Unfall oder kein Unfall?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Unfall oder kein Unfall?

      Wenn man auf dem Weg von oder zur Arbeit einen Unfall hat (z.B. ausrutscht und stürzt) und dabei einen körperlichen Schaden erleidet, stellt sich nicht selten die Frage, ob für die hierdurch entstandenen Kosten die Kranken- oder die gesetzliche Unfallversicherung aufzukommen hat und manchmal müssen zur Klärung dieser Frage sogar die Gerichte angerufen werden. So hatte das Sozialgericht Gelsenkirchen einmal folgendes entschieden (Az. S 10 U 256/98):

      Wer auf dem Weg zur Arbeit (oder nach Hause) anhält, um schnell eine Notdurft zu verrichten, ist nicht automatisch unfallversichert. Es kommt auf die Umstände beziehungsweise den Zeitpunkt des Verunglückens an:

      Der Weg zur Verrichtung der Notdurft ist versichert.
      Der Moment der Notdurft nicht – das ist der Privatsphäre zuzuordnen.
      Der Weg von der Notdurft zurück zum Auto ist wieder versichert.

      Das bedeutet:

      Wenn sich ein Mann an den Baum stellt, ist er solange versichert, wie er noch nicht … ihr wisst schon, was macht. Während der Erledigung verliert er seinen Versicherungsschutz. Ist er fertig, hat er wieder Versicherungsschutz. Man könnte auch sagen: Wer sich beim Pinkeln fortbewegt und ausrutscht, ist nicht versichert. Wer sich aber ohne zu Pinkeln zum Pinkeln begibt, ist versichert.

      Oder noch anders: Wenn z.B. unser geschätzter Forumsbetreiber Micha in seinem Leon Cupra bei 220 Km/h anfangt auf dem Hosenboden hin und her zu rutschen, dann plötzlich in die Eisen steigt, anhält, aus dem Auto hechtet und in seiner Not an den erstbesten, natürlich elektrisch geladenen Weidezaun pinkelt, dabei dann glaubt, dass die Welt untergeht und anschließend feststellt, dass er seiner Manneskraft beraubt ist, dann muss seine Frau den Dildo selbst bezahlen :D . Da wundert es mich eigentlich, dass Herr Weselsky für seine Lokführer noch keine Pinkelgefahrenzulage gefordert hat.

      Doch was gilt eigentlich bei Menschen mit einem Inkontinenzproblem? Versicherungsschutz … kein Versicherungsschutz … Versicherungsschutz … kein Versicherungsschutz … Versicherungsschutz ….

      Andreas
    • minoschdog schrieb:

      Zitat von floflo: „Doch was gilt eigentlich bei Menschen mit einem Inkontinenzproblem?“

      Gibt es das überhaupt?
      Ich hörte bisher nur von Problemen mit der Kontinenz....wie äussert sich denn ein Problem mit der Inkontinenz?

      Klugscheißermodus an: Ich habe nicht von einem Problem mit der Inkontinenz gesprochen sondern von einem Inkontinenzproblem. Das ist ein Unterschied. Wenn du die Grippe hast, hast du kein Problem mit der Gesundheit (sondern nur mit der Krankheit), wohl aber ein Gesundheitsproblem. Klugscheißermodus aus.
    • lego63 schrieb:

      Es ist sogar noch seltsamer: selbst in dem Betrieb, in dem man arbeitet, ist man auf der Toilette nicht versichert!

      Es gibt sogar Betriebe die verlangen von den Mitarbeitern sich auszustempeln, wenn sie auf Toilette müssen. Da ist nix mehr mir bezahlten Toilettengängen (oder Zigarettenpausen - was ich noch verstehen kann) auf Kosten der armen Arbeitgeber.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Hallo floflo,
      das sind zwei herrliche Beispiele, daß zwischen normalen menschlichen Rechtsempfinden ( Recht haben ) und Recht bekommen ein gewaltiger Unterschied besteht.
      Kann es nicht sein, daß man deshalb in Deutschland die Legislative, Exekutive und die Judikative nicht mehr so recht ernst nimmt?
      Wer soll das noch verstehen?
      Die Alten schütteln nur mit dem Kopf und die Jungen bestrafen den Blödsinn mit Desinteresse.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • lego63 schrieb:

      Es ist sogar noch seltsamer: selbst in dem Betrieb, in dem man arbeitet, ist man auf der Toilette nicht versichert!

      Krank, alternativ die Fa. verlassen und auf die Wiese pin....? Dabei ist man dann zwar auch nicht versichert aber man bekommt keine Tür vor den Kopp. Der Weg zur Wiese ist ja wohl versichert?

      Rheinschiffer schrieb:

      Mal wieder ein klarer Fall von sermoneller Inkontinenz!

      mein Beileid....

      old man schrieb:

      Wer soll das noch verstehen?

      Juristen und Assekuranzen?
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Herne schrieb:

      Aber beim Pieseln in der Kaffeeküche in die Spüle ,war ja nur aus versicherungstechnischen Gründen.

      Wenn du damit recht hättest, könnte man mit der Begründung ja auch seinem Chef ans Bein pinkeln, woran sich die weitere Frage anschließt, ob es dann auch ein versicherter Dienstunfall ist, wenn man sich während der Arbeit in die Hose macht.

      Die in diesem Thread zitierten Entscheidungen lassen in der Tat den Eindruck aufkommen, dass die Juristen, die sie gefällt haben, nicht mehr alle im Kasten haben. Es gibt aber auch Fälle, wo man sich fragen muss, ob die Kläger sie noch alle beisammen haben. Hier ein sehr humorvoll geschriebenes Urteil des AG Mönchengladbach, das eine Klage abgewiesen hat, mit der der Kläger versucht hat einen Reisemangel geltend zu machen, weil die nebeneinander stehenden Einzelbetten während Beischlafs auseinander drifteten.

      openjur.de/u/201166.html

      Andreas
    • Kann man eine Klage auch wegen Doofheit des Klägers abweisen? Eigentlich weiß man doch, dass zur Gepäck-Grundausstattung einer Pauschalreise ein paar Kabelbinder gehören...
      Damit kann man Verschiedenstes fixieren... 8)

      Grüße - Bernhard
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