Ausschnitt für Anhängekupplung

    • [ Anbauteile außen ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Mag ja alles sein, aber daß selbst ein TÜV-Prüfer solche Latrinenparolen für bare Münze nimmt ist schon erschütternd. Wenn er sich schon da nicht auskennt, dürften auch sonst erhebliche Mängel in der Kompetenz zu erwarten sein.

      Und natürlich ist man dem Prüfer nicht hilflos ausgeliefert, man kann durchaus zu einer anderen TÜV-Station fahren oder zur Dekra, GTÜ und wie sie alle heißen. Ich glaube jedenfalls nicht, daß ich mich da wieder hinten angestellt hätte...
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Er ist amtlich anerkannter Prüfer und kein Verkehrserzieher. Solche s abwatschen gehört zu schlechren manieren eines Menschen der ein Bedürfnis der Machtausübung braucht ;).

      Ich würde eine gepflegte Beschwerde verfassen, insbesondere mit dem Hinweis wie die Prüfstation den den Kugelkopf zur technischen Prüfung serviert haben möchte?

      Oder den Anhänger dran lassen:)
    • attila schrieb:

      Mir wurde vom TÜV-Prüfer gesagt, dass eine abnehmbare [lexicon]AHK[/lexicon] bei Nichtnutzung abgebaut sein muss !!!
      Gruß attila

      Das ist völliger Quatsch! Das steht in keinem Gesetz!
      Es könnte höchstens im Falle eines Auffahrunfalls zu Problemen mit der Versicherung geben.
      Du bist verpflichtet zur Schadensminimierung, d.h. wenn Du den Haken dran lässt, hat der auffahrende Verkehrsteilnehmer einen höheren Schaden als ohne Haken!
      Lt. ADAC gibt es dazu aber noch keine gerichtliche Grundsatzentscheidung!
      Der Prüfer hätte mit Sicherheit keine Rechtsgrundlage für seine unqualifizierte Aussage nennen können.
      Hier wäre auf jeden Fall eine entsprechende Beschwerde angebracht!

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • man kann sich da jetzt auch ewig drüber streiten wer recht hat und wer weniger recht hat
      wir sollten aber bedenken! der arme Attila hat mehrere Fahrzeuge und dann noch Geländewagen mit Reifensondergrößen, Sidepipes, Hardtops, wohlgemerkt alles in den Papieren eingetragen
      wir habens da viel besser und leicht reden ;)
      wir fahren einfach zu irgendeiner prüfstelle
    • Peppi schrieb:

      wir habens da viel besser und leicht reden ;)
      wir fahren einfach zu irgendeiner prüfstelle

      Attila's Problem beim Prüfer können aber alle Yetianer mit abnehmbarer [lexicon]AHK[/lexicon] haben, das sind nicht wenige!

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Der TÜV-Prüfer den attila erwischt hat, scheint ein überdurchschnittliches Geltungsbedürfnis zu haben - er sollte erst mal seine Hausaufgaben machen.
      Ich würde in einem derartigen Fall zukünftig zu an einem anderen Standort prüfen lassen - dieser TÜF-Prüfer scheint der Meinung zu sein, dass Kundendienst bedeutet, dass der Kunde dient.

      Mein Brunello war mit abnehmbarem Henkel zur [lexicon]HU[/lexicon] - und wurde ohne Beanstandung zertifiziert. :thumbsup:

      P.S. Rechtstipp - ADAC, Juristische Zentrale

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von YETI_in_red ()

    • Wir haben ja jetzt den zweiten (Ur-)Yeti und die [lexicon]AHK[/lexicon] wurde uns vom Händler montiert, Westfalia, gesteckt, genau wie die Originale. Nur, ich hab überhaupt keinen Deckel dazu gekriegt (ausser den Roten). Gehört der zum normalen Lieferumfang oder muss ich mir den jetzt selber organisieren? Und wo? Skodahändler? Westfalia direkt? Hab ich die bei Nachrüstung zu gut?
      _________________________

      Gruss aus der Innerschweiz

      Vagant
      _________________________
    • Vagant schrieb:

      Wir haben ja jetzt den zweiten (Ur-)Yeti und die [lexicon]AHK[/lexicon] wurde uns vom Händler montiert, Westfalia, gesteckt, genau wie die Originale.
      Nur, ich hab überhaupt keinen Deckel dazu gekriegt (ausser den Roten). Gehört der zum normalen Lieferumfang oder muss ich mir den jetzt selber organisieren?
      Und wo? Skodahändler? Westfalia direkt? Hab ich die bei Nachrüstung zu gut?
      Den Deckel kann man... muss man aber nicht unbedingt...
      Bzgl. Verschmutzung ist er aber wahrscheinlich nicht schlecht...

      Der Deckel ist ein Orig.-Skodateil (schau mal in Beitrag 4).
      Für den entsprechenden Ausschnitt gibt es auch ein spezielles Stanz-
      werkzeug (wenn man nicht so genau sägen und feilen will/kann).

      Hoffentlich geht sich das mit Deinem jetzt bereits vorhandenen
      Ausschniitt mit der Größe noch aus!?
    • Klar, eine abnehmbare [lexicon]AHK[/lexicon] sollte man abmachen weil es im Fall eines Unfalles Probleme geben kann.

      Allerdings darf man etwas nicht vergessen:
      So eine [lexicon]AHK[/lexicon] ist ein echter Abstandshalterwunder in Parklücken. Und deswegen lasse ich meine auch dran - auch wenn ich mal ein paar Tage keinen Hänger ziehe. Es funktioniert. :)
      Gruß Stefan
      :F:

      ____________________
      schiffsmodellwerft.npage.de
    • Hulkster schrieb:

      Klar, eine abnehmbare [lexicon]AHK[/lexicon] sollte man abmachen weil es im Fall eines Unfalles Probleme geben kann.

      Hallo, nein gibt es nicht. Kann man dranlassen, solange man will.
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