AHK Yeti: Fragen, Antworten,Erfahrungen,Informationen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • mi-go schrieb:

      Die Tieferlegungsfedern von H&R, die ich bei beiden Yetis benutzt habe, hatten zumindest eine Traglast von 1250kg hinten und 1200kg vorne (4WD).

      pcockx schrieb:

      Zu tieferlegen meinte der Tüv das die Achslasten möglicherweise geringer sein würde nachher.

      Da hat sich der Prüfer selbst disqualifiziert!


      LG
      Mi-go


    • Lomungdriver schrieb:

      Da der Haken eine eNummer hat auf der die allgemeine Zulassung beruht ist es erkennbar, wenn ein anderer Haken eingesetzt wird.

      Das haben Felgen auch, und trotztem kann man die kreuz und quer tauschen und einzeln abnehmen lassen. Verstehe es, wer will....

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Lomungdriver schrieb:

      Da der Haken eine eNummer hat auf der die allgemeine Zulassung beruht ist es erkennbar, wenn ein anderer Haken eingesetzt wird.

      Das haben Felgen auch, und trotztem kann man die kreuz und quer tauschen und einzeln abnehmen lassen. Verstehe es, wer will....

      Grüße - Bernhard

      Für Felgen gibt es Produkte, die man kaufen kann mit ABE oder zumindest technischen Unterlagen/Gutachten. Bei AHK (website Westfalia und auch Brink/Thule) gibt es anscheinend nur die Möglichkeit über HSN/TSN bzw. Fahrzeugtyp auszuwählen.
      Die Freigaben beim KBA sind dann nur für den jeweiligen Fahrzeugtyp, mit der jeweiligen eNummer der AHK, ausgefertigt.
      Ohne Gutachten des Herstellers keine Möglichkeit beim TÜV und die haben wie gesagt anscheinend kein Interesse daran mehr zu tun.
      Du kannst dann nur die AHK von Westfalia gegen eine von Brink/Thule tauschen, wenn die besser passen sollte.
    • Lomungdriver schrieb:

      Die Freigaben beim KBA sind dann nur für den jeweiligen Fahrzeugtyp, mit der jeweiligen eNummer der AHK, ausgefertigt.

      Das reicht doch völlig. Ist die Kupplung für den Tiguan zugelassen, ist das doch eine hervorragende und ausreichende Zulassungsinformation. Ich betone: Es geht hier nicht um die gesamte Kupplungskonstruktion, sondern nur um den Haken.

      Bei den Felgen ist es manchmal auch nicht anders. Beispielsweise jemand kommt auf die Idee original Audi Felgen am Yeti zu montieren. Audi hat die Felgen auch nur bei seinen entsprechenden wenigen Audi-Typen zugelassen. Man montiert die Audi-Felgen am Yeti, fährt zum TÜV und gut ist. Das es mit einem Anhängerhaken nicht genauso funktioniert, kapiere ich nicht, sorry.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Lomungdriver schrieb:

      Die Freigaben beim KBA sind dann nur für den jeweiligen Fahrzeugtyp, mit der jeweiligen eNummer der AHK, ausgefertigt.

      Das reicht doch völlig. Ist die Kupplung für den Tiguan zugelassen, ist das doch eine hervorragende und ausreichende Zulassungsinformation. Ich betone: Es geht hier nicht um die gesamte Kupplungskonstruktion, sondern nur um den Haken.

      Grüße - Bernhard


      Es geht aber um das System, es gibt keine einzelne Zulassung für einen beliebigen Haken mit einer beliebigen Kupplung. Beim Rad dürfte das anders aussehen. Die Maße sind bekannt, die Aufnahme auch.
      Wie will ich beim TÜV nachweisen (ohne Herstellerunterlagen), dass mit jeder beliebigen Konfig (Reifen etc.) die Maße (z.B. Bodenfreiheit) eingehalten werden?

      Westfalia Tiguan:
      System: Kit A40V Automatiksystem, Kugelkopf abnehmbar
      • Besonderheiten:
      • ECE-Nr.: 2520
      • Anbauzeit: ca. 90 Minuten
      • Ausschnitt: unsichtbar
      • Eigengewicht: 21 kg
      • D-Wert KN: 12 KN
      • Max. Stützlast: 140 kg
      • Max. Anhängelast: 2500 kg

      Elektrosatz:
      • Typ: fahrzeugspezifisch
      • Anzahl Pole: 13-poliger E-Satz
      • Anbauzeit: ca. 105 Minuten
      • Blinküberwachung: CAN
      • Codierung/Freischaltung: notwendig
      • EPH-Abschaltung: ja
      • Dauerplus: enthalten
      • Ladeleitung: optional
      • Stromanschluss: vorn

      Westfalia Yeti:
      Anhängerkupplung:
      • System: Kit A40V Automatiksystem, Kugelkopf abnehmbar
      • Besonderheiten: Wir empfehlen, den Ausschnitt im Stoßfänger vom Skoda-Händler vornehmen zu lassen, da hierzu ein Spezialwerkzeug notwendig ist. Abdeckklappe und Rahmen für Stoßfängerausschnitt beim Skoda-Händler erhältlich.
      • ECE-Nr.: 2494
      • Anbauzeit: ca. 40 Minuten
      • Ausschnitt: unsichtbar
      • Eigengewicht: 20,5 kg
      • D-Wert KN: 9,8 KN
      • Max. Stützlast: 75 kg
      • Max. Anhängelast: 1800 kg

      Elektrosatz:
      • Typ: fahrzeugspezifisch
      • Anzahl Pole: 13-poliger E-Satz
      • Anbauzeit: ca. 105 Minuten
      • Blinküberwachung: CAN
      • Codierung/Freischaltung: notwendig
      • EPH-Abschaltung: ja
      • Dauerplus: enthalten
      • Ladeleitung: optional
      • Stromanschluss: vorn
    • BernhardJ schrieb:

      Das es mit einem Anhängerhaken nicht genauso funktioniert, kapiere ich nicht, sorry.

      Ich auch nicht! Auch sorry!
      Und wenn man mit dem Problem mal unverbindlich zum Kfz-Gutacher geht?
      Man kann sich ja mal beraten lassen ob es möglich wäre, den Yeti-Haken gegen einen Tiguan-Haken auszutauschen, notfalls mit Aufkleber für die Stützlast.
      Dazu solltest du wenigstens Bilder von dem "schief" stehenden Gespann mitbringen, es muss da doch eine Lösung geben!
      Vielleicht ist die Zulassung mit Gutachten möglich, ist dann nur noch 'ne Kostenfrage.
      Fragen kostet nichts, höchstens 'nen 10er für die Kaffeekasse :D

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • @Käfer62

      diese Aussage reicht dir nicht ?(

      pcockx schrieb:

      BernhardJ schrieb:

      Also ich halte den Austausch des Hakens als immer noch die praktikabelste Lösung. Der ist ja sowieso schon als eine Art "Pufferstelle" im System vorhanden. Wozu dann das ganze mit noch irgendwelchen Zwischenstücken/Adaptern (die immer eine zusätzliche…


      Bernard,

      Also ich war bei Tüv in Düsseldorf Nord.
      Der hat mir erklärt eine Kügelkopf von eine Westfalia AHK von Tiguan darf mann niemals am Yeti betreiben selbst wenn es "kompatibel" ist.
      Der Kügelkopf kann nur mit die von hersteller ausgelieferte aufnahme benutzt werden.

      Also die können/dürfen kein Kügelkopf von Tiguan am Yeti genemigen = > keine Einzelabnahme möglich.

    • Lomungdriver schrieb:

      Wie will ich beim TÜV nachweisen (ohne Herstellerunterlagen), dass mit jeder beliebigen Konfig (Reifen etc.) die Maße (z.B. Bodenfreiheit) eingehalten werden?

      Du willst/musst dem TÜV etwas nachweisen? Ich dachte immer das geht eigentlich anders herum. Der schaut sich die Kombi an und entscheidet ob es so geht oder nicht. Und Informationen über Tiguan mit Westfalia AHK hat er ja mehr als genug zur Verfügung, genauso wie über Audis mit den fraglichen Felgen - denn zu diesen Felgen gibt Audi auch keine extra Datenblätter/Herstellerunterlagen heraus.

      Aus den Daten die Du zitiert hast für die Kupplungen Tiguan und Yeti sieht man doch eindeutig, dass der Tiguan Haken sogar stabiler ist als der des Yeti, also fast überdimensioniert. Was soll denn da bitteschön schief gehen.

      Aber ich seh' schon, das hat hier keinen Zweck...

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Lomungdriver schrieb:

      diese Aussage reicht dir nicht

      Nö, manche erzählen viel, wenn der Tag lang ist... Deswegen habe ich ja auch noch DEKRA und GTÜ vorgeschlagen.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Lomungdriver schrieb:

      Westfalia Yeti:
      Anhängerkupplung:
      • System: Kit A40V Automatiksystem, Kugelkopf abnehmbar
      • Besonderheiten: Wir empfehlen, den Ausschnitt im Stoßfänger vom Skoda-Händler vornehmen zu lassen, da hierzu ein Spezialwerkzeug notwendig ist. Abdeckklappe und Rahmen für Stoßfängerausschnitt beim Skoda-Händler erhältlich.
      • ECE-Nr.: 2494
      • Anbauzeit: ca. 40 Minuten
      • Ausschnitt: unsichtbar
      • Eigengewicht: 20,5 kg
      • D-Wert KN: 9,8 KN
      • Max. Stützlast: 75 kg
      • Max. Anhängelast: 1800 kg

      Oh, bitte nicht. Das ist die "Alte". Herstellung nur bis 2013.
      Die aktuelle hat 2000kg (und eine andere Bestellnummer und garantiert auch eine andere Prüfnummer).

      Tip:
      Mal einen freundlichen Tigger-Besitzer nach seiner AHK fragen und probemontieren. Sollte die Höhe passen, zur Dekra fahren und abnehmen lassen. Der Prüfer kann hier die technischen Daten vergleichen (sollten passen) und die vorschriftsmäßige Höhe nachmessen. Da sollte einer Abnahme eigtentlich nichts im Weg stehen.
      Danach Kupplungshaken beim Autoverwerter organisieren oder notfalls bei Westfalia kaufen (sofern es die einzeln gibt).

      Für US-Fahrzeuge gibt es auch einzelne Kupplungsköpfe, die abgenommen werden müssen. Vorallem aus der Tatsache heraus, dass die Kugel bei den Amis größer ist (50,8mm statt 50mm). Da werden auch nur die technischen Daten geprüft und keine Tests gefahren. Wer einen US-Trailer ziehen möchte, lässt meistens die US-Kugel dran. Ist auch kein Problem (mehr).


      LG
      Mi-go


    • @BernhardJ

      Wenn du es besser weißt, ruf doch einfach beim TÜV an und überzeuge die davon, dann läßt du dir den Namen des Sachbearbeiters geben und dann kann @pcockx
      sich darauf beziehen. ;)

      Mich brauchst du ja nicht katholisch machen, sondern bitte den TÜV.
      Btw. ist denn überhaupt sicher, dass die Aufnahme passt?

      Der einfachere Weg scheint, die AHK von einem anderen Hersteller zu verbauen oder die Deichsel zu modifizieren, wenn man dann keine Probleme haben will.

      @mi-go
      Sorry im Westfalia Onlineshop findet man nur diese für den Yeti ist dann ein Fehler im Westfalia Onlineshop (mit 8004 AHA oder mit Fahrzeugsuche findet man leider nur diese Daten). :Asche:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lomungdriver ()

    • Lomungdriver schrieb:

      Der einfachere Weg scheint, die AHK von einem anderen Hersteller zu verbauen oder die Deichsel zu modifizieren, wenn man dann keine Probleme haben will.

      Nein, es ist nicht der einfachste Weg, und schon gar nicht der praktikabelste. Denn wenn der Threadstarter mal einen normalen (höheren) Hänger fahren möchte, dann kann er nicht mehr einfach den Haken tauschen.
      Ob die Aufnahme passt, sollte doch nach dem Begutachten der Vereinsmitarbeiter entscheiden - und nein, es muß nicht der TÜV sein.
      Natürlich würde ich überall anrufen wo es nur geht und nicht geht... wenn es mein Problem wäre.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Nö, manche erzählen viel, wenn der Tag lang ist... Deswegen habe ich ja auch noch DEKRA und GTÜ vorgeschlagen.

      ...oder einen Kfz-Gutachter/Sachverständigen (Lomungdriver's Frage war ja eigentlich an mich gerichtet ^^ )

      mi-go schrieb:

      nach seiner AHK fragen und probemontieren. Sollte die Höhe passen, zur Dekra fahren und abnehmen lassen. Der Prüfer kann hier die technischen Daten vergleichen (sollten passen) und die vorschriftsmäßige Höhe nachmessen. Da sollte einer Abnahme eigtentlich nichts im Weg stehen.

      Genau!
      Das wichtigste ist doch, dass die Aufnahme passt und die heißt bei beiden Haken A40V.
      Versuch macht kluch :thumbup:

      Grüße
      Bernd
      ........


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    • Lomungdriver schrieb:

      Btw. ist denn überhaupt sicher, dass die Aufnahme passt?

      Käfer62 schrieb:

      Das wichtigste ist doch, dass die Aufnahme passt und die heißt bei beiden Haken A40V.

      Genau das ist das Problem! Wie will man dem Prüfer nachweisen, dass die Aufnahme bei beiden austauschbar ist?!? Ein identischer Name ist ein Indiz, aber ohne technische Herstellerdokumentation ist das nicht machbar. Der Prüfer muss seinen Kopf dafür hinhalten, dass der Anhänger nicht abfällt!
      Die Eintragung könnte machbar sein, wenn man Unterlagen von beiden Kupplungsaufnahmen bekommt und einen aufgeschlossenen Prüfer findet. Vielleicht hat eine Firma solche Eintragungen schon mal gemacht und bietet Gutachten zum Kauf an.

      Zu dem Vergleich mit den Felgen: Auch Serienfelgen einer anderen Automarke kann man nicht ohne Angaben des Autoherstellers zur Traglast auf einem anderen Auto eintragen. Es sei denn, der Prüfer ist auf eigene Gefahr bereit, eine offensichtlich ausreichend dimensionierte Felge zuzulassen. Mal ganz abgesehen davon, dass die Radnabe genormt ist. Die AHK hat eine herstellerspezifische Aufnahme.

      BernhardJ schrieb:

      Ob die Aufnahme passt, sollte doch nach dem Begutachten der Vereinsmitarbeiter entscheiden - und nein, es muß nicht der TÜV sein.

      Doch, im "Westen" muss es der TÜV sein, weil der Prüfer mehr machen muss, als Gutachten zu lesen. Sowas dürfen nur amtlich anerkannte Sachverständige.

      Ansonsten denke ich, dass das hier "viel Lärm um nichts" ist. Die paar Kilo zu viel Stützlast sind doch nichts, im Vergleich zu den Tonnen, die im Fahrbetrieb an der Kupplung zerren.

      Handtuch
      DON'T PANIC!
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