Wechsel des Tagesfahrlichtes von Glühlampe auf LED beim Yeti Fl. Modell 2014, Wie ?

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    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Wechsel des Tagesfahrlichtes von Glühlampe auf LED beim Yeti Fl. Modell 2014, Wie ?

      Suche Information zum Austausch der Glühlampen des Tagesfahrtlicht gegen LED mit Widerstände (LED-typen sind bekannt und werden dann mit den passenden Widerständen verbaut) welche Bauteile müßen beim Fl. Yeti 2014 wie entfernt werden?
      Finde im Internet keine passende Anleitung. Hat jemand schon den Umbau durchgeführt?
      :) :) :) :) :)
    • dtex schrieb:

      hat der FL nicht schon LED-TFL ab Werk


      nur in Verbindung mit Xenon-Scheinwerfern, sonst sind es normale Glühlampen.

      Aber auch bei solchen Umbauten muss man immer aufpassen, dass die ABE des Fahrzeugs nicht erlischt, das schafft man auch mit dem Umbau von TFL, welches Bestandteil der ABE ist. Hat die Rennleitung manchmal nicht so gern.... :whistling:
    • Cactus schrieb:

      Hat die Rennleitung manchmal nicht so gern.... :whistling:

      Hmmm...
      Da stelle ich mir die Frage, ob denn die Rennleitung immer nachvollziehen kann, welche Leuchtmittel in welchen Lampen verbaut sein müssen.
      Wenn ich @Woody51 richtig verstanden habe, dann möchte er doch nur die "Birne" gegen LED austauschen.
      Wichtig ist natürlich, dass die LED für den entsprechenden Zweck geeignet und zugelassen ist. Dabei geht es um Leuchtstärke, Blendverhalten u.s.w.
      Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei so einem einfachen "Birnenwechsel" Ärger mit der Rennleitung geben könnte.
      Ob das bei der HU geprüft wird, weiß ich nicht. Erfahrungsgemäß sorgt vorab eine unverbindliche Anfrage beim Prüfer für Klarheit!

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • nun, wir leben in Deutschland. Da hat alles eine Zulassung :huh:

      Selbst auf der Glühlampe vom Tagfahrlicht ist ein E-Prüfzeichen drauf. Und ich habe bisher noch keine LED-Lampe gefunden, die ein zugelassenes Prüfzeichen besitzt. Hierbei wird es dann nämlich meist erst richtig kompliziert: Nicht jedes E-Prüfzeichen ist in Deutschland gültig bzw. werden diese auch ganz gern mal gefälscht.

      Man sollte daher genau überlegen, wo man das Teil kauft - für 10 Euronen in der Bucht wird wohl kein (echtes) Prüfzeichen drauf sein....

      Habe mich mit den Thema schonmal längere Zeit auseinander gesetzt, weil ich das TFL beim UP! auch gegen eine LED tauschen wollte. Bis heute habe ich kein zugelassenes Teil gefunden.

      Vieles aus den Angeboten ist halt nicht für den Straßenverkehr zugelassen und kann damit zur Stillegung des Fahrzeugs (sofort!) führen. Und dann ist das wie mit den Blitzerwarnern - kaufen ja, benutzen offiziell nein. Und Lampen kann man schlecht mal eben während der Fahrt ausbauen und ins Handschuhfach werfen :wech:
    • Cactus schrieb:

      nun, wir leben in Deutschland. Da hat alles eine Zulassung

      Das ist wohl richtig, vielleicht hab ich mich da auch etwas unglücklich ausgedrückt :)
      Ich wollte da differenzieren:
      Die Rennleitung wird den "Birnenwechsel" im Rahmen einer Verkehrskontrolle wohl kaum feststellen und bemängeln, dazu gibt es auf deutschen Straßen einfach zu viele Beleuchtungsvarianten, zumal es den Yeti ja mit LED - TFL gibt.
      Ich hatte aber auch geschrieben, dass die LED zugelassen sein müssen.
      Ohne Zulassung gibt's Probleme, das ist klar!
      Was ich allerdings nicht wusste, dass es (noch) gar keine zugelassene LED für's TFL gibt.
      Danke - wieder was dazugelernt! ;)

      Grüße
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Die Rennleitung wird den "Birnenwechsel" im Rahmen einer Verkehrskontrolle wohl kaum feststellen und bemängeln, dazu gibt es auf deutschen Straßen einfach zu viele Beleuchtungsvarianten, zumal es den Yeti ja mit LED - TFL gibt.



      Die Variante des FL Yeti mit Xenon und LED TFL ist aber kein einzelnes LED Leuchtmittel, sondern ein LED Band also leicht unterscheidbar.

      cdn4.spiegel.de/images/image-5…eitwandaufmacher-ndnl.jpg
    • frankomio schrieb:

      Erlischt nicht durch nicht zugelassene leuchtmittel die ABE?


      Nicht unbedingt.
      Dazu mal ein Zitat aus der StVZO (Auszug):
      § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.
      (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
      1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
      2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
      3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

      Ob eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, wäre im Einzelfall zu prüfen (z.B. Blendwirkung).
      Eine Ordnungswidrigkeit ist es auf jeden Fall! (wenn es denn festgestellt wird)
      bussgeldkatalog.net/strassenve…assungsordnung/49a-stvzo/

      Mit der Versicherung kann man im Falle eines Unfalles dann eventuell richtig Stress haben - kann sehr teuer werden.

      Ich persönlich würde die Finger davon lassen, nicht zugelassene Leuchtmittel irgendwo außen am Fahrzeug einzubauen!

      Grüße
      Bernd
      ........


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    • Danke für eure guten und tollen Hinweise

      Aber meine eigentliche Frage ist noch unbeantwortet. Wie komme ich an die Tagesfahrlichtglühlampen heran, in der Betriebsanleitung steht dazu nix.
      Muß ich den Scheinwerfer komplett ausbauen und wie funktioniert es? :) :) :) :)
    • Woody51 schrieb:

      in der Betriebsanleitung steht dazu nix.

      Sorry, ich kann z.Zt hier nichts anhängen,
      in der Bedienungsanleitung (bei mir Seite 218 - 220) steht's.
      Den Scheinwerfer nicht ausbauen, Abdeckung abnehmen und dann mit "Gynäkologen-Fingern" die entsprechende Fassung herausnehmen.
      Ich hab's aber selbst noch nicht probiert, bis jetzt ging noch keine Lampe kaputt ;)

      Grüße
      Bernd
      ........


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