Euro-6- Benzin Motoren

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Hallo andi62,
      hier wird mal wieder einiges durcheinander gebracht. Es geht dabei um die Typprüfung für ein neues Fahrzeug, der Stichtag für EU6 war der 01.09.2014. Das hat nichts mit der Zulassung eines Fahrzeugs zu tun. Da der Yeti seine Typprüfung 2008/2009 erhalten hat, kann bis zum Erscheinen eines neuen Yetis weiter gebaut und als Neufahrzeug verkauft werden. Probleme bei der Zulassung mit EU5 gibt es daher nicht.

      andi62 schrieb:

      Der Schrottplatz war überspitzt formuliert - aber die auf Halde stehenden Autos können dann praktisch nur noch schnell zu Tageszulassungen werden, um den Verlust zu minimieren.


      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von old man ()

    • old man schrieb:

      hier wird mal wieder einiges durcheinander gebracht. Es geht dabei um die Typprüfung für ein neues Fahrzeug, der Stichtag für EU6 war der 01.09.2014. Das hat nichts mit der Zulassung eines Fahrzeugs zu tun. Da der Yeti seine Typprüfung 2008/2009 erhalten hat, kann bis zum Erscheinen eines neuen Yetis weiter gebaut und als Neufahrzeug verkauft werden. Probleme bei der Zulassung mit EU5 gibt es daher nicht.

      Das stimmt so leider nicht. Es gibt zwei Fristen. Die erste Frist lief bereits am 31.08.2014 ab und betraf, wie du richtig geschrieben hast, nur Fahrzeuge, deren Typprüfung ab dem 01.09.2014 erfolgt. Die zweite Frist endet am 31.08.2015 und betrifft alle davon betroffenen Fahrzeuge mit Euro 5, die ab dem 01.09.2015 in der EU nicht mehr als Neufahrzeug zugelassen werden dürfen. Die derzeit noch angebotenen Yeti mit Euro-5-Motoren können also ab dem 01.09.2015 in der EU nicht mehr als Neufahrzeug zugelassen werden. Die Fahrzeughersteller sind daher gehalten, entweder ihre Motoren auf Euro 6 umzurüsten oder so rechtzeitig aus dem Lieferprogramm zu nehmen, dass nach dem Stichtag keine Auslieferungen mehr erfolgen. Es gibt bereits einige Hersteller, die bestimmte Dieselmotoren aus diesem Grund gar nicht mehr anbieten.

      Andreas
    • Hallo floflo,
      lese ich etwas anders.

      Ab dem 01.09.2014 müssen neu entwickelte Fahrzeuge die EU 6 Norm schaffen.

      kfztech.de/kfztechnik/motor/abgas/abgaswerte.htm

      Wo steht geschrieben, daß ein Neu- Fahrzeug mit Typzulassung z.B. 2007/2008 ab den 01.09.2015 nicht mehr zugelassen wird?

      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Hallo floflo,
      na da steht doch genau das, was ich meine.
      Zitat:
      Mit Wirkung v. 01.09.2016 sehen die nationalen Behörden für neue Fahrzeuge ausgestellte Überreinstimmungsbescheinigungen u.s.w.
      Unsere lautet e11/2007/46*0010*00-21 und stammt aus 2008.
      Wenn Deine Version richtig wäre, hätte sich Skoda mit dem Rapid e11/2007/46*0250*--- letzter Stand 24.09.2014 mit EU 5 Norm( Der Nachtrag wäre nach Deiner Version garnicht möglich gewesen, siehe Serienräder Rapid) gewaltig ins Knie geschossen und müßte die Produktion nach nur einem Jahr einstellen. Gleiches gilt auch für den OctaviaIII .
      Die dem Fahrzeug beiliegende COC mit dem Ausstellungsdatum, bescheinigt nur, das dieses Fahrzeug der Typgenehmigung incl. div. Nachträge von 2008 entspricht.
      Eine Kündigung der alten Typgenehmigung und damit ein Zulassung-und Verkausverbot, ist in der EU- Richtlinie 2007/46 nicht vorgesehen
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      na da steht doch genau das, was ich meine.
      Zitat:
      Mit Wirkung v. 01.09.2016 sehen die nationalen Behörden für neue Fahrzeuge ausgestellte Überreinstimmungsbescheinigungen u.s.w.

      Da steht folgendes:

      (5) Mit Wirkung vom 1. September 2015, jedoch für Fahrzeuge der Klasse N1 Gruppen
      II und III und der Klasse N2 mit Wirkung vom 1. September 2016, sehen die nationalen
      Behörden für neue Fahrzeuge ausgestellte Übereinstimmungsbescheinigungen
      für die Zwecke des Artikels 7 Absatz 1 der Richtlinie 70/156/EWG als nicht mehr
      gültig an, wenn diese Fahrzeuge dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaß-
      nahmen nicht entsprechen, insbesondere den in Anhang I Tabelle 2 aufgeführten
      Euro-6-Grenzwerten, und verweigern aus Gründen, die die Emissionen oder den
      Kraftstoffverbrauch betreffen, ihre Zulassung und untersagen ihren Verkauf oder ihre
      Inbetriebnahme.

      Für mich heißt das, dass neue Fahrzeuge ab 01.09.2015 nicht mehr zugelassen werden dürfen, wenn sie nicht den Anforderungen der Euro 6 entsprechen.

      Andreas
    • Hallo floflo,

      es gibt doch ein vergleichbares Beispiel mit Mercedes vs. Frankreich mit dem Thema R134a.

      Zitat: Spiegel Online

      Neu ist nach genauer Auslegung der aktuellen Rechtslage aber nur ein Auto, das nur noch in wenigen Details dem Vorgängermodell gleicht. Wird für das neue Modell aber beispielsweise die alte Bodengruppe übernommen, kann für das eigentlich neue Auto auch eine erweiterte-, statt einer neuen Typengenehmigung beantragt - und das verbotene Kältemittel weiter benutzt werden.
      frankreich mußte das Verkaufsverbot zurücknehmen.

      floflo schrieb:

      mit Wirkung vom 1. September 2016, sehen die nationalen
      Behörden für neue Fahrzeuge ausgestellte Übereinstimmungsbescheinigungen
      für die Zwecke des Artikels 7 Absatz 1 der Richtlinie 70/156/EWG als nicht mehr
      gültig an, wenn diese Fahrzeuge dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaß-
      nahmen nicht entsprechen, insbesondere den in Anhang I Tabelle 2 aufgeführten
      Euro-6-Grenzwerten, und verweigern aus Gründen, die die Emissionen oder den
      Kraftstoffverbrauch betreffen, ihre Zulassung und untersagen ihren Verkauf oder ihre
      Inbetriebnahme.


      Der Yeti gilt im Sinne der Typgenehmigung ( Übereinstimmungsbescheinigung ) nicht als neues Fahrzeug.

      Nach meiner Kenntnis, kan eine einmal erteilte Typgenehmigung nicht zurückgenommen ( außer bei vorsätzlichen, kriminellen Handeln oder bei technischen Mängeln, welche später festgestellt wurden ) werden und damit zum Verkaufsverbot führen.

      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      es gibt doch ein vergleichbares Beispiel mit Mercedes vs. Frankreich mit dem Thema R134a.
      Neu ist nach genauer Auslegung der aktuellen Rechtslage aber nur ein Auto, das nur noch in wenigen Details dem Vorgängermodell gleicht

      Das ist nicht vergleichbar mit den Bestimmungen zum Kältemittel bei Klimaanlagen. Neu im Sinne der von mir zitierten Vorschriften bedeutet neu im Sinne eines neu hergestellten Fahrzeugs, also eines Neufahrzeugs (als Abgrenzung zum Gebrauchtfahrzeug). Das folgt daraus, dass die Vorschrift einen Absatz vorher den Fall neu typgenehmigter Fahrzeuge ausdrücklich regelt und hierfür Stichtag bereits der 01.09.2014 war.

      Andreas
    • Hallo floflo,
      da wir uns nicht über den Begriff Neu-Fahrzeug, im Sinne der Typprüfung, einigen können, sollten wir hier abbrechen und abwarten, was die Fahrzeughesteller mit den noch hergestellten EU 5 machen und die Verkäufer dann z.B. den Kunden die im Juli 2015 ein Neu-Fahrzeug mit EU 5 und 3 Monaten Lieferzeit kaufen wollen dann erzählen.
      Bei einem Porsche Cayenne S Diesel mit EU 5 und der zur zeitigen Lieferzeit, wird die Erklärungsnot schon richtig groß, wenn man den nach Erhalt nicht mehr zulassen kann :D .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      Bei einem Porsche Cayenne S Diesel mit EU 5 und der zur zeitigen Lieferzeit, wird die Erklärungsnot schon richtig groß, wenn man den nach Erhalt nicht mehr zulassen kann .


      Das beträfe jedes Auto: Es ist zu vermuten (!), dass die Fahrzeuge nun nach und nach umgestellt werden - und bei Auslieferung dann den jeweils geltenden Normen entsprechen. Alles andere wäre widersinnig.
    • So...

      hier noch eine Information des KBA:

      kba.de/DE/Statistik/Bekanntmac…_blob=publicationFile&v=6

      Interessant ist S. 3: Dort wird unterschieden zwischen "Neue Typen" und "Neufahrzeuge". Ob der Gesetzgeber diese Begriffe irgendwo definiert hat, weiß ich nicht.

      Nach meinem Verständnis dürfte es so sein, dass unter "neue Typen" Modelle zu verstehen sind, die neu zertifiziert werden (wobei die Hersteller übrigens bei der angesprochenen Kühlmittelfrage das Problem häufig umgangen haben, indem sie neue Modelle als Modifikationen bestehender Fahrzeuge gemeldet haben).
      "Neufahrzeuge" dürften hingegen schlicht Autos sein, die neu (und damit erstmalig) zugelassen werden.

      Sonst wäre auch die Differenzierung gar nicht notwendig. Diese Interpretation entspricht im übrigen dem, was ich verschiedentlich gelesen habe - was natürlich weder im juristischen Sinne ein Beweis, noch im naturwissenschaftlichen Sinne ein Beweis oder Beleg ist... ;)
    • Hallo andi62,
      dann sollte Skoda mal langsam, fast alle Modelle oberhalb des neuen Fabia, einstampfen, die haben fast alle EU 5. Eine Umstellung auf EU 6 mit Typprüfung und Übereinstimmungsbescheinigung innerhalb so kurzer Zeit ist schlicht nicht möglich.
      Ich kann Dir gerne mal den Link für die Ausführungbestimmungen ( 24 Seiten ) zu senden.

      andi62 schrieb:

      Das beträfe jedes Auto: Es ist zu vermuten (!), dass die Fahrzeuge nun nach und nach umgestellt werden - und bei Auslieferung dann den jeweils geltenden Normen entsprechen. Alles andere wäre widersinnig.


      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.