Verkehrszeichenerkennung

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • CEHorst schrieb:

      Ich habe eigentlich nur schlechte Erfahrung gemacht. Wenn das Assistenzsystem auf dem Beifahrersitz Platz nimmt werden besonders die Verkehrzeichen 30, 50, 70 usw. besonders laut kommentiert. Und dann kannste es nicht mehr abschalten.


      :XD: Hihi! :thumbsup:
      Das kenne ich von meinem Assistenzprogramm auf dem Beifahrersitz eher weniger... Danke! :love:
      Aber mein Navi erzählt(e mir schon im Yeti) immer "Das Geschwindigkeitslimit ist 50!", obwohl es bereits aufgehoben war... Besonders hinterm Ortsausgangsschild oder nach Kreuzungen... :D

      Aber mal Spaß beiseite... Ich meine schon das digitale System, nicht Mutti nebenan... ^^


      LG
      Mi-go


    • Moin!

      Mein Vater hat es in seinem Mercedes E-Klasse Cabrio Baujahr 2013, der Assistent liest per Kamera die Schilder für Geschwindikeitsbegrenzungen im Vorbeifahren und zeigt diese dann kurz im Display im Tacho an. Zusätzlich werden die Schilder in der Kartenansicht vom Navi angezeigt, bis diese wieder aufgehoben oder geändert werden. Das klappt wahrlich super und ist absolut verlässlich. Auch, wenn ein Schild für eine begrenzte Strecke gültig ist, dies liest das System mit! Ich kann es nur empfehlen.
      Das Navi in meinem Yeti (Baujahr 08-2014) hat zwar auch eine Anzeigemöglichkeit für Tempo-Schilder, diese beruft sich allerdings auf die Navi-Daten, ergo sind die nicht tagaktuell. Und der Assitent auf dem Beifahrersitz ist ja auch nicht immer dabei, oder schläft auch schon mal ;)

      Grüße
      ove
      Reichtum sitzt still, der Hunger ist ein Wander.
    • Mi-go, Du sollst mit Deiner großen Kiste doch nicht so rasen! :P

      Ich vermisse so ein System eigentlich nicht. Gute Augen und einigermaßen funktionierenden Eiweißkomputer habe ich noch...
      Ich fahre auch nicht ständig mit Navi, aber die festen Begrenzungen sind da ganz brauchbar hinterlegt, obwohl das Gerät schon etliche Jährchen auf dem Gehäuse hat.

      Was ich aber wirklich immer öfter beobachte: Begrenzung wird nicht mit Schild aufgehoben, aber die Baustelle ist schon "subjektiv" sichtbar zu Ende und die Straße wieder "normal" - und alle geben wieder Gas als ob nix wäre... Seltsam, denn ich warte auf das nächste Zeichen oder die nächste Auffahrt.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Was ich aber wirklich immer öfter beobachte: Begrenzung wird nicht mit Schild aufgehoben, aber die Baustelle ist schon "subjektiv" sichtbar zu Ende und die Straße wieder "normal" - und alle geben wieder Gas als ob nix wäre...

      Etwas Ähnliches ist mir vor etwa zwei Jahren passiert, hat mich 200 Euronen und einen Monat ohne Lappen gekostet :cursing:
      Dagegen hilft aber kein noch so ausgefeiltes elektronisches Helferlein (auch "Mutti" nicht)! :/
      In der Regel sollte in diesem Fall unter dem Baustellenschild ein Zusatzschild mit Angabe der Baustellenlänge stehen. Sollte...

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Auf die Längenangabe würde ich mich aber nicht unbedingt verlassen. Wie das korrekt rechtlich aussieht, ob die Längenangabe als Aufhebung tatsächlich reicht, weiß ich allerdings nicht (mehr).

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      alle geben wieder Gas als ob nix wäre... Seltsam, denn ich warte auf das nächste Zeichen oder die nächste Auffahrt

      das mit der nä. auffahrt ist relativ; mich hat vor einigen jahren im harz auf der 4spurigen b243 ein blitzer erwischt, als ich nach dem passieren einer auffahrt, von der vorher angezeigten begrenzung auf 70 kmh, wieder beschleunigte so auf ca. 90 kmh; und dann kam irgendwann nach dem blitzer erst die aufhebung der geschwindigkeitsbegrenzung. mein einspruch gegen das bußgeld wurde natürlich abgeschnmettert.

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Ist ein Streckenverbot jedoch mit einem Gefahrenzeichen (z. B. "Baustelle") verbunden, dann endet es, sobald die entsprechende Gefahrenstelle vorüber ist, auch ohne ausdrückliches Aufhebungszeichen.

      Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278, 279, 280; 281.


      verkehrslexikon.de/Module/Streckenverbot.php
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Verkehrslexikon schrieb:

      ...wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke...

      Und wie viel Meter wären das im Klartext? Das ist nicht eindeutig und mir so zu riskant.

      Auf das mit der subjektiv augenscheinlich "beendeten" Gefahrenstrecke würde ich mich auch nicht verlassen, denn das ist mir zu sehr eine zu schwammige Auslegungssache, Stichworte: Rollsplit, neuer Fahrbahnbelag, Fahrbahnstreifen, Seitenstreifen, Leitplanken...usw. etc.

      Grüße - Bernhard
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