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[ sonstiges ] Tagfahrlicht P13W

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  • »ALWAG« ist männlich

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46

Donnerstag, 23. Februar 2012, 18:32

Genau aus diesem Grunde heißt das Ganze auch 'Tagfahrlicht' und nicht 'Noch-ne-Leuchte-an-meiner-Kiste'-Licht. Auch wenn viele der Nachrüster das einfach nicht wahr haben wollen
Genau deswegen hab ich das ja geschrieben - und nicht um dich zu berichtigen. ;)

Mir ist ja bekannt, daß viele nicht wissen, daß das eine gesetzliche Vorschrift ist.

Handtuch

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  • »Handtuch« ist männlich

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47

Freitag, 24. Februar 2012, 19:30

Wenn die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet wird, muß das Tagfahrlicht ausgehen

[klugscheissermodus]
oder gedimmt werden.
(in diesem fall darf dann kein zusätzl. standlicht
vorhanden sein, da nur eine standlichtquelle zulässig ist)

[/klugscheissermodus]

Dann muss es wohl einen Unterschied zwischen Standlicht und Umrisskennzeichnungsleuchten geben, wie sie an den Ecken von LKWs usw. leuchten. Ich dachte, von diesen Begrenzungsleuchten darf man beliebig viele haben. Z. B. an den Kotflügeln von breiten Autoanhängern.
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dtex

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48

Freitag, 24. Februar 2012, 19:45

Dann muss es wohl einen Unterschied zwischen Standlicht und Umrisskennzeichnungsleuchten geben

exakt, das sind 2 paar schuhe...

Zitat: Ab einer Breite von 1,80 m dürfen Fahrzeuge nach vorne wirkende weiße und nach hinten wirkende rote Umrissleuchten haben, ab einer Breite von 2,10 m müssen diese an den äußersten Punkten vorhanden sein