was haltet ihr von Dashcams ?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • SQ5 schrieb:

      Käfer62 schrieb:

      Was soll denn ein Gericht anders machen, wenn "Aussage" gegen "Aussage" stehen.
      Einfach mal die Plausibilität der Sachlage prüfen. Nur weil Gutachten teuer sind, sollte man für die Wahrheitsfindung doch gebrauch davon machen.
      Es schweift zwar jetzt ein wenig vom Thema ab, dennoch folgendes zur Klarstellung:

      Im Strafverfahren/Bußgeldverfahren muss die Staatsanwaltschaft/Behörde einem den Tatvorwurf nachweisen, wobei ggf. auch ein Indizienbeweis ausreicht. Im Zweifel gilt der Grundsatz "In dubio pro reo". Wer also z.B. mit einer Dashcam erwischt wird, kann nur dann belangt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Dashcam im Dauerbetrieb lief.

      Im Zivilverfahren hingegen nimmt das Gericht keine Tatsachenfeststellung von Amts wegen vor. Das ist ihm untersagt. Die Wahrheitsfindung obliegt dem Gericht also nur insoweit, als es angebotene Beweise zu würdigen hat. Es ist ansonsten vielmehr an das Parteivorbringen gebunden, wobei im Falle von "Aussage gegen Aussage" das immer zu Lasten desjenigen geht, der die Beweislast trägt. Das ist in der Regel derjenige, der eine Behauptung aufstellt. Stellt eine Partei eine Behauptung auf, die von der Gegenseite nicht bestritten wird, gilt das als zugestanden, und zwar auch dann, wenn die Behauptung nicht stimmt (nur deshalb hat VW übrigens im Abgasskandal die Verfahren verloren). Es ist Aufgabe der Parteien, für die von Ihnen behaupteten Tatsachen Beweismittel anzubieten. Bei Verkehrsunfällen kann dabei eine Dashcamaufnahme sehr hilfreich sein. Ansonsten muss man, falls Zeugen fehlen oder keine präzisen Aussagen machen können, ggf. ein Sachverständigengutachten als Beweis anbieten. Die Kosten für das Gutachten trägt am Ende derjenige, der den Rechtsstreit verliert, wobei das Gericht allerdings von demjenigen, der das Sachverständigengutachten als Beweis anbietet, in aller Regel zunächst einmal einen Kostenvorschuss verlangt.

      Das Problem bei Verkehrsunfällen liegt darin, dass der Geschädigte einen unmittelbaren Anspruch gegen die gegnerische Versicherung hat, so dass Verfahrensgegner die Versicherung des Schädigers ist. Haben beide Verkehrsteilnehmer einen Schaden und lässt sich die Schuld ohne teures Sachverständigengutachten nicht eindeutig feststellen, verzichten die beiden beteiligten Versicherungen oft darauf, die Schuldfrage durch ein SV-Gutachten klären zu lassen und einigen sich auf Schuldanteile beider Parteien, was dann meist für beide Versicherungsnehmer ein Hochstufung bei der Rabattstufe zur Folge hat, was natürlich ärgerlich ist. Das gilt besonders dann, wenn die Unfallbeteiligten ihr Fahrzeug bei der gleichen Versicherung versichert haben, so dass die Versicherung so oder so zahlungspflichtig ist. Da ist ihr das Hochstufen bei beiden Versicherungsnehmern natürlich nur recht. Um das zu verhindern, müsste man dann selbst gegen die gegnerische und ggf. sogar gegen die eigene Versicherung klagen mit allen Risiken, die damit verbunden sind.

      Andreas
    • ......aufräumen ....

      Die OT Beiträge sind jetzt im Hundefutterthread.

      ....Mea culpa ...
      Das wir Mods nicht 24 Stunden ständig Beiträge überwachen.
      Der eine macht grad Sport ( ich z.B. ) der andere hat nen Arzttermin oder kocht/putzt ,schläft .....
      Ist in Urlaub usw.

      :mod: . vielleicht sollten wir (Mods) mal 24 Stunden garnichts machen ...
      oder besser mal ne ganze Woche.

      Einige glauben ja wir sind komplett überflüssig ,
      das was im Hintergrund passiert , fällt ja nicht so auf.

      Das ist ja auch gut so. In jedem Fall - wir Mods sind aus diesem Forum - ein Querschnitt - versuchen zusammen mit Euch eine interessante hilfreiche Plattform für Skoda SUV Fahrer zu sein.

      Lasst uns daran arbeiten und nicht auf Nebenkriegsschauplätzen uns gegenseitig zu beweisen , wieviel wir mehr wissen - gelesen haben .

      Wieso zackern immer die Gleichen miteinander ?(
      Argumentieren ja .... Standpunkte mit Respekt vertreten ....auch mal über den Tellerrand schauen ....
      Alles Dinge die wir mit der Weisheit und der Gelassenheit des Alters „ drauf haben“.

      Frotzeleien mit den entsprechenden =O :rolleyes: :thumbup: ;)
      gekennzeichnet machen dann das Salz in der Suppe ohne die gesamte“Speise“ zu verderben.

      Überlegt mal , warum ihr hier Forumsmitglieder geworden seid.
      Bestimmt nicht wegen der Threads die momentan „hochkochen.„

      Vielleicht kann man nicht jeden Pups der Börse- Tesla- Golfen -VW Konzern- Maskenpflicht-Corona - Greta- sofort mit dem eigenen „Senf“ bedenken , sondern wartet mal 24 Stunden ob das immer noch so wichtig für alle - oder nur für einen selbst ist. Soll heißen — nutze die diskrete PN Funktion.
      ( ich habe dadurch einige Mitglieder näher kennen und schätzen lernen können.)

      Hier gibt es fantastische Mitglieder - klug - lebenserfahren- freundlich- hilfsbereit ,das Rückgrat dieses Forums.
      Deshalb bin und bleibe ich hier. R)
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)
    • Kajo schrieb:

      FoodFreezer schrieb:

      Das gesamte Rechtssystem ist krank. Es gibt tausende Gesetze die alle schwammig formuliert sind, sodass es jeder Jurist für sich auslegen kann.
      Was für eine Aussage?

      FoodFreezer schrieb:

      Und drittens wird im Verkehrsrecht viel zu viel die Schuld aufgeteilt.
      Das ist sicherlich des öfteren der Fall, weil auch die Schuldfrage meist nicht "auf einer Seite" zu sehen ist.

      FoodFreezer schrieb:

      Mir ist es schon 2x passiert das mir jemand an der Kreuzung bei rot rückwärts draufgerollt ist. Einfach weil er/sie zu doof sind auf die Bremse zu treten oder die Handbremse anzuziehen.
      Ich fahre jetzt über 45 Jahre Fahrzeuge und mir ist das noch nie passiert. Möglicherweise hilft ein wenig Abstand zu dem voraushaltenden Fahrzeug auch zur Vermeidung.

      a) Haste wohl wohl noch nie mitbekommen das man Gesetze verbiegen kann, brauchst nur den richtigen Anwalt

      b) okay

      c) Was ist das denn für eine absolut sinnfreie Anschuldigung? Du kennst weder die Ampelkreuzung noch meinen Abstand zum Vordermann, behauptest aber solchen Müll. Ich erzähls dir dennoch. Ampelkreuzung mit leichter Steigung. Abstand war in beiden Fällen soviel das ich lange hupen konnte. Ich konnte sprichwörtlich wie im Film zuschauen wie er/sie ganz langsam heran rollte und ich saß im Auto und konnte absolut nichts machen. Zeit zum reagieren war in beiden Fällen genügend vorhanden. Nur wurde auf mein Hupen nicht reagiert. Beim 2. sah ich wie er im Auto um sich guckte, er raffte aber nicht das er nach hinten rollt und mein Hupe ihm galt. Normalerweise rafft man irgendwann das man sich als Einzigster im Vergleich zu allen anderen davor und daneben bewegt und tritt erstmal vor Schreck auf die Bremse. Ich hätte 50m Abstand haben können, hätte nichts genützt. Außer das in der Rollzeit die Ampel vielleicht wieder grün gehabt haben könnte. Alle beide standen nicht auf der Bremse. Was will man da machen? Aber danke das man in Foren immer gleich blöd angemacht wird von solchen Oberschlaumeiern die denken sie kennen alles. Du kannst meinetwegen 100 Jahre Auto fahren und kennst dennoch nicht alle Situationen. Solche Typen kann ich besonders leiden. Seltsam dabei das du mich blöd anmachst, zu den beiden aber nichts sagst. Ist ja eigentlich Fahrerflucht. Ich habe mich jedoch in beiden Fällen absolut human verhalten. Nur hier im Forum dreht immer einer am Rad und das noch als Moderator. Peinlich. Ich erzähle nichts mehr.
      ________________________
      Tschau
      FoodFreezer
    • ....OHA ...

      @FoodFreezer....

      hast Du meinen Beitrag DIREKT vor Deinem gelesen :?:

      Sicher nicht :saint: .

      Vielleicht magst Du ihn mal überfliegen , und falls Du dann an Deinem Beitrag etwas ändern/
      anpassen möchtest , kannst Du mir gerne eine PN schicken.
      Das sowas passiert mit dem Rückwärtsrollen glaube ich unbesehen. Und „ sauer“ wär ich auch wenn ein Schaden bei mir entstanden wäre.
      Aber im Ton fände ich es angemessen - Und besser wie in meinen Beitrag beschrieben zu reagieren.

      Angenehmen Abend trotzdem und nicht beleidigt sein.... :drink:
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)
    • Hallo,

      nein, ich habe deinen Beitrag bis zum absenden meiner Antwort nicht gelesen, erst danach.

      Das mir 2x kurz nacheinander draufgerollt wurde wird mir sicherlich im ganzen Leben nicht nochmal passieren. Das sind einfach dumme Zufälle. Und selbst wenn es nochmal passieren sollte kann ich wieder nur zuschauen und warten was passiert. Außer es sollte hinter einem noch frei sein. Man ist bei sowas einfach zur falschen Zeit am falschen Ort oder so. Da hilft auch vorausschauendes fahren nichts wenn man mitten in der Schlange bei rot ansteht.

      Der/die Erste drückte mir seine Anhängerkupplung ins Kennzeichen. War glücklicherweise eben in Kennzeichenhöhe. Ausgebeult fertig. Der Zweite kam genau parallel ran. Da sah man nichts. Über die beiden Ereignisse bin ich auch schon lange drüberweg, wollte es wie gesagt nur einmal erzählen.

      Ebenfalls angenehmen Abend.
      ________________________
      Tschau
      FoodFreezer
    • FoodFreezer schrieb:

      Was ist das denn für eine absolut sinnfreie Anschuldigung? Du kennst weder die Ampelkreuzung noch meinen Abstand zum Vordermann, behauptest aber solchen Müll.
      Es wäre sicherlich ein wenig hilfreich nicht jeden Beitrag sofort als persönlichen Angriff zu werten. Dies war und ist nicht meine Absicht gewesen und von daher bitte ich künftig um ein wenig mehr Verständnis.

      Mit meinem Beitrag "Abstand zum Vordermann" wollte ich halt aufzeigen, dass es hier durchaus Möglichkeiten gibt solche Rückwärtsrollunfälle zu verhindern.

      FoodFreezer schrieb:

      a) Haste wohl wohl noch nie mitbekommen das man Gesetze verbiegen kann, brauchst nur den richtigen Anwalt
      Hierzu wiederhole ich mich gerne noch einmal.

      Auch ein Jurist und erst recht kein Gericht kann Gesetze "verbiegen". Mögliche eigene Ansprüche müssen in einem Rechtsstreit auch beweiskräftig vorgebracht werden. Im weiteren verweise ich hierzu auf den Beitrag von floflo von gestern, der dies sowohl für Zivil- als auch für Strafverfahren ausführlich dargelegt hat.
    • FoodFreezer schrieb:
      „a) Haste wohl wohl noch nie mitbekommen das man Gesetze verbiegen kann, brauchst nur den richtigen Anwalt“

      Ja , das ist auch (leider) das Recht des Beklagten oder auch Klägers und ihrer Anwälte, die dürfen verbiegen, wie und was sie wollen.
      Letztendlich entscheidet aber der Richter, was Recht und damit nach dem Gesetz ist.

      Viele angeblich „verbogene Gesetze“ beruhen auf mangelnder Einsicht.

      R.S.
    • Hallo,

      naja, hat schon einen komischen Beigeschmack, wenn mir jemand ohne jede Nachfrage zu geringen Abstand unterstellt. Außerdem habe ich ergänzt das genügend Abstand vorhanden war. Geholfen hatte es dennoch nicht. Genügend Abstand hilft nur gegen kurzes rollen zwischen von der Bremse gehen und anfahren. Wenn jemand rollt weil er es nicht mitbekommt, dagegen hilft überhaupt nichts. Den Unterschied sollte man schon verstehen.

      Und das Gesetzestexte Auslegungssache sind, weiß ja nun auch jedes Kind. Jeder gute Anwalt findet eine "Lücke" und legt es für seinen Mandanten passend aus. Genau dafür wird er bezahlt, um das Beste für einen rauszuholen. Das dieses beide Seiten machen können ist auch klar. Der Richter hat dann für seine Entscheidung auch noch Spielraum.
      ________________________
      Tschau
      FoodFreezer
    • Moinchen,
      da würde ich uns trotzdem glücklich schätzen, hier in diesem Rechtssystem zu sein. Es gibt Rechtsformen auf dieser Welt, in denen die finanzielle Schmierung mehr zählt oder noch besser die reine Gewalt. Gerade in diesen Ländern sind die Dashcams hoch im Kurs - aus Verzweifelung?
      Euch einen schönen Abend, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
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