Garantieverlängerung sinnvoll?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • floflo schrieb:

      Die zweijährige Garantieverlängerung für knapp 1000 Euro halte ich aber dennoch für sinnvoll.
      Das sehe ich auch so, auch wenn ich sie bei meinem ersten YETI nicht in Anspruch nehmen mußte. Bei Übernahme des zweiten YETI im Dezember letzten Jahres habe ich dann auch gleich wieder die zweijährige Garantieverlängerung abgeschlossen und zahle bei einer Gesamtlaufleistung von 80.000 Km etwas über 650,00 €.

      Gruß Kajo
    • Kajo schrieb:

      Das sehe ich auch so, auch wenn ich sie bei meinem ersten YETI nicht in Anspruch nehmen mußte
      Ich nehme mal an, dass du dennoch nicht traurig darüber bist, die Garantieverlängerung nicht in Anspruch genommen, also die Mehrkosten hierfür in den Sand gesetzt zu haben. Ich finde, man sollte die Garantieverlängerung als so eine Art Krankenversicherung für das Auto sehen. Bleibt der Yeti "gesund" freut man sich, wird er "krank", freut man sich zwar nicht, kann sich aber wenigstens darüber freuen, dass die "Heilung" keine Kosten verursacht.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Die zweijährige Garantieverlängerung für knapp 1000 Euro halte ich aber dennoch für sinnvoll.
      Für die Folgeschäden des Diesel-Updates wird die Garantieverlängerung bestimmt nicht aufkommen und Steuerketten werden bei höherem Kilometerstand bestimmt auch als Verschleiß gerechnet.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Ein Hallo an Alle,
      eine kurze Frage zur Garantieverlängerung.Im Juli dieses Jahres sind meine 2 Jahre Werksgarantie rum.Kann ich nur einmal verlängern um 1-2 öder 3 Jahre oder auch 3x um 1 Jahr nach Ablauf des Jahres.

      Gruß Dietmar
    • holzstall schrieb:

      Ein Hallo an Alle, eine kurze Frage zur Garantieverlängerung.Im Juli dieses Jahres sind meine 2 Jahre Werksgarantie rum.Kann ich nur einmal verlängern um 1-2 öder 3 Jahre oder auch 3x um 1 Jahr nach Ablauf des Jahres. Gruß Dietmar
      Alles möglich, wobei nach meinem Kenntnisstand die Preise dann unterschiedlich sind.

      Bei meinem neuen YETI habe ich die "Garantieverlängerung" für das 3. und 4. Jahr gleich mit abgeschlossen und war dann überrascht, dass es keine Preisreduzierung bei "Sofortzahlung für die zwei Jahre" gab. Diese Reparaturversicherung muss auch fristgerecht gekündigt werden, da sie sich sonst um ein Jahr verlängert.
    • holzstall schrieb:

      Kann ich nur einmal verlängern um 1-2 öder 3 Jahre oder auch 3x um 1 Jahr nach Ablauf des Jahres.
      Die Garantieverlängerung lässt sich bis zu einem Höchstalter - ich glaube es sind 10 Jahre - jedes Jahr um ein weiteres Jahr verlängern. Je älter das Fahrzeug ist, desto höher wird der Jahresbeitrag. Es könnte sein, dass eine Garantieverlängerung direkt um zwei oder drei Jahre günstiger ist als eine jedes Jahr erneute Verlängerung um ein Jahr. Das müsste man beim Händler erfragen. Nach fünf Jahren ist m.W. nur noch eine Verlängerung im Jahresrythmus möglich, aber da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, zumal die Bestimmungen der Garantieverlängerung schon öfters geändert wurden.

      Andreas
    • Die Garantieerweiterung wäre zu Anfang des Kaufs günstiger gewesen. Ich habe nämlich das gleiche Spiel am Wochenende durchrechnen lassen.
      Je höher die aktuelle KM Leistung bei Abschluss der Verlängerung, desto höher ist das Risiko eines Ausfalls und desto höher ist die Prämie.
      Problem: wenn die Kiste einen Totalschaden erleidet, ist die Summe natürlich auch weg.
      2012'er 2.0 TDI, 4x4, 170PS.
    • floflo schrieb:

      Die Garantieverlängerung lässt sich bis zu einem Höchstalter - ich glaube es sind 10 Jahre - jedes Jahr um ein weiteres Jahr verlängern
      Wenn man nicht gerade sehr wenig fährt, ist es dann nicht bald günstiger mal eine Reparatur selber zu zahlen, als die Versicherungsprämien für die Garantieverlängerung. ;)

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Wenn man nicht gerade sehr wenig fährt, ist es dann nicht bald günstiger mal eine Reparatur selber zu zahlen, als die Versicherungsprämien für die Garantieverlängerung.
      Umgekehrt, für den, der nur sehr wenig fährt ist, macht auch die Garantieverlängerung weniger Sinn, denn je weniger man fährt, desto weniger wahrscheinlich ist auch die Gefahr eines Schadens, jedenfalls statistisch gesehen. Im übrigen liegt der tiefere Sinn der Garantieverlängerung nicht so sehr darin, dass man kleinere Reparaturen nicht selbst tragen muss als vielmehr in der Absicherung vor größeren Schäden. Wenn einem z.B. das DSG verreckt, ist man für ein neues Getriebe gleich einige Tausender los. Das kann die eigene Finanzplanung ganz schön über den Haufen werfen und im schlimmsten Fall sogar zum Notverkauf des Fahrzeugs führen, während man kleinere Reparaturen auch selbst noch schultern kann. Hinzu kommt der psychologische Effekt. Wenn man einen Schaden hat, ärgert man sich mehr, wenn man sich die Garantieverlängerung gespart hat, als wenn man während der Garantiezeit keinen Schaden hat, das Geld für die Garantieverlängerung also "gegenleistungslos" blieb, oder salopp ausgedrückt, man es in den Sand gesetzt hat. Bei der Entscheidung, ob man eine Garantieverlängerung abschließt, ist daher zum einen maßgeblich, wie hoch man die Gefahr eines Schadens einschätzt und zum andern, wie sehr es einen trifft, wenn ein Schaden eintritt, der nicht versichert ist.

      Andreas
    • dergast schrieb:

      Problem: wenn die Kiste einen Totalschaden erleidet, ist die Summe natürlich auch weg.
      In Ergänzung zu dem Beitrag von floflo - hier ein Auszug aus den AGB`s:

      "1. Eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs hat grundsätzlich keine Auswirkung auf den Vertrag. Ist das Fahrzeug jedoch verwertet (verschrottet) worden, können Sie den Vertrag fristlos kündigen; in diesem Fall steht uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von der Verwertung Kenntnis erlangen.

      2. Wird das Fahrzeug veräußert oder zwangsversteigert, geht der Vertrag grundsätzlich auf den Erwerber über. Ausgenommen hiervon ist eine Veräußerung oder Zwangsversteigerung an einen Erwerber, der das Fahrzeug außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zulässt oder an einen gewerblichen Wiederverkäufer; in diesen Fällen endet der Vertrag mit Übergabe des Fahrzeugs. Die Veräußerung oder Zwangsversteigerung ist uns unverzüglich in Textform anzuzeigen."



      Auch auf die fristgerechte Kündigung möchte ich noch einmal hinweisen:

      "Der Versicherungsschutz der Garantieverlängerung endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich im Rahmen der Funktionsgarantie, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird."


      Quelle: skodabank.de/de/privatkunden/v…arantieverlaengerung.html
    • Meine LifeTime von 2010 ist weder auf 10 Jahre Zeitbegrenzt, noch steigt sie jedes Jahr. Einzige Einschränkung ist die sog. "Baugruppengarantie" (nicht alles wird abgedeckt) ab 5 Jahre und/oder 100.000 km.
      Bei den neueren Versicherungen kann es natürlich schon anders aussehen.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • floflo schrieb:

      Umgekehrt, für den, der nur sehr wenig fährt ist, macht auch die Garantieverlängerung weniger Sinn, denn je weniger man fährt, desto weniger wahrscheinlich ist auch die Gefahr eines Schadens, jedenfalls statistisch gesehen.
      Wenn ich aber viel fahre, sagen wir mal 40.000 km im Jahr steigt der Versicherungsbeitrag ins "Uferlose" besonders über lange Zeit, da kann man dann auch mal einen Schaden selber tragen.
      Dann gibt es ja noch die Möglichkeit sich das Geld, was die Versicherungsprämie kostet zu sparen und für evtuelle Schäden zu verwenden, dann kann man sich noch freuen wenn man keinen Schaden hatte und das Geld trotz dem noch hat. ^^

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

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