Was haltet ihr von der Garantieverlängerung?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Es gibt eine SB von mindestens 150 € je Schadensfall und die Leistungen sind beschränkt. nachzulesen im Kleingedruckten.
      devk.de/produkte/fahrzeuge/sonstiges/reparatur/index.jsp
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Kajo schrieb:

      Die Anschlussgarantie für den Yeti kostet für zwei weitere Jahre und maximal 90.000 Km 549,00 €. Das finde ich jetzt nicht wirklich teuer.

      Gruß Kajo

      Na ja, also ich persönlich finde, dass diese 550 Euro zum Fenster hinausgeschmissenes Geld sind, denn was sollte denn bis 90.000 Kilometer, wenn man alle vorgeschriebenen Wartungen in der Fachwerkstatt machen lässt, schon groß kaputt gehen? 90.000 sind doch heute keine Hausnummer mehr, alle Autos sind auf mindestens 150.000 Kilometer Laufleistung ausgelegt.

      Und wenn dann mal die Steuerkette rasselt oder das 7-Gang-DSG neue Kupplungsscheiben braucht ......... greift entweder die Kulanz des VW-Konzerns (im Fall der Steuerketten ist das doch so, wenn ich richtig informiert bin, oder musste schon jemand den Austausch bzw. sogar einen neuen Motor selbst bezahlen?), beim 7-Gang-DSG ist das so eine Sache, Kupplungen sind eigentlich Verschleißteile und von KEINER Garantie/Gewährleistung abgedeckt, entweder leistet der Hersteller Kulanz oder es gibt auch kein Geld von irgendeiner Reparaturversicherung.

      Interessant wird so eine Zusatzversicherung doch erst dann, wenn sie noch eintritt, wenn ein Kilometerstand von 150.000 und mehr erreicht ist, darunter würde ich mir keine Gedanken machen.

      Grüße
      Udo
    • Mandingo schrieb:

      und der sagte das das nicht so wie bei Skoda direkt wäre und es sich Schadensabhängig manches Mal nicht so einfach darstellt????????? (SB)


      Eine feine, sehr qualifizierte Aussage!
      Es hilft dir gar nichts. Ausschließlich das Lesen genau deines Vertrages kann dir hier weiterhelfen. Eigentlich sollten die Versicherungsbedingungen dem Versicherungsschein beiliegen, wenn nicht, musst du sie beim Versicherer anfordern. Alles andere ist Spekulation.
      R.S.
    • udogigahertz schrieb:

      Und wenn dann mal die Steuerkette rasselt oder das 7-Gang-DSG neue Kupplungsscheiben braucht ......... greift entweder die Kulanz des VW-Konzerns (im Fall der Steuerketten ist das doch so, wenn ich richtig informiert bin, oder musste schon jemand den Austausch bzw. sogar einen neuen Motor selbst bezahlen?), beim 7-Gang-DSG ist das so eine Sache, Kupplungen sind eigentlich Verschleißteile und von KEINER Garantie/Gewährleistung abgedeckt, entweder leistet der Hersteller Kulanz oder es gibt auch kein Geld von irgendeiner Reparaturversicherung.


      Es gibt Kulanz und der Rest wurde von der Lifetime übernommen. Ich habe die Schreiben der Versicherung über die Kostenübernahme vorliegen, für Kette und Kupplung.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
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    • Hallo Oetzie,
      zu Punkt 1 sage ich nein.
      Bisher haben alle meine Autos sieben bis acht Jahre ohne teuren Reparaturen durchgehalten, sodaß ich keine Garantieverlängerung benötigt habe ( z.Zt. z.B. VW Passat Variant Bauj. 6.2007 ).
      Zu Punkt 2 gebe ich Dir völlig recht.
      Erst wird ein interessanter Beitrag in die Lächerlichkeit gezogen und dann folgen die persönlichen Animositäten und entsprechenden persönlichen Angriffe.
      Entschuldigung, aber das mußte einfach mal raus.

      Oetzie schrieb:

      Ich sage Ja.

      Dies rumgezicke ist nervig

      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Ein zusätzlicher Aspekt der Garantieverlängerung ist der bessere Verkauf eines Wagens innerhalb der Laufzeit.

      Meine letzten Fahrzeuge hatten alle eine Garantieverlängerung. Beim Golf VI GTI hat sie sich bezahlt gemacht. Die Kosten lagen damals bei etwa EUR 300, (heute wesentlich höher... <X ) , die Kosten für verschiedene kleinere Reparaturarbeiten bei 1500,-- im 3. Jahr. Nach 3,5 Jahren habe ich den Wagen verkauft und habe - auch dank der Verlängerung- den Wagen schnell und zum guten Preis verkauft.
      Beim Prius kostete die Verlängerung fürs 4. und 5. Jahr nur EUR 99,--. Auch diesen Wagen habe ich schnell und gut verkauft. Der Käufer war dankbar für die lange Garantie.
      Bei unseren beiden Yetis werde ich es genau so handhaben, nach etwa 3 Jahren werden sie ersetzt. Da auch diese Wagen "1.Hd. Checkheft gepflegt, unfallfrei (auf Holz klopfen) und mit 1 Jahr Garantie" verkauft werde, hoffe ich ebenfalls auf einen schnellen und guten Verkauf

      Gruß Jörg
    • Hallo marwin220,

      Konnte der Käufer die Versicherung übernehmen?
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von old man ()

    • old man schrieb:

      Hallo marwin220,

      Konnte der Käufer die Versicherung übernehmen?
      MfG
      old man


      Ja, bei den Versicherungsunterlagen war/ist direkt ein Formblatt dabei, dass der neue Besitzer ausgefüllt an die Versicherung senden muss.
      Beim Verkauf an einen Händler kann man sich die (noch nicht verfallenen) Kosten der Versicherung erstatten lassen, da ein Händler eine eigene Gewährleistung oder Garantie bieten muss (jedenfalls theoretisch).

      Gruß Jörg
    • Herne schrieb:

      Es gibt eine SB von mindestens 150 &euro; je Schadensfall und die Leistungen sind beschr&auml;nkt. nachzulesen im Kleingedruckten.
      devk.de/produkte/fahrzeuge/sonstiges/reparatur/index.jsp


      Damit handelt es sich doch gar nicht um eine "Garantieverlängerung", sondern nur um eine ganz gewöhnliche Reparaturkostenversicherung, die der Kunde auch noch extra bezahlen muss, eine Unverschämtheit, meiner Meinung nach.

      Unter "Garantie" stelle ich mir doch die ganz normale Werksgarantie vor, da muss man doch nichts zuzahlen im Schadensfall? Auch sind da keine Komponenten/Teile aus der Garantie ausgenommen (Ausnahme: Verschleißteile, Leuchtmittel).

      Ich würde mir wünsche, VW bietet eine "echte" Werksgarantie auf alle Produkte an, die den gesetzlich vorgeschriebenen Zwei-Jahres-Zeitraum deutlich übersteigt, z. B. ähnlich wie bei Hyundai (5 Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung) oder Kia (7 Jahre oder bis 150.000 Kilometer).

      Aber bei VW werden sie schon wissen, warum die das nicht machen.

      Grüße
      Udo
    • udogigahertz schrieb:

      </p>

      <p>Damit handelt es sich doch gar nicht um eine &quot;Garantieverl&auml;ngerung&quot;, sondern nur um eine ganz gew&ouml;hnliche Reparaturkostenversicherung, die der Kunde auch noch extra bezahlen muss, eine Unversch&auml;mtheit, meiner Meinung nach.</p>

      <p>Unter &quot;Garantie&quot; stelle ich mir doch die ganz normale Werksgarantie vor, da muss man doch nichts zuzahlen im Schadensfall? Auch sind da keine Komponenten/Teile aus der Garantie ausgenommen (Ausnahme: Verschlei&szlig;teile, Leuchtmittel).</p>

      <p>Ich w&uuml;rde mir w&uuml;nsche, VW bietet eine &quot;echte&quot; Werksgarantie auf alle Produkte an, die den gesetzlich vorgeschriebenen Zwei-Jahres-Zeitraum deutlich &uuml;bersteigt, z. B. &auml;hnlich wie bei Hyundai (5 Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung) oder Kia (7 Jahre oder bis 150.000 Kilometer).</p>

      <p>Aber bei VW werden sie schon wissen, warum die das nicht machen.</p>

      <p>&nbsp;</p>

      <p>Gr&uuml;&szlig;e</p>

      <p>Udo</p>

      <p>&nbsp;</p>



      Udo das mußt du mal übersetzen oder ist das die neue EU-Sprache :rolf:
      Intelligenz wird oft verwechselt mit der Fähigkeit, seine Dummheit besser verbergen zu können als andere Menschen.

      Gruß: Klaus
    • udogigahertz schrieb:

      Unter "Garantie" stelle ich mir doch die ganz normale Werksgarantie vor, da muss man doch nichts zuzahlen

      So sehe ich das auch. Diese "Werksgarantie" (bei Skoda sind's halt 2 Jahre) entspricht der gesetzlich vorgeschriebenen Garantiezeit, das ist wohl unbestritten. Ohne Zuzahlung.
      Es geht hier aber um das Thema Garatieverlängerung, d.h. eine Garantie, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht. Die kostet natürlich extra.
      Die Garantiezeit z.B. einer Waschmaschine kann auch verlängert werden, kostet halt einen gewissen Obulus.
      Wie man nun diese Verlängerung nennt, ist doch eigentlich zweitrangig.
      Ansonste teile ich deine Wünsche :)

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Diese "Werksgarantie" (bei Skoda sind's halt 2 Jahre) entspricht der gesetzlich vorgeschriebenen Garantiezeit,

      Hier muss ich dich leider etwas korrigieren. Eine gesetzlich vorgeschriebene Garantiezeit gibt es nicht. Garantien sind immer freiwillige Leistung, die in der Regel der Hersteller eines Produkts, mitunter aber auch der Verkäufer gewährt und an die oft auch bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Gesetzlich geregelt ist dagegen die sog. Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung), die bei Fahrzeugen eines gewerblichen Händlers 2 Jahre beträgt und immer den Verkäufer trifft.

      Käfer62 schrieb:

      Es geht hier aber um das Thema Garantieverlängerung, d.h. eine Garantie, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht.

      Das ist richtig. Diese kostenpflichtige Garantieverlängerung, die der Hersteller, der Verkäufer oder auch ein Dritter gewähren kann und meist über eine Versicherung abgedeckt wird, hat übrigens auch Vorteile. Der BGH unterscheidet zwischen kostenfreien und kostenpflichtigen Garantien. Bei den kostenpflichtigen Garantien ist es nicht zulässig sie an Bedingungen zu knüpfen, die den Garantienehmer unangemessen benachteiligen, wie z.B. eine Werkstattbindung.

      Andreas
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.