Urteil zum unsachgemäßen Umgang mit Diesel-Pkw

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • CAROMITO schrieb:

      Aber jetzt stellt ein Gericht fest das Regenerationsfahrten nötig sind

      Das Gericht sollte mal in diesem Fall den Kläger regenerieren, der hat offensichtlich nicht alle Latten am Zaun, bei diesem Sachverhalt eine Klage zu erheben.

      berme schrieb:

      Eine weitere Möglichkeit Verußung beim Diesel zu vermeiden ist ARAL ULTIMATE.

      Verringern @berme, verringern, nicht vermeiden. ^^
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Gutes Urteil.......so sollte manch Politiker in die Pflicht genommen werden......


      Und der Autofahrerlobbyist rät gleich zum Neukauf......

      reinigen reicht völlig aus!
    • berme schrieb:

      Besteht da überhaupt noch eine Gewährleistungspflicht?

      Ja, auch für bei einem gewerblichen Händler gekauftes Gebrauchtfahrzeug gilt die 2-jährige Sachmängelhaftung (Gewährleistung). Diese Frist kann bei Gebrauchtfahrzeugen allerdings vertraglich auf 1 Jahr verkürzt werden, was regelmäßig auch geschieht. Für privat gekaufte Fahrzeuge, lässt sich die Sachmängelhaftung völlig ausschließen.

      berme schrieb:

      Eine weitere Möglichkeit Verußung beim Diesel zu vermeiden ist ARAL ULTIMATE.

      Oder auch nicht! Der Vorteil von Aral Ultimate bezüglich der Umwelteigenschaften liegt vor allem in einer Verminderung der Stickoxyde. Beim Partikelausstoß wurde eher eine Erhöhung gegenüber dem Standard-Kraftstoff von Aral festgestellt. Im Durchschnitt der getesteten Fahrzeuge lag der Partikelausstoß mit Ultimate um etwa 5 % höher. Im Einzelfall wurde eine Erhöhung um 21 % festgestellt. Es gab aber auch Fahrzeuge, wo der Partikelausstoß etwas gesunken ist. Generell kann man aber sagen, dass die Kraftstoffqualität einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Partikelausstoß und damit auch auf die Funktion der Partikelfilters hat. Dieselkraftstoffe ohne Additive, wie sie an vielen (nicht unbedingt allen) freien Tankstellen angeboten werden, empfehle ich beim Diesel zu meiden. Dann klappts auch mit dem Partikelfilter.


      Zum Urteil: Auch das ist wieder so eine Sommerlochgeschichte. Nicht nur, dass das angeblich so aktuelle Urteil bereits aus dem vergangenen Jahr stammt, es ist auch nur eine von mehreren gleichlautenden Entscheidungen, die seit der Grundsatzentscheidung des BGH aus dem Jahr 2009 ergangen sind. Was Bild so aufbauscht, sind also alte Kamellen und stellt nichts Neues dar. Hier die Pressemitteilung des BGH von 2009 sowie die Veröffentlichung des BGH-Urteils im Volltext:

      juris.bundesgerichtshof.de/cgi…ktuell&nr=47171&linked=pm
      openjur.de/u/72662.html

      Andreas
    • Zitat von floflo: Beim Partikelausstoß wurde eher eine Erhöhung gegenüber dem Standard-Kraftstoff von Aral festgestellt. Im Durchschnitt der getesteten Fahrzeuge lag der Partikelausstoß mit Ultimate um etwa 5 % höher. Im Einzelfall wurde eine Erhöhung um 21 % festgestellt.


      krone.at/Auto/Die_neuen_Diesel…urer_Mehrwert-Story-25187
      Licht und Schatten bei den Schadstoffen
      Die Schadstoff-Emissionen änderten sich sehr uneinheitlich. "DieStickoxid-Emissionen verringerten sich um bis zu 19,3 Prozent. Gleichzeitig erhöhte sich aber der Partikelausstoß um bis 17,9 Prozent. Interessant dabei ist, dass im Autobahnzyklus der umgekehrte Effekt eingetreten ist und die Partikel-Emissonen um bis zu 42 Prozent zurückgegangen sind, die Stickoxide aber sich um bis zu 5,6 Prozent erhöhten", erklärt Peleska.
    • Also wenn das ein Gebrauchtfahrzeug war, das kürzlich beim Händler erstanden wurde oder sogar dabei eine Gebrauchtwagen-Versicherung abgeschlossen wurde, fände ich es durchaus legitim, dass der Käufer da (wenn es gegen den Händler bzw. die Versicherung war) geklagt hat. Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber jeder weiß doch, wie erfinderisch Versicherungen sein können, um sich um Zahlungen zu drücken. M.M.n. kann ein Gebrauchtwagen-Käufer nicht nachvollziehen, wie der/die Vorgänger damit umgegangen sind und hat dann damit keinen Einfluss auf z.B. den Zustand des DPF oder des Zahnriemens etc. Er ersteht ja ein gebrauchtes Fahrzeug im treuen Glauben an die Gewährleistungspflicht des Händlers bzw. an den Vertrag mit der Versicherung. Da aus diesen Verträgen der DPF herausgenommen wird, kann zwar Fakt sein, aber ob das so in Ordnung ist, sollte jeder selbst entscheiden... Ich selber wurde auch schon mal von einer Gebrauchtwagen-Versicherung über den Tisch gezogen, deswegen sehe ich es hier ziemlich kritisch.

      Dass jetzt schon und zukünftig noch mehr der Kauf eines Gebrauchten wegen steigender Undurchsichtigkeit und Kompliziertheit der Bedienungs- und Wartungsmassnahmen zum Lotteriespiel wird, lässt sich nicht vermeiden. Für die große Wirtschaft natürlich gut - da lassen sich mehr neue Fahrzeuge verkaufen. Für den Verbraucher und die Umwelt leider so lala...

      Und ja, Hersteller bauen ihre Autos so, dass sie einfach die von der Politik vorgegebenen (manchmal recht kuriosen) Bedingungen erfüllen - mehr nicht. Wer schließlich diese ganzen zusätzlichen "Ausrüstungen" bezahlt, ist egal, zumeist ist es ja eh der Endverbraucher.

      Deswegen bin ich auch für Elektromobilität. Die erspart den Großteil der ganzen immer mehr werdenden technischen "umweltentlastenden" Zusätze.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von BernhardJ ()

    • Das sehe ich etwas anders.

      Der DPF ist, wie der Name schon sagt: ein Filter
      Allerdings einer, der in der Regel nicht getauscht wird, wie Benzin- oder Ölfilter, sondern durch Regeneration gereinigt wird.
      Diese wiederum liegt in der Verantwortung des Fahrers.

      Ich kenne jetzt nur die Bedienungsanleitungen vom Scenic, aber die werden sich wohl nicht groß von anderen unterscheiden.
      Darin wird erwähnt, welches Fahrverhalten nötig ist, um den DPF frei zu halten.
      Im Extremfall, wenn das normale Fahrverhalten nicht ausreicht, gibt es dann die Warnleuchte und dann muss halt durch eine Autobahnfahrt regeneriert werden.
      Wer das nicht macht, ist selber schuld.

      Ich sehe hier keinen Garantiefall.
      Der Filter filtert Feinstaub heraus, was seine Aufgabe ist. Damit ist der OK.
    • BernhardJ schrieb:

      M.M.n. kann ein Gebrauchtwagen-Käufer nicht nachvollziehen, wie der/die Vorgänger damit umgegangen sind und hat dann damit keinen Einfluss auf z.B. den Zustand des DPF oder des Zahnriemens etc.

      Ein Anspruch aus der Sachmängelhaftung setzt stets voraus, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden war. Ein zugesetzter DPF stellt einen solchen Mangel dar, nicht hingegen die Pflicht, ggf. bei sich zusetzendem Filter eine Regeneration durch eine schnelle Autobahnfahrt oder eine Bergstrecke einzuleiten. Wie im Falle eines Gebrauchtfahrzeugs ein Voreigentümer damit umgegangen ist, ist völlig unerheblich. Ein fehlerhafter Umgang - hier Unterlassen der Regeneration - begründet für sich gesehen noch keinen Mangel des Fahrzeugs. Erst wenn als Folge dieser Unterlassung ein Mangel (zugesetzter DPF) bereits bei Übergabe vorhanden war, begründet dies Ansprüche des Käufers. Auch wenn bereits wenige Km nach der Übergabe des Fahrzeugs die Warnleuchte angeht, mit der signalisiert wird, dass eine Regenationsfahrt vorzunehmen ist, begründet dies keinen Mangel bei Übergabe, den der Verkäufer zu vertreten hätte. Vielmehr ist der Käufer dann verpflichtet den Filter durch eine schnell Autobahnfahrt frei zu brennen, womit das Problem erledigt ist. Tut er dies nicht und setzt sich der Filter dann als Folge dieser Unterlassung vollständig zu und ist dann auszutauschen, hat der Käufer diesen Schaden natürlich selbst zu vertreten. Etwas anderes gilt freilich, wenn die Motoreinstellung fehlerhaft ist, wodurch sich ein erhöhter Partikelausstoß ergibt, der dann zum Zusetzen des Filters führt. Doch das wurde in den bisher entschiedenen Fällen nicht vorgetragen.

      Andreas
    • Oecherjong schrieb:

      Das sehe ich etwas anders. ... Wer das nicht macht, ist selber schuld. Ich sehe hier keinen Garantiefall.

      Ich glaube, Du hast meinen Beitrag nicht vollumfänglich gelesen bzw. verstanden. Ich bezog mich auf ein gebraucht erworbenes Fahrzeug. Man kann nicht selber an irgendetwas schuld sein, auf das man überhaupt gar keinen Einfluß hatte.

      Grüße - Bernhard
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    • Andreas, Deiner Ausführung kann ich gut folgen, jedoch nicht bei einer Gebrauchtwagenversicherung. Aber Du wirst es mir sicher auch erklären können, wieso diese auch nicht greifen würde, auch wenn der DPF darin nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde und wieso der Käufer auch dann selber schuld ist. 8)

      Im übrigen die Sachmängelhaftung nur auf den Augenblick der Übergabe zu beziehen ist eine reine Auslegungssache. Da habe ich schon andere Urteile mitbekommen, welche dem Käufer auch Recht geben, wenn der Fehler erst einige Zeit nach dem Erwerb und der Übergabe aufgetreten ist. Beispielsweise wenn sie auf Fehlinformationen (u.a. Täuschung) beruhen oder Folgefehler falscher Behandlung oder Reparaturen oder mangelnder Prüfung durch den Verkäufer sind.

      Worauf will ich hinaus? Beispielsweise beim DPF darauf, dass man den Zusetzungsgrad des DPF aus dem System herauslesen kann und dadurch über den Zustand Informationen erhält. In den heutigen komplizierten Fahrzeugen sollten m.M.n. die kommerziellen Verkäufer dazu verpflichtet werden dem Kunden Informationen und vor allem Fehler aus der Systemauslesung zu nennen. Ich persönlich würde keinen Gebrauchten mir beim Händler kaufen, ohne dass ich schriftlich von ihm bekomme, dass er den Speicher samt wichtiger Zustandsdaten ausgelesen hat und dieser Zustand einwandfrei ist.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Andreas, Deiner Ausführung kann ich gut folgen, jedoch nicht bei einer Gebrauchtwagenversicherung. Aber Du wirst es mir sicher auch erklären können, wieso diese auch nicht greifen würde, auch wenn der DPF darin nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde und wieso der Käufer auch dann selber schuld ist.

      Lieber Bernhard,
      gerne will ich versuchen, die Zusammenhänge näher zu erläutern. Zunächst einmal ging es in den Urteilen nicht um die Gebrauchtwagengarantie sondern um die gesetzliche Sachmängelhaftung. Eine Gebrauchtwagengarantie kann der Verkäufer anbieten, muss es aber nicht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, deren Inhalt allein der Verkäufer festlegt. Viele Händler bieten eine solche Gebrauchtwagengarantie zusätzlich zur gesetzlichen Sachmängelhaftung an, die in aller Regel über eine Versicherung erfolgt. In den Garantie/Versicherungsbedingungen ist dann geregelt, wann ein Garantiefall vorliegt und wann nicht, vor allem auch, welche Ausschlüsse von der Garantie gelten. Da die Bedingungen bei der Gebrauchtwagengarantie nicht immer einheitlich sind, kann ich natürlich auch keine Auskunft darüber geben, ob der DPF überhaupt von der Garantie erfasst wird oder nicht. Das kommt eben auf die individuelle Vereinbarung an. Allgemein lässt sich aber sagen, dass die Garantiebedingungen Leistungen immer für den Fall ausschließen, dass der Mangel dadurch entstanden ist, dass der Garantienehmer eigene Pflichten verletzt hat. Zu diesen eigenen Pflichten gehört es nun auch einmal, bei Aufleuchten der DPF-Warnleuchte die vom Fahrzeughersteller angeordneten Maßnahmen (hier Regenerationsfahrt) durchzuführen. Der Umstand, das relativ häufig solche Regenerationsfahrten erforderlich sind, stellt für sich gesehen noch keinen Mangel dar. Ein Mangel wäre es erst dann, wenn eine falsche Motoreinstellung dazu führt, dass der Partikelausstoß erhöht ist. Ich gebe dir daher recht, dass man nicht von vornherein sagen kann, eine Klage sei zwecklos. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Ein guter, mit dieser Materie vertrauter Anwalt, wird die Erfolgsaussichten einer Klage unter Berücksichtigung der jeweiligen Beweislasten einigermaßen zuverlässig abschätzen können. Leider gibt es auch viele schlechte Anwälte und Anwälte, bei denen vor allem der eigene Profit im Vordergrund steht und die einen daher nicht immer sachgerecht beraten, womit ich die Anwaltschaft jetzt nicht schlechtreden will. Schwarze Schafe gibt es leider überall.

      BernhardJ schrieb:

      Im übrigen die Sachmängelhaftung nur auf den Augenblick der Übergabe zu beziehen ist eine reine Auslegungssache. Da habe ich schon andere Urteile mitbekommen, welche dem Käufer auch Recht geben, wenn der Fehler erst einige Zeit nach dem Erwerb und der Übergabe aufgetreten ist. Beispielsweise wenn sie auf Fehlinformationen (u.a. Täuschung) beruhen oder Folgefehler falscher Behandlung oder Reparaturen oder mangelnder Prüfung durch den Verkäufer sind.

      Für die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sein muss. Allerdings trägt im ersten halben Jahr der Verkäufer die Beweislast dafür, dass der Mangel noch nicht vorhanden war, danach dann der Käufer, dass er bereits vorhanden war. Da es meist sehr schwer ist diesen Beweis zu erbringen, ist das Recht des Käufers im ersten halben Jahr sehr stark, danach aber eher schwach. Werden Mängel arglistig verschwiegen, haftet der Verkäufer für die Folgen.

      BernhardJ schrieb:

      Worauf will ich hinaus? Beispielsweise beim DPF darauf, dass man den Zusetzungsgrad des DPF aus dem System herauslesen kann und dadurch über den Zustand Informationen erhält. In den heutigen komplizierten Fahrzeugen sollten m.M.n. die kommerziellen Verkäufer dazu verpflichtet werden dem Kunden Informationen und vor allem Fehler aus der Systemauslesung zu nennen. Ich persönlich würde keinen Gebrauchten mir beim Händler kaufen, ohne dass ich schriftlich von ihm bekomme, dass er den Speicher samt wichtiger Zustandsdaten ausgelesen hat und dieser Zustand einwandfrei ist.

      Da gebe ich dir recht. Als Käufer eines Gebrauchtfahrzeugs sollte man grundsätzlich vor Übergabe eine Datenauslesung vornehmen und sich das Protokoll geben lassen. Das ist übrigens auch im Interesse des Verkäufers, denn wenn später Mängel auftreten, die unter die Sachmängelhaftung fallen, lässt sich so leichter nachweisen, dass das Fahrzeug mangelfrei übergeben wurde.

      Andreas
    • Ich hatte auch mal einen Gebrauchtwagen von einem VW-Händler mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gebrauchtwagengarantie gekauft. Wie von floflo beschrieben, liegt das erste halbe Jahr die Beweislast beim Verkäufer. Deshalb gilt es, möglichst schnell nach Kauf alle Fehler zu finden und vom Händler reparieren zu lassen, was bei einem Autohaus auch relativ problemlos klappt.

      Was anderes sind natürlich Fehler, die durch unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs entstanden sind, wie z.B. bei dem verstopften Partikelfilter. Das ist für das Autohaus relativ leicht nachweisbar, daß der Kunde Fehler bei der Nutzung gemacht hat und ist somit raus aus der Nummer.
    • Danke. Ihr habt natürlicht Recht - jeder muß selber schauen, wie er beim Gebrauchtwagenkauf die Kiste prüft bzw. geprüft bekommt.

      Wir (bzw. die noch mit uns lebende Tochter) haben vor kurzem einen Renault mit Dieselmotor und gut 150 tkm von Privat gekauft. Und zwar nur deswegen, weil sowohl der Zahnriemen als auch der DPF nachweislich vor kurzem neu hineingekommen sind.

      Ich denke hier eigentlich nur drüber nach, wie ein eher unbedarfter Käufer sein Recht (vielleicht auch im Nachhinein) vertreten kann, wenn er einen modernen, kompliziert konstruierten Wagen kauft, bei dem in kürzester Zeit einige der pflegeintensiven Gimmicks versagen oder ihr Lebensende erreichen - von denen er beim Kauf nichtmal wußte, dass es die gibt. Immer zu sagen "selber schuld" halte ich für ein wenig zu einfach gedacht.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Hallöchen,
      in dem die Fahrzeughesteller großflächig darauf hinweisen, daß z.B. Dieselfahrzeuge für den privaten Gebrauch und unter einer Kilometerleistung von 15 000 pro Jahr nicht nicht geeignet sind. Bei unsachgemäßen Gebrauch entfällt jeglich Sachmängelhaftung, Garantie und Kulanz 8o

      BernhardJ schrieb:

      ch denke hier eigentlich nur drüber nach, wie ein eher unbedarfter Käufer sein Recht (vielleicht auch im Nachhinein) vertreten kann, wenn er einen modernen, kompliziert konstruierten Wagen kauft, bei dem in kürzester Zeit einige der pflegeintensiven Gimmicks versagen oder ihr Lebenvsende erreichen - von denen er beim Kauf nichtmal wußte, dass es die gibt. Immer zu sagen "selber schuld" halte ich für ein wenig zu einfach gedacht.

      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
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