Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • minoschdog schrieb:

      Das ist der müde Erpressungsversuch des TÜV auch, TDIs ohne "update" die Plakette zu verweigern.
      Der TÜV oder auch eine andere Kfz-Prüforganisation hat ganz sicher kein Interesse Kunden zu erpressen; die buhlen eher um jeden Kunden und von daher muss eine Vorgabe vom KBA vorliegen.
    • Kajo schrieb:

      ....und von daher muss eine Vorgabe vom KBA vorliegen.
      Ach, hast Du da nähere Infos?

      Mir gegenüber schweigt sich der TÜV aus, eine mündliche Anfrage brachte mein Gegenüber dazu, schweigsam seine Schuhe zu inspizieren, schriftliche Anfragen gingen wohl sowohl an das KBA und TÜV und Dekra auf dem Postweg verloren oder erstickten auf ihren Mailservern.

      Immerhin sollen die Massnahmen in einem Vierteljahr greifen....
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von minoschdog ()

    • berme schrieb:

      Sicher könnte man dem TÜV keine Schuld geben wenn sie von höherer Stelle angewiesen werden auf das Update zu prüfen. Interesse haben sie bestimmt nicht daran.
      Hallo,

      doch für die Aussage ist nur der TÜV verantwortlich. Der hat den Auftrag die Hauptuntersuchung zu machen.
      Der Umfang ist in der Anlage VIIIA zur STVZO festgelegt und dort steht nichts von irgendeinem Update.

      Der kleine aber wichtige Unterschied zu einer staatlichen Stelle ist, der TÜV ist eine privatrechtliche Organisation, da kann man bei so einer Fehlleistung schon mal ein Auge zudrücken. Eine staatliche Stelle hat sich jedoch gefälligst ausschließlich innerhalb der ihr übertragenen Kompetenzen zu bewegen.

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      doch für die Aussage ist nur der TÜV verantwortlich. Der hat den Auftrag die Hauptuntersuchung zu machen.
      Der Umfang ist in der Anlage VIIIA zur STVZO festgelegt und dort steht nichts von irgendeinem Update.
      Wie sagte mein Chef vor einiger Zeit : "Was, Sie sagen das steht nicht in Ihrer Stellenbeschreibung? Kommen Sie in 10 Minuten wieder, dann steht es drin!"

      So wird es sicher auch mit der Anlage VIIIA zur STVZO gehandhabt.


      Leuchtturm
    • row-dy schrieb:

      @ Alle denen der Beitrag 5255 gefällt.

      Warum findet Ihr es gut, das sich eine britische Behörde nicht an Recht und Gesetz hällt? ........
      Das ist doch recht schwer zu beurteilen, oder?

      Im verlinkten Artikel ist von der durch eine britische Behörde erteilten Typgenehmigung die Rede- ist das die gleiche Behörde, die auch die Zulassungen für den britischen Strassenverkehr erteilt oder sind das 2 Behörden?
      Wenn ich mich recht entsinne habe wir nur über den Entzug der (deutschen) Betriebserlaubnis gesprochen, wie sich das mit dem (vermutliche europäischen) Recht bei EU- Typgenehmigungen verhält, ist zumindest mir nicht so klar. Kann man die zurückziehen, wie lange kann man das und müssen die einzelnen Länder das dann übernehmen?

      Und wenn im verlinkten Artikel von Kompensation die Rede ist, stimmt der Ausdruck für die genannten Forderungen nicht wirklich. Das ist ja nicht ein Bonbon obendrauf sondern eine Verpflichtung, den Kunden bei diesen Experimenten mit der Abgasbehandlung nicht völlig von der völlig freiwilligen Kulanz des Herstellers abhängig zu machen! Provokant gesagt soll verhindert werden, dass der Kunde eines betrügerisch agierenden Herstellers auch noch vollständig von Kulanz und Goodwill desselben bei den Folgen der Beseitigung des Betruges abhängig ist.
      (Oder es gibt gar keinen Betrug und dann brauch ich auch keine neue Software)

      Was mich aber sehr viel mehr interessiert: Welche Rolle spielt eigentlich die britische Behörde für ein Update, sofern sie die Typgenehmigung erteilt hat? Wie kann ich erkennen, für welche Fahrzeuge diese Behörde die Updates genehmigt hat? Sorry, aber wenn Skoda mich da zu irgendwas einbestellen möchte, traue ich denen inzwischen keinen Meter mehr über den Weg!
    • lfb schrieb:

      Wie kann ich erkennen, für welche Fahrzeuge diese Behörde die Updates genehmigt hat?
      Hallöchen lfb,
      an der Bezeichnung z.B. e11/2007... für England oder e01/2007... für Deutschland lt. unserem KfZ-Schein.
      Mach Dir nichts aus dem Beitrag von row-dy. Er sieht anscheinend Deutschland als den Nabel der Welt mit Weisungsbefugnis für alle EU Staaten :D . Pech nur, daß bereits der italienische Verkehrsminister unserem Herrn Do... dafür mal anständig auf die Finger gehauen hat 8o . Zitat:" Die in Italien zugelassenen Fahrzeuge sind alle O.K. und er möchte bitte vor seiner eigenen Türe kehren".
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Eine "interessante" Entwicklung:Verzweifelte Charmeoffensive gegen Diesel-Fahrverbote
      "...... Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung will die Industrie nun gerade in Stuttgart in Geheimgesprächen mit der Politik erreichen, dass Fahrverbote abgeblasen werden - wenigstens für einen Großteil der deutschen Dieselflotte. ...... Der Plan der Industrie: Die Hersteller präsentieren eine Nachrüstlösung für ältere Diesel-Modelle. Das Kalkül: Würde man wenigstens die Abgaswerte von Euro-5-Fahrzeugen, die für 40 Prozent der Dieselautos stehen, deutlich verbessern, könnten Gerichte von Fahrverboten absehen. ..........
      Vorbild für den Vorstoß ist die Reparaturlösung für die Volkswagen-Diesel, die ursprünglich mit betrügerischer Software fuhren: Nach dem Update messen diese Autos die angesaugte Luft genauer und können so die Verbrennung genauer steuern. Eine Lösung mit Nachrüst-Katalysatoren wäre wirksamer, aber auch weit teurer, weil nicht einfach mehr Technik in ein Auto gesteckt werden kann. Das Ziel ist klar: Die jungen Gebrauchten müssten ihre Stickoxid-Emissionen durch eine Nachrüstung etwa halbieren, um auf den Standard der neuesten Diesel zu kommen und einem Fahrverbot zu entgehen. Das gilt als kaum zu schaffen. .....
      Die Hersteller wollen nun dafür sorgen, dass die Autos beim WLTP-Prüfverfahren, das ab dem Herbst dieses Jahres vorgeschrieben ist, wenigstens die Testabschnitte in der Stadt und dem urbanen Umfeld erfüllen. Geprüft werde auch, ob man Euro- 5-Diesel-Autos in Ballungsräumen etwa dreimal so viel Stickoxid-Emissionen pro Kilometer erlauben kann wie modernsten Diesel-Autos, heißt es aus Verhandlungskreisen, genauer gesagt 250 Milligramm. ......
      Denn Teil des Deals wäre es wohl auch, dass die Grenzwerte nur unter bestimmten Bedingungen eingehalten würden - Temperaturfenster etwa. Wieder könnten damit die realen Emissionen größer ausfallen, die gesundheitsgefährdenden Emissionen so hoch ausfallen wie bisher."
    • motor-talk.de/blogs/talfun/abe…was-ist-was-t2718750.html

      eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32007L0046

      Zitat hieraus

      2.3.6. sicherstellen, dass alle Stichproben oder Prüfteilmuster, die bei einer bestimmten Prüfung oder Kontrolle den Anschein einer Nichtübereinstimmung geliefert haben, Veranlassung geben für eine weitere Musterentnahme und Prüfung oder Kontrolle. Dabei sind alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Übereinstimmung der entsprechenden Produktion wiederherzustellen.

      Je öfter ich das lese....desto mehr ist man verwirrt....
    • Hallo old man, Danke für die Antwort.

      Das ist kein Problem, sein Beitrag richtete sich ja nicht gegen die Information an sich sondern gegen die, die sich darüber gefreut haben. (Was den gesamten Ton der Diskussion angeht, muss sich VW aber nciht wundern, wenn immer mehr auch für sich als Kunden "grosszügigere"Massstäbe anlegen, was VW ja nun für sich auch in Anspruch nimmt und genommen hat...)

      Ja, mein Yeti hat auch eine britische Typgenehmigung.
      Mir geht's aber nicht um die Typgenehmigung sondern um die Genehmigung des Updates!
      - Hat diese britische Behörde, die eben die Typzulassung erteilt hat, auch das Update abgesegnet, oder ist irgendeine andere (nationale?) Behörde (das deutsche KBA) gewesen (und alle anderen laufen hinterher)?
      - Wie kann ich rausfinden für welche Skoda- Fahrzeuge die typgenehmigende(!) Behörde die Updates abgesegnet hat?

      Und: Wer muss denn das Update eigentlich absegnen?
      - Muss das die gleiche Behörde sein, die die Typgenehmigung erteilt hat, da diese ja eigentlich direkt davon betroffen ist.
      - Kann eine nationale Behörde das überstimmen (ggf. in vorauseilendem Gehorsam)?
      - Was bedeutet es dann, wenn die Behörde, die die Typgenehmigung erteil hat, und die nationale Behörde unterschiedliche Auffassung haben?
    • schrauberass schrieb:

      Je öfter ich das lese....desto mehr ist man verwirrt....
      Hallöchen schrauberass,
      habe mal schnell die 160 Seiten der deutschen Fassung durchgelesen 8o . Verstehen tut das nur ein Spezialist mit Jura-Studium. Es enthält soviel Grauzonen mit Interpretationsmöglichkeiten, daß es verständlich ist, wenn es bisher keine Klage gegen VW seitens der EU erfolgt ist. So bleibt es im Ermessen der Landeszulassungsbehörden jedes einzelnen EU-Landes, ob es das Update genehmigt oder nicht oder die einmal genehmigte COC-Zulassung als rechtens sieht.
      eur-lex.europa.eu/legal-conten…=CELEX:32007L0046&from=DE
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • OK, selbst gefunden: Die Behörde, die die Typgenehmigung erteilt, muss auch das das Update absegnen.
      publications.parliament.uk/pa/…mselect/cmtrans/69/69.pdf
      parliament.uk/documents/common…ssions-Emissions-test.pdf

      Relative neu aus dem Britischen Unterhaus (20.04.17):
      "... Of the seven technical solution clusters that Skoda proposed to the VCA, we have so far signed off two. Since then we have been made aware of concerns that the durability of the emissions regulation system may be adversely affected by the technical solution. The Department’s technical experts have frequently requested—I have been to meetings with Volkswagen about this—detailed information from Volkswagen, which it has often taken far too long to provide. As a result, we have had to delay the sign-off of the remaining vehicles while we continue to assess the evidence presented so far.
      Separately, we are pressing Volkswagen to provide UK customers of the four VW brands that have the technical upgrade applied with a meaningful statement of its goodwill policy. Volkswagen must provide a meaningful statement of its goodwill policy—I repeat that for the sake of emphasis, though I do not want to become a creature of habit in employing the device of repetition. The company must investigate any complaints that arise from the service action, taking appropriate measures to rectify them swiftly and appropriately. ..."
      (Damit wäre dann auch geklärt, dass das Akzetieren der Updates nicht von (sowieso nationalen) Garantieversprechen abhängt.)

      Damit dürfte die Information hier noch stimmen, dass nur 2l Diesel mit manuellem Getriebe das Update akzeptiert bekommen haben:
      Have the ŠKODA models already been approved by the UK authorities? If so, which models can currently be converted?
      The VCA has approved the technical solutions for two ŠKODA clusters – 2.0l TDI 81-103kW with a manual transmission and 2.0l TDI 125kW with a manual transmission.

      Die Beschreibung der Gründe variiert allerdings etwas:
      Why are the British authorities not approving the conversion? Is there a technical reason?
      The technical measures have been developed for all affected ŠKODA vehicles and have been presented to the Vehicle Certification Agency of the United Kingdom. Currently we are in close contact with the British authorities and we expect to be able to start the implementation of the technical measure for the remaining customers soon.

      old man schrieb:

      So bleibt es im Ermessen der Landeszulassungsbehörden jedes einzelnen EU-Landes, ob es das Update genehmigt oder nicht oder die einmal genehmigte COC-Zulassung als rechtens sieht.
      Nø, das ist die Behörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, die auch das Update genehmigen muss! National scheint da in der EU eher kaum ein Alleingang drin. (Hab ich aber auch erst gerade herausgefunden ;) )

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lfb ()

    • old man schrieb:

      Mach Dir nichts aus dem Beitrag von row-dy. Er sieht anscheinend Deutschland als den Nabel der Welt mit Weisungsbefugnis für alle EU Staaten :D . Pech nur, daß bereits der italienische Verkehrsminister unserem Herrn Do... dafür mal anständig auf die Finger gehauen hat 8o . Zitat:" Die in Italien zugelassenen Fahrzeuge sind alle O.K. und er möchte bitte vor seiner eigenen Türe kehren".
      MfG
      old man
      Deutschland als Nabel der Welt mit Weisungsbefugnis für alle EU Staaten? Wie kommst Du den darauf? Ich habe mich nur darüber beschwert, das sich England wohl offensichtlich nicht ganz rechtstaatlich verhält und habe meine Gründe für die Ansicht erläutert.
      Der italienische Verkehrminsiter lag mit seiner Aussage wohl auch nicht so ganz richtig oder warum steht Fiat Chrysler jetzt in den USA so mächtig unter Druck. lies hier
      Warum trauts Du dem italienischen Verkehrsminister mehr als dem deutschen?

      lfb schrieb:

      Hallo old man, Danke für die Antwort.

      Das ist kein Problem, sein Beitrag richtete sich ja nicht gegen die Information an sich sondern gegen die, die sich darüber gefreut haben.
      Mein Beitrag richtete sich gegen Niemanden sondern es war die Frage warum man sicht freut, wenn sich ein Staat nicht an Rechtsstaatlichkeit hält. Es sind nur wenige Schritte bis zu ungarischen, polnischen oder auch türkischen Verhältnissen.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
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