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Micha

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Dienstag, 14. September 2010, 14:55

Darf mein Nachbar eine Videokamera aufbauen und uns einfach so filmen?

Hallo,

ich habe da ein Problem mit meinen Nachbarn.
Folgende Geschichte ist vorgefallen.
Sie hatten unten am Car Port eine Hundeleine angebracht die "angeblich" gestohlen wurde.
2 Tage später wurde die Leine auf dem Nachbargrundstück zerstückelt wieder gefunden.

Jetzt hat unsere Untermieterin an ihrer Terasse im EG eine Videokamera installiert, ohne uns zu fragen.
Die Kamera filmt unsere Mülltonnen und teilweise eine Straße sowie ein benachbartes Haus.
Genau weis ich es nicht, ich kann die Bilder nicht auswerten.

Was kann ich gegen diese Nachbarin und ihre Videokamera tun???

Vielen Dank schonmal für euren Beistand.
»Micha« hat folgende Datei angehängt:
  • k-DSC_0801.JPG (87,33 kB - 89 mal heruntergeladen - zuletzt: 2. Januar 2012, 22:01)
Gruß Micha
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Dienstag, 14. September 2010, 15:13

Bin ein bißchen verwirrt...

Wer hat denn die Kamera installiert? Dein Nachbar auf seinem Grundstück oder Deine Untermieterin (also bist Du ihr Vermieter?) auf Deinem Grundstück bzw. an Deinem Haus?

Grüße - Bernhard
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Micha

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Dienstag, 14. September 2010, 15:17

Es ist ein Mehrfamilienhaus wo alle zur Miete wohnen.
Unsere "nette" Untermieterin ( vielmehr die Familie die unter uns wohnt ).
Gruß Micha
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advo

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Dienstag, 14. September 2010, 15:20

zur klärung:

wer hat die kamera aufgestellt? nachbarin? untermieterin?

--> bei rechtsschutz um deckung anfragen....auffangstreitwert sind 4000€....wenn anwalt eingeschaltet wird kostet das so ungefähr 330€ + ust....

Micha

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Dienstag, 14. September 2010, 15:24

Nachbarin = Die Familie die unter uns wohnen.
Die Kamera wurde von denne installiert.
Gruß Micha
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Dienstag, 14. September 2010, 15:29

Ich denke, da müßte erstmal Euer aller Vermieter dieses genehmigen - und der wäre mein zweiter Ansprechpartner nach der Nachbarin - wenn sie Dir nicht plausibel machen kann, wieso sie einen Teil Deiner Privatsphäre mitfilmt.

Grüße - Bernhard
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Dienstag, 14. September 2010, 15:37

Vermieter Gattin wusste bescheid. Der Vermieter wusste das nicht.
Mit dieser Person mag ich nicht reden. Seit längerem verstritten.
Gruß Micha
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8

Dienstag, 14. September 2010, 16:00

Hat jemand vielleicht noch ein passendes Gesetz dazu?


Ich habe bereits StGB 201a gefunden. Ist aber irgendwie nicht 100%ig passend.

StGB 201a
Gruß Micha
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Dienstag, 14. September 2010, 16:03

Es ist schlimm genug, wenn die Mieter sich untereinender bekriegen, und wenn dann noch der Vermieter querschießt - wäre für mich Feierabend. Ich wohnte zweimal (das Erste und das Letzte Mal ;~) bei einem Kotzbrocken von Vermieterin... Nie wieder, sag ich Dir.

Seit dem müssen die Vermieter sich bei mir bewerben und Referenzen abgeben und nicht andersrum ;~)

Nee im Ernst - seit damals, immer bevor ich umgezogen bin habe ich mit dem Vermieter über die Nachbarn und mit sämtlichen Nachbarn über den Vermieter ernsthaft geredet. Außerdem je kleiner die Wohngemeinde, desto besser.

Grüße - Bernhard
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Dienstag, 14. September 2010, 16:15

...Ich habe bereits StGB 201a gefunden. Ist aber irgendwie nicht 100%ig passend.



Wird wohl wieder Auslegungssache sein, der Begriff "persönlicher Rückzugsbereich". Innenräume sind klar, private Außenbereiche (Garten, Terasse, Balkon, Wintergarten, Carport, Garage) wahrscheinlich auch, der Rest (gemeinsame Mülltonnen aller Mieter, Gemeinschaftskeller, Trockenraum, Gemeinschaftsgarage etc.) wird fraglich sein und denke ich oft zu Gunsten der Belange des Vermieters/Eigentümers entschieden werden.

Suche mal vielleicht nach "Recht am eigenen Bild", da könnte es vielleicht Angriffspunkte geben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Grüße - Bernhard
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Dienstag, 14. September 2010, 16:25

In Kusturheberrecht steht nur drin das sie sichstrafbar machen wenn sie die Bilder, meinetwegen von mir, ohne meine Einwilligung veröffentlichen. Ebenso ist es bei Videoaufnahmen.

Aber ich fühle mich in meiner Privatphäre angegriffen und möchte definitiv nicht das sie uns filmen.
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Dienstag, 14. September 2010, 16:39

Hast Du Mieterrechtsschutz? Dann nix wie hin zum Beratungsgespräch.
Juristen dürfen und wollen ansonsten leider sowieso keine kostenlosen Auskünfte geben.

Es wird wahrscheinlich damit anfangen, dass Du die Mieterin und den Vermieter ofiziell in schriftlicher Form freundlich bittest (mündlich wird sich da wahrscheinlich eh nix tun), die Kamera aus dem und dem Grund (hier sollten eineige §§§ stehen) zu entfernen. Wenn das nichts hilft, wird so ein Schreiben vom Rechtsanwalt formuliert und darin mit Konsequenzen gedroht. Hilft das auch nicht, ist ein Rechtstreit vorprogrammiert.

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Dienstag, 14. September 2010, 16:48

Eben das ist mein Problem, mit den §§§.

Im BDSD steht IMHO auch nichts konkretes drin.
Der §201 StGB umfasst leider nur Tonaufnahmen. :(
Gruß Micha
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Dienstag, 14. September 2010, 16:51

würde mich nicht nur aufs strafrecht versteifen...
die für deinen fall entscheidenen normen entstammen dem zivilrecht...
haben etwas mit eigentum und besitz zu tun...


so, den rest musst du selber erraten....


;-)

Micha

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Dienstag, 14. September 2010, 17:17

Ich befragte gerade mein Orakel. Alle Gerichtsuteile laufen auf das Recht am eigenen Bild hin.
Also doch das Kunsturheberrecht.

Jetzt muss ich nur noch lt. Polizei nachweisen das ich wirklich gefilmt werde, die Kamera keine Atrappe ist, usw.. Und das wird ziemlich schwierig.
Das kanns doch eigentlich auch nicht sein? Oder?
Gruß Micha
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