Verabschiedung >Umstieg auf Vitara<

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • bot mir dann statt der schriftlichen (hab es schwarz auf weiss) DAT Schätzung vom Samstag, über 19100€ Händler EK ! (mit der Autoverkäuferin abgemacht)16000 - 17000 € Inzahlungnahme an 12000€ unter Verkaufspreis


      Eine schriftliche DAT Schätzung des Händlers oder Verkäufers bedeutet m.E. keine verbindliche Inzahlungsnahmesumme.
      Man müsste dazu den genauen Wortlaut des Schriftstücks wissen um eventuell zu klagen, aber wenn das Wort Schätzung drin steht ,kann es schwierig werden.

      Aber egal BadenXD soll froh sein , daß das Geschäft nicht zustande gekommen ist, wenn ich lese was sein noch fast neuer Yeti mal gekostet hat.
      Vermutlich laut obiger Aussage mal ca 28500€.
    • Rechtlich ist die Sache tatsächlich nicht so eindeutig wie viele meinen. Es kann sogar passieren das eine Inzahlungnahme vom Kunden wieder zurück genommen werden muss. Kommt immer genau auf den Vertragstext an. Oftmals ist eine Inzahlungnahme nur ein Kommissionsgeschäft. Das würde bedeuten das ein Händler das Auto zurück geben könnte. Ist einigen z. B. schon bei Insolvenz des Autohauses passiert. Der Insolvenzverwalter hat dann den ehemaligen Kunden ihre in Zahlung gegebenen Fahrzeuge zurück gegeben; natürlich im Gegenzug für die im Vertrag eingetragene Inzahlungnahmesumme.
    • msbot schrieb:

      Rechtlich ist die Sache tatsächlich nicht so eindeutig wie viele meinen. Es kann sogar passieren das eine Inzahlungnahme vom Kunden wieder zurück genommen werden muss. Kommt immer genau auf den Vertragstext an. Oftmals ist eine Inzahlungnahme nur ein Kommissionsgeschäft. Das würde bedeuten das ein Händler das Auto zurück geben könnte. Ist einigen z. B. schon bei Insolvenz des Autohauses passiert. Der Insolvenzverwalter hat dann den ehemaligen Kunden ihre in Zahlung gegebenen Fahrzeuge zurück gegeben; natürlich im Gegenzug für die im Vertrag eingetragene Inzahlungnahmesumme.

      Da hast du recht, die Händler machen bei Inzahlungnahmen immer 2 verschiedene Verträge, einmal den Kaufvertrag für das Neufahrzeug (darin wird jedoch dann auf den in Zahlung zu nehmenden Wagen verwiesen, beide Verträge hängen also zusammen) und zum anderen einen Kaufvertrag, Kommissionsvertrag oder was auch immer für den Gebrauchten.

      Im Normalfall hängen also beide Verträge zusammen, die eine Partei kann nicht so ohne weiteres ohne Einverständnis der anderen Partei nur EINEN dieser beiden Verträge einseitig aufkündigen.

      Bei Insolvenz wird es schwierig, denn dann müsste auch das Neuwagengeschäft wieder rückgängig gemacht werden, es sei denn, der Händler hat beide Verträge nicht verbunden, also keinen Eintrag im Neuwagenvertrag gemacht, dass ein Auto soundso für soundsoviel Euro in Zahlung genommen wird, sondern eben keinen Hinweis darauf gemacht und zum anderen hatte der Händler den Gebrauchtwagen nicht gekauft, sondern nur in Kommission genommen. Meines Erachtens müssen diese beiden Bedingungen erfüllt sein, damit ein Insolvenzverwalter überhaupt so handeln kann.

      Bei ordentlichen Inzahlungnahmen kann sowas nicht passieren.


      Grüße
      Udo
    • berme schrieb:

      bot mir dann statt der schriftlichen (hab es schwarz auf weiss) DAT Schätzung vom Samstag, über 19100€ Händler EK ! (mit der Autoverkäuferin abgemacht)16000 - 17000 € Inzahlungnahme an 12000€ unter Verkaufspreis


      Eine schriftliche DAT Schätzung des Händlers oder Verkäufers bedeutet m.E. keine verbindliche Inzahlungsnahmesumme.
      Man müsste dazu den genauen Wortlaut des Schriftstücks wissen um eventuell zu klagen, aber wenn das Wort Schätzung drin steht ,kann es schwierig werden.

      Aber egal BadenXD soll froh sein , daß das Geschäft nicht zustande gekommen ist, wenn ich lese was sein noch fast neuer Yeti mal gekostet hat.
      Vermutlich laut obiger Aussage mal ca 28500€.

      Laut der Schilderung von ihm wurde doch bereits alles klar gemacht, man einigte sich auf den Kaufpreis und auf den Inzahlungnahmepreis, sogar schriftlich! Der Händler wollte in diesem Fall "nochmal nachverhandeln", mehr Geld herausschinden, warum auch immer. Eine fiese Art ist das, sowas macht man nicht, entweder man schließt ein Geschäft unter Vorbehalt der Genehmigung des Chefs ab, oder endgültig ........ oder lässt es bleiben.

      Das würde ich dem Händler NICHT durchgehen lassen!


      Grüße
      Udo
    • udogigaherz.:Da hast du recht, die Händler machen bei Inzahlungnahmen immer 2 verschiedene Verträge, einmal den Kaufvertrag für das Neufahrzeug (darin wird jedoch dann auf den in Zahlung zu nehmenden Wagen verwiesen, beide Verträge hängen also zusammen)


      Wenn BadenXD einen Kaufvertrag mit dem darin enthaltenen in Zahlung zu nehmenden Wagen gemacht hat, steht da sicher auch die vereinbarte Summe drin.
      Dann könnte er den Verkäufer festnageln.
      Leider alles Spekulation wenn man das Schriftstück von BadenXD nicht selber sieht.
    • Wenn ich es richtig verstanden habe, dann bestand da noch keine schriftliche Vereinbarung, sondern es war nur ein Verhandlungsergebnis per 'Handschlag'. Er wollte erst noch einen Vertrag abschliessen, und dann gab's erst die Überraschung.

      Wie ich das lese, gab es nur eine schriftliche DAT-Schätzung ...
    • Silver Y schrieb:

      Wenn ich es richtig verstanden habe, dann bestand da noch keine schriftliche Vereinbarung, sondern es war nur ein Verhandlungsergebnis per 'Handschlag'. Er wollte erst noch einen Vertrag abschliessen, und dann gab's erst die Überraschung.

      Wie ich das…


      Genau so lief es ab,
      "Unterschrieben" wurde nichts, gedrucktes Ankaufangebot über DAT Händlereinkaufspreis, und "Angebot" für den Neuen
      es war Samstag Nachmittag.
      Papierkrieg sollte am Dienstag erfolgen, nach Werkstattcheck des Yeti (Meister hatte am Montag frei).

      Bin jetzt 52 Jahre ohne Rechtsanwalt ausgekommen, und so bleibt es auch.
      Mit dem nötigen Abstand bin ich jetzt sogar froh :thumbup:
      ​Das nächste mal muss ich einfach die Klappe halten bis das neue Gefährt im Hof steht.

      Grüße
      Wolfgang
    • Silver Y schrieb:

      Wenn ich es richtig verstanden habe, dann bestand da noch keine schriftliche Vereinbarung, sondern es war nur ein Verhandlungsergebnis per 'Handschlag'. Er wollte erst noch einen Vertrag abschliessen, und dann gab's erst die Überraschung.

      Wie ich das lese, gab es nur eine schriftliche DAT-Schätzung ...

      Wie ich bereits schrieb: Man benötigt nach deutschem Recht für Verträge keine Schriftform! Handschlag ist ebenso bindend!!!!!!! Ausnahme: Immobiliengeschäfte.

      Allerdings kann es hier mit der Beweisführung schwierig werden, wenn die Gegenseite leugnet, dass man sich handelseinig war und man keine unabhängigen Zeugen vorweisen kann.

      Wer sowas macht (zunächst mit dem Geschäftspartner handelseinig sein, dann später alles leugnen) ist kein seriöser Geschäftsmann, der zu seinem Wort steht, man darf getrost davon ausgehen, dass dieser Händler auch sonst lügt und betrügt wo es nur geht. Insofern kann "BadenXD" froh sein, jetzt nichts mehr mit diesem unseriösen Händler zu tun zu haben.

      Dennoch würde ich das nicht so ohne weiteres auf sich beruhen lassen.


      Grüße
      Udo
    • Habt ihr schon einmal das Kleingedruckte vom Vertrag durchgelesen wann und wie ein Kaufvertrag für ein KFZ zustande kommt, ich glaube nicht. Ich mache dem Händler nur ein Angebot das Fahrzeug für den Betrag x zu erwerben. Und er kann annehmen oder auch nicht. Und wenn er nicht will, dann will er nicht. Und bei einer einseitigen Willenserklärung wird es kein Kaufvertrag.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Ich war heute bei Aldi einkaufen.
      Genau gegenüber gibt es einen Mazda und Suzuki Händler.
      Dort standen ein funkelnagelneuer Vitara in schwarz und das Vorgängermodell in silber .
      Beim Vorgängermodell kann ich noch eine gewisse Rustikalität wahrnehmen, samt der großen Fenster.

      Aber das neue Modell....?
      Die Front geht (ausgehend vom alten Modell) in Richtung asiatischer Einheitsbrei und auch die Fenster wurden kleiner. Fiel mir vielleicht auf, weil die beiden Wagen fast nebeneinander standen.

      Ne, ne, da gefällt mir der Yeti, auch das FL, definitiv besser. Und Testsieger wird auch der neue Vitara sicher nicht, wenn ein Yeti als Konkurrent mit getestet wird.

      Gruß Jörg
    • marwin220 schrieb:

      Ich war heute bei Aldi einkaufen.
      Genau gegenüber gibt es einen Mazda und Suzuki Händler.
      Dort standen ein funkelnagelneuer Vitara in schwarz und das Vorgängermodell in silber .
      Beim Vorgängermodell kann ich noch eine gewisse Rustikalität wahrnehmen, samt der großen Fenster.

      Aber das neue Modell....?
      Die Front geht (ausgehend vom alten Modell) in Richtung asiatischer Einheitsbrei und auch die Fenster wurden kleiner. Fiel mir vielleicht auf, weil die beiden Wagen fast nebeneinander standen.

      Ne, ne, da gefällt mir der Yeti, auch das FL, definitiv besser. Und Testsieger wird auch der neue Vitara sicher nicht, wenn ein Yeti als Konkurrent mit getestet wird.

      Gruß Jörg

      Nun ja, über Geschmack lässt sich bekanntlich trefflich streiten, nur sind die Geschmäcker halt verschieden, darum gibt es ja den Yeti und den GLK, weil die so ganz anders sind als der Mainstream.

      Lassen wir mal das Aussehen weg, ist der Vitara schon eine Alternative zum Yeti ........ irgendwie jedenfalls. Leider aber doch nicht so ganz, denn der Vitara ist nicht mit Automatik und Dieselmotor zu haben, die Motorenauswahl ist bescheiden wie auch die Auswahl an individuellem Zubehör arg eingeschränkt ist, will man dies, muss man auch noch jede Menge anderes Zeugs kaufen, das man gar nicht wollte, Bi-Xenon gibt's gar nicht .............

      Und bei Licht betrachtet kostet der ja auch ganz schön, verschenkt wird der nicht.

      Grüße
      Udo
    • Hab es doch durchgezogen :whistling:
      Hat mir keine Ruhe gelassen, bin zu einem "zweiten" Suzuki Händler gefahren.
      Kurzum, er hat gleich mit offenen Karten gespielt... Händler EK erreicht der Yeti nicht (DAT gibt 19100€ vor, bei einer geschätzten
      Standzeit von 250-300 Tagen) 8| Grund: extrem viele EU Neuwagen z.T. ab 17500€ machen den Gebrauchtpreis kaputt.
      des einen Freud des anderen Leid...

      Bekomme 17400 für den Yeti und 15% Rabatt auf den Vitara plus Einkaufsgutschein in 4 stelliger Höhe.
      kpl. kostet er mich dann 23500€.
      Wird ein weißmetallic farbener 1,6 Diesel (120PS) 4x4 mit Comfort Ausstattung (Radarunterstützter Tempomat mit Abstandsregler, Mirrorlink Radio, Rückfahrkamera...) und zusätzlich 2 Satz Alufelgen (Original Suzuki), Seitenschutzleisten, Kofferraumwanne, Fussmatten...

      Dadurch gleicht es sich ein bisschen aus,
      Verlustgeschäft ist es trotzdem (blödes Hobby halt)

      Mittwoch ist Übernahme (diesmal gleich alles schriftlich abgesichert).
      Werde mich nochmal melden wie es mit "ihm" ist.

      PS.
      das Yeti Forum und der Yeti sind top, will einfach nur was anderes :saint:

      Grüße
      Wolfgang

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BadenXD ()

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