News für Euro-5-Diesel - Umrüstung auf Euro 6 möglich!

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • wigginz schrieb:

      Da sollte es auch 1500€ kosten. Da fanden aber alle, das die kosten unrealistisch sind...
      Die Kosten sind ärgerlich, aber realistisch. Der Aufwand ist hier deutlich höher als beim normalen Nachrüst-DPF.
      Ein einfacher Nachrüst-DPF kostet ohne Einbau € 690,00 bis € 950,00 und für die großen 6 Zylinder mit Doppelrohrabgasanlage zwischen € 1200,00 und € 1500,00.
      Wenn man dann die staatlichen Zuschüsse abzieht, ist man bei machbaren Kosten.
      Sollten die staatlichen Zuschüsse auch für die Umrüstung EU5 auf EU6 kommen, würde es finanziell möglich sein.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Ich glaube VW würde sich vehement dagegen sträuben sollten sie in die Pflicht genommen werden Fahrzeuge von Euro 5 auf Euro 6 kostenlos umzurüsten.
      Das käme einer Entschädigung gleich, die sie ja bekanntlich auch nicht zahlen wollen.
      Selbst finanzieren würde ich das jedenfalls nicht.

      An lohnenswerte staatliche Zuschüsse glaube ich nicht, die Lobbyisten arbeiten mit der Politik zusammen und wollen dass man neue Autos kauft.
    • Zitat:

      Für die Besitzer der betroffenen Autos dürfte das dann ein Rechenexempel werden, bei dem sie am Ende allerdings nur verlieren können:


      Gehen wir mal rein rechnerisch von den erwähnten 1.500,- € aus. Das würde sich nur bei manchen rechnen. Man könnte nun Zahlen recht nett hin und her schubsen, zum Beispiel wenn der DPF eh hinüber ist.

      Der Wertverlust wird sich ohne Nachrüstung in Grenzen halten, da zwar der Handel uns riesigen Wertverlust suggeriert, jedoch nicht auf dem privaten Gebrauchtwagenmarkt vorhanden ist. Das ist wie damals bei den Nachrüstaktionen der Partikelfilter. Das bleibt im Prinzip hypothetisch.

      Wenn nun nachgerüstet ist, steigt natürlich der Anteil der Betriebskosten sowie die Wahrscheinlichkeit das an diesem System etwas ausfällt. Ob nun der Marder knabbert oder die Dosierpumpe versottet.

      Somit wird sich der Markt bereinigen und die Autos ohne blaue Plakette weiterhin im Umland der Verbotsstädte düsen. Ich würde nicht nachrüsten, da der Preis in keinem Verhältnis zu dem Gebrauchtwagen steht und die Systeme keinerlei Langzeiterprobung vorweisen können. Selber bin ich schon einmal beruflich auf die Versprechungen reingefallen. DPF zum nachrüsten bei 4 KOM. Das waren fast 40.000 €! Wartungsfrei! Nach einer 1/4 Million km müssten sie mal gespült werden. Aus der 1/4 mille wurden 80.000. Und zum Dank gingen die NOX nach oben ;)

      Somit werde ich mich zurücklehne und schauen wie sich die Systeme entwickeln.

      Und sollten die Preise für gebrauchte Diesel stark fallen, so freut es mich für meinen zukünftigen SQ5 :D
    • schrauberass schrieb:

      Somit werde ich mich zurücklehne und schauen wie sich die Systeme entwickeln.
      Das ist sicher richtig !
      Hier ist auch ein großer Markt gegeben mit guten Gewinnchancen für die Unternehmen die Lösungen anbieten.
      Eile ist hier auf keinen Fall geboten. Auch ich werde abwarten welche Urteile gegen VW am Ende Bestand haben.
      Ich sehe hier eine Option weil ich keine wirkliche Alternative sehe.
      Irgendwann wird der Feinstaub beim Benziner ein Thema und wieder ist die Falle zugeschnappt.
      Ein Auto rechnet sich nie.
      Die genannte Summe ist mir der innere Frieden wert.
      F.U.
    • berme schrieb:

      Ich glaube VW würde sich vehement dagegen sträuben sollten sie in die Pflicht genommen werden Fahrzeuge von Euro 5 auf Euro 6 kostenlos umzurüsten.
      Man muss hier drei Dinge unterscheiden, die in der bisherigen Diskussion durcheinander geworfen werden:
      1. Nachrüstung mit dem Ziel eine höhere Euro-Einstufung zu erhalten
      2. Nachrüstung mit dem Ziel eine höhere nationale Schadstoffklasse zu erreichen
      3. Nachrüstung mit dem Ziel, die nicht rechtskonformen EA-189-Motoren rechtskonform zu machen, oder anders ausgedrückt, den Mangel durch die Abschaltung der AGR zu beseitigen.

      zu 1. So etwas hat es m.W. bisher noch nicht gegeben. In der Umsetzung kann dies auch nur durch den Fahrzeughersteller bewirkt werden, da die Einstufung in eine andere Euro-Norm eine neue Typgenehmigung erfordert, die nur der Fahrzeughersteller beantragen kann. Wenn hier von einer Umstufung auf Euro6 gesprochen wird, ist dies daher irreführend, solange VW das nicht selbst in die Hand nimmt. Es ist durch eine Nachrüstung mit einem SCR-Kat lediglich möglich, dass ein Fahrzeug die Grenzwerte der Euro6-Norm einhält, was aber nicht bedeutet, dass das Fahrzeug dann auch nach dieser Norm klassifiziert ist. Der Fahrzeughersteller kann grundsätzlich nicht dazu verpflichtet werden, eine höhere euro-Einstufung zu beantragen.

      zu 2. Darum geht es in Wirklichkeit bei der ganzen Sache. Bisher gibt es vier nationale Schadstoffklassen. Eine 5. Klasse (blaue Plakette) soll kommen. Sie bezieht sich auf den NOx-Ausstoß. Welche Anforderungen an das Erteilen einer Plakette der Schadstoffklasse 5 geknüpft sein werden, steht im Augenblick noch gar nicht fest. Sollten nur Fahrzeuge die blaue Plakette erhalten, die die NOx-Grenzwerte der Euro6 einhalten, vermag die Nachrüstung dazu zu verhelfen, diese Voraussetzung zu erfüllen, vergleichbar mit der Nachrüstung von Fahrzeugen der Schadstoffklasse 3 (gelbe Plakette) mit einem DPF. Zu Übernahme der Kosten kann der Fahrzeughersteller nicht verpflichtet werden.

      zu 3. Dieser Effekt ist nicht das Ziel des Anbieters einer Nachrüstung eines SCR-Kats, wohl aber ein möglicher Nebeneffekt. Sollte sich herausstellen, dass das Update den Mangel der AGR-Abschaltung (unterstellt es ist überhaupt ein Mangel) nicht beseitigt, könnte dies durch die Nachrüstung eines SCR-Kats möglich werden. Bisher hatte VW behauptet, man könne die Fahrzeuge nicht nachrüsten. Wenn es nun doch möglich ist, könnten die Verkäufer (Händler) zu einer entsprechenden Mangelbeseitigung bzw. zu Übernahme der Kosten hierfür verurteilt werden, was in der letzten Konsequenz bedeutet, dass VW die Kosten zu tragen hätte. Eine solche Maßnahme wirft aber eine Reihe von neuen Rechtsfragen auf. Neben Verjährungsfragen stellt sich vor allem die Frage, ob hierzu eine neue Typgenehmigung erteilt werden muss. Das würde ich persönlich bejahen, weil ein Scheitern des Updates im Zweifel darin begründet liegen wird, dass das ständige Arbeiten der AGR unter Prüfstandsbedingungen zu Folgeschäden führen wird. Also muss man die AGR gedrosselt einsetzen, was dann aber auch auf dem Prüfstand so sein muss. Die Nachteile bei der NOx-Reduzierung werden durch den SCR-Kat ausgeglichen. Die veränderte Motoreinstellung (gedrosselte AGR) ist aber nicht von der Typgenehmigung gedeckt, so dass diese neu erteilt werden müsste. Ob man diesen ganzen Aufwand als zumutbare Mängelbeseitigung ansehen kann, halte ich für fraglich, so dass sich wahrscheinlich eine SCR-Kat-Nachrüstung rechtlich nicht durchsetzen lässt. Für ausgeschlossen halte ich das aber auch nicht, ebenso, wie ich es für denkbar halte, dass für VW die Nachrüstung im Vergleich zur Fahrzeugrücknahme das kleinere Übel ist.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      3. Nachrüstung mit dem Ziel, die nicht rechtskonformen EA-189-Motoren rechtskonform zu machen, oder anders ausgedrückt, den Mangel durch die Abschaltung der AGR zu beseitigen.
      Diese Lösung wäre für den Endverbraucher (für den Hersteller sowieso, wenn er das bezahlen müsste) leider ohne jeglichen praktischen Mehrwert, denn Euro 5 bleibt Euro 5 und dürfte nach wie vor nicht in die Innenstädte. Zudem währe das höchstwahrscheinlich mit einer Leistungsreduzierung verbunden - siehe Yetis mit Euro 6 (150 PS statt 170). Die Umwelt hätte natürlich eventuell etwas davon.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Diese Lösung wäre für den Endverbraucher (für den Hersteller sowieso, wenn er das bezahlen müsste) leider ohne jeglichen praktischen Mehrwert,
      Der Mehrwert für den Endverbraucher liegt im rechtmäßigen Zustand des Fahrzeugs und daraus folgend vielleicht auch in einem höheren Wiederverkaufswert. Der Mehrwert für den Hersteller, läge im kleineren Übel gegenüber der Rücknahme des Fahrzeugs, zumal er hierfür einen deutlich höheren Preis zahlen müsste als der Marktwert beträgt (immer vorausgesetzt, das Update wird von den Gerichten als Mangelbeseitigung nicht anerkannt).

      Andreas
    • floflo schrieb:

      ...vielleicht auch in einem höheren Wiederverkaufswert.
      Der Verkaufswert wird in naher Zukunft im wesentlichen von der Blauen Plakette beeinflusst werden, so wie in der Vergangenheit bei der Roten bzw. Gelben. Im "rechtmäßigen Zustand" (was immer damit gemeint ist) sind die Euro 5 Fahrzeuge auch jetzt noch, mit oder ohne Software-Update. Ändern wird sich dieses auch nicht, denn es wird höchstwahrscheinlich zu keinen Zwangs-Stillegungen kommen.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Der Verkaufswert wird in naher Zukunft im wesentlichen von der Blauen Plakette beeinflusst werden
      Da hast du recht, wobei die Auswirkungen der blauen Plakette auf den Widerverkaufswert regional unterschiedlich sein werden. In Ballungsgebieten mit vielen Umweltzonen werden sie größer sein als im eher ländlichen Bereich mit wenig oder gar keinen Umweltzonen. Ob mit einem SCR-Kat nachgerüstete Fahrzeuge die blaue Plakette erhalten werden, bleibt abzuwarten. Ich halte das durchaus für denkbar, ja sogar für wahrscheinlich. Das muss nicht gleichzeitig mit einer Einstufung auf Euro6 einhergehen. Die Nachrüstung der Partikelfilter hat auch nicht zu einer höheren Euro-Einstufung geführt sondern nur zu einer höheren nationalen Schadstoffklasse. So, vermute ich, wird es mit dem SCR-Kat auch sein.

      BernhardJ schrieb:

      Ändern wird sich dieses auch nicht, denn es wird höchstwahrscheinlich zu keinen Zwangs-Stillegungen kommen.
      Zumindest für durch das KBA typgenehmigte Fahrzeuge wird es keine rechtlich durchsetzbaren Zwangsstilllegungen geben, weil es versäumt wurde, die Typgenehmigung fristgerecht zurück zu nehmen. Bei Fahrzeugen, die Ihre Typgenehmigung in anderen EU-Ländern erhalten haben, wozu auch der Yeti gehört, kommt es darauf an, ob nach dort geltendem Recht die Typgenehmigung noch zurückgenommen werden kann. Aber auch dann muss das nicht zwingend zu einer Fahrzeugstilllegung führen. Wird die Typgenehmigung rechtswirksam widerrufen, könnten die Zulassungsstellen allerdings die Stilllegung von der Durchführung des Updates abhängig machen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Ob mit einem SCR-Kat nachgerüstete Fahrzeuge die blaue Plakette erhalten werden, bleibt abzuwarten. Ich halte das durchaus für denkbar, ja sogar für wahrscheinlich.
      Schön wär's. Ob und wie dann die bessere Einstufung erfolgt, ist wahrscheinlich von der technischen Abnahme und Genehmigung der Umrüstsätze des jeweiligen Herstellers abhängig.

      Ich persönlich glaube nicht an eine breite Verfügbarkeit zuverlässiger und gleichzeitig preiswerter Umrüstsätze, ich meine welche für "nur" 1500 Euro.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Ich persönlich glaube nicht an eine breite Verfügbarkeit zuverlässiger und gleichzeitig preiswerter Umrüstsätze, ich meine welche für "nur" 1500 Euro.
      Wenn ich ehrlich bin, glaube ich daran auch nicht, aber wie heißt es so schön, die Hoffnung stirbt zuletzt. Sollte in Bonn eine "blaue" Umweltzone eingerichtet werden, würde ich die 1.500 Euro in eine Umrüstung investieren, wenn diese Umrüstung keine "Nebenwirkungen" hat und mir eine Einstufung in die Schadstoffklasse 5 verschaffen sollte. Für andere Städte, in denen ich mich nur selten aufhalte, würde ich das nicht machen und im Zweifel eher ein Bußgeld riskieren.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Man muss hier drei Dinge unterscheiden, die in der bisherigen Diskussion durcheinander geworfen werden:
      1. Nachrüstung mit dem Ziel eine höhere Euro-Einstufung zu erhalten......

      zu 1. So etwas hat es m.W. bisher noch nicht gegeben. In der Umsetzung kann dies auch nur durch den Fahrzeughersteller bewirkt werden, da die Einstufung in eine andere Euro-Norm eine neue Typgenehmigung erfordert, die nur der Fahrzeughersteller beantragen kann. Wenn hier von einer Umstufung auf Euro6 gesprochen wird, ist dies daher irreführend, solange VW das nicht selbst in die Hand nimmt. Es ist durch eine Nachrüstung mit einem SCR-Kat lediglich möglich, dass ein Fahrzeug die Grenzwerte der Euro6-Norm einhält, was aber nicht bedeutet, dass das Fahrzeug dann auch nach dieser Norm klassifiziert ist. Der Fahrzeughersteller kann grundsätzlich nicht dazu verpflichtet werden, eine höhere euro-Einstufung zu beantragen.
      Stimmt das wirklich so? Was war mit den Kaltlaufreglern, die m.W. den Übergang von Euro 1 auf Euro 2 und enie deutliche Reduktion der Kfz- Steuer versprachen?

      Selbst wenn das nur eine regionale/ nationale Lösung wäre, könnte man doch quasi in D auch Euro5 Fz., die nach Umrüstung Euro 6 erfüllen, die gleichen Rechte einräumen, also z.B. eine blaue Plakette erteilen?

      (Die Dinger gibt es immer noch:te-taxiteile.com/mercedes-teil…-und-w201-190e-2-3-/-230e )
    • lfb schrieb:

      floflo schrieb:

      Man muss hier drei Dinge unterscheiden, die in der bisherigen Diskussion durcheinander geworfen werden:
      1. Nachrüstung mit dem Ziel eine höhere Euro-Einstufung zu erhalten......

      zu 1. So etwas hat es m.W. bisher noch nicht gegeben. In der Umsetzung kann dies auch nur durch den Fahrzeughersteller bewirkt werden, da die Einstufung in eine andere Euro-Norm eine neue Typgenehmigung erfordert, die nur der Fahrzeughersteller beantragen kann. Wenn hier von einer Umstufung auf Euro6 gesprochen wird, ist dies daher irreführend, solange VW das nicht selbst in die Hand nimmt. Es ist durch eine Nachrüstung mit einem SCR-Kat lediglich möglich, dass ein Fahrzeug die Grenzwerte der Euro6-Norm einhält, was aber nicht bedeutet, dass das Fahrzeug dann auch nach dieser Norm klassifiziert ist. Der Fahrzeughersteller kann grundsätzlich nicht dazu verpflichtet werden, eine höhere euro-Einstufung zu beantragen.
      Stimmt das wirklich so? Was war mit den Kaltlaufreglern, die m.W. den Übergang von Euro 1 auf Euro 2 und enie deutliche Reduktion der Kfz- Steuer versprachen?
      Selbst wenn das nur eine regionale/ nationale Lösung wäre, könnte man doch quasi in D auch Euro5 Fz., die nach Umrüstung Euro 6 erfüllen, die gleichen Rechte einräumen, also z.B. eine blaue Plakette erteilen?
      Die Euro-Normen sind europäische Normen, die unmittelbar mit der EG-Typgenehmigung verbunden sind. Eine Höherstufung in eine andere Euro-Norm setzt daher auch eine neue Typgenehmigung voraus, die nur vom Fahrzeughersteller beantragt werden kann, da sie auch nur ihm gegenüber erteilt wird. Das schließt natürlich nicht aus, dass auf nationaler Ebene Schadstoffklassen und Einstufungen bei der Kfz-Steuer oder auch einer zukünftigen Maut von anderen Kriterien abhängig gemacht werden, z.B. von Grenzwerten eines bestimmten Schadstoffs wie NOx bei der geplanten blauen Plakette.

      Andreas
    • Neues zum Thema Dieselfahrzeuge von Euro 5 auf Euro 6

      Ein freundliches Hallo an das Forum.
      Ich hatte gestern ein kurzes Gespräch mit der Firma Twintec. Die hatten ja leider sehr wenig Zeit, hoffen auf den Gesetzgeber und VW. Da scheint sich ja etwas abzuzeichnen. Ihr könnt ja mal den interessanten Bericht von heute 13.03.2017 in der SÜDWEST PRESSE lesen. Nachfolgend der Link dazu:
      swp.de/ulm/nachrichten/suedwes…694.html?action=empfehlen

      Viele Grüße
      nate
    • Link führt leider nur auf eine komische Kontakt-Phishing-"Empfehlungsseite".

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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