Habe seit 3 Tagen merkwürdige Geräuche der Klimaanlage, Fahrzeug steht momentan beim Händler
Da könnte auch der Kondensator gerissen sein. Und wenn du fremdgegangen bist, wird es auch keine Kulanz geben. Eine Klimawartung ist mit nicht bekannt.
Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
Jazz gehts los
Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
Ich hatte mal merkwürdige Klimageräusche bei einem Smart (wie ein arbeitender Kühlschrank) und schlechte Kühlleistung. Es hat nur Kältemittel gefehlt.
Kostenpunkt für das auffüllen war so weit ich mich erinnere um die 70€.
Mein Yeti machte letztes Jahr auch so "komisch brummende" Geräusche bei eingeschalteter Klima.
Zuerst wurde der Kompressor getauscht, dabei wurde zuwenig Kühlmittel im System festgestellt.
Als Urache hierfür wurde ein Riss im Klimakondensator (der vorderste Kühler) festgestellt.
Lt. reisst der gerne an einem unteren Eck.
Kompressortausch / Klimakondensatortausch und erneutes Auffüllen lief großteils auf Kulanz und der Rest auf die Anschlussgarantie --> Glück gehabt
Darf Skoda die Garantie verweigern wenn man den Klimaservice in einer anderen Werkstatt machen läst ?
Bei einem Neufahrzeug kannst Du während der gesetzlichen Gewährleistungszeit (zwei Jahre) die von Skoda vorgeschriebenen Wartungsintervalle auch in einer "Fremdwerkstatt" machen lassen.
Bei einer freiwilligen längeren "Garantie" sieht dies allerdings wieder anders aus. Da kann dann ein Hersteller die Bindung auch an die Markenwertstatt vorgeben. Kulanz wird von den Herstellern sehr unterschiedlich gehandhabt und setzt auch immer die Durchführung der vorgeschriebenen Wartungs- / Inspektionsintervalle bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers voraus. Bei einem BMW Motorrad habe ich mal im 6. Jahr nach Zulassung noch das Getriebe auf Kulanz getauscht bekommen.
Bei einem gebrauchten Fahrzeug im Rahmen der einjährigen Gewährleistung durch den Verkäufer musst Du im Schadensfall sogar diesem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen, es sei denn es wäre den Umständen nach unzumutbar,
Bei einer freiwilligen längeren "Garantie" sieht dies allerdings wieder anders aus. Da kann dann ein Hersteller die Bindung auch an die Markenwertstatt vorgeben.
Diese Aussage ist so missverständlich. Die Werkstattbindung entfällt grundsätzlich bei der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung), aber auch bei Garantieansprüchen, soweit diese entgeltlich erworben wurden, was in der Regel bei einer Garantieverlängerung der Fall ist. Nur bei einer wirklich freiwilligen, unentgeltlichen Garantie, kann der Garantiegeber diese an eine Werkstattbindung koppeln. Entgeltlich ist eine Garantie auch dann, wenn sie mittelbar Bestandteil des Kaufpreises ist, wie dies bei Gebrauchtwagen üblich ist (über eine Garantieversicherung).
Es sei denn die Werkstattbindung ist mit Gegenstand des Vertrages....
Nein, eben gerade nicht. Ein vertraglich vereinbarte Werkstattbindung ist unwirksam, wenn man die Garantie gegen Entgelt erwirbt. Nur bei unentgeltlichen Garantieleistungen kann der Garantiegeber diese an eine Werkstattbindung koppeln. Gerichtlich noch nicht abschließend geklärt ist allerdings die Fallkonstellation, in der der Garantiegeber sich die Garantie zwar bezahlen lässt, aber eine verminderten Preis für den Fall verlangt, dass man Wartungsarbeiten ausschließlich bei Vertragshändlern durchführen lässt.
Ein Tausch ist schnell gemacht und Kostengünstig, allerdings bei Fachwerkstätten des Konzernes nicht vorgesehen <img src="http://www.yetiforum.de/wbb3/wcf/images/smilies/smile.png" alt=":)" />
Moin Klaus!
Ach Gott, ich habe schon aufgeatmet. Aber du meintest damit wohl nur den Tausch der Regelventile, gell? Ich brauche nämlich wegen Steinschlag den ganzen Kondensator neu!
cu, Kaiu
Neu: Nissan Qashqai 1,3 DIG-T DCT N-Connecta (160 PS) MJ2020, Magnetic-Red-Met. (NISMO-Style) Zuvor: Yeti FL II 1,4 TSI Ambition Fresh Plus Green Tec (125 PS) MJ2016, Quarz-Grey
Vorher: Yeti 1,4 TSI Active (122 PS) MJ2012, CandyWhite/BlackMagicPerle, Alu, Klima, SRA, GRA, Sunset