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Wohnort: belgien
Beruf: kunstler,coach, songwriter
Auto: yeti dsg, experience, schwarz, panodach
gehört das die geburtsdatum für unsere schneetier ist 18.juli mögliche liefertermin erste woche in august (angegeben bei vertragsabschluss war juni). er sagte das wegen verspätete anfang von zusammenklappbar beifahrerstz produktion und das DSG hat der liefertermin herausgezogen. i am patient..,-) i am patient..,-)
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Wohnort: Odenwald
Auto: Yeti 1.2 TSI DSG Ambition+ in corrida-rot, PLA, MFL, EZ44/10
Verbrauch: 
Also ich bin für jede Tüte Mitleid offen und zu haben![]()
hier und im Wartezimmer
Also ich bin für jede Tüte Mitleid offen und zu haben
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Wohnort: wo die Busse unter der Decke fahren
Auto: DSG-TDI-4x4
Verbrauch: 
eingebaut wird.
muss mir in drei Wochen Der Beitrag ist jetzt (Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!) getrennt vom Rest der Sendung guckbar. Jetzt will ich mal hoffen dass wir möglichst wenig davon betroffen sind. Viel Glück und Geduld allen Wartenden!Auf Das Erste in plusminus kam vorhin eine Reportage über Wartezeiten beim Autokauf.
Bin leider nur reingezappt...
Was ich mitbekommen habe ist jedoch, dass laut Rechtsanwalt der Käufer nach 6 Wochen Lieferverzug durch den Händler diesen mit einer Frist von 14 Tagen auffordern kann, den bestellten Wagen zu liefern. Ansonsten muss der Händler für den wirtschaftlichen Verlust oder aber auch für einen Mietwagen aufkommen.
Vielleicht lässt sich dieser Beitrag ja noch irgendwo finden und genauer wiedergeben...
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Wohnort: 40764 Langenfeld-Reusrath
Beruf: Selbst und Ständig, Druckbranche, Druckerei, Handelsvertretung, Werbeartikel, Medien
Auto: Yeti, 2.0 TDI, 4x4, 140 PS, Ambition Plus, Brillant-Silber metallic
Verbrauch: 
Der Beitrag ist jetzt hier getrennt vom Rest der Sendung guckbar. Jetzt will ich mal hoffen dass wir möglichst wenig davon betroffen sind. Viel Glück und Geduld allen Wartenden!
Beim Autokauf sollte der Kunde immer darauf achten, dass ein Liefertermin oder eine Lieferfrist im Vertrag steht. Die sind zwar unverbindlich, können aber vom Händler nicht maßlos überschritten werden. Kommt ein Auto nicht pünktlich, kann der Käufer den Händler schriftlich zur Lieferung des Fahrzeugs binnen einer Frist von zwei Wochen auffordern. Verstreicht auch diese Frist, kann der Käufer gegenüber dem Händler Ansprüche wie Nutzungsausfall, Mietwagen- und Anwaltskosten geltend machen."
Spaß macht das alles gar nicht mehr.
Versteht Ihr mich, warum ich den Glauben daran aufgebe?
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