Unfall, vielleicht Totalschaden

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Unfall, vielleicht Totalschaden

      Hallo zusammen,

      habe ein paar Fragen.

      Mein Yeti hat ein Reh getroffen. Denke da die A Säule ein mit bekommen hat, das es ein Totalschaden ist. Beifahrertür ging nicht mehr auf.
      So einen neuen Kulleraugenyeti bekomme ich nicht mehr.
      (1)
      Wie gehe ich jetzt mit der Versicherung um und den Gutachter? Ich denke es ist ein Totalschaden. Unfälle sehen immer sehr heftig aus.

      Also, ich habe eine Garantieverlängerung, wenn die aus dem Unfall wieder ein Auto machen, wie wirkt das auf die Garantie?
      Wie sicher ich mich gegen spätfolgen des Unfalls gegenüber der Versicherung ab?
      (2)
      Welche Ausstattung vom [lexicon]FL[/lexicon] kommt dem der Advanture Ausstattung am nähsten?

      So steht es auf der HP meiner Versicherung

      "Die Neuwertentschädigung ist ein Leistungsbaustein in der Vollkaskoversicherung. Wir erstatten den vollen Neuwert
      Ihres Autos bei Totalschaden oder Diebstahl innerhalb der ersten 6
      Monate nach Kauf. Optional kann die Neuwertentschädigung auf 24 Monate
      erweitert werden."
      Natürlich habe ich 24 Monate genommen, also alles gut.
      (3)
      Ich habe die [lexicon]AHK[/lexicon] nachträglich dran bauen lassen, bekomme ich die auch erstattet?
      (4)
      Ich habe gehört, das ich in der Haftpflicht nicht hoch komme, da ich keinen anderen beschädigt habe. Stimmt das und rutscht man in der VK hoch und wenn ja wie weit?

      Wer Antworten möchte bitte bezogen auf die Nummern. Ich wäre über Hilfe und Antworten dankbar.
      Dateien
    • Hallo Guinnes,
      ein Wildunfall wird normalerweise von der Teilkasko geregelt und beeinflusst deinen Rabatt nicht. Ein Haftpflichtschaden ist es jedenfalls nicht. Es sei denn, das Reh hatte eine Versicherung.
      Bei einem Kaskoschaden stellt die Versicherung den Gutachter. Das sind alles Dinge, die dir deiner Versicherung bei der Schadensmeldung erklärt haben sollte. Du hast den Schaden doch sofort gemeldet?
      Gruß,
      Jörg
    • Hallo Guinnes,

      Du als Geschädigter erfährst von der Polizei den Namen des zuständigen Jagdpächters. Wichtig ist also bei Wildunfällen immer die Meldung bei der Polizei. Der Pächter hat in Deutschland eine Haftpflichtversicherung. Die kommt für den Schaden auf.

      Wir hatten den Fall vor Jahren mit einem Reh im Range Rover, allerdings war es nur ein Frontschaden. Hier wäre eventuell auch ein Rechtsanwalt sinnvoll.

      Wichtig ist die Meldung bei der Polizei - das kann auch an einem anderen Ort sein.

      liebe Grüße - eyebear
      liebe Grüße - eyebear
    • Ah das ist interessant, die Haftpflichtversicherung des Jagdpächters. Meldung bei der Polizei war gleich beim Unfall. Hatte sie heute morgen um 5 Uhr gerufen.

      Rechnet meine Verischerung mit dem Pächter ab oder muss ich das Privat alles durchdrücken??
      Ich höre da zum 1. mal von.

      Der ADAC wiedersprichten deiner Aussage
      adac.de/infotestrat/unfall-sch…nregulierung/default.aspx

      Gerade im Frühjahr und Herbst häufen sich Unfälle mit Wild. Der
      Schaden am Fahrzeug kann über eine vorhandene Teil- oder
      Vollkaskoversicherung reguliert werden; für ADAC Mitglieder besteht auch
      die Möglichkeit, bei Tierkollisionen bis zu 300,-- EUR zu erhalten.
      Ansprüche gegen den Jagdpächter oder die für den Straßenabschnitt
      zuständige Behörde gibt es in der Regel nicht.
    • Hallo Guinnes,
      zu 1.) Du meldest es ersteinmal schriftlich Deiner Versicherung ( möglichst mit Aktenzeichen der Polizei oder der Forstbehörde ), dann nimmst Du Dir einen Sachverständigen Deiner Wahl ( würden nicht den Sachverständigen Deiner Versicherung nehmen ).
      Zu 2.) wurde von Herne bereits beantwortet.
      Den Rest würde ich einem Anwalt ,wie von eyebear geschrieben, überlassen.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Sachverständiger meiner Wahl?, Den muss ich selber bezahlen oder??

      ---

      Nur wenn die Versicherung sich quer stellt brauche ich eine Rechtsanwalt







      Wer haftet bei einem Wildunfall?



      Kommt es zu einem Wildunfall, so stellt sich für viele Menschen die
      Frage: Wildunfall – wer zahlt? Bei einem Fahrzeugzusammenstoß haftet
      nicht etwa der Jagdausübungsberechtigte eines Jagdbezirks oder die
      anliegende Gemeinde, sondern einzig und allein die Versicherung des
      Fahrzeughalters.
      Je nachdem welche Art der Versicherung vorliegt,
      Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung oder
      Vollkaskoversicherung fallen die Art und der Umfang der Haftung anders
      aus. Bei einer Teilkaskoversicherung oder bei einer
      Vollkaskoversicherung kommt die Versicherung für die entstandenen
      Schäden auf, besitzt der Betroffene jedoch nur eine
      Haftpflichtversicherung, so muss er selbst für den gesamten Schaden
      aufkommen.
    • Das der Jagdpächter haftet ist völliger Quatsch.
      Der Pächter haftet nur (bedingt) für Flurschäden die
      Wild verursacht, aber niemals für einen Kfz-Unfall mit Wild.

      Das zahlt die Versicherung des Autofahrers sofern er eine
      TK/VK mit Wildschaden hat, ansonsten Pech gehabt.

      Wenn Du den Wildunfall der Polizei gemeldet hast und von
      denen eine Bescheinigung darüber erhalten hast reicht das.
      Der Pächter wird von der Polizei informiert.

      Alles andere musst Du mit Deiner Versicherung klären.
      Gruß Joachim
    • Die Polizei hat alles aufgenommen, habe die Bescheinigung. WILDSCHADEN ist eigetragen. Bilder mit Wildhaar habe ich gemacht für die Versicherung. Es besteht daran kein Zweifel.

      Schadenshöhe wurde 5000€ eingetragen, mehr dürfen die wohl nicht.

      ---

      Sachverständiger darf ich von den AGB´s der Versicherung nicht beauftragen. Weiter habe ich keine frei Werkstattwahl in meiner Police.
    • Zahlt die Tk und man wird nicht hochgestuft. Sofern versichert, aber da gehe ich mal von aus. Im schlimmsten Fall die SB.
      Yeti 1,4 Style 4x4 DSG.
      TDI 2,0 4x4 Adventure
      Tesla Model 3 SR
      Tesla Model 3 LR
    • Hallo Kailash.

      Kailash schrieb:

      Das der Jagdpächter haftet ist völliger Quatsch.

      Der Pächter haftet nur (bedingt) für Flurschäden die

      Wild verursacht, aber niemals für einen Kfz-Unfall mit Wild.
      das scheint früher anders gewesen zu sein, jedenfalls haben wir den Schaden damals über die Versicherung des Jagdpächters abgewickelt.

      Von dem was der ADAC auf seiner Webseite schreibt, erfahre ich zum ersten Mal. Früher war das Reh schuld.

      liebe Grüße - eyebear
      liebe Grüße - eyebear
    • Kailash schrieb:

      Der Pächter haftet nur (bedingt) für Flurschäden die
      Wild verursacht, aber niemals für einen Kfz-Unfall mit Wild.
      So ist es! Der Jagdpächter haftet allenfalls (nicht immer!) für Verbiss oder 'Vandalismus' durch Wild auf privaten (oder auch gewerblichen) Grundstücken. Verkehrsunfälle mit Wild sind VK-Fälle. Eine Hochstufung ist dabei normal (shit happens).
      Auf die Werksgarantie (ob verlängert oder nicht) hat das keinerlei Einfluss. Weder positiv, noch negativ (sofern die Reparatur beim Werksschrauber durchgeführt wird).

      Solche Schäden sind immer ärgerlich, aber nicht unbedingt vermeidbar. Dir mein Wunsch, dass sich alles wieder richten lässt! Sieht ja übel aus...was war denn das für ein Reh? Oder waren früher (hatte selbst schon Rehschaden (Audi 100)) die Bleche härter? 8|

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Na Mahlzeit,
      da hast Du aber eine schöne Versicherung :cursing: . Wahrscheinlich schreiben die Dir noch ihre eigenen Anwälte vor :cursing: .

      Guinnes schrieb:

      Sachverständiger darf ich von den AGB´s der Versicherung nicht beauftragen. Weiter habe ich keine frei Werkstattwahl in meiner Police.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      Na Mahlzeit, da hast Du aber eine schöne Versicherung :cursing: . Wahrscheinlich schreiben die Dir noch ihre eigenen Anwälte vor :cursing: .

      Guinnes schrieb:

      Sachverständiger darf ich von den AGB´s der Versicherung nicht beauftragen. Weiter habe ich keine frei Werkstattwahl in meiner Police.
      MfG old man
      Durch den Verzicht auf die Werkstattwahl wird die VK günstiger. Das ist von daher nicht ungewöhnlich. Über die Schadenshöhe entscheidet bei TK / VK - Schaden der von der Versicherung beauftragte Gutachter.

      Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist nach meiner Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig.

      Gruß Kajo
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