GEZ und Unternehmen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • GEZ und Unternehmen

      Ab 2013 gilt der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ab dann soll jeder Haushalt seine Rundfunkgebühr in Form von einer Haushaltsabgabe in Höhe von pauschal 17,98 Euro pro Monat zahlen. Damit wären sämtliche Empfangsgeräte, wie Fernseher, Radio, PC oder auch kein empfangsbereites Gerät, abgegolten.

      Jeder bereits bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) registrierte Teilnehmer muss ab den 01. Januar 2012 die bei seiner zuständigen Landesrundfunkanstalt bezüglich seines Haushalts erfassten Daten aktualisieren oder einen Antrag auf Befreiung von der Gebührenzahlung stellen. Noch nicht gemeldete Personen oder Unternehmen gelten ab 01. Januar 2013 aufgrund ihrer bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt erfassten Daten automatisch als Beitragsschuldner.

      Für Änderungen, die den Inhaber einer Wohnung, eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs oder einer Firma betreffen, gilt Anzeigepflicht.

      Unternehmen zahlen ihre Gebühr pro Filiale und gestaffelt nach Anzahl der jeweils dort beschäftigten Mitarbeiter. Für Kleinstunternehmen wird ein ermäßigter Satz in Höhe von einem Drittel gelten.

      Wer vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben zur Haushaltsituation macht oder in Zahlungsverzug über 6 Monate hinaus gerät, begeht eine sogenannte Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht.


      Da ich Selbstständig bin, soll ich künftig auch für ein nur teilweise beruflich genutzten Pkw zusätzlich abdrücken, natürlich spielt es dabei keine Rolle ob überhaupt irgendeine Empfangs- oder Sendemöglichkeit in diesem Fahrzeug vorgehalten wird. Für mich ist das nichts anderes als eine Zwangssteuer, momentan trage ich mich mit dem Gedanken des Widerspruchs und dem anschließenden Gang durch die Instanzen der Verwaltungsgerichte. Ich bin allerdings leicht genervt und fühle mich irgendwie doppelt bestraft............, Abzocker verd........ :cursing:
    • Flow schrieb:

      natürlich spielt es dabei keine Rolle ob überhaupt irgendeine Empfangs- oder Sendemöglichkeit in diesem Fahrzeug vorgehalten wird
      Doch, die MÖGLICHKEIT besteht! Könntest ja morgen ein Radio einbauen. Und nur das zählt. Schon immer. Wenn Du vor 20 Jahren einen Fernseher in Dein Wohnzimmer gestellt hättest, der über keinerlei Empfangsanschluss verfügte (Antenne, o.ä.) und den Du nur als schmückendes Möbel und Blumenvasenuntersatz besaßest, dann hättest Du Gebühren an die GEZ abführen müssen. Da galt und gilt nämlich nicht, ob ein Gerät genutzt wird, sondern ob es die 'Möglichkeit' zum Empfang hätte. Und ein KFZ 'könnte' mit eingebautem Radio ja empfangen...
      Ob das alles so Sinn macht, steht auf einem ganz anderen Blatt... 8|

      schrauberass schrieb:

      ...es ist übrigens ein verzrag, wo man keinerlei Anspruxh auf eine Leistung hat
      So! Jetzt lesen wir diesen Satz nochmal! Hee, Klaus, Tastatur zu schmal? :D :D Aber in der Sache absolut richtig! :)


      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Flow schrieb:

      Und falls man keinen Pkw hat, könnte man ja morgen einen kaufen um dann das Radio einzubauen.
      Jo, kommt noch... ;( Manchmal ist der Irrsinn tatsächlich Programm...

      Wenn denn wenigstens die betroffenen Sender...nunja, das hatten wir hier schon...Pilcher-TV...

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Flow schrieb:

      Für mich ist das nichts anderes als eine Zwangssteuer, momentan trage ich mich mit dem Gedanken des Widerspruchs und dem anschließenden Gang durch die Instanzen der Verwaltungsgerichte.
      Du hast zwar gefühlt recht, wirst aber von den Gerichten kein Recht bekommen. Warte mal ab, was die von SIXT erwogene Klage bringt.
      Und: Vom Ärgern bekommt man nur ein Magengeschwür :( .
      Also Ärger runterspülen .
      :drink:

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • Ich sehe das mal wieder ganz anders.

      Vielleicht sollte man diese Gebühren wirklich Steuer nennen, und von der Zuordnung zu irgendwelchen Empfangsmöglichkeiten völlig absehen.

      Jedenfalls möchte ich möglichst UNABHÄNGIGE Rundfunkanstalten haben.
      Ich würde sie zu 100% staatlich finanzieren und ihnen konsequenterweise jedwede Werbung untersagen.
      Privat finanzierte Programme sind mir hoch verdächtig.
      Berlusconi u.a. lassen grüßen.

      PS
      Wie schrieb "schrauberass": Vertrag ohne Anspruch auf Gegenleistung, oder so ähnlich.
      Das sind wir doch gewohnt.
      Wir zahlen für unsere Internetverbindung einen festen Preis und erhalten als Gegenleistung eine Geschwindigkeit von BIS ZU xxx Megabit/s, vielleicht.
      Da stimmt doch was nicht.
      Ich kenne das noch so, dass der Verkäufer eine Mindestleistung zu garantieren hat.
      Interessiert das noch jemanden?
    • @ Knut:
      Wenn der Internetzugang gar nicht funktioniert, kann man aber kündigen, wil sagen: auf diese Gegenleistung hat man durchaus einen Anspruch (ich hatte wegen so etwas schon mal viel Ärger mit der Verbrecherbande 1und1).

      @ Thema:
      Seit 2013 wird in der Tat nicht mehr auf eine abstrakte Empfangmöglichkeit abgestellt, sondern auf Wohnungseinheiten (bzw. für den Unternehmensbereich gilt etwas entsprechendes).
      ...Hintergrund ist ja, dass man für eine freie Meinungsbildung auf objektive, gute Medien angewiesen ist.

      Ich persönlich finde das schon ganz gut, wobei ich auch zugebe, dass das teilweise auch daran liegt, dass ich die Werbung bei Privatsendern so schrecklich finde. :/

      Das aktuelle Beitragssystem ist übrigens auch schon beim Bundesverfassungsgericht anhängig, aber nur aus einem formalen Grund: von der Frage, ob es sich um eine "Steuer" im rechtlichen Sinne handelt, hängt nämlich ab, ob der Bund oder die Länder die Zuständigkeit für das Gesetz hatten.

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
    • Flow schrieb:

      Da ich Selbstständig bin, soll ich künftig auch für ein nur teilweise beruflich genutzten Pkw zusätzlich abdrücken, natürlich spielt es dabei keine Rolle ob überhaupt irgendeine Empfangs- oder Sendemöglichkeit in diesem Fahrzeug vorgehalten wird. Für mich ist das nichts anderes als eine Zwangssteuer, momentan trage ich mich mit dem Gedanken des Widerspruchs und dem anschließenden Gang durch die Instanzen der Verwaltungsgerichte. Ich bin allerdings leicht genervt und fühle mich irgendwie doppelt bestraft............, Abzocker verd........ :cursing:

      Tja - da geht es mir ähnlich.
      Ich habe mein Büro innerhalb meiner privaten Wohnung und muss "nur für das Auto" diese Zwangssteuer abführen.
      Und "ich höre kein Radio im Auto" zählt nicht als Begründung, "man hat ja das Gerät dafür".
      Ein Kumpel von mir - auch Selbsständig - hat dann jetzt mal Kindergeld beantragt.
      Er hat zwar keine Kinder - "aber das Gerät dafür".

      Hätte ich für mein Büro einen "separaten Eingang", hätte ich bis 2012 sogar dafür noch zahlen müssen.
      Das hat sich ja geändert. Aber für den - auch selten - genutzen Firmenwagen zahlt man trotzdem.

      Aber an ein Urteil kann ich mich grob erinnern. Das betraf damals irgendeine Uni - irgendwo im Osten der REP.
      Die haben sich aus Geldmangel einige Dutzend alte Fernsehgeräte schenken lassen (oder gebraucht gekauft),
      haben die Sender-Empfangsmodule ausbauen und/oder totlegen lassen und habe diese Geräte in der ganzen Uni
      als Monitore an die Wand gehängt. Dort stand dann immer zu lesen wann im welchen Raum welche Vorlesung stattfindet
      und/oder was heute in der Mensa auf dem Speiseplan steht.
      Das alles hat funktioniert - bis die GEZ kam.
      Die haben kurzerhand alle "als Monitor getarnte Fernsehgeräte" gezählt und so bekam diese Uni eine Rechnung mit Nach- und Strafzahlungen
      von mehreren tausend Euronen (ist was länger her, könnte auch noch Deutschmark gewesen sein).
      Aus meiner Erinnerung hat das Gericht damals die Rechnung der GEZ bestätigt.
      DAS ist Deutschland.

      Wie gesagt ich habe das jetzt so aus der Erinnerung - vielleicht kann sich ja noch jemand an diese Story erinnern.
      Ich meine es war in Leipzig, damals.
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Rock.Opa ()

    • Flow schrieb:


      Da ich Selbstständig bin, soll ich künftig auch für ein nur teilweise beruflich genutzten Pkw zusätzlich abdrücken, natürlich spielt es dabei keine Rolle ob überhaupt irgendeine Empfangs- oder Sendemöglichkeit in diesem Fahrzeug vorgehalten wird. Für mich ist das nichts anderes als eine Zwangssteuer, momentan trage ich mich mit dem Gedanken des Widerspruchs und dem anschließenden Gang durch die Instanzen der Verwaltungsgerichte. Ich bin allerdings leicht genervt und fühle mich irgendwie doppelt bestraft............, Abzocker verd........ :cursing:

      In dieser Gebühr für Selbstständige, die sich nach der Anzahl der Beschäftigten richtet, ist bereits die Gebühr für ein geschäftlich (oder teilweise geschäftlich) genutztes PKW enthalten. Du brauchst also nicht extra zu bezahlen, es könnte sein dass Du mehr als ein PKW geschäftlich nutzt. Dann musst Du für jedes weitere extra bezahlen.
      Viele Grüße
      Jannis
    • Rock.Opa schrieb:

      ...Zwangssteuer...

      Gibt es auch freiwillige Steuer?

      Ansonsten finde ich die Leistungen, die man für die GEZ-Steuer bekommt nicht mal so schlecht im Vergleich zu vielen anderen bezahlten Leistungen bei denen man oft nur den schönen edelsteingeschmückten Samtsack präsentiert bekommt in dem sich die alte Katze von Schrödinger befindet...

      Beispielsweise werden davon auch die Landesmedienanstalten bezahlt, die u.a. in den jeweiligen Ländern für Frequenzvergabe, Medienentwicklung, Jugendschutz, Programmlizenzen, Werbungszeitvorschriften und deren Rechtsverletzungen auch in den Inhalten (vor allem bei den privaten Sendern kommt es vor) etc. zuständig sind.
      Auch nichtkommerzielle Sender (z.B. lokale Uni- und Minderheiten-Radios) oder deren Web-Streaming werden davon bezahlt. Die wenigsten Bürger wissen allerdings etwas davon.

      Wir in Deutschland sind sowieso verwöhnt bezüglich der Gebühren und Leistungen im Rundfunk und Kabel. Langsam kommen aber die US-Amerikanischen Verhältnisse dazu, wo man für fast jeden (auch sinnlosen) Inhalt richtig Kohle hinlegen muß.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Preis und Leistung

      BernhardJ schrieb:

      Gibt es auch freiwillige Steuer?
      Logo .
      Die Steuer für dein Seelenheil zahlst du freiwillig ;) .
      Ansonsten trifft dein Beitrag den Sachverhalt recht gut .
      Eine Anmerkung an die unternehmerisch Tätigen: Eure GEZ-Gebühren sind doch Betriebsausgaben oder nicht ?( ?
      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • rotax schrieb:

      Eure GEZ-Gebühren sind doch Betriebsausgaben oder nicht ?( ?

      Ja - aber zu Lasten der Erlöse, also legt der Unternehmer diese Betriebsausgaben natürlich auf seine Produkte/Leistungen um (es sollen doch alle was davon haben).
      Der Verbraucher - also auch rotax - zahlt auch die GEZ-Gebühren der Unternehmen.
      Mutti nennt das dann Wirtschaftswachstum bzw. gesteigertes Konsumverhalten. :thumbup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von YETI_in_red ()

    • poly schrieb:

      In dieser Gebühr für Selbstständige, die sich nach der Anzahl der Beschäftigten richtet, ist bereits die Gebühr für ein geschäftlich (oder teilweise geschäftlich) genutztes PKW enthalten. Du brauchst also nicht extra zu bezahlen, es könnte sein dass Du mehr als ein PKW geschäftlich nutzt. Dann musst Du für jedes weitere extra bezahlen.



      ja ja ist schon alles klar soweit, mein Schreibbüro befindet sich allerdings ohne externen Zugang in meinen privaten Wohnungsbereich, also nach der neuen Regel nicht gesondert zu berechnen soweit so gut. Nur der
      Pkw ist dann dummerweise doch Gebührenpflichtig. Im Prinzip habe ich auch keinerlei Probleme mit kostenpflichtigen Rundfunkleistungen, sofern ich diese auch nutzen würde. Mach ich aber nicht, ich höre so gut wie Nie Radio und im Auto schon gar nicht, da läuft nur meine Ehrlich gekaufte Lieblingsmucke und sonst tatsächlich nichts. Im übrigen, werde ich auch noch gerichtlich genötigt zu einem deutlich ermäßigten Stundensatz für den Staat zu schaffen, als Dank dafür werden auch noch meine Hilfsmittel mit Ausrüstungsbesteuerungen versehen. Noch eins, bei vollkommener und uneingeschränkter Transparenz dieser Gebühren auch Seitens der Intendanten, würde ich mir zu dieser Solidarstrafe nochmals weitere Gedanken machen, leider trägt mein pers. Rechtsempfinden und der Glaube an eine gerechte Verteilung nicht zu einer gelassenen Sichtweise bei und schon gar nicht bei der GEZ Drückerkolone. Ich finds einfach nicht in Ordnung, verschließe mich aber nicht gegen nachvollziehbare Argumente. ?(
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