Parkschaden

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • So ein Murks ,

      noch keine 7 Wochen alt und schon bleibt ein Rentner vorne rechts am Schneetier hängen X( X(

      Stand auf einen Parkplatz und der Unfallgegner unterschätzt die länge seines Autos. :thumbdown:

      Schaden ca 2000 €

      Montag zum :F: und zum Anwalt
      Weihnachtszeit fängt schon gut an
    • Patsche schrieb:

      vorne rechts am Schneetier hängen

      Hallo Patsche,
      hoffentlich ist es nur Plastik (Stoßstange) und kein Blech verbogen - ist schon sehr ärgerlich, gerade am ganz neuen Auto.
      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Bin diese woche auch beim Ausparken Rückwärts an eine Betonsäule angefahren bis der Wagen stand, allerdings war durch den Reifen der Stop entstanden und nur das Plastik geknautscht, diese ging zurück, so sind nur Kratzer an der Stoßstange geblieben
      YETI 2.0 TDI DSG 4x4 Elegance Plus Edition 103 Kw Corrida-Rot Baujahr 11.2013 jetzt 222.237 km
      YETI 2.0 TDI DSG 4x4 Outdoor 103kw Corrida Rot EZ 03.08.16 jetzt 167.980 km
    • Paule011 schrieb:

      so sind nur Kratzer an der Stoßstange geblieben

      Da hast Du ja noch Glück im Unglück gehabt, aber auch die Kratzer sind ärgerlich, jedenfalls beim fast neuen Wagen.
      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Patsche schrieb:

      Montag zum und zum Anwalt

      Zum Anwalt würde ich an deiner Stelle erst rennen, wenn die gegnerische Versicherung bei der Schadensregulierung Schwierigkeiten macht. Andernfalls könnten die Anwaltskosten an dir hängen bleiben, denn grundsätzlich ist ein Geschädigter verpflichtet, den Schaden und die Schadensfolgen so gering wie möglich zu halten (sog. Schadensminderungspflicht). Dazu gehört auch, dass nicht ohne Not ein Anwalt eingeschaltet wird.

      Andreas
    • tja schon richtig........., würde die richtungsweisende Rechtssprechung nicht zunehmend selbst der Meinung und zur Überzeugung gekommen sein, insbesondere unter der Kenntnis, dass es keine einfache Regulierung im KH-Schaden mehr gibt. ;) Siehe die Üblichkeit zu den Faktoren 1,3 zu 1,5 bis hin zu den sog. Einfachschäden von 1,7 :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Flow ()

    • Ja Versicherungen, sind fast wie GEZ immer Zahlen aber nix bekommen. Das schöne ist, das es doch etliche VN gibt die bei diversen Versicherungen ihre Verträge haben. So kann der Zahlungsunwille durchaus den eigenen Kunden, wenn auch in einer anderen Sparte, treffen. Irgendwann erkennt man den Wahnsinn und achtet wieder mehr auf Service und tatsächlicher Leistung.
    • Patsche schrieb:

      ... Schaden ca 2000 € ... und zum Anwalt


      Bei eindeutig klarer Schadenslage und diesem Bagatellschaden ist die Einschaltung eines Anwaltes, jedenfalls nach meiner persönlichen Bewertung, völlig überzogen.

      Gruß Kajo
    • Tja, bei Parkplatzschäden ist das immer so eine Sache, wenn man nicht direkte Zeugen hat. Oft endet das in einer Teilschuld für beide. Die Erfahrung habe ich vor Jahren auch machen dürfen.
      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Tja, bei Parkplatzschäden ist das immer so eine Sache, wenn man nicht direkte Zeugen hat. Oft endet das in einer Teilschuld für beide. Die Erfahrung habe ich vor Jahren auch machen dürfen. Gruß Rolf


      Nun muss als erstes Mal unterschieden werden, ob beide Fahrzeuge bewegt wurden oder ob ein Fahrzeug stand.

      Bei einem in der Parkbucht stehenden Fahrzeug, das angefahren wird ist die Schuldfrage eindeutig. Richtig ist natürlich, dass ich den Schaden auch beweiskräftig zum Beispiel durch Bilder und Zeugen festhalten muss.

      Gruß Kajo
    • Danke für die Tips ^^

      Anwalt ist nur zur Beratung wie es am besten läuft.

      Habe leider schlechte Erfahrungen bei einem Haftplichtschaden gemacht wobei ich aus einer Parkbucht herraus gefahren bin und jemand dann von der Ampel der
      schon gestanden hat mir mit Vollgas die Seite beim Octi demoliert hat.Die zu 2 ich alleine .Was soll ich sagen musste dieses leider als Kaskoschaden abrechnen.
      Möchte damit sagen bin ein gebranntes Kind und werde mich diesmal vorher schlau machen. 8o

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Patsche ()

    • Im Gegensatz zu einigen Ratschlägen hier würde ich heute auch auf jeden Fall einen Rechtsanwalt mit einschalten.Es kann ja in der Tat erstmal nur zur Beratung sein.
      Man sollte nicht vergessen,dass beim Gegner(Versicherung) ja immer eine Rechtsabteilung=Rechtsanwalt aktiv ist.
      Leider habe ich im Freundeskreis schon einige Fälle erlebt in denen der Geschädigte auch meinte,alles ohne Anwalt lösen zu können,um dann eines besseren belehrt zu werden.

      Schrauberass formuliert das schon richtig:"Ja Versicherungen, sind fast wie GEZ immer Zahlen aber nix bekommen."
    • Nedla schrieb:

      Im Gegensatz zu einigen Ratschlägen hier würde ich heute auch auf jeden Fall einen Rechtsanwalt mit einschalten.Es kann ja in der Tat erstmal nur zur Beratung sein. Man sollte nicht vergessen,dass beim Gegner(Versicherung) ja immer eine…


      Mit den Anwälten ist wie mit den Ärzten, wenn Du einen guten hast, sei froh.

      Gruß Kajo
    • So sieht es mal aus!

      1. Adäquate Beweissicherung für den Fall der Fälle (bspw. die Schadenschilderung des Schadenstifters nach einer Woche Bedenkzeit) frei nach dem Motto komm lass dich überraschen.

      2. Die Wahrung der vollständigen Schadensersatzansprüche sollte "immer" von einem Profi, sprich erfahrenen Verkehrsanwalt erfolgen, Stichwort: Nutzungsausfallzeit, merkantiler Minderwert (auch bei Bagatellschäden aufgrund des geringen Fahrzeugalters und Zustandes, hier absolut möglich, die übliche Auslagenpauschale je nach Gerichtsstand in Höhe von 20- 25 € usw. Auch um sich gegen die Kürzungsmafia und die gekauften Drückerkolonnen ala` Controlexpert und wie sie alle heißen überhaupt wehren zu können. Diese Firmen kürzen im Auftrag der Versicherungen berechtigte Ansprüche der Geschädigten auf nahezu betrügerische art und weise. :cursing:
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