KFZ Versicherungen erhöhen Beiträge für Punkteinhaber

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ein tatsächliches Umsetzen in der Berechnung der Beitragsbezüge halte ich für recht schwierig. Wenn es für den ein oder anderen Raser der Versicherungsbeitrag deutlich teurer wird, wird dieser schon eine Möglichkeit finden, diese zu umgehen.

      Raser sollten die Folgen für ihre Fahrt sofort merken und da hilft nur eine härtere Vorgehensweise mit sofortigem Führerscheinentzug, Beschlagnahmung des Fahrzeuges und anschließender Einleitung eines Strafverfahrens.

      Gleiches gilt für Fahrzeugführer unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Ergänzend sollte dann in Folge nach einer MPU und Wiedererteilung des Führerscheins dieser zunächst weitere zwei Jahre auf Probe erteilt werden. In diesem Zeitraum könnten dann auch weiterhin Test ähnlich wie vor der MPU durchgeführt werden.

      Wichtig ist nach meiner Einschätzung ein sofortiges spürbares Eingreifen. Nur so kapiert es auch der Dumme.
    • Wird es da auch eine Kopplung der versicherten Firmenfahrzeuge (z.B. der Speditionen) mit den entsprechenden Berufsfahrern geben? Da gibt es nämlich auch nicht gerade wenige, die fleißig Punkte sammeln bzw. bereits schwere Unfälle verursachten.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Kajo schrieb:

      Ein tatsächliches Umsetzen in der Berechnung der Beitragsbezüge halte ich für recht schwierig.
      Ich hab' da mal 2 Tests gemacht, es wird nur nachgefragt, ob man Punkte in FL hat.
      Meines Wissens haben die Versicherungen (noch) keine rechtliche Grundlage, den tatsächlichen Punktestand wegen überhöhter Geschwindigkeit beim KBA anzuforden.
      Also "freiwillige" Angaben ;)


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Rechtliche Grundlage hin oder her - wo kein Kläger da kein Richter oder Vertrag ist Vertrag. Mir macht eher die Diskriminierung wegen wachsendem Alter des Fahrers sorgen. Da hat anscheinend auch noch keiner richtig gegen die Versicherungen durchgeklagt.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Mir macht eher die Diskriminierung wegen wachsendem Alter des Fahrers sorgen.
      Eine unterschiedliche Behandlung aufgrund des Alters ist nicht automatisch eine "Diskriminierung". Wenn das "Nutzeralter" als Risikomerkmal aufgrund von Schadensinformationen statistisch nachgewiesen werden kann, verstoßen Zuschläge für ältere oder jüngere Fahrzeugnutzer nicht gegen das AGG.

      bundestag.de/blob/434434/517d8…/wd-7-072-16-pdf-data.pdf

      LG lego63
    • Ja, schon Recht, mit entsprechend präparierten Statistiken kann man ja alles Beweisen, auch notfalls vor Gericht, nur fangen da einige Versicherungen schon bei 55 Jahren an herumzuzicken. :thumbdown:

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • So einfach ist das nicht. Keine freiwillige Angabe bedeutet dann automatisch höherer Preis.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Chief Joseph schrieb:

      Versicherungen bekommen keinen Zugriff
      Noch nicht! :rolleyes:
      Die Kfz - Versicherungen arbeiten schon lange mit dem KBA zusammen. =O
      Ein Beispiel:
      Wenn du deine Kfz-Haftpflicht-Versicherung nicht bezahlst, meldet die Versicherung dem KBA einen Verstoß gem. § 6 PflVG. Durch das KBA wird dein Fahrzeug dann zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben, die Polizei kratzt die Zulassungsplakette ab und das Auto ist "stillgelegt". Eine Strafanzeige gibt's gratis dazu.
      Das macht Sinn, so ist sichergestellt, dass Unfallschäden haftungsrechtlich reguliert werden können.
      Wenn ich mir die Ideen und das Verhalten von KBA und Bundesverkehrsminister in letzter Zeit so ansehe, würde mich nichts mehr wundern.
      Vielleicht kommt aus den o.g. Kreisen ja doch noch jemand auf die Idee, das Punktekonto "öffentlich" zu machen :huh:
      Achtung, hier war etwas Ironie im Spiel! :D


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Chief Joseph schrieb:

      Ok Bernhard, dann mache ich mal eine freiwillige Angabe: 0 Punkte
      Und nun?
      Das wird sich dann wohl bei einem Rechtsstreit nach einem Unfall schnell verifizieren oder falsifizieren lassen. Als Nichtjurist kann ich das natürlich nicht genau bewerten.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Chief Joseph schrieb:

      Und nun?
      Das kann - wie bei den übrigen freiwilligen Angaben zu z.B. jährlicher Kilometerleistung oder nächtlichem Abstellplatz - bei fahrlässiger oder sogar vorsätzlicher Falschangabe zu rückwirkenden Beitragsforderungen, Vertragsstrafen, Vertragskündigung, -aufhebung und -anfechtung bis hin zum (rückwirkenden) Verlust des Versicherungsschutzes führen. Auswirkungen auf geschädigte Dritte darf es deswegen zwar nicht geben, aber Erstattungen können gefordert werden.

      Ich weiß, dass die Wahrscheinlichkeit gering ist, wegen falscher Angaben aufzufliegen, aber die Möglichkeit besteht.

      LG lego63
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