Garantie EU-Import kein Stempel im "Serviceheft"

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Herne schrieb:

      Bleibt dann das Fahrzeug wochenlang unrepariert vor Ort bis geklärt ist ob nun doch die Kosten übernehmen möchte?


      Ohne Zusage der Kostenübernahme durch wen auch immer wird keine Werkstatt das Fahrzeug reparieren.
    • Totto68 schrieb:

      Also ich habe für Feuerwerker mit Skoda Frankreich gesprochen. Die haben mir den Namen des Händlers gegeben, der die Übergabe gemacht hat - in Frankreich.
      Es ist wirklich kompliziert, der Wagen war auf VW Frankreich zugelassen, also Mietwagen. Der Händler hat wohl vergessen, die Übergabeinspektion zu vermerken, und hat auch keinerlei Interesse daran, da irgendwie weiterzuhelfen. Ich habe zweimal mit denen Telefoniert, beim ersten mal war nur der Azubi dran, der keine Ahnung hatte (Chef ist nicht da), beim zweitenmal ein uninteressierter Typ, der sich die VIN aufgeschrieben hat, und mal "gucken" wollte...

      Also:
      Mietwagen, Erstbesitzer VW FR, Übergabeinspektion von einem Händler in FR, dann weiterverkauft an einen Händler in D? Vemittelt durch einen EU-Wagen-Vermittler?
      Komplizierter gehts nicht.
      Und Skoda D will von allem nichts wissen - keine Übergabeinspektion, keine Garantie...


      Totto hat ihr alle wichtigen Details gennant ;) Ich glaube ein Vermittler ist das nicht da dass Autohaus den Yeti ja aus FR gekauft hat. Und an mich weiter verkauft hat. Der Örtliche Freundliche hat ja mit SAD telefoniert und meinte dann zu mir nein Ihr Auto hat hier keine Garantie da die Übergabeinspektion nicht eigetragen wurde.
      Das AH hatte dann auch noch mal mit FR telefoniert aber die wollen irgendwie nicht nachtragen. Wenn ich was mit dem Auto habe dann solll ich mich an mein AH wenden, die dann an die Franzosen und die Franzosen an SAD.
      So die Aussage von meinem Sachbearbeiter aus der Reklamationsabteilung.
      Morgen will sich die Rechtsabteilung von dem AH bei mir melden wie es nun weitergehen soll.

      Ich glaube auch nicht das in den nächsten Jahren groß was an dem Yetilein ist da er ja eh in der Woche steht. Vorrangig geht es mir um evlt. spätere Kulanzleistungen.
      Ach ja, eine Skoda Anschlussgarantie kann ich laut meinem freundlichen auch nicht abschließen weil er ja keine Übergabeinsp. hat ......
      Feuerwerk - Die vergängliche Kunst am Nachthimmel
    • floflo schrieb:

      Ist der Kaufvertrag mit einem Händler im EU-Ausland zustande gekommen, gilt das Recht des Staates, in dem der Händler seinen Sitz hat.


      Die Sachmängelhaftung gilt EU-Übergreifend und kann auch maximal von 2 Jahren auf auf 1 Jahr verkürzt werden, das muss dann aber im Unterschriebenen Kaufvertrag drinstehen, dass ein Jahr vereinbart wurde!

      Der Händler, mit dem der Kaufvertrag abgeschlossen wird muss sich um die Vollständigkeit der Dokumente und die korrekte Abwicklung kümmern. :!:
      Es ist in seinem Interesse, dem Haftungsriko für Sachmängel zu entgehen, indem er die Werksgarantie sicherstellt und fehlende Belege, Zertifikate oder schriftliche Bestätigungen vorlegt und für transparenz sorgt.

      Wollen weder Vermittler noch liefernder Händler für Transparenz sorgen, und Du kein Gutes Gefühl hast, erstmal nix zahlen, bis die Dokumente nicht vollständig sind oder glerich drohen, zu stornieren.
      Ist das Geld geflossen sind die alle bei weitem nicht mehr so motiviert! Gerade den Franzosen ist dann sehr schnell alles "egal". Das Recht ist auf Deiner Seite! Die Durchsetzung könnte allerdings aufreibend sein.

      Falls das nicht klappt: In Tschechien kriegst beim Skoda Händler den Outdoor 2,0TDI 110 4x4 als Tageszulassung mit 5 Jahren Skoda Werksgarantie (EU-WEIT) so ab 18500 -19000 EUR, und das mit dem neuen EURO6 Diesel.
    • Leider ist schon alles abgewickelt. Kredit ausgezahlt ans AH und Co.
      Wie gesagt ich warte morgen auf Rückmeldung von der Rechtsabteilung. Eine Rücknahme werden sie mir wohl nicht verbieten können aber der Sachbearbeiter aus der Reklamationsabteilung meinte dann schon dann müssen wir mal schauen wie viel Sie das Auto benutzt haben.

      Wenn ich das Auto wirklich zurückgeben sollte dann mache ich sicher wie gesagt verlust und stehe als Belohnung noch ohne Auto da....
      Feuerwerk - Die vergängliche Kunst am Nachthimmel
    • Feuerwerker schrieb:

      Leider ist schon alles abgewickelt.


      Dann sollten trotzdem alle Zusagen SCHRIFTLICH verlangt werden!

      Feuerwerker schrieb:

      Ich glaube ein Vermittler ist das nicht da dass Autohaus den Yeti ja aus FR gekauft hat. Und an mich weiter verkauft hat

      Ist der Kaufvertrag nun doch mit dem Deutschen Händler geschlossen, muss der die Gewährleistung liefern und zwar nötigenfalls aus seiner Tasche!

      Feuerwerker schrieb:

      Vorrangig geht es mir um evlt. spätere Kulanzleistungen.

      Kulanzleistungen gehen über die Werksgarantie hinaus und werden oft nur gewährt, wenn alle Kundendienste vorschriftsgemäß bei Skoda Vertragswerkstätten durchgeführt worden sind. Kulanzentscheidungen sind aber auch sehr abhängig von Deinem Serviceberater, ob der sich für Dich einsetzt oder nicht. Der kann viel wenn er will!
      Zickt der örtliche Skoda Vertragshändler jetzt schon rum, solltest Du Dir evtl. einen anderen Skoda Service Vertagspartner suchen.
      Erfahrungsgemäß sind große Händler mit VW Autohaus und SKODA Service in einem, die bessere Wahl. Frag mal einen reinen Skoda Service Vertrtagspartner in Deiner Nähe ohne Verkauf, vielleicht ist das Problem doch nicht soo groß....

      Den Rückruf des Diesels muß Skoda ohnehin kostenfrei erledigen, egal ob Wartungsheft oder Stempel fehlt. :!:
    • udohans schrieb:

      Die Sachmängelhaftung gilt EU-Übergreifend und kann auch maximal von 2 Jahren auf auf 1 Jahr verkürzt werden, das muss dann aber im Unterschriebenen Kaufvertrag drinstehen, dass ein Jahr vereinbart wurde!

      Das stimmt so nicht. Die Sachmängelhaftung ist nationales Recht, in Deutschland im BGB festgeschrieben. EU-einheitlich sind lediglich gewisse Eckpunkte, um einen Mindestschutz zu gewährleisten, wozu auch die 2-Jahresfrist gehört. Grundlage ist die EU-Richtlinie 1999/44/EG, die aber keine direkte Außenwirkung hat sondern im nationalen Recht umgesetzt worden sein muss, was m.W. aber in allen EU-Ländern geschehen ist. Außerhalb des in der Richtlinie festgeschriebenen Mindestschutzes ist der nationale Gesetzgeber bei der Gestaltung der Sachmängelhaftung frei, so dass es in einem anderen EU-Land durchaus auch andere Regeln geben kann. Das gilt z.B. auch für die Verkürzung der Frist bei gebrauchten Verbrauchsgütern.

      Andreas
    • Den Beiträgen von udohans kann ich mich nur anschließen und noch einmal verstärkt darauf hinweisen, dass ergänzende Absprachen zu Papier gebracht werden sollten. Von daher rate ich bei solchen oder ähnlich gelagerten Fällen immer vom Gebrauch des Telefons ab und mache Papier schwarz. Selbst wenn eingangs ein Telefongespräch zur Klärung eines Sachverhaltes geführt wurde, ist ein "Nachschieben" eines Schriftstückes möglicherweise hilfreich.

      Gruß Kajo
    • Kajo schrieb:

      Den Beiträgen von udohans kann ich mich nur anschließen und noch einmal verstärkt darauf hinweisen, dass ergänzende Absprachen zu Papier gebracht werden sollten.

      Dem kann ich mich auch nur anschließen. Von den wenigen Fällen einer Beweislastumkehr einmal abgesehen, muss derjenige, der einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen, die den Anspruch tragen, im Falle des Bestreitens beweisen. Viele Klagen gehen allein deshalb verloren, weil dieser Beweis nicht erbracht werden kann. Schriftliche Dokumente, besonders wenn sie eine Urkunde darstellen, stellen im Rechtsverkehr ein sehr starkes Beweismittel dar. Daher kann ich nur empfehlen, Vereinbarungen stets schriftlich zu fixieren, soweit es sich nicht um Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens handelt.

      Andreas
    • Gibt ein Update bzw Abschließende Meldung.
      SAD hat schriftlich bestätigt das dass Fahrzeug Herstellergarantie hat.
      Eine Eintragung der Übergabeinspektion ist vom Tisch da wird nichts mehr kommen.
      Das war mein erster und letzter Reimport. So ein Ärger nie wieder!
      Da der Yeti eh bleibt bis der TÜV oder die Technik scheidet ist mir die fehlende Übergabeinspektion eh egal.
      Sollte ich Jap auf ein neues Auto in 10 Jahren bekommen wandert der Yeti halt komplett als Feuerwerksfahrzeug über.
      Aber erstmal wird er gehegt und gepflegt und nur bei Schönwetter auf die Straße gelassen :D
      Feuerwerk - Die vergängliche Kunst am Nachthimmel
    • Klar machen wir auch Feuerwerk bei Regen, Schnee usw. Nur starker Wind kann uns einen Strich durch die Rechnung machen. Dann muss aber so stark sein das man sich eh nicht mehr draußen aufhalten will ;)
      Der Vorteil ist das die meisten Transportaufgaben mein Kollege übernimmt mit Mitsubishi Outlander oder L200. Nun kommt auch noch ein großer Kofferanhänger dazu. Somit ist Yetilein eigentlich bei den meisten Nummern verschont. Sollten doch mal Transportaufgaben kommen dafür kommt dann bald ein kleiner Hänger. Will mir ja nicht den Kofferraum ruinieren... Wehe einer lacht.....
      Materialkisten nehme ich so mit die machen ja keinen Schaden und stinken nicht. Aber Abschussgestelle, Beschallungsanalge etc kommt mir nicht in Yetilein.
      Dafür gibtt es denn wie gesagt wenn es mal nötig tut den Hänger.
      Und wenn ich mal so am WE pyrotschnisch filmtechnisch unterwegs bin kommt es halt aufs Wetter drauf an ;) Wenns regnet fahre ich halt nicht geht mir ja kein Gewinn oder so durch die lappen. Bei Regen will man eh nicht so unbedingt mit einer Cam stehen und filmen :D
      Feuerwerk - Die vergängliche Kunst am Nachthimmel
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