Unfall, vielleicht Totalschaden

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Wie vorab geschildert hätte ich die Schadensabwicklung auch von meiner Versicherung erwartet.

      Dann weiterhin gute Fahrt mit Deinem Yeti nach Rückgabe von der Werkstatt.

      Gruß Kajo
    • Wie von dir beschrieben, war es bei meinem Wildunfall vor knapp zwei Jahren auch (noch mit dem alten Yeti -> "Und es hat bums gemacht...").

      Die 150 Euro Selbstbeteiligung sollte dir eigentlich dein Automobilclub als Unfallhilfe erstatten. Das war bei mir damals nicht der Fall, da ich keine Selbstbeteiligung habe. Da ich zudem nicht die Werkstatt vor Ort gewählt habe, sondern die meines Vertrauens, wurde mir von der Versicherung KEIN Ersatzwagen gestellt (was man mir aber nicht gesagt hat!). Die Kosten für den Ersatzwagen wurden aber von meinem Automobilclub im Rahmen der Unfallhilfe übernommen.

      Der Schaden bei meinem Yeti (nur links und deutlich weniger superheftig als bei deinem Yeti) lag übrigens bei 3500 Euro. Bilder findest du im angegebenen Link oben. Bei deinem Yeti tippe ich mal vorsichtig auf einen niedrigen 5-stelligen Betrag.


      LG
      Mi-go


    • Meine Frau war fleisig und hat alles geklärt wie ihr es sagt.

      150€ zahlt der ADAC

      Leihwagen zahlt der ADAC

      Dank Euch allen.

      -----

      Schnell war ich nicht 100 erlaubt, 70-80 hatte ich drauf. Ehrlich bin ich etwas erschrocken wie schnell sich der Yeti verbeult.

      ----

      Eine Frag bleibt noch. Unfallwagen = Wertverlust, gleicht das die Versicherung aus ?( ?(
    • Hallo Guinnes,
      kann Dir bei diesen Summen nur raten, eine Verkehrsrechtberatung zu nehmen. Die Kosten sind mit € 190,00 + MwSt
      ( lt. Rechtsanwaltvergütunggesetz ) noch überschaubar oder werden von Deiner Rechtsschutzversicherung übernommen. Du bist dabei nicht verpflichtet einen Rechtsanwalt zur Wahrung Deiner Intressen zu beauftragen.
      Wenn Du im einem Autoclub bist, erhälst diese Beratung kostenlos.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Ich sehe, ehrlich gesagt, überhaupt keinen Grund Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, solange die Versicherung alle Kosten übernimmt. Dieses "sofort zum Rechtsanwalt rennen" ist mit ein Grund, dass unsere Gerichte unnötigerweise überlastet sind.
      Wenn die Versicherung die 11.000,- übernimmt ist alles ok.
      Viele Grüße
      Jannis
    • Hallo poly,
      genau um dieses zu verhindern, ist eine Rechtsberatung unter Umständen besser. Mir hat diese Beratung sehr viel Geld erpart b.z.w. gebracht.

      poly schrieb:

      Dieses "sofort zum Rechtsanwalt rennen" ist mit ein Grund, dass unsere Gerichte unnötigerweise überlastet sind.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      genau um dieses zu verhindern, ist eine Rechtsberatung unter Umständen besser.

      Um was zu verhindern? Dass die Versicherung die Reparatur bezahlt?

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Die konkreten Zahlen liegen ja nun auf dem Tisch. Für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder einer "clubinternen" Rechtsberatung sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Anlass.

      Da ich nicht unbedingt mit einem Unfallfahrzeuge weiter fahren möchte, würde ich mal meinen Verkäufer um ein Angebot für einen neuen Yeti bitten.

      Gruß Kajo
    • Ich würde erstmal das Auto ordentlich reparieren lassen und dann schauen ob es mir noch gefällt oder nicht.
      Geht man bereits jetzt mit dem Blechklumpen auf den Markt kann man nur richtig Miese machen.

      Grüße - bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Ich würde es auch so machen, wie Bernhard schreibt.
      Eine andere Möglichkeit ist mit der Versicherung zu sprechen. Vielleicht macht sie daraus einen Totalschaden. Bei Reparaturkosten von 11.000,- Euro kann die Differenz zu dem Totalschaden nicht so groß sein.
      Viele Grüße
      Jannis
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