15 Liter Wassereintritt = Garantiefall?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • 15 Liter Wassereintritt = Garantiefall?

      Moin Forum!
      Nach einer 7-Tages-Rügen-Segeltour mit 160 l/m2 Niederschlag (Spass ist was anderes) heute noch die Bescherung am geparkten Auto: 5cm Wasserstand im Fahrerfussraum. War froh dass der Yeti zumindest noch ansprang und mich nach Hause bringen konnte. Nehme an dass der Wassereintritt über die ständig überfüllte Scheibenwischer-Mulde und irgend einer womöglich undichten Kabeldurchführung passierte.
      Ausfälle: Soundsystem-Verstärker (war komplett im Wasser) [lexicon]Sitzheizung[/lexicon] und Memory-Sitz-Antriebe, Geruch nach Kabelbrand. Nach Konsultation mit der Werkstatt kommt der Wagen umgehend dort hin. Gehe davon aus, dass es ein Garantiefall wird.
      Meine Frage: im möglichen Fall, dass ein Entwässerungskanal von der Scheibenwischermulde z.B. durch Laub verstopft gewesen sein sollte – wäre das ein Grund für Garantieausschluss? Der Wagen war vor einem Monat in der Inspektion.

      LG snowdog
      "Politik ist die Unterhaltungsabteilung der Wirtschaft." Frank Zappa

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Handtuch ()

    • 15 Liter Wassereintritt = Garantiefall?

      Moin Forum!
      Nach einer 7-Tages-Rügen-Segeltour mit 160 l/m2 Niederschlag (Spass ist was anderes) heute noch die Bescherung am geparkten Auto: 5cm Wasserstand im Fahrerfussraum. War froh dass der Yeti zumindest noch ansprang und mich nach Hause bringen konnte. Nehme an dass der Wassereintritt über die ständig überfüllte Scheibenwischer-Mulde und irgend einer womöglich undichten Kabeldurchführung passierte.
      Ausfälle: Soundsystem-Verstärker (war komplett im Wasser) [lexicon]Sitzheizung[/lexicon] und Memory-Sitz-Antriebe, Geruch nach Kabelbrand. Nach Konsultation mit der Werkstatt kommt der Wagen umgehend dort hin. Gehe davon aus, dass es ein Garantiefall wird.
      Meine Frage: im möglichen Fall, dass ein Entwässerungskanal von der Scheibenwischermulde z.B. durch Laub verstopft gewesen sein sollte – wäre das ein Grund für Garantieausschluss? Der Wagen war vor einem Monat in der Inspektion.

      LG snowdog
      "Politik ist die Unterhaltungsabteilung der Wirtschaft." Frank Zappa

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    • Hallo,

      warum nicht mal den Versicherungsvertreter fragen?

      Bei Vollkasko wäre es überhaupt kein Problem, vielleicht auch mit der Teilkasko regulierbar?
      :whistling: Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann - damit er vor Ort ist wenn du ihn brauchst! ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von redrose ()

    • Hallo,

      warum nicht mal den Versicherungsvertreter fragen?

      Bei Vollkasko wäre es überhaupt kein Problem, vielleicht auch mit der Teilkasko regulierbar?
      :whistling: Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann - damit er vor Ort ist wenn du ihn brauchst! ;)

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    • Ich sehe es auch so, das ein in der EU konstruiertes Auto so sein sollte, dass eine Standzeit unter Laubbäumen problemlos möglich sein sollte. Wassereintritt darf einfach nicht vorkommen.

      Ich bin aber trotzdem auf die Reaktionen gespannt. Weil man auch sagen könnte, Sie haben die Abläufe zu reinigen.

      Das war bei unserem Haus mal ungefähr gleich. Der Ablauf der Dachrinne war von Laub verstopft, dadurch ist jede Menge Wasser an einer ungünstigen Stelle runtergekommen und hat den Keller unter Wasser gesetzt. Ein Mieter hatte das auch genauso seiner Versicherung gemeldet und die hat deswegen den Schaden in seinem Kellerbereich nicht bezahlt.
      the answer is 42
    • Ich sehe es auch so, das ein in der EU konstruiertes Auto so sein sollte, dass eine Standzeit unter Laubbäumen problemlos möglich sein sollte. Wassereintritt darf einfach nicht vorkommen.

      Ich bin aber trotzdem auf die Reaktionen gespannt. Weil man auch sagen könnte, Sie haben die Abläufe zu reinigen.

      Das war bei unserem Haus mal ungefähr gleich. Der Ablauf der Dachrinne war von Laub verstopft, dadurch ist jede Menge Wasser an einer ungünstigen Stelle runtergekommen und hat den Keller unter Wasser gesetzt. Ein Mieter hatte das auch genauso seiner Versicherung gemeldet und die hat deswegen den Schaden in seinem Kellerbereich nicht bezahlt.
      the answer is 42
    • Die Frage, ob hier ein Garantiefall vorliegt, kann man so pauschal nicht beantworten. Dafür muss erst einmal die Ursache für den Wassereinbruch geklärt werden. Ist Ursache ein Fahrzeugmangel, ist es ein Garantiefall. Ist es ein Konstruktionsfehler ist es kein Garantiefall, doch dann bestehen gute Aussichten, dass das Werk den Schaden im Wege der Kulanz behebt. Je nach Art des Konstruktionsfehlers besteht ggf. sogar ein Schadensersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt der Produkthaftung. Ist Ursache hingegen die Vernachlässigung einer dir obliegenden Pflicht (z.B. Freihalten der Regenablaufrinnen von Laub), wirst du den Schaden wohl alleine tragen müssen. Dann besteht allerdings die Möglichkeit, den Schaden von deiner eigenen Versicherung (Vollkasko, evt. auch Teilkasko) ersetzt zu bekommen. Wichtig ist, dass du dich nicht mit der erstbesten Erklärung des Händlers, hier läge ein Eigenverschulden vor, abspeisen lässt. Der Händler muss dir ein Verschulden, das ich hier nach deiner Schilderung nicht sehe, nachweisen.

      floflo
    • Die Frage, ob hier ein Garantiefall vorliegt, kann man so pauschal nicht beantworten. Dafür muss erst einmal die Ursache für den Wassereinbruch geklärt werden. Ist Ursache ein Fahrzeugmangel, ist es ein Garantiefall. Ist es ein Konstruktionsfehler ist es kein Garantiefall, doch dann bestehen gute Aussichten, dass das Werk den Schaden im Wege der Kulanz behebt. Je nach Art des Konstruktionsfehlers besteht ggf. sogar ein Schadensersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt der Produkthaftung. Ist Ursache hingegen die Vernachlässigung einer dir obliegenden Pflicht (z.B. Freihalten der Regenablaufrinnen von Laub), wirst du den Schaden wohl alleine tragen müssen. Dann besteht allerdings die Möglichkeit, den Schaden von deiner eigenen Versicherung (Vollkasko, evt. auch Teilkasko) ersetzt zu bekommen. Wichtig ist, dass du dich nicht mit der erstbesten Erklärung des Händlers, hier läge ein Eigenverschulden vor, abspeisen lässt. Der Händler muss dir ein Verschulden, das ich hier nach deiner Schilderung nicht sehe, nachweisen.

      floflo
    • Da der Yeti nicht nur ein schön Wetter Auto ist, ist es ein Garantiefall. Wird wohl ein paar Tage dauern bis der Yeti wieder einsatzbereit ist. Teppich und ggf. Verkleidungen raus und alles trocknen. Der Teppich wird wohl schrumpfen und muss dann ersetzt werden. Und da sich Wasser seinen Weg sucht kann es schwierig sein, bis die Undichtigkeit gefunden ist. Ich tippe eher auf eine andere Ursache als die Wasserabläufe. Und wenn er zur Inspektion war, sollten die Abläufe auch gereinigt worden sein falls erforderlich.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Da der Yeti nicht nur ein schön Wetter Auto ist, ist es ein Garantiefall. Wird wohl ein paar Tage dauern bis der Yeti wieder einsatzbereit ist. Teppich und ggf. Verkleidungen raus und alles trocknen. Der Teppich wird wohl schrumpfen und muss dann ersetzt werden. Und da sich Wasser seinen Weg sucht kann es schwierig sein, bis die Undichtigkeit gefunden ist. Ich tippe eher auf eine andere Ursache als die Wasserabläufe. Und wenn er zur Inspektion war, sollten die Abläufe auch gereinigt worden sein falls erforderlich.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Und wenn er zur Inspektion war, sollten die Abläufe auch gereinigt worden sein
      falls erforderlich.


      Bei einer Inspektion? Das glaube ich das ganze Leben nicht!
      Schraub doch vorher mal ´ne Birne raus oder markiere irgendwelche anderen Teile.
      Wetten das die Sachen nicht gefunden werden? Selbst schon ausprobiert, siehe Auto-Bild
      Werkstattest. Da wird der Meister eher rumstammeln.

      Was man so aus der Region Großraum Rostock, Warnemünde und Stralsund gehört hat, könnte auch als
      höhere Gewalt ausgelegt werden. Das Wasser könnte auch über die Türdichtungen unten eingedrungen
      und/ oder über alle Türdichtungen in Zusammenspiel mit Wind und großen Wassermassen.
      Auf Garantie würde ich nicht hoffen, sondern eher mit der Versicherung Kontakt aufnehmen.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.