Neuer Yeti zugelassen am 26.08.2015

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    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Neuer Yeti zugelassen am 26.08.2015

      Hallo Yeti-Fahrer!

      Ich habe am Mittwoch einen neuen Yeti bekommen 2,0 TDI 4x4 Automatik. Ich habe den Wagen in Hamburg abgeholt. Der Verkauf kam über
      meinen Sohn zustande - da er einen Flottenvertrag mit Skoda hat.
      Bei der Übergabe wurde gesagt- leider funktioniert das Navi nicht - wir haben aber keine Ersatzteile. Die Reparatur sollte in meiner Werkstatt
      gemacht werden.
      Diese habe ich aufgesucht - bisher hat man nichts gefunden -warum es nicht funktioniert. Man will eine Anfrage ans Werk machen.
      Wo gibt es sowas - das man ein Auto mit einem defekten Navi ausliefert?
      Hat jemand ähnliche Erfahrungen - oder weis jemand Rat - was man der Werkstatt sagen kann.

      K.Kleene
    • Das ist ärgerlich, so was kann Dir aber heute überall mit allem passieren, was man kauft.

      Bei einem Neuwagen könnte man sich auf eine logischerweise kostenlose und schnelle Nachbesserung durch den ausliefernden Händler einigen. Auf eine Never-Ending-Story würde ich mich da auf keinen Fall einlassen, sonst sehen die Dich als jemanden an, mit dem man Spielchen spielen kann. Angemessene Fristen setzen nicht vergessen.

      Das Problem ist ein eindeutiger Produktmangel, der bei erfolgloser Nachbesserung von Kaufpreisminderung bis hin zur Rückabwicklung des Autokaufs führen kann. In so einem Fall nicht ohne anwaltliche Beratung vorgehen.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.