt hat.
      Die machen die Termine weit im voraus.

      Kauft man den Yeti in einem anderen Bundesland muss man sich soweit ich weiß, in der Regel selbst um die Zulassung kümmern.

      hier mal eine Leistungsbeschreibung (Berlin), bei der eine Vorführung des Fahrzeuges notwendig ist.
      service.berlin.de/dienstleistung/326041/standort/121362/

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • Einführung CH?

      Ich glaube yamyam verwendet die Bezeichnung "Strassenverkehrsamt". Typisch für diese Bezeichnung ist die Schweiz. Dann sieht die Geschichte schon ein wenig anders aus.
      Modifikationen: + Bolero Radio + Ambientebeleuchtung + LED innen + TSI Abdeckung + Lenkrad Leder + Schmutzfänger v/h + Steinschlagschutzgitter + Dämm-Matte Motor + Edelstahlschutz Stossfäng. hint. +
    • rebbe schrieb:

      In München hätte ich damit ganz sicher unter den Türken und Arabern im Warteraum halben Tag verbracht.


      Bei uns in Hamm/Westfalen hat man die zentrale Zulassungsbehörde schon vor Jahren aufgelöst. Jetzt geht man, wie mit sonstigen behördlichen Dingen (Ausweis / Steuerkarte...) zum jeweils zuständigen Bezirksamt. Die Wartezeit ist bei mir nie länger als 10 Minuten gewesen.

      Ich muss demnächst auch wieder hin um mein neues Motorrad zu zulassen.

      Gruß Kajo
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