Unfall, vielleicht Totalschaden

    • [ sonstiges ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Bei einem Kaskoschaden ist das die Regel. Nur bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die Kosten des Gutachtachters von der gegnerischen Versicherung übernommen.
    • snake_x schrieb:

      was ist das denn für eine dubiose Versicherung?

      Keine freie Werkstattwahl?

      Kein freier Sachverständiger?

      Da war wohl der Geiz geil
      Nach vielen Jahren ohne Unfall, muss man nicht zwingend von ausgehen gleich einen event. Totalschaden zu verursachen.

      Bei einer Beule im Kotflügel, ist mir doch wurscht in welche Werkstatt ich muss.

      Ausserdem geht es doch jetzt primär nicht drum, gleich gerichtlich gegen die Versicherung vor zu gehen. Was hier einige denken.
      Ich brauch ein Auto und will gerne meins wieder, daher die Fragen zur Garantie.

      Diese werde ich ausführlich mit der Versicherung besprechen.

      Da ich zweifel dran habe, ohne mit einem KFZ Sachverständiger ( Monteur oder Prüfer) über mein Schaden zu sprechen, das der wieder gesunden Zustand gebracht werden kann. Habe ich hier die Fragen gestellt.

      Nicht eine meine Fragen zielt drauf ab, gegen meine Versicherung vor zu gehen oder das Reh zu verklagen.
    • ja ja die Versicherungen :-)

      @ guinnes wichtiger als Blech ist ,dass hoffentlich dir nix passirt ist :)


      -warte ab wenn dir die Vers. sagt bis zu einem Schaden von Summe € x solle man selber die Kosten tragen , damit man nicht Hochgestuft wird, Lustig ?(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von potsie ()

    • Kajo schrieb:

      Durch den Verzicht auf die Werkstattwahl wird die VK günstiger. Das ist von daher nicht ungewöhnlich. Über die Schadenshöhe entscheidet bei TK / VK - Schaden der von der Versicherung beauftragte Gutachter.



      Auf sone Sache hab ich immer verzichtet such mir die Werkstatt meines Vertrauens aus und Gutachter wähle ich auch selbst :rolleyes:
      Intelligenz wird oft verwechselt mit der Fähigkeit, seine Dummheit besser verbergen zu können als andere Menschen.

      Gruß: Klaus
    • Guinnes schrieb:

      Die Polizei hat alles aufgenommen, habe die Bescheinigung. WILDSCHADEN ist eigetragen. Bilder mit Wildhaar habe ich gemacht für die Versicherung. Es besteht daran kein Zweifel.


      Atme tief durch und freue Dich über die körperliche Unversehrtheit.

      Anerkannte "Wildschäden" sind in der Regel Teilkasko - Schäden! ( sonst könnte man sich den Aufwand mit ist es ein "Wildschaden" oder nicht sparen )

      Meine Empfehlung: Lehn Dich zurück , geh morgen eventuell zum Arzt ( Trauma ) und lass Deine Versicherung mal machen ( dafür werden die Leute dort ja schließlich bezahlt, Überaktionismus ist hier meist fehl am Platze, als Zeitvertreib würde ich nach einem kostenlosen Mietwagen Ausschau halten/ Akten wälzen: z.B. Mob-garantie, ADAC plus).
    • eyebear schrieb:


      das scheint früher anders gewesen zu sein, jedenfalls haben wir den Schaden damals über die Versicherung des Jagdpächters abgewickelt.

      Hi,
      das war bei einem normalen Wildunfall auch früher schon so, der Jagdpächter hat dafür noch nie gehaftet.
      Kann es sein das damals das Tier aus einem Gehege war, dann haftet der Besitzer.

      Ich selber hatte 1977 oder 1978 selber einen Wildunfall und auch damals musste der Pächter nicht haften,
      sondern meine TK-Versicherung übernahm den Schaden.
      Gruß Joachim
    • Guinnes schrieb:

      Kann ich vom Reh Schmerzensgeld verlangen??

      Bei TK - Schaden müsste es die Versicherung übernehmen, mir persönlich würde es aber nicht um Geld, sondern mehr um meine eigene Gesundheit gehen, die kann man mit Geld nicht aufwiegen.
    • berme schrieb:

      Das es bei bestimmten Versicherungen keine freie Gutachterwahl gibt, ist mir auch neu.

      Oft bieten Versicherungen ja an eigene Gutachter zu schicken, davon würde ich aber auch Abstand nehmen.
      test.de/Autounfall-Tricks-beim…enersatz-1101986-2101986/
      Zur Beauftragung eines Gutachters:

      Bei einem TK / VK - Schaden hast Du keine freie Wahl eines Gutachters, der kommt immer von Deiner Versicherung. Die Beauftragung eines zweiten Gutachters und die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist nur im Streitfall mit der eigenen Versicherung möglicherweise angeraten.

      Bei einem Haftpflichtschaden kannst Du den Gutachter auswählen oder den von der gegnerischen Versicherung akzeptieren.


      Zur Auswahl der Werkstatt:

      Für die Behebung eines Vollkaskoschadens haben Versicherungen "eigene" Werkstätten in Vertragsbindung. Dies sind immer anerkannte Meisterbetriebe, meist auch Vertragshändler der jeweiligen Automarke. Dadurch wird der Beitrag für die Vollkasko deutlich günstiger und es werden meist Zusatzleistungen (Abholung und Rückführung des Fahrzeuges, kostenloser Leihwagen für die Dauer der Reparatur) angeboten.

      Gruß Kajo
    • Guinnes wichtig ist, dass Dir nichts passiert ist.
      Die Versicherung wird alles regeln, ich kann mir nicht vorstellen, dass da Probleme auftreten. Ich sehe überhaupt keinen Sinn einen Anwalt damit zu beauftragen.
      Noch etwas. Falls Du eine Teilkasko mit Eigenbeteiligung hast, kannst Du die Eigenbeteiligung vom ADAC bekommen, sie bezahlt Wildunfälle, selbstverständlich, wenn Du Mitglied bist. So brauchst Du gar nichts aus eigener Tasche zu bezahlen. Der ADAC bezahlt, glaube ich zumindest, auch einen Ersatzwagen.
      Viele Grüße
      Jannis
    • Also vielen Dank für die viele Hilfe.

      8 Uhr bei der Versicherung angerufen, alle gut
      Ich muss entscheiden ob ich das Geld haben will und selbst reparieren lassen will oder die Werkstatt.
      Nach studieren der Garantieverlängerungs AGB's, lass ich ihn in der vorgeschlagenen Werkstatt reparieren.

      Versicherung hat die Werkstatt informiert.

      Werkstatt ruft 8:40 an und holt den Wagen vom Abschleppdienst. 9:10 erneuter Anruf, Weichteileschaden etwas heftig aber, kein Totalschaden nach erster in Augenscheinnahme.

      10:30 Termin vor Ort, alles erklärt und gut aufgehoben gefühlt. Ersatzwagen angeboten bekommen so fern verfügbar.

      6 Jahre Garantie auf alle Arbeiten die jetzt durchgeführt werden und was mit dem Unfall zusammenhängen kann.
      Alles über Teilkasko abgerechnet, keine Hochstufung. 150€ eigenanteil
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.