Jetzt wirds eng ... [... Sperrung der Leverkusener Autobahnbrücke...]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • skijacke schrieb:

      auch Brücken sind nicht für die Ewigkeit gebaut.

      Nein leider nicht. Für (fast) die Ewigkeit sind sie nur aus der Sicht der Eintagsfliege. Es ist erschreckend, wie kurzlebig Brücken heute sind. Da hatten uns die alten Römer einiges voraus. Von denen stehen heute noch Brücken.

      Andreas
    • Chumung schrieb:

      die Elefanten von Hanibal waren auch leichter

      Naja...die haben auch keine Brücken benutzt...sind aber ein Grund, dass wir heute Täler haben... 8o :D :D :D

      Ich find das lustig, dass heute viele neuen Brücken Jahreszahlen eingestanzt haben. Das hat für mich das Gefühl: 'Schau mal, ich stehe noch und bin doch schon 5 Jahre alt!' :pinch:

      Ich glaube, dass ich Rhein und Ruhr in näherer Zukunft meiden werde... ;(

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Q5-Killer schrieb:

      Ich glaube, dass ich Rhein und Ruhr in näherer Zukunft meiden werde... ;(
      Wenn die Asse, übrigens ganz in deiner Nähe, kollabiert, werden wir Norddeutsche noch froh sein im Rheinland Asyl zu finden ;) .
      Und fehlende Brücken über den Rhein haben die Amerikaner doch auch nicht aufgehalten .



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • Ich krame das hier noch mal vor. Ist ja immerhin schon 18 Monate alt 8)

      Wie ja schon einige mitbekommen haben, wurde zum Februar 2014 auf der Leverkusener Rheinbrücke - also der BAB1
      eine - nein zwei Blitzeranlagen installiert. Dort gilt wegen der maroden Brücke nur Tempo 60.
      Geblitz wird in beide Fahrtrichtungen - 1x jeweils am Anfang der Brücke und 1x am gegen Ende der Brücke.
      Also muss der geneigte Yetitreiber aufpassen, dass er nicht in die Zweite Falle fährt , nachdem er die erste überwunden hat.
      ksta.de/stadt-leverkusen/-leve…eb,15189132,26148524.html

      Neu ist jetzt seit kurzem, dass wir den Yeti auch nicht mehr überladen dürfen.
      Ein Blitzer wurde umgerüstet auf "Gewichtsmessung".

      Guckst du: ksta.de/stadt-leverkusen/lever…te,15189132,27676082.html
      und: ksta.de/videos/video--blitzer-….html?bctid=3646556105001
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • "Gewichtsmessung"????
      Da bin ich ja mal gespannt, ob das gerichtsverwertbar ist!
      Ich schätze, da können viele Rechtsanwälte viel Geld verdienen.
      Zum "amtlichen" Wiegen braucht man normalerweise eine geeichte Anlage (wie beim Blitzer auch!)

      Gruß
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Rock.Opa schrieb:

      Neu ist jetzt seit kurzem, dass wir den Yeti auch nicht mehr überladen dürfen.
      Ein Blitzer wurde umgerüstet auf "Gewichtsmessung".

      Guckst du: ksta.de/stadt-leverkusen/leve?2,27676082.html
      und: ksta.de/videos/video--blitzer?d=3646556105001

      Die beiden Links scheinen nicht dauerhaft zu funktionieren ohne sich bei dieser Zeitung registrieren zu müssen.
      Deshalb hier noch einige weitere Hinweise dazu - interessant wie ich finde.

      koeln.de/koeln/nachrichten/koe…t-lkw-fahrern_850715.html
      und rundschau-online.de/lokales/le…zt,15185494,27632064.html
      und rp-online.de/nrw/staedte/lever…ke-geblitzt-aid-1.4347332
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        und dann ... dann lachen wir beide!

    • Da muß man sich aber schon Mühe geben, damit der Yeti auf mehr als 3,5 T überladen wird...

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Rock.Opa schrieb:

      Neu ist jetzt seit kurzem, dass wir den Yeti auch nicht mehr überladen dürfen.

      Neu? das war schon immer so, dass man ein Fahrzeug nicht überladen durfte und wird auch richtig teuer, wenn man mit einer Überladung erwischt wird (bereits bei einer Überladung von mehr als 5 % wird das Bußgeld dreistellig). Aber jetzt im Ernst, gemessen wird ja erst ab 3,5 t. Da musst du in deinen Yeti schon zum Goldtransporter umfunktionieren, um auf dieses Gewicht zu kommen.

      Käfer62 schrieb:

      "Gewichtsmessung"????
      Da bin ich ja mal gespannt, ob das gerichtsverwertbar ist!

      Das wäre wohl kaum gerichtsverwertbar. Doch darauf kommt es hier gar nicht an. Ich gehe mal davon aus, dass die Brücke mit dem Z. 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t) beschildert ist. Diese Vorschrift bezieht sich nicht auf das tatsächliche Gewicht sondern auf das zulässige Gesamtgewicht. Mit der Gewichtsmessung will man nun die Fahrzeuge herausfiltern, deren zulässiges Gesamtgewicht darüber liegt. Auf diese Weise kann man LKW mit dem Blitzer erfassen, auch wenn sie nicht zu schnell gefahren sind und dann erhalten die Fahrer einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das Verbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t (75 Euro). Es kommt also gar nicht auf das tatsächlich gemessene Gewicht an sondern auf das zulässige Gesamtgewicht. Eine Kontrolle durch die Gewichtsmessung, ob ein Fahrzeug überladen ist, wird man mit dem Verfahren dagegen nicht rechtssicher durchführen können und ist wohl auch nicht beabsichtigt.

      Andreas
    • BernhardJ schrieb:

      Da muß man sich aber schon Mühe geben, damit der Yeti auf mehr als 3,5 T überladen wird...

      Ich hatte mir eigentlich gedacht, dass gerade du (und auch floflo) Satire erkennst, wenn du sie liest :thumbsup: .

      Es werden wohl automatisch alle Fahrzeuge über 3,5t erkannt und gebliztdingst.
      Wie das technisch genau funktioniert, weiß ich nicht. Hat wohl was mit irgendwelchen Kristallen zu tun.
      Muss mal die MIB fragen.
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      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rock.Opa ()

    • floflo schrieb:

      (75 Euro)

      Nein - so ist das (lt. Presse) nicht ganz richtig.
      75 Euro ist die "normale" Strafe. Da aber weiträumig überall schon große Hinweisschilder stehen, geht man von "Vorsatz" aus
      und die Knolle wird verdoppelt + Bearbeitungsgebühren.

      "Deshalb würden Verstöße in diesem Fall konsequent geahndet, kündigte Groschek an.
      «Die Missachtung des LKW-Verbotes kostet in der Regel 75 Euro, sollte dies vorsätzlich geschehen,
      erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro.» Bei wiederholten Verstößen könne ein Fahrverbot verhängt werden."
      «Es kann aber auch noch viel teurer werden. Soweit es nachgewiesen werden kann,
      dass ein Unternehmen durch bewusste Missachtung der Verbote einen wirtschaftlichen Vorteil erzielen will,
      kann dieser Gewinn eingezogen werden.» In Extremfällen sei es denkbar, den Lastwagen sicherzustellen.
      Quelle: koeln.de/koeln/nachrichten/koe…t-lkw-fahrern_850715.html
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    • Rock.Opa schrieb:

      75 Euro ist die "normale" Strafe. Da aber weiträumig überall schon große Hinweisschilder stehen, geht man von "Vorsatz" aus
      und die Knolle wird verdoppelt

      Den Vorsatz muss die Behörde aber beweisen und das könnte bei einem Ersttäter trotz vieler Hinweisschilder schwierig werden. Ich bin die Strecke jetzt länger nicht mehr gefahren und weiß nicht, wo überall Schilder stehen, so dass ich es auch nicht beurteilen kann, ob die Beschilderung so idiotensicher ist, dass man von Vorsatz ausgehen kann. Faktisch wird in den meisten Fällen sicherlich Vorsatz vorliegen. Übrigens, ein sicherer Beweis für Vorsatz ist z.B., wer im Halteverbot parkt und seine Handynummer hinterlässt, um dem Abschleppen zu entgehen. Das kann schnell zum Eigentor werden.

      Andreas
    • Wenn es nicht so traurig wäre...

      Die Brücke gehört eigentlich erneuert. Aber damit wird wohl gewartet, bis das Geld durch die Blitzer drinn ist... oder bis die PKW-Maut kommt... oder auch bis St. Nimmerleins.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Aber damit wird wohl gewartet, bis das Geld durch die Blitzer drinn ist... oder bis die PKW-Maut kommt...

      Der Eine sagt so ... der Andere sagt so ...
      Laut Dobrint soll das Geld für die Leverkusener Brücke ja wohl da sein (hab' ich heute morgen in einem WDR-Mediathekbeitrag in einem Interview gesehen).
      Auch soll die neue Brücke ja bis 2020 fertig gestellt sein. ;(
      Jetzt haben wir aber schon Mitte 2014 und da mache ich mir jetzt berechtigte sorgen ! 8|
      Wenn ich als Vergleich mal die Hamburger Philharmonie oder den BER heranziehe, schaut es grauselig aus.
      Und bei Stuttgart21 wäre es doch mittlerweile wesentlich kostengünstiger geworden, die ganze restliche Stadt anzuheben.
      Aber das sind wieder andere Geschichten.

      Des-weiteren wird es ja mit diesem Brückenneubau nicht getan sein.
      Zwischen Rheinbrücke und dem Kreuz Leverkusen ist die Autobahn eine "Stelzenstraße",
      unter der sich z.B. die Parkplätze für die Bayarena (Fußballstadion) befinden.
      Auch diese 3spurige (in jede Richtung 3 Spuren) Stelzenstraße hat so langsam ihre schwächen.
      Nur für weitere Spuren ist dort baubedingt kein Platz.

      Es müsste also nicht nur die Rheinbrücke neu, sondern auch das komplette Kreuz Leverkusen
      sowie die sich dazwischen befindliche Stelzenstraße mit den ganzen Parkplätzen für die Bayarena.
      Von den Wohnhäusern, die teilweise bis an die Stelzenstraße heranführen mal ganz abgesehen.
      Hier: strassen.nrw.de/projekte/k-rin…usbau-bei-leverkusen.html
      und hier: www1.wdr.de/themen/wirtschaft/…hnkreuzleverkusen104.html
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      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rock.Opa ()

    • floflo schrieb:

      Das wäre wohl kaum gerichtsverwertbar. Doch darauf kommt es hier gar nicht an. Ich gehe mal davon aus, dass die Brücke mit dem Z. 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t) beschildert ist. Diese Vorschrift bezieht sich nicht auf das tatsächliche Gewicht sondern auf das zulässige Gesamtgewicht.

      Das ist wieder typisch deutsch. Der beladene Sprinter 3xx darf passieren, der leere Sprinter 5xx nicht. Aber Kraftomnibusse dürfen passieren.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
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