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  • »wilfi« ist männlich
  • »wilfi« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 30. Januar 2012, 15:34

100 km/h für Anhänger

Habe heute von einem Anhänger-Verkäufer gehört, dass die Zulassung 100 km/h für Anhänger nur auf BAB gilt :?: Ist das korrekt ?(

  • »billy« ist männlich

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2

Montag, 30. Januar 2012, 16:26

Ich habe das hier gefunden:

(Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!)

Also nur BAB ubd Kraftfahrstrassen.

Grüsse aus dem Erzgebirge

Billy
Solange Pazifist bis jemand Streit anfängt.

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wilfi (31.01.2012)

  • »HarzerSnowman« ist männlich

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3

Montag, 30. Januar 2012, 16:27

Jein .... zu den BAB kommen noch die Kraftfahrstraßen. Das sind meines Achtens die 2-spurigen Bundestraßen, auf denen eine Mindestgeschwindigkeit von 60km/h gefordert ist.
______________________________________________________
Einen Yeti zu putzen, ist wie aus einer Bibel eine Seite herauszureißen.

Knut

...

  • »Knut« ist männlich

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4

Montag, 30. Januar 2012, 16:27

Ja, so ist das.

In der 9. AusnahmeVO zur STVO heißt es: ...auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1)...

CP_

...

  • »CP_« ist männlich

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5

Montag, 30. Januar 2012, 21:21

Tach!

Wäre noch interessant zu wissen, ob da eine Schlingerkupplung an die Zugdeichsel dran muss oder ob ggf. die Gespannstabilisierung des Zugfahrzeugs ausreicht. Also mein Yeti soll so etwas haben, aber wie erkläre ich es der "Rennleitung", dass ich was habe, was ich nicht zeigen kann??? Mit dem Prospekt in der Tasche werde ich wohl stranden, die Lacher auf meiner Seite haben. In den Papieren steht so weit ich weiß nix.
Was anderes:
Die Reibbelagschlingerkupplung an meinem Wohnwagen funktioniert nur, wenn ich die Farbe meines Zigeunerhakens abschleife, also absolut blank habe. Dadurch wird der Durchmesser der Kupplung verkleinert, der wiederum die Verschleißgrenze der Anhängerkupplung in den roten Bereich treibt. Habe noch einen normalen Anhänger, der ist erst 4 Jahre alt ist. Den kann ich nur mit dem Auto meiner Frau vorführen (keine blanke Kupplung, dafür viel Fett drunter), ansonsten ist die Verschleißgrenze des Anhängers erreicht (nur durch das Spiel der fehlendenden Lackierung und der Reibung während der Fahrten).

Mit freundlichen Grüßen aus dem Lipperland

Uwe

BernhardJ

Der auf den Spitznamen wartet

  • »BernhardJ« ist männlich

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6

Dienstag, 31. Januar 2012, 10:17

Ja, das mit dieser unsäglichen (oft recht dickschichtigen) Lackiererei der Hakenkugel ist ein echter Scheitz. Für Antischlingerkupplungen völlig ungeeignet und für normale Kupplungen nur als turboschnelle Verschleißschicht zu sehen, da die Farbe an kritischen Punkten eh nach 2...3 Hängerfahrten ab ist.

Ich frage mich, wann die Hersteller das kapieren und z.B. nur hart-eloxierte bzw. brünierte Kugel-Oberflächen ohne Lackschicht anbieten.

Grüße - Bernhard
----------------------------------------------------------------------------
Ein Problem mit mehreren Unbekannten löst man am besten mit einer Bekannten

Verbrauch: Ungefähr etwa circa geschätzt, gerundet und kaffesatzgelesen so um die 6...11 Liter laut dem Bordschwindler. Selbstgerechnet ca. halber Liter mehr.

  • »floflo« ist männlich

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7

Dienstag, 31. Januar 2012, 10:59

Habe heute von einem Anhänger-Verkäufer gehört, dass die Zulassung 100 km/h für Anhänger nur auf BAB gilt :?: Ist das korrekt ?(

Das ist so nicht ganz korrekt. Sie gilt auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und allen Straßen, auf denen ohnehin, also auch ohne Anhänger max. 100 Km/h zugelassen sind. In der Praxis bleiben daher nur ganz wenige Straßen, auf denen man mit Anhänger schneller als 100 Km/h fahren darf. Dies sind mehrspurige Straßen, die nicht als Autobahn, Kraftfahrstraße oder mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung ausgewiesen sind und es sind Straßen, die nicht Autobahn oder Kraftfahrstraße sind, auf denen aber ausdrücklich mehr als 100 Km/h durch ein entsprechendes Verkehrszeichen erlaubt sind. Da, wie schon gesagt, diese Ausnahmefälle ganz selten sind, wird man in der Praxis mit Anhänger fast nie schneller als 100 km/h fahren dürfen.

floflo

  • »delvos« ist männlich

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8

Dienstag, 31. Januar 2012, 12:27

In Deutschland darf man mit einem PKW mit einem Anhänger nie schneller als 100 km/h fahren.

  • »grisu« ist männlich

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9

Dienstag, 31. Januar 2012, 12:30

Hallo floflo,
das wäre ja was ganz neues, dass man mit einem auf 100km/h zugelassenen Anhänger in Deutschland schneller fahren darf als eben diese 100km/h. Kann es sein, dass Du was verwechselst?
Und auf welchen Strassen, soll man den schneller fahren dürfen? Gruß
Grisu

  • »floflo« ist männlich

Beiträge: 774

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10

Dienstag, 31. Januar 2012, 12:58

@ grisu, @ delvos

Ihr habt recht! Man darf mit Anhängern nie schneller als 100 Km/h fahren. Ich hatte bei meiner Antwort das Pferd von hinten aufgezäumt, weil ich bei der Fragestellung irrtümlich davon ausgegangen bin, dass der Hinweis auf die 100 Km/h für Anhänger als eine Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit angesehen wurde. Tatsächlich sind die 100 Km/h aber eine Erweiterung (Ausnahme nach oben), denn auf anderen als den in der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO genannten Straßen darf man ja sogar max. nur 80 Km/h mit Anhängern fahren. Sorry für den Fauxpas und Danke für die Richtigstellung.

floflo

  • »grisu« ist männlich

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11

Dienstag, 31. Januar 2012, 16:55

Hallo floflo,
schön dass wir uns einig sind. Ein Fauxpas kann mal passieren, man muss nur bereit sein es zu erkennen.
Wie sagt der Engländer : Nobody is perfect.
Genug off topic,
zurück zum Thema.............., Gruß
Grisu

  • »fingonpalantir« ist männlich

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12

Dienstag, 31. Januar 2012, 20:04

War es aber nicht auch so, das eine für 100Km/h zugelassene Hängerkupplung und Anhänger nicht nicht sofort 100Km/h fahren dürfen? Es muss erst noch eine Abnahme/Freigabe vom TÜV für das Gespann ausgestellt werden.

Ich habe das nur mal irgendwo aufgeschnappt und es kann auch völliger Blödsinn sein. Würde mich mal interessieren ob das richtig ist.
the answer is 42

CP_

...

  • »CP_« ist männlich

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13

Dienstag, 31. Januar 2012, 21:08

War es aber nicht auch so, das eine für 100Km/h zugelassene Hängerkupplung und Anhänger nicht nicht sofort 100Km/h fahren dürfen? Es muss erst noch eine Abnahme/Freigabe vom TÜV für das Gespann ausgestellt werden.

Ich habe das nur mal irgendwo aufgeschnappt und es kann auch völliger Blödsinn sein. Würde mich mal interessieren ob das richtig ist.
Tach!
Ja, früher war es so. Hatte die Prozedur auch in 2002 durchgemacht. Mit dem Anhänger und Zugmaschine zum TÜV und als Gespann eintragen lassen. Dann zu Straßenverkehrsamt und an Wohnwagen hinten ne große und PKW vorne ne kleine 100er Plakette dran und nur das eingetragene Gespann durfte auf gewissen Straßen 100km/h fahren. Dann wurde es wieder aufgehoben (war nur ein Versuch) und es reichte die Abnahme des Anhängers alleine für die höhere Geschwindigkeit. Das Leergewicht des Zugfahrzeugs darf aber das Gesamtgewicht des Anhängers (nicht Hänger... ;-)) nicht überschreiten, die Zugmaschine muss ABS haben, das Gespann eine Gespannstabilisierung (u.a. Schlingerkupplung) und die Reifen am Anhänger dürfen nicht alter als 6 Jahre sein. Also theoretisch kannste am PKW uralte Schlappen raufmachen, so ein Schwachsinn oder wieder mal eine Gesetzeslücke.
Grüße aus dem Lipperland
Uwe

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fingonpalantir (31.01.2012)

müderWilli

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  • »müderWilli« ist männlich

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14

Dienstag, 31. Januar 2012, 21:25

Abnahme/Freigabe vom TÜV für das Gespann ausgestellt werden.

Unabhängig mal vom Zugfahrzeug, muss der Hänger für Tempo 100 zugelassen werden.
Dies wird in den Hängerpapieren und durch die bekannte 100 Plakette bescheinigt (durch den Tüv!)
Für diese Plakette muss der Hänger einige Dinge haben.
Ich geh jetzt mal von einem gebremsten Hänger aus, um mit einem Ungebremsten 100km/h fahren zu dürfen,
braucht man schon fast einen LKW als Zugfahrzeug.
Jedes Rad muss Stossdämpfer haben, Räder dürfen nicht älter als 6?Jahre sein, Geschwindigkeitsindex mindestens 125Km/h,
Lastindex muss natürlich auch an das Gesamtgewicht des Hängers angepasst sein.
Mehr fällt mir grad nicht ein :P
Jetzt kommt das Zugfahrzeug. Da ist jeder selber verantwortlich welches Zugfahrzeug er vor den Hänger schnallt und muss sich auch selber
über die gesetzlichen Bestimmungen informieren. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Das ZGG des Hängers darf das 1,1fache des Leergewichtes des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Bsp.: 2,0 TDI 4x4 103 kw 1530kg x 1,1=1683 höchstes ZGG des Hängers.
Jetzt kommt die Schlingerkupplung ins Spiel :thumbup:
Damit gilt der Faktor 1,2. D.h. also, 1530Kg x 1,2 = 1836 Kg höchst ZGG des Hängers wobei
der Hänger insgesamt nicht schwerer sein darf als das ZGG des Zugfahrzeugs(hier 2070kg)=alles i.O.

Jetzt hast Du einen Hänger im Auge der ZGG 2000 hat :wacko: wat nu??
Da kann man sehr unkompliziert und kostengünstig eine Ablastung um 200Kg eintragen lassen.
damit hat der Hänger nur noch ein ZGG von 1800 Kg und Alle sind glücklich :D

Das Alles um auf der Autobahn keine Behinderung für LKW`s zu sein.

Ich hoffe, ihr versteht was ich versucht habe zu erklären :whistling:
mW`s laienhafte Erklärungsversuche
Gruß vom

:sleeping: W

  • »grisu« ist männlich

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15

Mittwoch, 1. Februar 2012, 07:39

Hallo Willi,
und auch daran denken, das für Wohnwagen und offene Anhänger unterschiedliche Faktoren gelten, Gruß
Grisu