Wohnwagen-Parken an öffentlichen Straßen => Anfeindungen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Wohnwagen-Parken an öffentlichen Straßen => Anfeindungen

      Ab und zu (1...2 Mal im Jahr) muss ich einen Wohnwagen (2,10 m breit, ca. 2 m hoch, ca. 6 m lang) zwecks Urlaubs-Vor- oder Nachbereitung für kurze Zeit (maximal 5-7 Tage) in öffentlicher Straße an meinem Zweitwohnsitz parken.
      Es ist ein reines Wohngebiet und die Straße ist eine 30-er Zone. Die Abstände zwischen den Garagen- oder Hofeinfahrten sind relativ gering, so dass maximal etwa 3...4 PKWs hintereinander dazwischen parken können. Ich stelle den Wohnwagen immer so hin, dass mindestens 3 m Abstand zur Ausfahrt (rechtwinklig in Verlängerung der Ausfahrtkante) eingehalten wird.

      Fast bei jedem Mal wurde ich bisher wegen dem Abstellen des Wohnwagens von den Einwohnern "angeklefft".
      Dies beginnt beim unfreundlichen "Wie lange wollen Sie hier stehen bleiben?!", und geht über "Sie sind schuld wenn ein Unfall passiert!" bis hin zu einfachen primitiven Beleidigungen und Drohungen - auch schriftlich und anonym an den Wohnwagen geklebt.

      Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen machen müssen wegen Parken größerer Fahrzeuge (wobei das "größer" hier relativ ist) am Straßenrand in einer Wohngegend? Offenbar fühlen sich die Einwohner ungemein in ihren Rechten und Freiheiten beeinträchtigt, wenn ein Wohnwagen oder Wohnmobil oder Lieferwagen an "ihrer" Straße parkt. Der "Betroffene" muss dann natürlich ein wenig mehr Sorgfalt (langsam fahren, genau schauen, hineintasten, eventuell einweisen lassen) beim Heraus- und Hereinfahren walten lassen, aber sonst...

      Wie sieht dies eigentlich rein rechtlich aus?

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Wie sieht dies eigentlich rein rechtlich aus?

      Ein (angemeldeter) Wohnwagen darf - wie synchro14 schon erwähnt hat - nicht länger als 2 Wochen auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden (§ 12 Abs. 3b StVO) . Allerdings wird bei Verstößen nur ein Bußgeld in Höhe von 20 € fällig. Wohnmobile und Wohnwagen, die mit Zugfahrzeugen verbunden sind, dürfen zeitlich unbegrenzt abgestellt werden.

      LG lego63
    • Hmmm, habe verstanden. Die gesellschaftlichen Toleranzgrenzen scheinen hierzulande ziemlich im feuchten Keller zu sein...

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • lego63 schrieb:

      Allerdings wird bei Verstößen nur ein Bußgeld in Höhe von 20 € fällig.

      Das ist richtig, die Behörde kann den Anhänger allerdings nach Ablauf der zwei Wochen abschleppen lassen und dann wird es deutlich teurer.

      Tipp: Wenn du den Anhänger länger als 14 Tage stehen lassen willst, park ihn einfach um und stell ihn an einer anderen Stelle ab. Es könnte allerdings sein, dass die Nachbarn dann nicht nur kleffen sondern auch beißen. :D

      Und noch etwas: Das Abstellen von Wohnwagen im öffentlichen Verkehrsraum ist nur im Rahmen des Gemeingebrauchs zulässig. Ein zulässiger Gemeingebrauch liegt dann nicht mehr vor, wenn der Wohnwagen zu Wohnzwecken benutzt wird. Wenn du also z.B. eine Flüchtlingsfamilie aufnimmst, die du in dem Wohnwagen unterbringst, darf der Wohnwagen nicht auf der Straße stehen bleiben. Außerdem sind natürlich die allgemeinen Regeln zum Parken zu beachten, d.h. z.B., dass ein 5-m-Abstand vor und hinter einer Einmündung eingehalten werden oder die Restfahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen muss.

      Andreas
    • Hallöchen BerhardJ,
      die Leutchen, die da meckern, sollten mal in einer Großstadt, wie z.B. Berlin, in die Nebenstraßen fahren, da wird noch ganz anders geparkt. Solange die Feuerwehr und die Müllabfuhr durchkommt, gibt es keine Probleme.
      Würde, wenn möglich, den Abstand zu einer Ausfahrt mal auf 5 Mtr. erhöhen ( 3 Mtr. ist manchmal schon ein wenig knapp ), eventuell wird die Akzeptanz dann besser.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Mein Wowa bleibt wie gesagt nie länger als eine Woche geparkt. Das mit den 3 m halte ich persönlich für ausreichend, denn 5 m plus Wowa-Länge zu ergatten, ist hier nicht ganz einfach. Zu den 3 m sollte man noch die Deichsellänge dazuzählen, dann ist man (z.B. wie auch diese Woche) bei 4 m Abstand zum Aufbau. Zudem wird bei 5 m mit Sicherheit sich jemand noch eng davorquetschen.

      Das mit den Einmündungen und 5 m ist mir natürlich bekannt und ich halte se immer ein. Soweit ich weiß, gelten die 5 m für Ausfahrten nicht.

      Die ganze Sache sehe ich aus meinem Standpunkt so, dass es mir persönlich nicht besonders umständlich fällt auf die Straße herauszufahren, auch wenn die Sicht eingeschränkt ist - z.B. durch auch häufig in unserer Gegend parkende Firmen-Sprinter. Andere sind da offenbar weniger flexibel. Dass in der 30-er Zone oft viel schneller als 30 gefahren wird sowie häufig rechts vor links missachtet wird, und man dadurch noch mehr aufpassen muss, ist eine ganz andere Geschichte.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Soweit ich weiß, gelten die 5 m für Ausfahrten nicht.

      Das stimmt, da gibt es gar keine Abstandsregeln. Die Einfahrt muss nur vollständig frei sein. Oft kann man sich an abgesenkten Bordsteinen orientieren, vor denen nicht geparkt werden darf. Wenn du vor und hinter Einfahrten jeweils 3 m Abstand hältst, liegst du jedenfalls im dunkelgrünen Bereich. Da dürfte sich eigentlich niemand beschweren. Aber wie das eben oft so ist mit den "lieben" Nachbarn, wenn die Chemie nicht stimmt wird schnell ein "Krieg" daraus. Nachbar- und Erbstreitigkeiten sind so mit die schlimmsten Auseinandersetzungen, die ich kenne. Aber zum Glück wird bei dir ja nur ein wenig geklefft und wenn du gute Miene zum bösen Spiel machst, wedeln die Nachbarn vielleicht auch wieder mit Schwanz.

      Andreas
    • BernhardJ schrieb:

      Hmmm, habe verstanden. Die gesellschaftlichen Toleranzgrenzen scheinen hierzulande ziemlich im feuchten Keller zu sein...

      Grüße - Bernhard


      ja, fang doch mal bei Dir an. Du scheinst ja auch nicht Toleranz gegenüber den Anwohnern mitzubringen, denn es dient ausschließlich Deinem Zweck den Wagen da abzustellen. Das dieser den Leuten die Sicht nimmt, nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch einfach aus dem Haus heraus, kommt Dir da wohl nicht in den Sinn? Mich nerven die Wohnwagen auch, allerdings schaffe ich das ein paar Tage zu ertragen. Ich kenne aber auch die WoWa, die mit Grünspan überfleckt sind. Die Anwohner tun mir richtig leid.

      Tolleranz auf auf jeden Fall, aber bitte von beiden Parteien, und sich nicht nur als "Opfer" sehen.

      Es geht den Leuten eben auf den Sack, also bist Du am Zug Dir eine Lösung zu überlegen, und nicht die Vielzahl an Anwohnern, die sich gestört fühlen,

      meint
      WETMAN
    • WETMAN schrieb:

      Tolleranz auf auf jeden Fall, aber bitte von beiden Parteien, und sich nicht nur als "Opfer" sehen.

      Ich stimme dir zu, dass Toleranz auf beiden Seiten geübt werden sollte. Ich vermag jedoch nicht zu erkennen, wo die Toleranz bei BernhardJ fehlen sollte. Er beschränkt die Parkzeit seines Wohnwagens auf maximal eine Woche und hat auch begründet, warum es den Wohnwagen dort abstellt. Das ist nicht nur sein gutes Recht sondern hält die Beeinflussung auch in tolerierbaren Grenzen. Kritischer müsste man das in verkehrsberuhigten Bereichen sehen, doch dort ist das Parken außerhalb gesondert gekennzeichneter Flächen ohnehin nicht erlaubt.

      Andreas
    • Gut erkannt, ich bin der böse uneinsichtige Störenfried. Aber das weiss ich doch schon lange lieber Wetman, dazu brauche ich nicht bei mir mit irgendetwas anzufangen.

      Nun informiere ich jeden, der mich darauf anspricht, egal wie quer er mir dabei kommt, dass der WoWa nur eine Woche da stehen wird. Dabei frage ich auch, ob es demjenigen auch eine Lösung dazu einfällt, ohne dass ich Kilometerweise zum Richten, Laden und Putzen des Wohnwagens laufen muss. Meinst Du da kam eine gescheite Antwort außer vielleicht "Egal wo, aber Hauptsache nicht in der Nähe MEINER Ausfahrt!".
      Dabei muss ich an dieser Stelle betonen, dass ich bei den Wortwechseln nie ausfallend oder beleidigend war/bin, was man von den Kontrahenten nicht so ohne weiteres behaupten könnte... Und nu?

      Grüße - Bernhard
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    • Hallo BerndhardJ,

      ja, und nu? Fangen wir doch mal an eine Lösung zu suchen, denn die Anwohner müssen das nicht. Es wird ja deutlich, dass Du in dieser Beziehung ein leicht angespanntes Verhältnis zu den übrigen Anwohnern hast. Ergo: 1. Ergründe warum. Da kann ich nicht helfen.
      2. Warum muss der WoWa da eine Woche stehen? Kann man den nicht mal versetzen, oder mindestens in der Zeit aus dem Blickraum versetzen, wenn der da nur herumsteht?

      Du suchst Die Tolleranz bei anderen, dass ist der Punkt. Du suchst keine Lösung. Deine Lösung ist: DER STEHT DA (DOCH NUR) EINE WOCHE. UND WER DAS NICHT AKZEPTIERT IST EIN SPIESSER...

      Gruss,
      wetman
    • Horst, ich bin halt nicht so blitzschnell wie Du. :P

      Ich muss ja auch noch arbeiten die Woche über, zur Vorbereitung bleiben mit nur einige wenige Morgen- oder Abendstunden in der Woche, wo der Wowa im meiner Straße steht.
      Wäre es für mich um so viel zumutbarer jeden Tag das Gespann in der Gegend herumzufahren, herumzuschieben und dabei Zeit und Nerven zu verlieren und Umwelt zu belasten, als einigen Anwohnern 5 Tage mal ein wenig mehr Sorgfalt bei der Ausfahrt abzuverlangen? Offenbar...

      Wenn es eine einfache und praktikable Lösung dazu gäbe, dann würde ich es auch schnell und gerne realisieren statt mir die Nerven an den "lieben Nachbarn" zu zerren.

      Wetman, Deine Großschreibung ist unangebracht, ich schreie die Menschen nämlich nicht an.

      Grüße - Bernhard
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