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  • »Mi-go« ist der Autor dieses Themas

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1

Donnerstag, 26. August 2010, 22:33

erster gang

hallo!

da ich gerade wieder in einem bericht über den "vielzu langen ersten gang" gelesen habe und auch in dem Thread "komfort & qualität yeti" der punkt "kürzerer erster gang" etwas umfangreicher andiskutiert wird, möchte ich das diesmal gezielt diskutieren.

viele - oder sind es doch nur einige wenige - forumjünger sind der meinung der yeti könnte einen kürzeren ersten gang vertragen...
... um besser anfahren zu können, besonders mit schwerem hänger
... um langsamer fahren zu können
... um sich besser im gelände bewegen zu können

als ich meinen yeti bekommen habe, hatte ich den eindruck - und den habe ich noch heute - was hat der einen kurzen ersten gang!

da klafft doch eine riesige lücke zwischen dem ersten gang und dem zweiten - wie unharmonisch.

also im zweiten anfahren - bumms. motor aus. bin ich wohl nicht der erste, aber auch nicht der letzte... :-))
(gebe aber auch zu, dass abwürgen wiederholt im 3 - beim abbiegen - und sogar einmal im 4 geschaft zu haben --- hab' halt 5 jahre einen automatik gefahren)

wie kurz muss denn - nach meinung der forderer - der erste gang sein?
und ist er wirklich zu lang übersetzt?
oder ist er vielleicht für einen geländewagen - der der yeti ja nicht ist - nur nicht kurz genug?


ich bin der meinung, der erste gang (zumindest in meinem yeti) ist schon kurz genug.


die diskussion ist offen........


lg
mi-go
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Knut

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2

Donnerstag, 26. August 2010, 22:57

Beim 1.8 TSI passt der 1. Gang...

...jedenfalls empfinde ich das so nach jetzt gut 3.000 km Solofahrt.

Mit meinem Anhänger (1100kg Wohnwagen) habe ich noch keine Erfahrung.

Ich vergleiche mit meinem Vorgängerfahrzeug Suzuki Grand Vitara 2.0 TD.
Da waren der 1. und auch der 2. Gang deutlich länger, was bei stop-and-go, insbesondere mit Anhänger, recht unangenehm war. Es ging eben oft nur mit schleifender Kupplung. Immerhin hat die Kupplung dieses gelegentliche Experiment über 130.000km, davon mehrere 1000 mit Anhänger, klaglos überstanden. Der Suzuki hatte dafür dann eine Geländeuntersetzung, die dieses Problem auf einer Wiese z.B. vergessen ließ. Leider konnte man diese Untersetzung nur im Stand wählen.
Es wird sich zeigen, ob ich diese (Geländewagen-typische) Untersetzungsmöglichkeit beim Yeti vermissen werden. Oft wird es sicher nicht sein.

Bei der bisherigen Solofahrt gab es keinerlei Schwierigkeiten.
Der 1.8 TSI zieht den Yeti in der Ebene ganz problemlos mit Leerlaufdrehzahl, fast wie ein klassischer Saugdiesel. Auch deshalb habe ich nach dem Probefahren diesen Motor gekauft.

Bisher empfinde ich Motor und Getriebe als ganz harmonisch abgestimmt.
Auch der sehr lange 6. Gang macht mir Freude (Endgeschwindigkeit theoretisch jenseits von 250 km/h).

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3

Donnerstag, 26. August 2010, 23:10

Moin,

für meinen Geschmack ist die Gesamtübersetzung und im Einzelnen der 1. und der 6. Gang zu lang übersetzt: bei jedem Anfahren, speziell aber mit Last am Haken muss man konzentriert losfahren; für Kolonnenfahrten im Stau muss immer die Kupplung mithelfen. Das kenne ich von meinem T4 AAB und Seat Arosa SDI anders, bzw. besser. Da rollt das FZ ohne Gasgeben beim Kupplungkommenlassen schon los, Schrittgeschwindigkeit ist auch kein Problem.

Und der 6. will ja eigentlich ein Fahrgang sein. Aber wehe, man will den Vordermann, der vielleicht nur 95 fährt, mal schnell überholen!

VG,
Thomas

Ratz

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4

Donnerstag, 26. August 2010, 23:39

Gerade für Pisten, Serpentinen am Berg u.ä. würde ich mir einen kürzeren ersten Gang wünschen. Man kann mit dem Auto nicht vernünftig langsam fahren. Der erste Gang sollte zum langsam Fahren und Anfahren da sein, bei der Übersetzung ist er tatsächlich schon zum Beschleunigen ausgelegt.

  • »Mi-go« ist der Autor dieses Themas

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5

Donnerstag, 26. August 2010, 23:50

Der erste Gang sollte zum langsam Fahren und Anfahren da sein, bei der Übersetzung ist er tatsächlich schon zum Beschleunigen ausgelegt.

bei mir ist er nur zum anfahren da! nixx mit beschleunigen...
schrittgeschwindigkeit.


lg
mi-go
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Handtuch

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6

Freitag, 27. August 2010, 00:09

Wenn ich das so lese und meine Erfahrungen dazu nehme, würde besonders zu den leistungsstarken Yetis eine Wandlerautomatik passen. Ich bin immer Schalter gefahren, aber diese Anforderungen kann wohl nur ein Drehmomentwandler befriedigen. Oder eine Geländeuntersetzung. :wink:
DON'T PANIC!

Bitte selber klicken: Reifengröße - COC - Glühbirne - Regensensor - MKB - ...
Mehr gibts im Yeti-Lexikon!

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7

Freitag, 27. August 2010, 08:14

Ich finde die Übersetzung des 1.Gangs ebenfalls grenzwertig, ist gerade noch okay, kürzer wäre aber besser gewesen (Skoda durfte aber nicht wegen Tiguan, so die AuBi). Den 6. finde ich gut übersetzt, nutze ich eh' nur als Schongang und mal runterschalten zum überholen finde ich nicht so schlimm.

Ratz

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8

Freitag, 27. August 2010, 14:20

Ich hatte halt vorher den 5-Gang Octavia II, bei dem war der erste Gang kürzer und die Gänge insgesamt etwas harmonischer aufeinander abgestimmt. Beim 6-Gang Yeti ist der erste Gang auffällig lang dafür dass der Yeti auch recht schwer ist. Aber das empfindet wohl jeder etwas anders. Man kann sich im Alltag gut dran gewöhnen. Im Urlaub auf Pisten-und Serpentinenfahrt habe ich aber den langen ersten Gang deutlich als Nachteil erlebt, wenn ich mal im Kriechtempo um eine Haarnadelkurve steil bergauf fahren wollte.

  • »mi-go« ist der Autor dieses Themas

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9

Montag, 13. September 2010, 18:34

tja, wie fassen wir denn nun die diskussion der letzten 14 tage zusammen???

wir haben festgestellt, dass der yeti eine übersetzung von 1:14 hat, der tiguan hingegen eine von 1:18.
in geschwindigkeit ausgedrückt, macht das etwa 1-2 km/h differenz.

folgerung: der yeti ist definitiv "nur" ein SUV, aber niemals ein geländewagen - der tiguan übrigens auch nicht!


wenn ich was vergessen habe, dann seid ihr jetzt dran...


lg
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10

Dienstag, 14. September 2010, 11:23

Wir haben auch gelernt, dass man mit dem Yeti keine Spielstraße befahren darf, weil wir mit der Mindestgeschwindigkeit von 7-8 km/h deutlich über der dort zugelassenen Schrittgeschwindigkeit von max. 5 km/h liegen.

Außerdem, dass echte Gelendewagen eine Vmin. von unter 3 km/h im ersten Gang mit Untersetzung haben.

Grüße - Bernhard
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Knut

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11

Dienstag, 14. September 2010, 15:01

Schrittgeschwindigkeit

In den verkehrsberuhigten Zonen ("Spielstraße") gilt Schrittgeschwindigkeit (und absolutes Überholverbot, übrigens).

Die Gerichte mussten diesen unpräzisen Begriff nun wieder mit Inhalt füllen, und haben sich für die Spanne 4...7 km/h entschieden.

Also unsere Yetis können doch in diesen Zonen bewegt werden, ohne permanent die Kupplung zu benutzen.

Die Situation kann aber jederzeit das Anhalten erfordern.

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12

Dienstag, 14. September 2010, 15:55

Zitat

In den verkehrsberuhigten Zonen ("Spielstraße") gilt Schrittgeschwindigkeit (und absolutes Überholverbot, übrigens).

ja. außerdem parken nur in ausgewiesenen flächen.
was bin ich froh, dass wir hier nur 30er zonen haben...

hat aber nixx mit suv zu tun. aber vielleicht kann ich einen geländewagen im vorgarten parken, ein suv aber nicht??? 8|


lg
mi-go
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13

Dienstag, 14. September 2010, 16:46

Wenn der Vorgarten Dir gehört, kannst Du da sogar ein U-Boot parken. Die Nachbern werden sich dann schon beschweren - manchen paßt es sogar nicht, wenn Du einen harmlosen Wohnwagen oder einen anderen Anhänger auf dem eigenen Grundstück stehen hast :wacko:

Jetzt sind wir aber weit vom Thema "ERSTER GANG". Hoffentlich geht's noch ohne Seppuku ;~)

Grüße - Bernhard
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14

Dienstag, 14. September 2010, 19:47

Zitat

n den verkehrsberuhigten Zonen ("Spielstraße") gilt Schrittgeschwindigkeit (und absolutes Überholverbot, übrigens).

In einer Spielstraße hast du mit deinem Auto nichts zu suchen. :D

Spielstr. und verkehrsberuhigter Bereich sind verschiedene Sachen und auch verschieden beschildert.
DSG ist heute, Schalten war gestern :D
Yeti, bis jetzt alles super. :)

Knut

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15

Dienstag, 14. September 2010, 20:06

Wie wird die Spielstraße denn beschildert?

Ich habe nur "Spielstraße" in Klammern dazu geschrieben, weil der verkehrsberuhigte Bereich häufig so genannt wird.

Wenn es auch off topic ist, noch etwas dazu, was man vielleicht doch wissen sollte.
Diesen verkehrsberuhigten Bereich haben nur die Jüngeren unter uns in der Fahrschule kennen gelernt.

Zu den schon genannten Regelungen (Geschwindigkeit und Parken) kommt noch, dass man beim Verlassen dieses Bereiches (Schild 325.2) IMMER Vorfahrt gewähren muss. Das weiß fast niemand, und denkt z.B. an rechts-vor-links, weil ja keine bekannten Vorfahrt-Schlider zu entdecken sind.

Noch etwas ist an dieser Beschilderung bemerkenswert: Insbesondere für die Vorfahrtregelung gilt, dass die Schilder bis zu 30m vor dem Ende des Bereiches stehen können.

So, und jetzt zurück zum 1. Gang.