Rettungsgasse - ab wann ist sie zu bilden?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Käfer62 schrieb:

      Da würde ich es notfalls auf einen Prozess ankommen lassen, dann wird ein Richter einmal feststellen dürfen, wie das mit dem Abwiegen der Rechtsgüter in Deutschland so funktioniert!
      Den Prozess, oder genau genommen das OWiG- oder Strafverfahren würdest du mit ziemlicher Sicherheit gewinnen. Das ist jedoch nicht der entscheidende Punkt. In Deutschland wird das Bilden einer Rettungsgasse ausdrücklich so propagiert, dass man die Standspur nicht mitbenutzen darf oder zumindest soll. Wer sich daran hält, kann kaum für das Behindern einer Rettungsgasse belangt, wenn er ansonsten vorschriftsmäßig ganz rechts auf der rechten Spur fährt, der verbleibende Platz aber für eine Rettungsgasse nicht ausreicht, weil andere nicht vorschriftsmäßig fahren. Eine ausdrückliche Empfehlung wie in Österreich, die Standspur mit zu benutzen, würde hier helfen.

      Käfer62 schrieb:

      oder ganz einfach eine Anpassung der Gesetzeslage
      Eine Klarstellung durch den Gesetzgeber zur Benutzung des Standstreifens wäre natürlich die beste und m.E. auch richtige Lösung des Problems.

      Andreas
    • Seit heute werden nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen stärker geahndet sondern auch das Nichtbilden einer Rettungsgasse. So droht ein einmonatiges Fahrverbot nicht wie bisher erst dann, wenn es zu einer Gefährdung oder gar Behinderung Dritter gekommen ist, sondern auch bereits dann, wenn die Rettungsgasse nicht gebildet wurde. Meine Erfahrungen mit der Rettungsgasse sind nach wie vor so, dass bestimmt zwei Drittel aller Verkehrsteilnehmer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet, bzw. dies erst dann tut, wenn Einsatzfahrzeuge nahen. Da könnten also viele Fahrverbote ausgesprochen werden. Besonders heikel ist die Situation auf dreispurigen Fahrbahnen. Da muss das mittlere Fahrzeug nämlich quasi zwischen den Spuren fahren, also die unterbrochene Linie mittig befahren. Das macht kaum jemand, solange keine Einsatzfahrzeuge nahen, wobei die rechte Spur sich oft auch nicht ganz rechts einordnet, so dass die Fahrzeuge auf der mittleren Spur dann gar nicht so weit rechts fahren können, wie sie es eigentlich müssten.

      Andreas
    • Als Jemand der ab und zu mal (seit über 30Jahren) die Durchfahrt in der Rettungsgasse nutzt, muss ich sagen, dass sich das Verhalten der Verkehrsteilnehmer in den letzten Jahren subjektiv verbessert hat.
      Problematisch sind immer die 2 LKw Reihen auf der 3spuringen A2, da dann kaum noch Platz für ein Einsatzfahrzeug bleibt.
    • Interessant wie die Rechtsprechung das dann für eine Baustelle klärt !
      Links max. 2,10 m, Schweller, rechts keine Standspur sondern gleich Schweller oder die Bankette.

      Wenn ich allein die mir bekannten Baustellen in NRW und Niedersachsen betrachte kommen da etliche km zusammen.

      Da wird es verdammt schwer noch eine Rettungsgasse für einen Rettungswagen zu bilden.......
      Im Prinzip funktionert das dann nur wenn alle weit auf Abstand sind, so dass der Rettungswagen, die Poliizei im langsamen Slalom da noch durch kommt.

      Im ersten Go eines Staus, fährt sich aber auch in so einer Baustelle erstmal alles zusammen, bevor jemand überhaupt an eine Rettungsgasse denkt........
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Privatier schrieb:

      Interessant wie die Rechtsprechung das dann für eine Baustelle klärt !
      Links max. 2,10 m, Schweller, rechts keine Standspur sondern gleich Schweller oder die Bankette.
      Da gibt es von der Rechtsprechung nichts zu klären. Bei Baustellen der von dir beschriebenen Art lässt sich eine Rettungsgasse nicht bilden. Geschieht in der Baustelle ein Unfall, haben es die Einsatzfahrzeuge schwer, an die Unfallstelle zu gelangen. Das Problem lässt sich m.E. nur lösen, indem man von den in aller Regel mindestes zwei verbleibenden Spuren eine für den Verkehr komplett sperrt und den Rettungsfahrzeugen vorbehält. Bei dreispurigen Fahrbahnen lässt sich das durchaus verwirklichen, wird aber nirgendwo so gemacht. Meist bleiben auch im Baustellenbereich drei Spuren befahrbar, wovon eine in der Regel über die Gegenfahrbahn führt. Sind im Baustellenbereich dagegen nur zwei Spuren vorhanden, würde das Sperren einer der beiden Spuren vermutlich zu großen Staus führen, die dann auch wieder ein Gefahrenpotential in sich bergen. Da muss man abwägen, ob man das für den im Zweifel eher seltenen Fall eines schweren Unfalls im Baustellenbereich hinnehmen möchte. Eine Rettungsgasse lässt sich jedenfalls in solchen Baustellen fast nie bilden, so dass man sie auch nicht fordern kann und folglich auch keine Bußgelder verhängt werden können.

      Andreas
    • Wäre logisch wenn dann alle auf die rechte Spur gehen würden, aber das weiss man ja vorher nicht......
      Obwohl ein großer Feuerwehrwagen dann links auch nicht vorbei käme, der ist nun mal so breit wie ein LKW
      und das passt eben nicht.

      Tja - Pech.
      Also besser in einer Baustelle keinen Unfall bauen......... :)
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Privatier schrieb:

      Wäre logisch wenn dann alle auf die rechte Spur gehen würden, aber das weiss man ja vorher nicht......
      Ja, aus der Rettungsgasse würde dann eine Rettungsspur. Kann aber aus den von dir genannten Gründen nicht funktionieren. Mein Vorschlag war ja auch, eine Spur für Rettungsfahrzeuge zu sperren, was aber auch nur bei dreispurigen Baustellen Sinn macht, will man nicht kilometerlange Staus provozieren.

      Andreas
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