Keine Boardingspots vorhanden - im Widerspruch zur Ausstattung

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Keine Boardingspots vorhanden - im Widerspruch zur Ausstattung

      Moin auch!

      Mein kleiner EU-Yeti soll lt. Ausstatungsliste Boardingspots besitzen. Die sind physikalisch aber leider nicht vorhanden und dementsprechend nicht im BC freischaltbar. Habe das bei meinem Verkäufer angemahnt und auf Behebung des Mangels bestanden.
      Angebot dererseits: evtl. Rücknahme des Fz (LL ca. 1000 KM), Gutschein (!!!) weit unter 100 Euronen (da fällt mir kein passender Smilie ein), oder eben einen Vorschlag meinerseits.
      Eine Umrüstung ist natürlich möglich, aber sehr kostenintensiv. Mir egal, ich bin kein Haarspalter, möchte aber für mein Geld das Versprochene. Deshalb habe ich den Streitwert entsprechend angehoben, auch um die RS-V abzudecken.
      Es ist nun mal ein Feature, das aufgepreist ist, aber fehlt. Und damit lasse ich mich nicht abfertigen.
      Um jetzt nicht in die Theorie abzugleiten, habt Ihr ähnliches erlebt?
      Bitte nur reale Erfahrungen posten ;)
    • Die Eigenschaft war vertraglich zugesichert.

      Und Kommentere wie "Nein" , "Ja" sind hier nicht willkommen. (Ich hab keinen Bock, jeden [... schon wieder falsche Antwort...] zu kommentieren)
      LIEST denn hier niemand meinen Post?
      Also, schallt auf ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von redrose ()

    • Komm mal wieder runter, im Grunde hat carstix Deine Frage doch 100% korrekt beantwortet. 8)

      Ich habe wegen eines ähnlichen Konflikts einen neu gekauften (in 1984) Mini Mayfair Sport nach 2 vergeblichen Nachbesserungsversuchen des Händlers zurückgegeben, und das nach einem dreiviertel Jahr und etwas mehr als 10.000 gefahrenen Kilometern. Der Kaufpreis wurde nach Abzug von 0.10 DM für jeden zurückgelegten km voll erstattet.

      Damit konnte ich gut leben und der Händler auch, hab' dann einen neuen (mängelfreien) Mini bei ihm gekauft.

      bender schrieb:

      Und damit lasse ich mich nicht abfertigen.

      Ein konstruktives Gespräch mit dem Verkäufer bringt Dich sicher weiter als diese schroffe Einstellung.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • bender schrieb:

      ich bin kein Haarspalter
      Sicher?

      bender schrieb:

      Danke, Idiot
      Entweder redest du anständig mit mir oder gar nicht! Was fällt dir eigentlich ein mich zu beleidigen? Ich glaube du tickst nicht ganz richtig und das ist jetzt noch nett ausgedrückt. Zuerst fragst du ob jemand ähnliches erlebt hat, dann bekommst du eine Antwort (die dir offensichtlich nicht passt) und dann nennst du mich einen Idiot? Vielleicht bist du einer der seine Frage nicht gescheit stellen kann.

      bender schrieb:

      Ich hab keinen Bock, jeden Scheiß zu kommentieren


      bender schrieb:

      LIEST denn hier niemand meinen Post?
      Innerhalb von ein paar Minuten schon meckern? Geduld ist wohl nicht gerade deine Stärke...

      Ich wünsche dir mit deiner Art noch viel Spaß hier in diesem Forum.
    • Der hohe Herr fühlt sich hintergangen, ist jetzt sauer und erwartet daher Antworten die sein beleidigtes Ego wieder aufbauen.

      Der hohe Herr sollte seine Rechtsabteilung bemühen oder sich selbst einen Kopf machen..
      Klaus

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ileman ()

    • Wenn ich der Händler wäre, dann würde ich das Auto zurück nehmen.
      Nicht wegen der Rechtslage.
      Aber auf diesen Kunden würde ich verzichten.

      @ Bender: in diesem Forum herrscht seid Jahren ein freundlicher und respektvoller Umgang.
      Ich wünsche mir, dass dies lange so bleibt.
      Lies mal Deine eigenen Worte und denk nach.
      Ein Forum ist so gut wie die Antworten seiner Mitglieder
    • bender schrieb:

      Deshalb habe ich den Streitwert entsprechend angehoben, auch um die RS-V abzudecken.


      Wenn ein klärendes Gespräch mit dem Verkäufer nichts gebracht hätte, wäre ich zu seinem Chef gegangen und hätte mein Anliegen vorgetragen.

      bender schrieb:

      ... Danke, Idiot


      Beleidigungen sind völlig fehl am Platz.

      Gruß Kajo
    • Hallo bender,

      zunächst einmal möchte ich dir den Rat geben, das I-Wort in deinem Beitrag Nr. 3 von einem Moderator entfernen zu lassen und dich auch dafür zu entschuldigen, denn solche Ausdrücke wollen wir hier nicht lesen und sie gehören auch nicht in ein seriöses Forum, auch nicht als Reaktion auf eine vielleicht provokante Antwort.

      Um hier wieder etwas Ruhe in den Thread zu bringen, möchte ich dir deine Frage aber dennoch beantworten und zu deinem Problem Stellung nehmen in der Hoffnung, dass sich der Thread sachlich fortsetzen lässt.

      Ja, es gab hier einmal ein ähnliches Problem. Bei einem Mitglied waren die Außenspiegel nicht elektrisch klappbar, obwohl sie mitbestellt waren. Das hat für das Mitglied nicht nur zu einem langen Rechtsstreit sondern hier auch zu einem langen Thread geführt, der dir vielleicht nützlich sein könnte > Neuwagenkauf mit Hindernissen.

      In der Sache selbst kommt es nicht darauf an, was der Hersteller an Ausstattungsmerkmalen für eine bestimmte Ausstattungslinie angibt sondern allein darauf, was im Kaufvertrag steht. Hast du danach die Boarding-Spots mitbestellt, kannst du von deinem Händler Nachbesserung verlangen oder den Kaufpreis mindern, wobei sich die Minderung letztlich auf den fehlenden Mehrwert beschränkt. Solange die Nachbesserung nicht mit einem für den Händler unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, was hier nicht der Fall sein dürfte, ist der Händler auch dann hierzu verpflichtet, wenn ihm dies Mehrkosten bereitet, die über dem Wert (Aufpreis) für die Boarding-Spots liegen. An deiner Stelle würde ich sie einfach nachrüsten lassen und gut ist es, denn schließlich wolltest du sie ja auch haben.

      Andreas
    • Kajo schrieb:

      bender schrieb:
      ... Danke, Idiot


      Beleidigungen sind völlig fehl am Platz.
      Gruß Kajo

      Richtig!
      Hallo bender!
      Vielleicht solltest Du vor weiteren Äußerungen die Regeln dieses Forums durchlesen! :thumbup:

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • So Leute - wir sollten aufhören, auf bender einzuprügeln :lol: , auch wenn die Antwort von carstix auf die Frage: "habt Ihr ähnliches erlebt?" korrekt war, hat er etwas anderes erwartet - nämlich Zuspruch und Verhaltensvorschläge zu seinem Problem.

      Ich meine, nach acht (8) Zurechtweisungen hat er verstanden, wie wir hier miteinander umgehen.

      Bitte denkt dran, wir sind alle keine Engel - außer ich natürlich. smilie_engel_155.gif

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von YETI_in_red ()

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