Die Anschlussgarantie für den Yeti kostet für zwei weitere Jahre und maximal 90.000 Km 549,00 €. Das finde ich jetzt nicht wirklich teuer.
Gruß Kajo
Na ja, also ich persönlich finde, dass diese 550 Euro zum Fenster hinausgeschmissenes Geld sind, denn was sollte denn bis 90.000 Kilometer, wenn man alle vorgeschriebenen Wartungen in der Fachwerkstatt machen lässt, schon groß kaputt gehen? 90.000 sind doch heute keine Hausnummer mehr, alle Autos sind auf mindestens 150.000 Kilometer Laufleistung ausgelegt.
Und wenn dann mal die Steuerkette rasselt oder das 7-Gang-DSG neue Kupplungsscheiben braucht ......... greift entweder die Kulanz des VW-Konzerns (im Fall der Steuerketten ist das doch so, wenn ich richtig informiert bin, oder musste schon jemand den Austausch bzw. sogar einen neuen Motor selbst bezahlen?), beim 7-Gang-DSG ist das so eine Sache, Kupplungen sind eigentlich Verschleißteile und von KEINER Garantie/Gewährleistung abgedeckt, entweder leistet der Hersteller Kulanz oder es gibt auch kein Geld von irgendeiner Reparaturversicherung.
Interessant wird so eine Zusatzversicherung doch erst dann, wenn sie noch eintritt, wenn ein Kilometerstand von 150.000 und mehr erreicht ist, darunter würde ich mir keine Gedanken machen.
und der sagte das das nicht so wie bei Skoda direkt wäre und es sich Schadensabhängig manches Mal nicht so einfach darstellt????????? (SB)
Eine feine, sehr qualifizierte Aussage!
Es hilft dir gar nichts. Ausschließlich das Lesen genau deines Vertrages kann dir hier weiterhelfen. Eigentlich sollten die Versicherungsbedingungen dem Versicherungsschein beiliegen, wenn nicht, musst du sie beim Versicherer anfordern. Alles andere ist Spekulation.
R.S.
Und wenn dann mal die Steuerkette rasselt oder das 7-Gang-DSG neue Kupplungsscheiben braucht ......... greift entweder die Kulanz des VW-Konzerns (im Fall der Steuerketten ist das doch so, wenn ich richtig informiert bin, oder musste schon jemand den Austausch bzw. sogar einen neuen Motor selbst bezahlen?), beim 7-Gang-DSG ist das so eine Sache, Kupplungen sind eigentlich Verschleißteile und von KEINER Garantie/Gewährleistung abgedeckt, entweder leistet der Hersteller Kulanz oder es gibt auch kein Geld von irgendeiner Reparaturversicherung.
Es gibt Kulanz und der Rest wurde von der Lifetime übernommen. Ich habe die Schreiben der Versicherung über die Kostenübernahme vorliegen, für Kette und Kupplung.
Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
Jazz gehts los
Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
Hallo Oetzie,
zu Punkt 1 sage ich nein.
Bisher haben alle meine Autos sieben bis acht Jahre ohne teuren Reparaturen durchgehalten, sodaß ich keine Garantieverlängerung benötigt habe ( z.Zt. z.B. VW Passat Variant Bauj. 6.2007 ).
Zu Punkt 2 gebe ich Dir völlig recht.
Erst wird ein interessanter Beitrag in die Lächerlichkeit gezogen und dann folgen die persönlichen Animositäten und entsprechenden persönlichen Angriffe.
Entschuldigung, aber das mußte einfach mal raus.
Ein zusätzlicher Aspekt der Garantieverlängerung ist der bessere Verkauf eines Wagens innerhalb der Laufzeit.
Meine letzten Fahrzeuge hatten alle eine Garantieverlängerung. Beim Golf VI GTI hat sie sich bezahlt gemacht. Die Kosten lagen damals bei etwa EUR 300, (heute wesentlich höher... ) , die Kosten für verschiedene kleinere Reparaturarbeiten bei 1500,-- im 3. Jahr. Nach 3,5 Jahren habe ich den Wagen verkauft und habe - auch dank der Verlängerung- den Wagen schnell und zum guten Preis verkauft.
Beim Prius kostete die Verlängerung fürs 4. und 5. Jahr nur EUR 99,--. Auch diesen Wagen habe ich schnell und gut verkauft. Der Käufer war dankbar für die lange Garantie.
Bei unseren beiden Yetis werde ich es genau so handhaben, nach etwa 3 Jahren werden sie ersetzt. Da auch diese Wagen "1.Hd. Checkheft gepflegt, unfallfrei (auf Holz klopfen) und mit 1 Jahr Garantie" verkauft werde, hoffe ich ebenfalls auf einen schnellen und guten Verkauf
Konnte der Käufer die Versicherung übernehmen?
MfG
old man
Ja, bei den Versicherungsunterlagen war/ist direkt ein Formblatt dabei, dass der neue Besitzer ausgefüllt an die Versicherung senden muss.
Beim Verkauf an einen Händler kann man sich die (noch nicht verfallenen) Kosten der Versicherung erstatten lassen, da ein Händler eine eigene Gewährleistung oder Garantie bieten muss (jedenfalls theoretisch).
Damit handelt es sich doch gar nicht um eine "Garantieverlängerung", sondern nur um eine ganz gewöhnliche Reparaturkostenversicherung, die der Kunde auch noch extra bezahlen muss, eine Unverschämtheit, meiner Meinung nach.
Unter "Garantie" stelle ich mir doch die ganz normale Werksgarantie vor, da muss man doch nichts zuzahlen im Schadensfall? Auch sind da keine Komponenten/Teile aus der Garantie ausgenommen (Ausnahme: Verschleißteile, Leuchtmittel).
Ich würde mir wünsche, VW bietet eine "echte" Werksgarantie auf alle Produkte an, die den gesetzlich vorgeschriebenen Zwei-Jahres-Zeitraum deutlich übersteigt, z. B. ähnlich wie bei Hyundai (5 Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung) oder Kia (7 Jahre oder bis 150.000 Kilometer).
Aber bei VW werden sie schon wissen, warum die das nicht machen.
<p>Damit handelt es sich doch gar nicht um eine "Garantieverlängerung", sondern nur um eine ganz gewöhnliche Reparaturkostenversicherung, die der Kunde auch noch extra bezahlen muss, eine Unverschämtheit, meiner Meinung nach.</p>
<p>Unter "Garantie" stelle ich mir doch die ganz normale Werksgarantie vor, da muss man doch nichts zuzahlen im Schadensfall? Auch sind da keine Komponenten/Teile aus der Garantie ausgenommen (Ausnahme: Verschleißteile, Leuchtmittel).</p>
<p>Ich würde mir wünsche, VW bietet eine "echte" Werksgarantie auf alle Produkte an, die den gesetzlich vorgeschriebenen Zwei-Jahres-Zeitraum deutlich übersteigt, z. B. ähnlich wie bei Hyundai (5 Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung) oder Kia (7 Jahre oder bis 150.000 Kilometer).</p>
<p>Aber bei VW werden sie schon wissen, warum die das nicht machen.</p>
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<p>Grüße</p>
<p>Udo</p>
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Udo das mußt du mal übersetzen oder ist das die neue EU-Sprache
Intelligenz wird oft verwechselt mit der Fähigkeit, seine Dummheit besser verbergen zu können als andere Menschen.
Unter "Garantie" stelle ich mir doch die ganz normale Werksgarantie vor, da muss man doch nichts zuzahlen
So sehe ich das auch. Diese "Werksgarantie" (bei Skoda sind's halt 2 Jahre) entspricht der gesetzlich vorgeschriebenen Garantiezeit, das ist wohl unbestritten. Ohne Zuzahlung.
Es geht hier aber um das Thema Garatieverlängerung, d.h. eine Garantie, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht. Die kostet natürlich extra.
Die Garantiezeit z.B. einer Waschmaschine kann auch verlängert werden, kostet halt einen gewissen Obulus.
Wie man nun diese Verlängerung nennt, ist doch eigentlich zweitrangig.
Ansonste teile ich deine Wünsche
Grüße
Bernd
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"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Diese "Werksgarantie" (bei Skoda sind's halt 2 Jahre) entspricht der gesetzlich vorgeschriebenen Garantiezeit,
Hier muss ich dich leider etwas korrigieren. Eine gesetzlich vorgeschriebene Garantiezeit gibt es nicht. Garantien sind immer freiwillige Leistung, die in der Regel der Hersteller eines Produkts, mitunter aber auch der Verkäufer gewährt und an die oft auch bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Gesetzlich geregelt ist dagegen die sog. Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung), die bei Fahrzeugen eines gewerblichen Händlers 2 Jahre beträgt und immer den Verkäufer trifft.
Es geht hier aber um das Thema Garantieverlängerung, d.h. eine Garantie, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht.
Das ist richtig. Diese kostenpflichtige Garantieverlängerung, die der Hersteller, der Verkäufer oder auch ein Dritter gewähren kann und meist über eine Versicherung abgedeckt wird, hat übrigens auch Vorteile. Der BGH unterscheidet zwischen kostenfreien und kostenpflichtigen Garantien. Bei den kostenpflichtigen Garantien ist es nicht zulässig sie an Bedingungen zu knüpfen, die den Garantienehmer unangemessen benachteiligen, wie z.B. eine Werkstattbindung.