Diese Dinge sind längst in Arbeit. So hat mir mein Händler inzwischen mitgeteilt, dass der Yeti ab KW 22/2015 (also mit dem Wechsel auf Modelljahr 2016) auf Euro 6 umgestellt wird; beim Octavia betrifft das die Modelle, bei denen das bisher noch nicht der Fall ist.
Es ist aber durchaus verwirrend. Art 10 der VO bezieht sich auf Typgenehmigungen.
In Erwägungsgrund 22 ist zu lesen:
"(22) Damit der Übergang von den bestehenden Richtlinien zu
dieser Verordnung reibungslos vonstatten geht, sollte diese
Verordnung erst einige Zeit nach ihrem Inkrafttreten
anwendbar werden. Während dieser Übergangszeit soll-
ten die Hersteller die Wahl haben, ihre Fahrzeuge entwe-
der nach den bestehenden Richtlinien oder nach dieser
Verordnung typgenehmigen zu lassen. Außerdem sollten
die Bestimmungen für finanzielle Anreize sofort nach
Inkrafttreten dieser Verordnung gelten. Die Gültigkeit von
Typgenehmigungen, die nach den bestehenden Richtlinien
erteilt wurden, soll vom Inkrafttreten dieser Verordnung
unberührt bleiben. "
Das wiederum klingt so, als ob für auf dem Markt befindliche Fahrzeuge die neuen Vorgaben nicht anwendbar sind. Die unterschiedlichen Fristen für "Neue Typen" und "Neufahrzeuge" deuten auf das Gegenteil hin.
Ich merke schon... Das ist thematisch nicht mein Gebiet; da müsste man sich mal komplett durcharbeiten und die Verweise usw. berücksichtigen.