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  • »Harzer4x4« ist männlich
  • »Harzer4x4« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 3. Februar 2012, 15:17

Steuerlichen Tipp benötigt

Hallo zusammen,

gibt es im Forum vielleicht jemanden, der sich mit Steuerrecht auskennt? Oder haben wir sogar ein Finanzbeamten?

Ich habe schon etwas rumgegoogelt, bin aber nicht so fündig geworden.

Meine Frage: Wenn ich für mein Geschäft Wäsche mit einer privaten Waschmaschine wasche, was kann ich da ansetzen?
Es handelt sich um eine 5kg-Maschine, waschen mit 40/60/90 Grad

Hat da einer Werte die ich nehmen kann, bzw. die das Finanzamt anerkennt?

Danke und Gruß
Harzer4x4

  • »Gartenfrau« ist weiblich

Beiträge: 348

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2

Freitag, 3. Februar 2012, 15:48

Nur so aus dem Bauch heraus würde ich meinen, dass du da nichts angeben kannst - da hast ja kein Wäschereigewerbe, oder?
Wenn du sicher gehen willst, solltest du dich vielleicht direkt beim Finanzamt erkundigen, ob es da vielleicht doch eine Pauschale, oder sowas gibt.

Wäscht du deine eigene Arbeitskleidung, die du evtl. sogar tragen MUSST?

  • »zinz1980« ist männlich

Beiträge: 376

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3

Freitag, 3. Februar 2012, 16:21

Es wäre vielleicht erstmal wichtig zu wissen, ob es Dein Geschäft ist oder ob Du angestellt bist... Bin mir nicht ganz sicher nach Deinem Beitrag...

  • »Fünf-Uhr-Farmy« ist männlich

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4

Freitag, 3. Februar 2012, 16:39

Hallo!
Zuerst einmal wäre es hilfreich zu wissen was für ein Geschäft du hast, bzw. welche Rechtsform du hast.

Ich weis es zwar nicht genau, aber es ich denke mal mal kann es ähnlich behandeln wie ein PKW, der geschäftlich und privat genutzt wird.

Derprivate Nutzungsanteil des Geschäftswagens wird vom Finanzamt auf zwei Arten ermittelt, die der jeweilige Steuerzahler wählen kann:

Das Ansetzen eines pauschalen Nutzungswertes
Die Berechnung anhand der tatsächlich angefallenen Kosten

In deinem Fall würde ich dann meinen, dass du den Anteil absetzten darfst, den deine private Waschmaschine, deine Geschäftswäsche gewaschen hat.
Keine Ahnung wieviel das ist.
Sagen wir mal es sind 20 % aller Waschgänge geschäftlich und 80 % privat.
Dann kannst du denk ich mal 20 % aller anfallenden Kosten absetzen.

Ich würde es aber anders machen. Ich würd die Waschmaschine auf die Firma kaufen für die Geschäftswäsche zu waschen und dann würd ich meine private darin waschen...dann kannst du die ganze Waschmaschine absetzen.... :rolleyes:

Gruss
A Yeti a day keeps the doctor away

  • »Harzer4x4« ist männlich
  • »Harzer4x4« ist der Autor dieses Themas

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5

Freitag, 3. Februar 2012, 16:39

Also,
meine Frau ist selbstständig und es fällt im Laden Wäsche an. Da es im Laden keine Waschmaschine gibt(kein Platz), nutzt sie unsere daheim.
Dafür möchte ich halt eine Benutzungsgebühr oder wie auch immer anrechnen, so quasi als Werbungskosten. Dadurch kann/möchte ich das zu versteuernde Einkommen mindern. Wir sind zusammen veranlagt.

Reicht das als Angaben?

Gruß
Harzer4x4

  • »Fünf-Uhr-Farmy« ist männlich

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6

Freitag, 3. Februar 2012, 16:56

Ich denke in dem Fall kannst du es wirklich als Werbungskosten ansetzen. Musst wahrscheinlich nachweisen wieviel Waschgänge, bzw. wieviel Wäsche anfällt und was ein Waschgang kostet. Wenn das plausibel und nachvollzieh ist dürfte das kein Problem sein. Probiers einfach. Wenn das FA nicht will dann merkst du es....try and error...
A Yeti a day keeps the doctor away

  • »zinz1980« ist männlich

Beiträge: 376

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7

Freitag, 3. Februar 2012, 17:40

Sollte iegentlich kein Problem sein... Ich würde mal schauen, was eine Waschladung in einem Waschsalon in der Nähe kostet und das dann als Grundlage nehmen. Den Betrag dann mal der Anzahl der Waschladungen und als Aufwand geltend machen...

  • »HarzerSnowman« ist männlich

Beiträge: 82

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8

Freitag, 3. Februar 2012, 18:57

Wenn sich die "Geschäftswäsche" in Grenzen hält, kauf doch einfach das Waschmittel (auch für privat) über das Geschäft. Von einer "Waschmaschinen-Pauschale" habe ich noch nie gehört und Vergleiche mit einem Waschsalon finde ich sehr zweifelhaft. D.h. Du müßtest die tatsächlichen Kosten aus Energie, Waschmittel und Abschreibung ermitteln. So hättest Du dann einen Pauschalbetrag. Als letztes dann einfach per Liste die Geschäftswäschen dokumentieren und in die Geschäftsaufwendungen mit reinnehmen.

ABER ... es spielt eine Rolle, was da überhaupt gewaschen wird. Hatte Deine Frau z.B. ein kleines Café und möchte nun ihre Blusen zu Hause waschen, geht es nicht. Die zählen leider zur Unterbekleidung. Es muss schon eindeutige Berufsbekleidung sein. Dann wären da z.B. Putzlumpen (kenne ich von meinem Laden) ... hier müßte auch geklärt werden, wie stark sie mit dem "Geschäftszweck" zusammenhängen. Aber eigentlich sollte das mit ihnen gehen.

Mein Fazit: Schau einfach, wie hoch wirklich die tatsächlichen Kosten sind und der Aufwand der Dokumentation. Wenn es sich hier um Peanuts handelt, kauf das Waschmittel über den Laden und gut ist.
______________________________________________________
Einen Yeti zu putzen, ist wie aus einer Bibel eine Seite herauszureißen.

  • »billy« ist männlich

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9

Freitag, 3. Februar 2012, 19:27

Schau doch einmal hier hinein:

(Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!)

Es wird aber immer von Berufsbekleidung und Arbeitnehmer geschrieben. Vielleicht ist der letzte Satz mit der Pauschale der Beste.

Grüsse aus dem Erzgebirge

Billy
Solange Pazifist bis jemand Streit anfängt.

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Harzer4x4 (03.02.2012)

  • »Sodela« ist männlich

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10

Freitag, 3. Februar 2012, 19:42

Von einem NL Finanzbeambten bringt so Tipp nix, ist mir klar.... Dafür ist unser Steuerrecht zu einfach geworden 8o .

Es ist aber die Frage was denn da so alles gewaschen wird. Normale Kleidung fällt da weniger drunter (dafür sollte es irgendeine Pauschale geben, wenn überhaupt). Es ist dann auch die Frage ob die Kleidung denn dreckig wird von der Arbeit. Schwitzen tut (fast) jeder (ja, die Beambten wie ich wohl eher nicht :P ..) und das Waschen hat dann nichts mehr mit Arbeit zu tun und darf dann wohl kaum steuerlich berücksichtigt werden.

Wenn aber die Wäsche von der Arbeit schmutzig wird (und nur davon, kein Privatgebrauch) besteht dann der nötige zusammenhang. Dann sollte es möglich sein mit den netten Kollegen zu verhandlen über eine angemessene Pauschale. Aber vorsicht, wenn der Betrag zu offensichtlich hochgerechnet wird (gleicher Preis als in einer Wäscherei oder kaum weniger als dort) kann der Betrag auch als Einkunft gesehen werden und dann geht nach hinten los, dann muss auch noch nachgezahlt werden.

Wenn es Betriebskleidung ist (gestellt ist) die ganz normal getragen wird und wo keine anderen Ansprüche gelten als bei der eigenen Kleidung dürfte wohl auch steuerlich nichts zu machen sein. Die eigenen Kleider hättest 'te auch waschen müssen. Bei "uns" muss dann sogar aufgepasst werden dass jedes Teil der Kleidung dann auch noch ein grosses Logo hat wenn es gestellt ist von der Firma, sonst ist es "Lohn in Natura" und dann mussen extra Steuern gezahlt werden. Das könnte in D ja auch der Fall sein.

Vieleicht ist der einfachste Trick der Beste: Finanzamt anrufen. Wird wohl wie bei uns sein, die geben auf einer ehrlichen Frage ein ehrliche Antwordt, und das umsonst ;) ! Machen wir hier auch, wir sagen auch noch wenn was vergessen worden ist :D !

  • »zinz1980« ist männlich

Beiträge: 376

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11

Freitag, 3. Februar 2012, 22:13

Vergleiche mit einem Waschsalon finde ich sehr zweifelhaft.
Warum? Irgendeinen Ansatzpunkt brauchst du? Warum nicht diesen?

Lass uns die Sache mal größer betrachten. Ein Fall, wo das mit den Kosten der Reinigung der Wäsche steuerlich eindeutig ist, ist z.B. ein Krankenhaus. Den Mitarbeitern wird Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Reinigung durch eine Firma können vom Krankenhaus steuerlich zum Ansatz gebracht werden.

Man kann hier ggf. Parallelen ziehen. Ob nun ein Dritter die Wäsche reinigt oder man selbst ist völlig egal. Der "Aufwand" ist maßgeblich. Und hier kann man dann eben die entsprechenden Kosten ansetzen...

Alles natürlich IMHO ;)

  • »Sodela« ist männlich

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12

Samstag, 4. Februar 2012, 08:19

Vergleiche mit einem Waschsalon finde ich sehr zweifelhaft.
Warum? Irgendeinen Ansatzpunkt brauchst du? Warum nicht diesen?

Lass uns die Sache mal größer betrachten. Ein Fall, wo das mit den Kosten der Reinigung der Wäsche steuerlich eindeutig ist, ist z.B. ein Krankenhaus. Den Mitarbeitern wird Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Reinigung durch eine Firma können vom Krankenhaus steuerlich zum Ansatz gebracht werden.

Man kann hier ggf. Parallelen ziehen. Ob nun ein Dritter die Wäsche reinigt oder man selbst ist völlig egal. Der "Aufwand" ist maßgeblich. Und hier kann man dann eben die entsprechenden Kosten ansetzen...

Alles natürlich IMHO ;)


Ein Wäschesalon ist darauf ausgelegt einen Gewinn zu erzielen mit einer betrieblichen Aktivität. Hier is es die Frage welche kosten wirklich gemacht werden wenn die Wäsche selber gemacht wird. Eine ordentliche Kalkulation ist da Grundvoraussetzung! Zumal hier die private Nutzung (andere Wäsche wird gratis mitgewaschen) auf der Lauer liegt.

Es muss ja erst einmal nachgewiesen werden dass das Tragen eben dieser Kleidung voraussetzung ist um diese Arbeiten auszuführen zu können und somit ein Einkommen zu erwirtschaften. Wenn ist also keine vorgeschriebene oder gestellte Arbeitskleidung ist mit Mindestanforderungen oder besonderen Eigenschaften ist es normale Kleidung. Da gibt's im Prinzip nix dafür, jeder muss ja Kleidung tragen (na ja, Bademeister im FKK-bad wohl ausgenommen...)

Letztendlich kann der Waschsalon aber günstiger sein als selber machen.

SBorg

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13

Samstag, 4. Februar 2012, 09:19

IMHO geht es allerdings nicht um Arbeitskleidung, sondern mehr um Handtücher etc.
LG
SBorg

Schlecht Autofahren kann ich richtig gut...

Projekte: kompatibles Navi | Ambibeleuchtung + bel. Schalter | Homelink
Verkäufe: derzeit nix im Angebot...

  • »zinz1980« ist männlich

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14

Samstag, 4. Februar 2012, 10:40

Sollte trotzdem möglich sein... Ich würde es einfach mal probieren es anzusetzen. Am Ende hängt es eh vom Finanzbeamten ab, ob er (oder sie) es durchgehen lässt oder nicht...

  • »Harzer4x4« ist männlich
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15

Samstag, 4. Februar 2012, 13:40

Hallo

vielen Dank für eure Hilfe und Auskünfte, haben mir weiter geholfen. Der Link von Billy war sehr gut, da kann ich mich dran orientieren.
Meine Frau hat ja ihren Wellness/Massage-Laden und da fällt halt einiges an Handtücher und Decken an, die gewaschen werden müssen.

Ich denke das Thema kann geschlossen werden, falls noch einer ein tollen Tipp hat, freue ich mich auf eine PN.

Danke und Gruß
Harzer4x4

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