Wer auf dem Weg zur Arbeit (oder nach Hause) anhält, um schnell eine Notdurft zu verrichten, ist nicht automatisch unfallversichert. Es kommt auf die Umstände beziehungsweise den Zeitpunkt des Verunglückens an:
Der Weg zur Verrichtung der Notdurft ist versichert.
Der Moment der Notdurft nicht – das ist der Privatsphäre zuzuordnen.
Der Weg von der Notdurft zurück zum Auto ist wieder versichert.
Das bedeutet:
Wenn sich ein Mann an den Baum stellt, ist er solange versichert, wie er noch nicht … ihr wisst schon, was macht. Während der Erledigung verliert er seinen Versicherungsschutz. Ist er fertig, hat er wieder Versicherungsschutz. Man könnte auch sagen: Wer sich beim Pinkeln fortbewegt und ausrutscht, ist nicht versichert. Wer sich aber ohne zu Pinkeln zum Pinkeln begibt, ist versichert.
Oder noch anders: Wenn z.B. unser geschätzter Forumsbetreiber Micha in seinem Leon Cupra bei 220 Km/h anfangt auf dem Hosenboden hin und her zu rutschen, dann plötzlich in die Eisen steigt, anhält, aus dem Auto hechtet und in seiner Not an den erstbesten, natürlich elektrisch geladenen Weidezaun pinkelt, dabei dann glaubt, dass die Welt untergeht und anschließend feststellt, dass er seiner Manneskraft beraubt ist, dann muss seine Frau den Dildo selbst bezahlen . Da wundert es mich eigentlich, dass Herr Weselsky für seine Lokführer noch keine Pinkelgefahrenzulage gefordert hat.
Doch was gilt eigentlich bei Menschen mit einem Inkontinenzproblem? Versicherungsschutz … kein Versicherungsschutz … Versicherungsschutz … kein Versicherungsschutz … Versicherungsschutz ….
Andreas