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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • hier glaubt doch wohl keiner allen ernstes, dass nach der Sicherstellung eines Fahrzeuges einer von den Spezis auch nur Ansatzweise in der Lage wäre die Daten im Motorsteuergerät zu interpretieren, allein die Vielfältigkeit und Menge steht dem in der Praxis diametral entgegen. So schlagt drauf...... ich kann das ab.


      Zitat von der Racechip Page
      Kann der RaceChip nach dem Ausbau nachgewiesen werden?
      Nein. Nach dem Ausbau kann man nicht erkennen, dass ein Zusatzsteuergerät im Motorraum eingebaut war. Selbst wenn veränderte Werte auf dem Steuergerät gespeichert werden würden, läge die Werkstatt in der Beweispflicht. Veränderte Einspritzwerte o.ä. können auch aufgrund defekter Sensorik, Toleranzen oder falscher Messwerte entstehen.
    • Zitat: „hier glaubt doch wohl keiner allen ernstes, dass nach der Sicherstellung eines Fahrzeuges einer von den Spezis auch nur Ansatzweise in der Lage wäre die Daten im Motorsteuergerät zu interpretieren, allein die Vielfältigkeit und Menge steht…"

      Na, das glaube ich ganz sicher.

      berme schrieb:

      Kann der RaceChip nach dem Ausbau nachgewiesen werden?
      Nein. Nach dem Ausbau kann man nicht erkennen, dass ein Zusatzsteuergerät im Motorraum eingebaut war. Selbst wenn veränderte Werte auf dem Steuergerät gespeichert werden würden, läge die Werkstatt in der Beweispflicht. Veränderte Einspritzwerte o.ä. können auch aufgrund defekter Sensorik, Toleranzen oder falscher Messwerte entstehen.


      Diese Aussage halte ich für falsch. Greift ein zusätzliches Steuergerät in die Motorelektronik ein und ändert diese, ist dies auch ohne große Anstrengungen nachzuweisen.

      Gruß Kajo
    • Flow schrieb:

      hier glaubt doch wohl keiner allen ernstes, dass nach der Sicherstellung eines Fahrzeuges einer von den Spezis auch nur Ansatzweise in der Lage wäre die Daten im Motorsteuergerät zu interpretieren,

      Darauf würde ich mich, besonders wenn es um viel Geld und Versicherungsleistungen geht, nicht verlassen.
      Ich erinnere mich an einen Fall, in dem ein Sachverständiger auf Grund der Länge der Bremsspur errechnet hat, dass das Motorrad nicht der typgerechten und eingetragenen Leistungsklasse entsprechen konnte. Er hatte recht und die Versicherung war fein raus. Nix neues Motorrad, nix Krankenkosten, nix (Teil-)Rente!
      R.S.
    • berme schrieb:

      Normalerweise müssten doch nach Rückbau auf das alte System, d.h nach Entfernung der Tuningbox wieder die alten Werte des Original Steuergerätes greifen

      Das tut es ja auch. Nur hat man meistens bei z.B. einer Kontrolle oder einem Unfall o.ä. meistens was anderes zu tun.
      Ich möchte mal klarstellen, dass jeder machen kann was er will, wenn es denn genehmigt - Steuer, Versicherung, TÜV usw. ist, ich fahre schließlich auf den gleichen Straßen. Möchtet ihr einen Gebrauchten kaufen, der heimlich etliche Jahre getunt gefahren wurde? Oder mit einem Fahrzeug zusammenknallen,, das technisch nicht geprüft und zugelassen ist? Oder euch mit dem Unfallgegner, dessen Versicherung sich weigert zu zahlen, über Jahre hinweg auseinandersetzen?
      Und deshalb meine Empfehlung: wer mehr Leistung braucht, soll sich die von der Stange kaufen.
      R.S.
    • Rheinschiffer schrieb:

      Darauf würde ich mich, besonders wenn es um viel Geld und Versicherungsleistungen geht, nicht verlassen.
      Ich erinnere mich an einen Fall, in dem ein Sachverständiger auf Grund der Länge der Bremsspur errechnet hat, dass das Motorrad nicht der typgerechten und eingetragenen Leistungsklasse entsprechen konnte. Er hatte recht und die Versicherung war fein raus. Nix neues Motorrad, nix Krankenkosten, nix (Teil-)Rente!
      R.S.



      Das muss aber verdammt lange her sein, oder war es nur eine gedrosselte 125` ? Ich will euch doch keinem vom Pferd erzählen, genau mit diesen Streitsachen habe ich fast täglich seit 20 Jahren zu tun, einige wissen das hier. Ich versuche euch nur einen Blick auf die Praxis zu gewähren, ich muss mich argumentativ hier auch nicht immer behaupten. In solchen Foren weiß sowieso jeder alles irgendwie besser, mein Forum sind i. d. R. die ordentlichen Gerichtsbarkeiten, aber jeder wie er meint. :thumbup:
    • Achso auch wenn es so rüberkommt, nein angepisst bin ich nicht... warum auch ^^ ich ärgere mich nur immer über mich selber, dass ich nicht wie geplant zu solchen Dingen garniemalsnicht mehr etwas sage, kann mich bei diesem Thema einfach nicht ausreichend zurücknehmen ob der ganzen Halbwahrheiten haut es den Blutdruck immer hoch, sorry! :)
    • Ja geht aber manchmal nicht, da nicht angeboten!

      Aber du hast insofern recht, dass bei meinem nächsten privat Fahrzeug die Motorisierung oberste Priorität hat, danach erst die anderen Dinge!

      Im Augenblick schiele ich auf den Reihen 6 Zyl. aus Bayern mit 258 oder gleich mit 313 Ps und dem 8. Gang in einem Z4 die Kombo läuft annähernd gescheit. Muss nur noch die Geldpresse im Keller reaktivieren. ;)
    • Rheinschiffer schrieb:

      ... Und deshalb meine Empfehlung: wer mehr Leistung braucht, soll sich die von der Stange kaufen. R.S.


      Alternativ lässt er eine Fachwerkstatt ran, die nach dem Tuning die entsprechende Abnahme und Änderung der Papiere durchführen lässt.

      Gruß Kajo
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