Ist die AHK lackiert??

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Käfer62 schrieb:

      Zitat von Koegel: „Ist eine ASK denn Standard bei Wowas neueren Datums?“
      Das ist natürlich 'ne Preisfrage.
      Die meisten neueren Wohnwagen haben die ASK, es gibt aber auch günstigere "Einsteigermodelle" ohne ASK.
      Wichtig ist: Voraussetzung für die…




      Seit wann braucht man denn für 100km/h Zulassung eines PKW-Anhängers eine ASK ?
    • Die ASK hat mit der Tempo 100 KM/H Zulassung des Wohnwagen erst mal nichts zu tun.
      Da ist das Fahrwerk und die Radstoßdämpfer maßgebend.

      Ob das Gespann Tempo 100 KM/H fahren darf, kann von der ASK abhängig sein.

      Hier mal ein konkretes Beispiel für Wohnwagen (für andere Hängerarten gelten 1,0 und 1,2):

      Leergewicht des Zugwagen: 1500 KG

      Maximales zulässiges Wohnwagen Gesamtgewicht ohne ASK: 0,8 x Leergewicht des Zugwagens = 1200 KG für Tempo 100 KM/H

      Maximales zulässiges Wohnwagen Gesamtgewicht mit ASK: 1,0 x Leergewicht des Zugwagens = 1500 KG für Tempo 100 KM/H

      Alle Wohnwagen die schwerer als das Leergewicht des Zugwagens sind, dürfen mit diesem Zugwagen trotz Tempo 100 KM/H Zulassung nur mit 80 KM/H gezogen werden.

      Nachzulesen siehe 2 Beiträge vorher, bei Dekra, Tüv, u.s.w.

      Außerdem gelten besondere Richtlinien für die Bereifung (Traglast und Alter).

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Oecherjong ()

    • Und nun noch mein Senf:
      Statt ASK darf es auch ein dynamisches Fahrstabilisierungsprogramm sein, entweder für den Hänger oder für den Zugwagen (z.B. Anhänger-ESP).

      Zum Entlacken noch eine Erfahrungsinfo:
      Weder an der alten Westfalia SSK noch an der aktuellen Winterhoff haben der Lackabrieb zu einem Zusetzen der Dämpferbacken geführt. In beiden Fällen haben beide ASK stets hervorragend funktioniert und wurden nach dem üblichen Verschleiß erneuert. Weder waren die Backen zu, noch war ein auffälliger Nichtverschleiß (bei zusitzenden Backen) festzustellen.
      Ironie an: Aber vielleicht sollte ich bei dem wiederholten Knarren der AS-Kupplung mal etwas ölen? Ironie aus.

      Die Lackschicht auf der Kupplung ist dermaßen dünn, dass die Backen den Abrieb locker überstehen müssten. Ansonsten ist etwas anderes nicht in Ordnung. Es gibt aber selbstverständlich auch AHKs, die eher zu viel als zu wenig Farbe aufgetragen haben. Wer seinen Kugelkopf per Hand abschmirgeln möchte sollte es bitte tun, aber auch daran denken, dass in den Niederlanden die Abrissleine nicht um den AHK gelegt werden darf, sondern fest mit dem Zugfahrzeug verbunden sein muss!


      LG
      Mi-go


    • Oecherjong schrieb:

      Ob das Gespann Tempo 100 KM/H fahren darf, kann von der ASK abhängig sein.

      Da hast Du natürlich Recht, die kleineren (leichteren) Wohnwagen brauchen keine ASK!
      In meinem Fall (Yeti - 1465 kg / Wowa - 1350 kg) ist die ASK natürlich notwendig.
      Bei neuen Wohnwagen ist die Kupplung aber auch schon meist Serie .

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Hallo,

      wer einen Hänger mit Stabilisierungseinrichtung zieht, sollte den Lack vorher entfernen. Ist mit Schmirgelleinen eine Sache von ein bis zwei Minuten.
      Mein Wohnwagen hat jetzt 50 Tkm auf der Kupplung und die Verschleißanzeige steht genau in der Mitte. Nun spendiere ich ihm zum 10 Geburtstag einen neuen Satz Reibbeläge. Kosten für meine Winterhoff knappe 40 €.

      Gruß QEK
    • MMVector schrieb:

      Zitat von MMVector: „Hab das dann mal gemacht.... nun warten wir mal ein paar Tage“

      Tag Zwei.... da tut sich nichts.... Mhhhhh


      du solltet natürlich schon die richtige Verdünnung nehmen. :rolleyes:

      [Klugschiss on] man kann auch Wasser zum Verdünnen nehmen z.B. für O-Saft ... :wech: [Klugschiss off]

      Gruß Doom
      I Give As Good As I Get
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