Rechtsposition der Schummelmotor Kunden

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    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Rechtsposition der Schummelmotor Kunden

      Ein Verkehrsrechtler spricht über die Rechtsposition der Kunden, die Möglichkeit der Rückgabe und den Ärger über fallende Gebrauchtwagenpreise.
      http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/motor-ea-189-haftungsfragen-zum-vw-skandal-ich-wuerde-ein-solches-auto-nicht-kaufen/12363316.html

      welt.de/wirtschaft/article1468…l-jetzt-zurueckgeben.html

      Hohe gesetzliche Hürden für Rücktritt

      Bevor ein Rücktritt überhaupt in Betracht kommt, muss klar sein, dass ein Sachmangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches vorliegt. In diesem Fall kommt es also unter Umständen auch darauf an, ob im Vertrag eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen oder ob ausdrücklich mit den Abgaswerten geworben wurde.

      "Sollte dies nicht der Fall sein und die Betriebserlaubnis bestehen bleiben, dürfte kein Mangel bestehen." Anders kann es aber sein, wenn erhöhte Abgaswerte dazu führen, dass das Fahrzeug gegebenenfalls in Umweltzonen nicht mehr genutzt werden kann. Auch wenn die Betriebserlaubnis erlöschen sollte, dürfte dies einen Sachmangel darstellen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • es dürfte ein Sachmangel vorhanden sein, bei erlöschen der Betriebserlaubnis?
      wenn nicht dann, wann denn sonst. ein Auto was nicht fahren darf ist doch wohl kein Auto
      merkwürdige Aussage X(
      Nachrüstung:
      - Gummifußmatten
      - Antirutsch-Kofferraummatte
      - ChinaNavi (Icartech Aurora V7)
      - Winterreifen auf Alufelge
      - Ladekantenschutz Alu
    • Das gilt nur innerhalb von 2 Jahren ab Kaufdatum, Sachmängelhaftung. Da hat man relativ gute Karten.Nach 2 Jahren wird es sehr viel schwieriger.



      Anders kann es aber sein, wenn erhöhte Abgaswerte dazu führen, dass das Fahrzeug gegebenenfalls in Umweltzonen nicht mehr genutzt werden kann.

      Na dann haben wir mit unseren 2014-15 Yetis gegebenenfalls ja noch etwas Luft. ;)
      Ich würde dann gegebenfalls gegen einen Yeti MQB Tsi tauschen. ;)

      Aber dazu wird es sicherlich nicht kommen. Das würde ja noch teurer für VW kommen. Die werden das bei betroffenen Motoren über eine Rückrufaktion mit Softwareupdate regeln.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • Ich glaube nicht, dass es nur mit einem SW update abgeht. Ich denke da muß HW nachgerüstet werden.


      Welche Hardware vermutest du für den Euro 5 ? Die Euro 6 Diesel haben trotz Adblue Tank auch vielfach erhöhte Werte nur eben nicht dieses Abschaltdevice..
      Soweit ich weiß , ist bis jetzt bei betroffenen Modellen nur ein SW update im Gespräch.
    • minoschdog schrieb:

      Sollten Yetis betroffen sein gibt es keinerlei Grund, deswegen Panik zu schieben, in erster Linie hat Skoda dann ein Problem damit!

      Wie sieht es aus mit dem Wert von Gebrauchtwagen?
      Der Skandal hat sicherlich einen Effekt auf den Preis gebrauchter Fahrzeuge. Aus dem Bauch raus schätze ich mal, dass das mindestens fünf Prozent Abschlag bedeuten dürfte – und das nicht nur bei betroffenen VW-Dieselfahrzeugen, zumindest solange die betroffenen Fahrzeugen nicht genauer eingegrenzt sind. Ich würde im Moment so ein Auto gar nicht kaufen. (Martin Andreae, Fachanwalt für Verkehrsrecht, im Handelsblatt, 25.09.2015)

      Das hört sich primär erst einmal nicht nach einem Problem von Skoda an (hohe Hürden für deliktische Haftung)!
      LG lego63
    • berme schrieb:

      Ich glaube nicht, dass es nur mit einem SW update abgeht. Ich denke da muß HW nachgerüstet werden.


      Welche Hardware vermutest du für den Euro 5 ? Die Euro 6 Diesel haben trotz Adblue Tank auch vielfach erhöhte Werte nur eben nicht dieses Abschaltdevice..
      Soweit ich weiß , ist bis jetzt bei betroffenen Modellen nur ein SW update im Gespräch.


      Partikel sind voraussichtlich i.O., CO2 kann man nicht viel machen, außer Leistung reduzieren. Bleiben die NOx (Stickoxide) wenn die das Problem sein
      sollten, dann bleibt nur für Euro 5 der Einsatz von einem NOx Speicherkat übrig, SCR wird nicht gehen, weil der AdBlue -Tank fehlt. Ob das konstruktiv lösbar ist?
    • Wo ist das Problem? Auf dem Prüfstand halten die Autos die Werte ein. Also muss die Software ständig im "Prüfstandsmodus" laufen, schon passt es. Das ist per Update sicher machbar. Fragt sich, ob das Auto dann noch fahrbar ist.


      Ja aus 170 PS werden dann 85. ;) Und findige Hausmeister flashen dann die Software wieder auf den alten Stand. :D (Firmwareupdate)

      jetzt sind wir hier aber schon wieder OT und im Softwareoptimierungsthread gelandet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • Auch mal meinen Senf dazu geben

      Mein Yeti 4x4 TDI mit 140PS Bj 11/2014 hat nen Ausstoss von 165 irgenwas, sollte nach dem ganzen Hin und Her sich nun herausstellen, das Yetilein statt 165 nun als Bspl. 215 gr Auswirft <X , bedeutet dies doch nur die A..karte für den Fahrer, bzw. € 100,- mehr an KFZ-Steuern. :cursing:
      Dies ist VW shitegal, oder was glaubt ihr denn . :XD:
    • Ne Ne versprochen ist versprochen, das steht in den Unterlagen als zugesicherte Eigenschaft. Sollte es mehr werden müsste in diesem Fall VW auch die Mehrkosten tragen.
      Es gibt aber auch andere Möglichkeiten die Steuern für alle Autofahrer zu erhöhen, z.B . so wie es die letzten Jahre mit den anderen "Vorgänger" Euronormen bzw "gesetzlichen" Grenzwerten auch gemacht haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • berme schrieb:

      Ich vermute minoschdogs Aussage bezog sich auf bis zu 2 jährige Fahrzeuge. (seiner ist ja auch noch jung

      So ist es.

      Und zu verringerten Gebrauchtwagenwerten mach ich mir überhaupt keinen Kopp, zum einen will ich den Yeti lange fahren, zum anderen dürfte der 170 PS Motor auch so irgendwann begehrt sein.

      berme schrieb:

      Und findige Hausmeister flashen dann die Software wieder auf den alten Stand.

      Warum so umständlich, backup der jetzigen Software, Werkstatt "optimiert", Auto ist als optimiert im System markiert, backup wieder zurückspielen. :D
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
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