so kanns auch gehen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Klingt sehr allgemein. Liest sich so als wenn man es selbst schuld ist, wenn man so blöd ist ein Auto mit Vorschaden zu kaufen. Ich sage das es auf den Vorschaden ankommt (und den Preis). Was ist daran falsch.

      Grüße
      Carsten

      P.S.: Liegt die Möglichkeit des editierens jetzt im Sekundenbereich?
    • viele Dinge brauchen einfach ihre Zeit. Da bei meinem Yeti die Kulanz nicht helfen wollte und die Gebrauchtwagenversicherung meint sie muss nicht zahlen, hat nun der Händler den Wagen abgeholt und will ihn selber reparieren oder reparieren lassen. was er da macht oder machen lässt würde ich gern wissen. Er kann ja viele Möglichkeiten nutzen (neues Getriebe oder Tauschgetriebe oder eins vom Schrottplatz einbauen) Was darf er ? Wie erfahre ich was er macht oder gemacht hat? Welchen Einfluss habe ich? Klar, es gibt eine Abnahme aber die besteht doch letztlich nur in einer kleinen Probefahrt. Da erfährt man doch nichts. Und Rechnung o.ä. gibts ja nicht bei Leistung aus Händlergewährleistung.
      Die Gebrauchwagenversicherung hat die Leistung verweigert. Die exakten Gründe erfahre ich nicht. Die kennt nur der Händler da er der Versicherungsnehmer ist. Ich hätte im Ergebnis der Reparatur durch den Händler jedoch gern wieder einen Zustand wo die Gebrauchtwagenversicherung sagt ....jawoll, wir leisten wenn etwas passiert.....Wie erreiche ich das? Letztlich habe ich beim Kauf des Gebrauchtwagens diese Versicherung ja mitgekauft. Da will ich sie auch haben.
      Insgesamt möchte einen sachlich kompletten Zustand auch rechtlich erreichen. Der kommt jedoch nicht wenn ich einfach warte bis der Händler mit der Reparatur fertig ist und mir den Wagen vor die Tür "gekippt" hat. Da muss doch auch auf dem Papier was laufen aber was? Bin für jeden Tipp dankbar. Aber bitte nicht mehr Hinweise zur Möglichkeit der Rückabwicklung. Das kenne ich, das will ich (noch) nicht.

      MfG
      Isenhagen
    • Hallo Isenhagen,

      es wurde ja viel geschrieben hier was richtig ist aber es nicht voran bringt. Das ewige hin und her hilft nicht weiter, so muss man sagen, das Dein Gerbrauchtwagenverkäufer nun das richtige gemacht hat!

      Was wird er tun?

      Ich denke er wird das Getrieben ausbauen, ich möchte hier festhalten das keinerlei Info zum Schaden des DSGs vorliegen außer einer Ölprobe, nicht mal ein Auszug aus dem Fehlerspeicher findet Erwähnung. Somit wissen wir nur das dass Fahrzeug nicht fährt.

      Jedes DSG kann instand gesetzt werden. Ob nun Komponeten getauscht oder gezielte Einzelreparaturen durchgeführt werden muss man abwarten.






      Warum ein DSG aussteigt kann sehr sehr vielfältig sein. Von überbeanspruchten Öl, verschlissene Kupplungen, Fehler in der Mechatronik, Kabelverbindungen Steuergeräteausfall.

      Reparieren lässt sich daran alles!

      Zum Beispiel Mechatronik:

      barsegar-kfz.de/fahrzeugelektronik/dsg/6-gang-dsg.php

      Auch hier viele Infos zur Reparatur eines Getriebes:

      fairgarage.de/dsg-probleme

      Ein gebrauchtes würde ich als Händler nicht einbauen. Viel zu groß das Risiko das nach dem Einbau ein erneuter Defekt da ist.

      Somit möchte ich Dir etwas Mut machen, das Du Dein Fahrzeug demnächst wieder selber bewegen kannst. Du kannst ja Deinen Händler bitten, ob er die defekten Teile aushändigt oder zumindest ein paar Bilder davon fotografiert.

      Zu Deinem Wunsch da muss doch etwas auf dem Papier laufen, sollte Dich ein Fachanwalt beraten. Schriftlich kann man die Reparatur mit Frist einfordern. Getriebeinstandsetzung sollten 14 Tage reichen.
    • Isenhagen schrieb:

      Klar, es gibt eine Abnahme aber die besteht doch letztlich nur in einer kleinen Probefahrt. Da erfährt man doch nichts. Und Rechnung o.ä. gibts ja nicht bei Leistung aus Händlergewährleistung.
      Warum hälst Du an diesem Wagen und an diesem merkwürdigen Geschäft so krampfhaft fest? Das Herumgeschiebe dauert nun schon viel zu lange.

      Ein defekter Gebrauchtwagen, bei dem die Gebrauchtwagenversicherung nicht zahlen will. Ein Händler der den Wagen irgendwie reparieren will ...

      Bei einem Gebrauchtwagengeschäft MÜSSEN alle Vorschäden offengelegt werden. Wenn der Händler selbst nichts von einem Vorschaden wusste, dann ist das dessen eigenes Risiko, weil er bei Ankauf den Wagen nicht ausreichend prüfte, und NICHT das Problem des Gebrauchtwagenkäufers.
    • Ein Informationsnachschlag.....
      Zuletzt schrieb ich, dass der Händler das Auto abgeholt hat und reparieren wollte. Per Anwaltschreiben wurde ihm dazu eine Frist gesetzt bis zum 30.11.2016. (insgesamt etwa 3 Wochen) Die ist nun mehr als um. Geliefert hat er nicht. Er hat aber am 30.11. nachmittags angerufen und erklärt, dass das Auto repariert ist und wieder fährt. "Es war angeblich nur das Verteilergetriebe defekt. Einzelheiten nannte er nicht. Er war jedoch auch anwaltlich durch mich aufgefordert eine gutachterliche Aussage dahingehend zu erbringen, dass die Reparatur und auch alle früheren Reparaturen an dem Auto fachgerecht ausgeführt wurden.(Das wurde durch den Versicherungsgutachter und die Vertragswerkstatt bei der Kulanzuntersuchung teilweise angezweifelt obwohl der Wagen nagelneuen TÜV hatte) Er war auch aufgefordert eine Stellungnahme der Gebrauchtwagenversichrung zu bringen, mit der Aussage, dass diese nun wieder garantiert. Das war alles noch nicht erledigt. Er hat es aber zugesagt und wollte am 5. oder 6.12. liefern. Am 5. hat er nicht, heute ist noch nicht um. Mal sehen......Er ist ja erheblich in Verzug. Aber es ist schwer mit einer Kanone auf den Vogelhändler zu schießen wenn man den Papagei noch haben will.

      Isenhagen
    • Fortsetzung.......
      mein Gebrauchtwagenhändler hat am 05.12. nicht geliefert und auch am 06.12.2016 nicht. Am 06.12. hat er aber am Nachmittag eine WhatsApp geschickt mit dem Inhalt dass das Auto am nächsten Abend geliefert wird. Allerdings kam schon am 07.12. nachmittags der Anruf, Lieferung fällt aus. Man hat noch einmal den Motorraum durchgesehen und dabei festgestellt, dass eine Achsmanschette defekt ist. Die will man erst noch vor Auslieferung reparieren, das hat bis dahin nicht gesehen, man war voll auf das Getriebe konzentriert und das wäre ja weiter hinten und so weit vorn hat man das Auto vorher noch nicht untersucht. Aber wenn das Auto dann fertig ist will er wirklich liefern aber einen genauen Termin traut er sich nicht mehr zu sagen. Kann man ja verstehen. ich habe mich für die Nachricht bedankt und einen schönen Advent gewünscht. Was hätte ich auch tun können......
      Jetzt aber mal was Neues. Als wir den Kaufvertrag gemacht haben, da wurde ein einfacher typischer Vordruck genommen. Da steht ja nicht soviel drauf. Und ich hatte mir vorher zuhause das Internetexpose, insbesondere die Ausstattung des Wagens ausgedruckt. Dieses Dokument habe ich den Händler unterschreiben und stempeln lassen. Als Begründung gab ich an, dass ich ja unmöglich die lange Liste hier abkontrollieren oder gar ausprobieren könnte. Wer prüft denn beim Kauf den Bergabfahrassistenten oder ob die Parkpiepser vorne gehen.
      Damit war er auch gern einverstanden, ist kurz alles noch mal durchgegangen und hat gestempelt und unterschrieben und so zum Kaufvertragsbestandteil gemacht. In diesem abgezeichneten Kaufpreisprospekt steht aber nun sogar fett gedruckt, dass der Wagen scheckheft gepflegt ist. Das wollte ich auch beachtet wissen. habe es aber auch nicht geprüft. Ich wusste ja von meinem eigenen yeti, dass es kein Scheckheft in Papierform mehr gibt sondern dass das Ding durch die Vertragswerkstätten und Skoda online geführt wird. Also gabs praktisch für mich auch nichts zu kontrollieren.
      Nun hat sich ja aber bei der Kulanzanfrage wegen dem Getriebeschaden herausgestellt, dass das Auto außer durch den Herstellungsprozess bei Skoda unbekannt ist und nie eine Vertragswerkstatt gesehen hat. Auch über andere frühere Wartungen ist nichts bekannt.
      Es ist also überhaupt nicht scheckheftgepflegt. Das ist ein Sachmangel der eine Kaufpreis minderung (oder anderes) nach sich zieht. Nun mal zur Diskussion gestellt: Wie hoch dürfte oder sollte diese Kaufpreisminderung wegen fehlendem Scheckheft sein? Bei Meinungsäußerung bitte ich zu bedenken:

      1. die fehlenden oder nicht nachgewiesenen Wartungen mindern an sich
      2. die Kulanzansprüche sind weg (mit 65% hätte man sich am Getriebe beteiligt wenn...)
      3. die Mobilitätsgarantie ist weg
      4. die Garantie gegen Durchrostung ist weg
      5. Die Gewährleistung für den Lack ist weg

      Ist doch mal ein interessantes Problem welches so wohl selten diskutiert wird. Ich habe mit einem KFZ-Sachverständigen über das Problem Wertminderung durch fehlendes Scheckheft diskutiert aber der hob die Hände und meinte nur "keine Erfahrung aus der Praxis und Literatur" man müsste die Händler fragen.......
    • Hallo Isenhagen
      Dazu...

      Isenhagen schrieb:

      nie eine Vertragswerkstatt gesehen hat. Auch über andere frühere Wartungen ist nichts bekannt.
      ...hab ich auch schon mal mein Lehrgeld bezahlen dürfen.
      Ich hatte vor vielen Jahren mal einen gebrauchten Omega beim seriösen Händler gekauft, mit ausgefülltem Scheckheft einer Fremdwerkstatt.
      Nach der "Garantie" machte der Motor Probleme und ich brachte den Opel zum "Motordoktor"
      Seine Einschätzung - am Fahrzeug wurde vermutlich nie Ölwechsel gemacht, Papier ist geduldig, beweisen lässt sich das wohl kaum X(
      Der Motor wurde generalüberholt, ein Jahr später ist er mir um die Ohren geflogen =O
      An deiner Stelle würde ich auch versuchen, den verkorksten Yeti wieder loszuwerden und einen anderen Yeti suchen.
      Das war auch keine Antwort auf deine Fragen, nur meine persönliche Meinung :whistling:


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Ich hab diesen Fred mit großem Interesse verfolgt, weil ich eigentlich auch ein "Internet-Käufer" bin oder zumindest von jemandem kaufe, der meist weit weg ist (England, die letzten 5 Fahrzeuge). Und eigentlich immer dabei Glück gehabt hab.

      Isenhagen schrieb:

      [...] bei Skoda unbekannt ist und nie eine Vertragswerkstatt gesehen hat. Auch über andere frühere Wartungen ist nichts bekannt. [...]
      Allerspätestens jetzt müssen alle Alarmglocken im Dauerbetrieb sein! :cursing:

      Abgesehen von dem Vorschaden, der nicht erwähnt wurde, ist er also eben entgegen dem Kaufvertrag nicht mal scheckheftgepflegt und hat keinerlei Anspruch auf nachfolgende irgendwelche Leistungen aus Gewaehrleistung, Garantie oder Kulanz.

      Somit bliebe FÜR MICH (wohlgemerkt!) nur der Rücktritt vom Kaufvertrag oder Wandlung oder was auch immer rechtlich drin ist.
      Auch wenn der Verkäufer vielleicht selber gutgläubig war und da nur reingeschusselt ist.

      Bei IHM gehört das zum Geschäftsrisiko, und nur weil
      - du GENAU DAS Auto magst
      - du den Verkäufer vll sympatisch findest
      - du ihn nicht reinreiten willst, weilst "a guade Haut" bist
      - etc.pp.
      ist es nicht an Dir, dieses Geschäftsrisiko mitzutragen.

      Just my 2 Cents.
      lg Chris

      (ich schreibe so ungern neue Beiträge, weil ich mich so schlecht an meine Lügen vom letzten Mal erinnere)!
      friedlich sei der Weg der Stromkäfer unter der Last der Bitkrümel!
      :saint:
    • chris_750 schrieb:

      Bei IHM gehört das zum Geschäftsrisiko
      Nachtrag zu meiner Geschichte:
      Mein damaliger Händler hat auch nach 2 Jahren noch das Geschäftsrisiko getragen und mir ein Angebot gemacht, das ich in der Situation nicht ausschlagen konnte :thumbup:


      Grüße
      Bernd
      ........


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