Unfall, vielleicht Totalschaden

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Natürlich werde ich noch einen 'finalen Check' machen lassen. Nächste Woche hab ich Termin. Der Jagdpächter meinte auch, dass ich eventuelle Schäden auch noch später melden könne; er schreibt dann eine Bestätigung.

      Sicher ist sicher!

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • mi-go schrieb:

      Erstmal Toi Toi Toi, dass dir nichts passiert ist!


      Ja, da hast du richtig "Schwein" gehabt :pfeif: . Bei meinen beiden Wildunfällen (1x kleines Wildschwein, 1x kleines Reh) war jedesmal ein Schaden von ca. 3.500 DM / € am Auto. Die Tiere haben es leider nicht überlebt.

      Q5-Killer schrieb:

      Der Jagdpächter meinte auch, dass ich eventuelle Schäden auch noch später melden könne; er schreibt dann eine Bestätigung.


      Die (meine) Versicherung verlangt(e) als "Beweismittel" eine "Haarprobe" vom Tier. Auf einem der Bilder sind ja genügend Haare zu sehen, also ruhig Beweise sichern.

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
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