Euro-6- Benzin Motoren

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    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Euro-6- Benzin Motoren

      Hallo allerseits,

      in den letzten Monaten war ich berufsbedingt nur sehr sporadisch hier und melde mich zurück...

      Vielleicht habe ich das Thema auch verpasst; seht mir das also bitte ggf. nach.

      Gibt es schon Informationen über die Umstellung der Yeti-Motoren auf Euro 6. Damit dürfte eigentlich ab Mai (Modelljahreswechsel) zu rechnen sein, denn ab September ist das doch gesetzlich vorgeschrieben?!

      Ich frage mich, ob Skoda hier tatsächlich noch einmal die "alten" Motoren neu zertifiziert oder ob man ggf. überarbeitete Motoren (evtl. auch aus dem MQB) bringen wird. Zumal der Superb ausläuft und eine Umstellung dort nicht mehr notwendig sein wird. Beim Polo findet sich - nach meiner Kenntnis - beispielsweise der neue TSI-Motor mit 110 PS und Zahnriemen.
      Beim Yeti wären so gesehen alle Motoren spannend...


      Grüße
      Andreas
    • berme schrieb:

      Ich glaube auch kaum das es ihn mit der Euro 6 Norm geben wird.


      Dann gibt es nur Erstzulassungen bis zum 01.09.15.

      Da wird dann wohl der 1.2 TSI und 1.4 TSI die Zahnriemenmotoren aus z. B. dem A1 bekommen.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Herne ()

    • Irgend etwas muss tatsächlich passieren.

      Man muss eigentlich vermuten, dass es einfacher ist, die nun schon nach Euro 6 zertifizierten Motoren in den Yeti zu packen als für eine sehr begrenzte Zeit (und damit vergleichsweise kleine Stückzahlen) die vorhandenen Motoren anzupassen.

      Was bringt das? 1.4 TSI 150 PS, 2.0 TDI 150 PS - oder gar 2.0 TDI 184 PS?

      Schön wäre es zumindest.
    • Alte Bestellungen

      Wenn mein EU-Wagen erst im September geliefert wird, dann muss ich ihn doch auch mit EU5 Norm noch zulassen können, oder? Schliesslich habe ich die lange Lieferzeit ja nicht selbst zu vertreten... Gibt es da evtl. Für EU-Wagen eine andere Regelung bspw. Eine Tsgeszulassung im Ausland?
    • Mein Benutzername schrieb:

      Wenn mein EU-Wagen erst im September geliefert wird, dann muss ich ihn doch auch mit EU5 Norm noch zulassen können, oder? Schliesslich habe ich die lange Lieferzeit ja nicht selbst zu vertreten... Gibt es da evtl. Für EU-Wagen eine andere Regelung bspw. Eine Tsgeszulassung im Ausland?

      Ab 01.09.2015 können Fahrzeuge mit Euro 5 nicht mehr zugelassen werden. Es ist davon auszugehen, dass die Fahrzeughersteller ihre Motoren rechtzeitig nachrüsten oder, falls dies nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich ist, so rechtzeitig aus dem Programm nehmen, dass eine Lieferung nach dem 31.08.2015 nicht mehr erfolgt. Der 01.09. ist in der gesamten EU verbindlich, gilt also auch für andere EU-Fahrzeuge. Theoretisch ist es denkbar, ein Fahrzeug in einem Nicht-EU-Land zuzulassen und dann als Gebrauchtfahrzeug in die EU einzuführen, um so die Vorschriften zu umgehen. Ob das dann allerdings anerkannt wird, bleibt abzuwarten. Ich würde mir keine Sorgen machen, dass du ein Fahrzeug geliefert bekommst, dass sich nicht mehr zulassen lässt. Das bräuchtest du dann auch nicht zu nehmen.

      Andreas
    • Sehe ich das richtig: Das ergibt sich aus Art. 10 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 715/2007?

      Irgendwo habe ich gehört, dass es noch eine Durchlässigkeit in gewissem Umfang geben sollte. Die finde ich aber dort nicht; nun gibt es zahlreiche Änderungen der Ursprungsverordnung, möglicherweise ist da etwas festgelegt.

      Denn die ursprüngliche Gesetzesfassung würde wohl tatsächlich bedeuten, dass Autos mit Euro 5-Norm, die bis zum 01.09.2015 nicht zugelassen sind, nur noch auf den Schrottplatz wandern könnten.

      Das kann ich mir angesichts des massiven Lobbyismus in solchen Verfahren kaum vorstellen. In anderen Bereichen kenne ich es durchaus, dass über Änderungsverordnung doch noch die eine oder andere Härte genommen wird. Dass es sich dabei nicht wirklich um Härten handelt und die Gültigkeit der entsprechenden Rechtsvorschriften schon Jahre im voraus bekannt war, sei nur am Rande vermerkt...
    • andi62 schrieb:

      Irgendwo habe ich gehört, dass es noch eine Durchlässigkeit in gewissem Umfang geben sollte. Die finde ich aber dort nicht; nun gibt es zahlreiche Änderungen der Ursprungsverordnung, möglicherweise ist da etwas festgelegt.
      Denn die ursprüngliche Gesetzesfassung würde wohl tatsächlich bedeuten, dass Autos mit Euro 5-Norm, die bis zum 01.09.2015 nicht zugelassen sind, nur noch auf den Schrottplatz wandern könnten. Das kann ich mir angesichts des massiven Lobbyismus in solchen Verfahren kaum vorstellen.

      Mir ist kein Hintertürchen bekannt, nach dem man von der Regelung betroffenen Fahrzeuge nach dem 31.08.2015 noch zulassen könnte. Den Fahrzeugherstellern ist die Situation ja auch seit langem bekannt, so dass sie ausreichend Zeit hatten, sich darauf einzustellen. Und ganz neu ist das alles ja auch nicht, denn auch bei der Umstellung auf Euro 5 im Jahr 2011 gab es eine Ausschlussfrist. Damals gab es keine Probleme und ich denke, die wird es auch diesmal nicht geben.

      Auf den Schrottplatz müssen diese Fahrzeuge auch nicht unbedingt landen, denn es gibt genügend Exportländer außerhalb der EU, in denen Euro-5-Fahrzeuge auch nach dem 31.08.2015 noch zugelassen werden können. Und was schließlich den Lobbyismus anbetrifft, dürfte der innerhalb der EU weniger einflussreich sein als in einem einzelnen Land, denn ich glaube kaum, dass es die Franzosen, Italiener oder Spanier sonderlich interessieren dürfte, wenn z.B. Mercedes jetzt sagen würde, dass sie das mit dieser Frist nicht schaffen und dadurch erheblich Verluste hätten.

      Andreas
    • Der Lobbyismus der europäischen Verbände ist bei derlei Dingen schon enorm. Und dies obwohl - das sehe ich genauso - all das seit Jahren bekannt ist.

      Der Schrottplatz war überspitzt formuliert - aber die auf Halde stehenden Autos können dann praktisch nur noch schnell zu Tageszulassungen werden, um den Verlust zu minimieren.

      Dass der Gesetzgeber auch hier, wie inzwischen fast ausschließlich, den Weg der Verordnung wählt, ist aus meiner Sicht absolut nachvollziehbar: Denn sonst hätten wir einmal mehr die Versuche in einzelnen Ländern (allen voran Italien und Frankreich) im Zuge der Umsetzung nationale Hintertürchen einzubauen. In anderen Bereichen haben sie das auch versucht.
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