Jeder bereits bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) registrierte Teilnehmer muss ab den 01. Januar 2012 die bei seiner zuständigen Landesrundfunkanstalt bezüglich seines Haushalts erfassten Daten aktualisieren oder einen Antrag auf Befreiung von der Gebührenzahlung stellen. Noch nicht gemeldete Personen oder Unternehmen gelten ab 01. Januar 2013 aufgrund ihrer bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt erfassten Daten automatisch als Beitragsschuldner.
Für Änderungen, die den Inhaber einer Wohnung, eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs oder einer Firma betreffen, gilt Anzeigepflicht.
Unternehmen zahlen ihre Gebühr pro Filiale und gestaffelt nach Anzahl der jeweils dort beschäftigten Mitarbeiter. Für Kleinstunternehmen wird ein ermäßigter Satz in Höhe von einem Drittel gelten.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben zur Haushaltsituation macht oder in Zahlungsverzug über 6 Monate hinaus gerät, begeht eine sogenannte Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht.
Da ich Selbstständig bin, soll ich künftig auch für ein nur teilweise beruflich genutzten Pkw zusätzlich abdrücken, natürlich spielt es dabei keine Rolle ob überhaupt irgendeine Empfangs- oder Sendemöglichkeit in diesem Fahrzeug vorgehalten wird. Für mich ist das nichts anderes als eine Zwangssteuer, momentan trage ich mich mit dem Gedanken des Widerspruchs und dem anschließenden Gang durch die Instanzen der Verwaltungsgerichte. Ich bin allerdings leicht genervt und fühle mich irgendwie doppelt bestraft............, Abzocker verd........