Airbag Aufkleber Sonnenblende entfernen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Airbag Aufkleber Sonnenblende entfernen

      Hallo zusammen

      etweder ich verstehe die Suchfunktion nicht oder es gibt wirklich nichts zu dem Thema

      Hat schon mal einer den hässlichen Airbag Aufkleber auf der Sonnenblende entfernt und Einen Tipp wie das geht und anschließend auch noch anständig aussieht ?

      Danke


      Gesendet von meinem GT-P5210 mit Tapatalk
      Nachrüstung:
      - Gummifußmatten
      - Antirutsch-Kofferraummatte
      - ChinaNavi (Icartech Aurora V7)
      - Winterreifen auf Alufelge
      - Ladekantenschutz Alu
    • Dewi227 schrieb:

      Und das verträgt die sonnenblende ?
      Wenn Du Dich dann besser fühlst, kannst Du mit einem spülmittelgetränkten Lappen nach wischen :whistling: ...
      Warum soll denn das Klebchen überhaupt ab ?( , ist eh nur bei heruntergekippter Blende zu sehen, oder ?

      Wir bearbeiten damit lackierte Gehäuse und Touchscreen´s ohne Probleme.
      Seit dem 13. Juni 2019 nun im Karoq unterwegs ...
    • bin mir ja fast sicher, daß das kein aufkleber ist, sondern direkt auf die sonnenblende gedruckt.
      von daher dürfte es auch nur schwer bis gar nicht (zumindest nicht spurlos) zu entfernen sein.

      abhilfe schafft die rechte sonnenblende vom rechtslenker-YETI (also zb aus england)...

      davon ab: angeblich ist der aufkleber gesetzlich vorgeschrieben/pflicht. D halt
    • Stimmt!

      § 35a StVZO:
      Zitat:
      Abs 8: Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist. Anlage XXVIII zeigt ein Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein.
      Zitat Ende.

      Sorry, hab ich einfach mal gegoogelt und reinkopiert.

      Gruß
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Wobei sich dieses Zitat auf einen nicht abschaltbaren Airbag bezieht. Für deaktivierbare muss es eine zusätzlich Warnleuchte geben, welche den Zustand des Airbags anzeigt.

      Gesendet von meinem C6603 mit Tapatalk
      Lg Bernhard

      Merke: Bodenbleche sind für Werbezwecke da!
    • Japp, das ist richtig :thumbup: , die Frage drehte sich ja hauptsächlich um den Aufkleber und der muss vorhanden sein,
      wenn denn mal die Rennleitung oder ein Versicherungsgutachter danach suchen sollte ?(

      Gruß
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
    • Ich habe in in einem anderen Form gelesen gehabt das es sich dabei um ein Ammenmärchen handelt. Maximal sind 5 euro Strafe fällig
      Es gibt auch genug andere Autos wo sich dieser aufkleber in der a-Säule und nicht mitten auf der Sonnenblende befindet
      Wäre mal interessant zu wissen was jetzt wirklich notwendig ist und was nicht

      Gesendet von meinem GT-P5210 mit Tapatalk
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    • Andere Foren sind gut und auch hilfreich,
      die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist vom Gesetzgeber aber nicht als Ammenmärchen konzipiert worden!

      Der Gesetzestext legt ganz klar fest, wie mit so einem Aufkleber zu verfahren ist.

      Wie andere Hersteller ihre Aufkleber plazieren sollte keine Diskussionsgrundlage mit der Polizei oder TÜV-Prüfer sein, da zieht man den Kürzeren!
      Ob die Strafe nun bei 5, 50 oder 500€ liegt, ist nicht das entscheidende Argument.
      Inwieweit man gegen bestehende Gesetze oder Verordnungen verstoßen möchte, bleibt jedem selbst überlassen.
      Bei Ordnungswidrigkeiten werde ich nicht petzen :D

      Gruß
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
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