Rettungsgasse - ab wann ist sie zu bilden?

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • rotax schrieb:

      Hohe Bußgelder halte ich nicht für zielführend, es verhindert ja niemand aus "Bosheit" die Rettungsgasse. Ich vermute Unkenntnis und Gedankenlosigkeit bei diesen Fahrfehlern.

      Unkenntnis und Gedankenlosigkeit sind für mich KEINE Entschuldigungen, denn m. E. sollt jeder Fahrzeugführer mal den Führerschein gemacht haben und mit der Teilnahme am Straßenverkehr verpflichtet man sich zur Anwendung der Regeln.
      M. E. sollten diejenigen, die nicht wissen wann und wie man eine Rettungsgasse bildet und auch diejenigen, die gedankenlos Fahrzeuge führen wirklich abgestraft werden - im Falle der Rettungsgasse grenzt das m. E. an unterlassener Hilfeleistung.
      Hier darf es keine Abstriche - aber dafür Geldstrafen geben (nur Geldstrafen schmerzen und Schmerzen rütteln auf). Das gilt auch für die "Gaffer".

      Ich hab schon erlebt, dass Verunfallte sterben mussten, weil bei Vollsperrung einer Autobahn die Rettungsgasse nach Durchfahrt der Polizei durch dumme, unwissende oder gedankenlose Kraftfahrer geschlossen wurde und Feuerwehr und Krankenwagen nicht rechtzeitig zum Unfallort gelangen konnten.
    • lego63 schrieb:

      Deshalb meine anschließenden Fragen nach der Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes. Wie oft steht man im Stau und wie oft muss tatsächlich ein Einsatzfahrzeug passieren? Nicht, dass ich das als Ausrede für die Nichteinhaltung des Gestzes gelten lassen möchte (ganz im Gegenteil), nur handeln wohl viele Autofahrer nach dem Motto, dass die Wahrscheinlichkeit so gering ist, dass man deshalb erst im Falle des Falles zur Seite fahren muss.

      Dass das Gesetz nicht beachtet wird, bedeutet hier nicht, dass es keinen Sinn macht, sondern nur, dass der Gesetzgeber bei der Formulierung etwas falsch gemacht hat. Ich glaube nämlich nicht, dass das Gesetz nicht deshalb nicht beachtet wird, weil der Verkehrsteilnehmer darin keinen Sinn sieht, sondern weil die Vorschrift ihm entweder gar nicht bekannt ist oder er sie nicht richtig versteht. Wir hätten diesen Thread nicht, wenn es sich bei § 11 Abs. 2 StVO um eine klar formulierte, verständliche Vorschrift handeln würde. Erschwerend kommt hier hinzu, dass bestimmte Verhaltensregeln in den Köpfen der Verkehrsteilnehmer genau entgegengesetzt sind, wie man es eigentlich machen müsste. Wenn ich vor mir den Stau sehe und mein Fahrzeug dann als einziger nach rechts auf den Standstreifen lenke, um eine Gasse für Rettungsfahrzeuge freizuhalten, werde ich von den anderen Verkehrsteilnehmern nicht nur verständnislos sondern auch verachtend angeschaut als jemand, der versucht sich vorzudrängeln. Solange diese Einstellung nicht aus den Köpfen der Verkehrsteilnehmer raus ist und umgekehrt das Bewusstsein um richtiges Verhalten drin ist, kann sich an der Situation nichts ändern, obwohl das Bilden einer Rettungsgasse in meinen Augen eine mehr als nur sinnvolle sondern gar notwendige, weil mitunter lebensrettende Maßnahme ist.

      Ähnlich wie mit der Rettungsgasse ist es übrigens mit dem Reißverschlusssystem. Obwohl es jetzt schon etliche Jahre her ist, dass das Reißverschlusssystem offiziell eingeführt wurde, erlebe ich es fast täglich, dass Autofahrer, die vor einer Verjüngung von zwei auf eine Spur links am Stau, der sich auf der rechten Spur gebildet hat, vorbeifahren, um sich dann vorne im Reißverschlusssystem einzuordnen, als Vordrängler beschimpft werden, obwohl sie im Gegensatz zu den anderen, die rechts einen langen Stau aufkommen ließen, alles richtig gemacht haben. Auch das geht irgendwie nicht in die Köpfe der Autofahrer rein.

      lego63 schrieb:

      Was ist also zu tun, um die Situation insgesamt zu verbessern? Höhere Strafen wie in Österreich? Konkretere Vorschriften (gibt es ja vielleicht sogar)? Bessere Aufklärung? Oder ist alles gut so wie es ist?

      Höhere Strafen bringen nichts, da es m.E. regelmäßig am Bewusstsein dafür fehlt, wie man es richtig macht. Um das Problem zu lösen, muss man erst einmal eine klare gesetzliche Regelung schaffen, die den Verkehrsteilnehmer nicht mit Auslegungsfragen allein lässt. Darauf aufbauend muss man dann intensive und sich ständig wiederholende Aufklärung betreiben. So wie die Gesetzeslage jetzt ist, sehe ich keine Chance für eine Änderung. Das zeigt sich schon darin, dass z.B. der ADAC ein eigenes Merkblatt zur Bildung von Rettungsgassen herausgegeben hat, die entscheidenden Fragen darin aber unbeantwortet bleiben.

      Andreas
    • BernhardJ schrieb:

      Nicht nur das. Wenn man auf die Standspur ausweicht und stehen bleibt, wird man angehupt und beschimpft von denen, die über den Standstreifen den Stau "überholen" und verlassen möchten. In der Praxis also eher kaum praktikabel. Auch von der Seite aus, dass man bei Stop'n'go ständig zwischen der Standspur und der rechten Spur schlangenförmig wechseln müßte - dann wird man von den Mitmenschen aber bestimmt als nicht ganz dicht eingestuft.
      Ja...Deutsch halt... ;( Verstand im Straßenverkehr? Wozu, wenn wir Helden sein können und einen F1-Weltmeister haben...

      Jo, böse... :whistling:

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • [quote='BernhardJ',index.php?page=Thread&postID=155826#post155826]Bei Stau (heißt bei Stop'n'go) fahre ich grundsätzlich zu Rand der Fahrbahn, jeweils ganz nahe zum durchgezogenen Streifen.

      Grüße - Bernhard[/quote]
      Ich mach´s genau so.
      [quote='BernhardJ',index.php?page=Thread&postID=155826#post155826]Auch schon der Motorradfahrer wegen.

      Grüße - Bernhard[/quote]

      Da bedanke ich mich als Motorradfahrer bei dir, wenn alle Autofahrer so denken würden wäre es im
      Straßenverkehr viel entspannter, für beide Seiten.
      Gruß Doom
      I Give As Good As I Get
    • Q5-Killer schrieb:

      Ja...Deutsch halt... ;( Verstand im Straßenverkehr? Wozu, wenn wir Helden sein können und einen F1-Weltmeister haben...

      Tja, schauen wir uns doch mal die deutschen Heulsusen an, wenn die ersten Bußgeldbescheide über 2.000,-- € aus Österreich hier vollstreckt werden.
      Dann kommt hier ganz großes Kino mit Heulen und Zähneklappern.

      Ach ja, bei uns kostet das 20,- € und ist m.E. viel zu güstig.

      Gruß
      LilleSael
      ----------------------
      Grüße
      LilleSael
    • Erst am Freitag wieder erlebt, Stau auf der Autobahn. Von Rettungsgasse war da leider nicht sehr viel zu sehen. Lieber hat man dann auf dem Standstreifen eine vierte Spur aufgemacht, welche dann aber auch ins Stocken kam und stand. Dazu die ständigen Spurwechsler, welche versuchen eine oder zwei Autolängen zu gewinnen.
      Ich bin selbst kein Motorradfahrer, habe aber Verständnis wenn diese vorsichtig an den stauenden Autos vorbeifahren. Jetzt, bei diesem heißen Wetter, würde ich mich auch nicht in voller Motorradkleidung am Stauende anstellen wollen. Ob es aber erlaubt ist, müssen die Motorradfahrer aber selbst wissen.

      Viele Grüße aus Chemnitz
      Rainer
      Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt ;) .
    • Rettungsgasse

      Wer mit dem Finger auf mich zeigt, sollte nie vergessen, das dann drei Finger auf Ihn selbst zeigen!!!

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    • AAach soo geht das?
      Ich dachte doch bis jetzt immer die Gasse müsse offenbleiben für die nachfolgenden Rettungsfahrzeuge ;)

      Ehrlich gesagt denke auch ich im Stau nicht als erstes an eine Rettungsgasse, aber spätestens wenn man von hinten das Horn heranfahren hört müsste es doch bei jedem klingeln.

      Bei uns in den Bergen muss man halt nur die Strasse freimachen, mach mal auf einer einspurigen Strasse allein eine Rettungsgasse :D kannst es auch zu zweit oder mehr versuchen.

      Gruss Bergler
      Skoda Yeti 2.0 TDI 170Ps Experience Storm Blau Metalic
      Bei mir wird der Yeti Artgerecht :thumbup: gehalten und hat genug Auslauf im Gebirge :D
      Mitlerweile über 265'000Km wovon gut 10'000Km mit Wohnwagen oder Anhänger
    • floflo schrieb:

      Höhere Strafen bringen nichts, da es m.E. regelmäßig am Bewusstsein dafür fehlt, wie man es richtig macht.
      hier bin ich mal grundsätzlich anderer meinung als floflo;
      ich bin davon überzeugt, daß drastische strafen wie z.b. in norwegen, das "fehlende" oder eher vernachlässigte bewußtsein sehr schnell und vor allem nachhaltig schärfen würden!
      die deutschen behörden sind doch sonst auch nicht so zimperlich beim geldeintreiben?!

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • yyeettii schrieb:

      hier bin ich mal grundsätzlich anderer meinung als floflo;
      ich bin davon überzeugt, daß drastische strafen wie z.b. in norwegen, das "fehlende" oder eher vernachlässigte bewußtsein sehr schnell und vor allem nachhaltig schärfen würden!

      Hier hast du mich falsch verstanden. Mit fehlendem Bewusstsein meine ich die fehlende Kenntnis davon, wie man sich zu verhalten hat. Wenn man 1.000 Führerscheininhaber befragen würde, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Rettungsgasse zu bilden ist, würden 990 darauf vermutlich keine vollständig richtige Antwort geben können. Auch noch so hohe Strafen können die fehlende Kenntnis aber nicht vermitteln und daher den Verkehrsteilnehmer auch nicht zu richtigem Verhalten veranlassen. Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse ist keine Vorschrift, die der Verkehrsteilnehmer (wissentlich) missachtet, weil sie ihn in diesem Moment stört. An der derzeitigen Situation kann sich nur etwas ändern, wenn der Gesetzgeber eine klare Regelung trifft, bei der der Verkehrsteilnehmer nicht überlegen muss, wie er sie umzusetzen hat, und wenn zusätzlich eine ganz intensive Aufklärung erfolgt. Das fängt in der Fahrschule an. Ich möchte hier die vielleicht kühne Behauptung aufstellen, dass es keine einzige Fahrschule in ganz Deutschland gibt, die ihren Schülern die richtige Verhaltensweise beim Fahren im Stau zutreffend beibringt. Ich habe jetzt 40 Jahre meinen Führerschein, bin in dieser Zeit vielleicht eine halbe Millionen Km gefahren und habe noch nicht ein einziges mal erlebt, das die Vorschrift des § 11 Abs. 2 StVO von den im Stau stehenden Verkehrsteilnehmern wirklich korrekt angewendet wurde.

      Was Strafen an sich anbetrifft, teile ich deine Meinung, dass eine Erhöhung dazu beiträgt, dass sich Verkehrsteilnehmer korrekt verhalten. Deutschland ist hinsichtlich der Ahndung von Verkehrsdelikten geradezu ein Eldorado für Verkehrsteilnehmer. Park- und Geschwindigkeitsverstöße sind im Vergleich zu anderen Ländern in Deutschland auch nach der jüngsten Anhebung einzelner Tatbestände richtig "billig". Gerade bei Parkverstößen forden die immer noch viel zu niedrigen Verwarnungsgelder das Falschparken geradezu heraus. Als Autofahrer sollten mich die niedrigen Verwarnungs- und Bußgelder ja eigentlich freuen. Ich bin trotzdem für eine deutliche Anhebung.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Ich bin trotzdem für eine deutliche Anhebung.
      In den Fällen, in denen absichtlich oder zumindest grob fahrlässig gegen Verkehrsregeln verstoßen wird, bin ich Deiner Meinung. Bei 'leichten' und unabsichtlichen Verstößen gehe ich eher mit der Regelung konform, dass die Strafen gering ausfallen (selbst wenn die Kosten der Bürokratie nicht gedeckt werden sollten).

      Da Du momentan auch davon ausgehst, dass die Vorschrift zur Bildung einer Rettungsgasse eher unwissentlich missachtet wird, sind wir uns einig, dass hier erst einmal aufgekärt werden müsste. Im Gegensatz zu der von Dir wahrgenommenen Situation in Deutschland, waren die Österreicher schon vor Einführung der Rettungsgassenpflicht (mit entsprechenden Bußgeldern bis über 2.000 €) durch eine Medienkampagne, Transparent, Hinweistafeln, etc. aufgeklärt:
      Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) hat im Auftrag des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds (VSF) im Rahmen der Evaluation drei Erhebungen zu Bekanntheit und Akzeptanz der Rettungsgasse durchgeführt. Das Ergebnis zeigt: Das Wissen um die Rettungsgasse ist sehr hoch und die Autofahrer akzeptieren die Rettungsgasse!


      asfinag.at/was-ist-die-rettungsgasse

      LG lego63
    • lego63 schrieb:

      In den Fällen, in denen absichtlich oder zumindest grob fahrlässig gegen Verkehrsregeln verstoßen wird, bin ich Deiner Meinung. Bei 'leichten' und unabsichtlichen Verstößen gehe ich eher mit der Regelung konform, dass die Strafen gering ausfallen (selbst wenn die Kosten der Bürokratie nicht gedeckt werden sollten).

      Prinzipiell stimme ich dir zu. Die Verwarnungsgelder sind jedoch deshalb so niedrig bemessen, weil sie von einer bloß fahrlässigen Tatbegehung ausgehen. Bei Vorsatz, d.h. wissentlicher Tatbegehung lässt das Gesetz auch Bußgelder zu, die deutlich über den Verwarnungsgeldern liegen. Nur leider lässt sich der Vorsatz meist nicht nachweisen, obwohl jedenfalls gerade Parkverstöße meist vorsätzlich begangen werden. Die Behörden belassen es daher in aller Regel bei den niedrigen Verwarnungsgeldern. Nur wenn jemand notorisch immer wieder an der gleichen Stelle im Halteverbot steht, wird das Verwarnungsgeld in den Bußgeldbereich (ab 40 Euro) angehoben, wofür es dann auch einen Punkt in Flensburg gibt. So etwas droht auch demjenigen, der zwecks Vermeidung eines Abschleppens seine Handynummer hinterlässt und damit zugibt, dass es wissentlich im Halteverbot steht.

      lego63 schrieb:

      Im Gegensatz zu der von Dir wahrgenommenen Situation in Deutschland, waren die Österreicher schon vor Einführung der Rettungsgassenpflicht (mit entsprechenden Bußgeldern bis über 2.000 ?) durch eine Medienkampagne, Transparent, Hinweistafeln, etc. aufgeklärt:

      Wenn die Rettungsgasse dann in Österreich mal nicht funktioniert, sind es wahrscheinlich die blöden Deutschen schuld, die keine Ahnung haben und das ganze System im wahrsten Sinne des Wortes aus der Spur bringen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Wenn die Rettungsgasse dann in Österreich mal nicht funktioniert, sind es wahrscheinlich die blöden Deutschen schuld, die keine Ahnung haben und das ganze System im wahrsten Sinne des Wortes aus der Spur bringen.
      Aber nur, wenn die Deutschen in der Mehrheit sind. Studien belegen, dass der Mensch ein 'Herdentier' ist, d.h. sich in der Menge wie ein Schaf zu verhalten (unabsichtlich der Menge zu folgen). Überwiegen die Östereicher auf österreichischen Autobahnen, funktioniert die Gassenbildung. :thumbsup:

      LG lego63
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