http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/motor-ea-189-haftungsfragen-zum-vw-skandal-ich-wuerde-ein-solches-auto-nicht-kaufen/12363316.html
welt.de/wirtschaft/article1468…l-jetzt-zurueckgeben.html
Hohe gesetzliche Hürden für Rücktritt
Bevor ein Rücktritt überhaupt in Betracht kommt, muss klar sein, dass ein Sachmangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches vorliegt. In diesem Fall kommt es also unter Umständen auch darauf an, ob im Vertrag eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen oder ob ausdrücklich mit den Abgaswerten geworben wurde.
"Sollte dies nicht der Fall sein und die Betriebserlaubnis bestehen bleiben, dürfte kein Mangel bestehen." Anders kann es aber sein, wenn erhöhte Abgaswerte dazu führen, dass das Fahrzeug gegebenenfalls in Umweltzonen nicht mehr genutzt werden kann. Auch wenn die Betriebserlaubnis erlöschen sollte, dürfte dies einen Sachmangel darstellen.
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