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  • »longisland« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 37

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1

Montag, 17. Oktober 2011, 11:18

Leihwagen bei Garantiefall

Hi

mein Yeti muss leider 3 Tage in die Werkstatt. Dies wird alles als Garantiefall abgewickelt.

Muss mir der Händler einen Leihwagen/Ersatzwagen stellen ?

Aktueller Stand: 1 Tag wäre machbar. Für mehr muss ich zahlen ?

Ist dies korrekt ?

Danke und Gruss

skijacke

Moderator

  • »skijacke« ist männlich

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2

Montag, 17. Oktober 2011, 11:41

Hallo,
ich bin der Meinung man hat keinen Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Leihwagen. Allenfalls ist das ein kulantes Verhalten des Händlers.
Für meine zweitägige Reparatur an der Steuerkette gab es auch keinen Leihwagen.
Beim Vorgänger Fahrzeug hatte ich mal einen defekt, wo drei mal ein defektes Ersatzteil geliefert wurde, da war SAD bereit mir für die Reparaturdauer ein Ersatzfahrzeug für 5 Tage zu bezahlen, die restlichen Tage hat der VW Händler übernommen.
Hast Du schon Kontakt zu Skoda aufgenommen? Frage doch einfach mal und schilder Deinen Fall.
Vielleicht hast Du Glück und sie kommen Dir entgegen.
Gruss skijacke
:thumbsup: Sehr zufriedener Yeti Fahrer :thumbsup:

http://www.atom-uhrzeit.de/

  • »floflo« ist männlich

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3

Montag, 17. Oktober 2011, 13:23

Bei Gewährleistungsfällen und in der Regel auch bei Garantiefällen hat man keinen Anspruch auf einen Leihwagen während der Reparaturzeit. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Schaden durch ein fahrlässiges Verhalten der Werkstatt verursacht wurde. Händler bieten jedoch oft freiwillig einen Leihwagen an. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie dich als Kunden gewinnen oder halten wollen. Mit Verhandlungsgeschick lässt sich da so manches erreichen, wobei die Erfolgsaussichten auch davon abhängen, wie groß der Fuhrpark (an Vorführwagen) des Händlers ist.

floflo

  • »Bucketman« ist männlich

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4

Montag, 17. Oktober 2011, 16:22

Du usst mit deinem Händler vereinbaren, das er dich von der Strasse geholt hast. Als Liegenbleiber behandel wirst. Dann bekommst du einen Ersatzwagen.

  • »floflo« ist männlich

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5

Montag, 17. Oktober 2011, 16:39

Du usst mit deinem Händler vereinbaren, das er dich von der Strasse geholt hast. Als Liegenbleiber behandel wirst. Dann bekommst du einen Ersatzwagen.

Als "Liegenbleiber" hat man genauso wenig einen Anspruch auf einen Ersatzwagen. Man hat lediglich einen Anspruch auf Übernahme der Abschleppkosten.

floflo

  • »Privatier« ist männlich

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6

Montag, 17. Oktober 2011, 16:40

Good times goes by....

...bei meinem letzten Fahrzeug gab es bei Reparatur noch immer einen kostenlosen Leihwagen, oder Vorführwagen für mich,
wenn nötig auch 3, 4, 5 Tage.

Bei meinem augenblicklichen Fahrzeug musste ich schon mindestens 25,- € pro Tag zahlen plus Versicherung, wenn der zur Reparatur (auch Garantiefall) war.
Ein Taxi war da in meinem Fall immer billiger.

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur im Falle eines Unfalls, wenn der Unfallgegner der Schuldige war.

Liebe Grüsse
Privatier

  • »lego63« ist männlich

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7

Montag, 17. Oktober 2011, 16:53

Als "Liegenbleiber" hat man genauso wenig einen Anspruch auf einen Ersatzwagen. Man hat lediglich einen Anspruch auf Übernahme der Abschleppkosten.
Im Pannenfall ('Liegenbleiber') greift aber die Mobilitätsgarantie. Und dann werden neben den Abschleppkosten auch gegebenenfalls Mietwagen-, Hotelübernachtungs- oder sogar Taxikosten übernommen. In der Broschüre zur Mobilitätsgarantie (Stand 03/2008 ) steht u.a.:

"Ist Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von vier Stunden (Werkstattaufenthalt voraussichtlich länger als vier Stunden) fahrbereit, wird Ihnen ein Ersatzfahrzeug (Mietwagen gleicher Klasse, ohne Kilometerbegrenzung) kostenfrei zur Verfügung gestellt. Erstattet werden die Kosten eines Ersatzwagens für maximal drei Tage, sofern Sonn- und Feiertage in diesen Zeitraum fallen bis zu maximal fünf Tagen. Kraft- und Betriebsstoffe werden nicht erstattet."

LG lego63

  • »floflo« ist männlich

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8

Montag, 17. Oktober 2011, 17:18

Im Pannenfall ('Liegenbleiber') greift aber die Mobilitätsgarantie.

Du hast recht, wobei es sich bei der Mobilitätsgarantie um eine freiwillige Garantieleistung handelt, die die unmittelbaren Folgen des Liegenbleibens (fern ab der Heimat) abdecken soll. Darunter fällt nicht der Nutzungsausfall sondern nur die Kosten, die für unplanmäßige Übernachtungen oder den Transport anfallen.

floflo

  • »lego63« ist männlich

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9

Montag, 17. Oktober 2011, 17:38

freiwillige Garantieleistung handelt, die die unmittelbaren Folgen des Liegenbleibens (fern ab der Heimat) abdecken soll
Von "fern ab der Heimat" steht da erst einmal nichts:

"Die Škoda Mobilitätsgarantie gilt für Liegenbleiber, d. h. Škoda-Fahrzeuge, die nicht mehr aus eigener Kraft die Werkstatt erreichen oder bei denen der Hersteller aus technischen Gründen eine Weiterfahrt untersagt."

Falls die Panne mehr als 50 km entfernt vom Wohnort passiert, werden - falls nötig - noch folgende Zusatzleistungen erbracht:

"• Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
• Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall
• Weiter- oder Rückfahrt nach Fahrzeugausfall
• Rückholung von Kindern und außerplanmäßige Rückreise
• Krankenrücktransport
• Krankenbesuch
• Versand von Arzneimitteln ins Ausland
• Reiserückruf
• Hilfe im Todesfall
• Rücktransport von Haustieren
• Darlehen bei finanzieller Notlage im Ausland
• Dokumentendepot
• Autoschlüssel-Service
• Fahrzeugverzollung und -verschrottung im Ausland
• Kontaktvermittlung zu Ärzten u. Rechtsanwälten im Ausland"


Aber ich weiß natürlich auch, dass Papier geduldig ist, und schöne Versprechungen in der Praxis schnell anders gemeint waren! :(

LG lego63


  • »floflo« ist männlich

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10

Montag, 17. Oktober 2011, 18:12

Von "fern ab der Heimat" steht da erst einmal nichts

Stimmt, es steht da nicht. Es war auch mehr symbolisch gemeint, weshalb ich es ja auch in Klammer gesetzt habe. Die Mobilitätsgarantie ist vergleichbar mit den Schutzbriefen der Automobilclubs und Versicherungen, nur eben mit der Einschränkung, dass sie sich auf den Pannenfall beschränkt. Einen Ausgleich für den Nutzungsausfall, wie es ihn bei Unfallschäden gibt, sieht die Mobilitätsgarantie nicht vor. Wenn du auf dem Weg von Hamburg nach München in Köln liegen bleibst, hast du einen Anspruch auf einen Ersatzwagen, um deine Reise fortsetzen zu können. Du hast darüber hinaus einen Anspruch, dass dir das Fahrzeug nach der Reparatur nach München überführt wird. Wenn du aber in München, unterstellt du wohnst da, auf dem Weg zu Aldi liegen bleibst, hast du lediglich einen Anspruch auf Übernahme der Abschleppkosten und ggf. der Taxikosten, um nach Hause zu kommen, aber nicht auf einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur. Ich gebe allerdings zu, dass ich Bestimmungen zur Mobilitätsgarantie im Detail auch nicht so genau kenne und dass es sicherlich zu Auslegungsschwierigkeiten kommen kann und die Grenze zwischen Nutzungsausfall und den von der Mobilitätsgarantie erfassten Fällen fließend ist. Und wie du zu recht schreibst, ist Papier eben geduldig. Den von Bucketman gemachten Vorschlag kann ich jedenfalls nicht unterstreichen, aber ich denke, da sind wir uns einig.

floflo

  • »lego63« ist männlich

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11

Montag, 17. Oktober 2011, 18:54

Wenn du aber in München, unterstellt du wohnst da, auf dem Weg zu Aldi liegen bleibst, hast du lediglich einen Anspruch auf Übernahme der Abschleppkosten und ggf. der Taxikosten, um nach Hause zu kommen, aber nicht auf einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur.
Nicht generell, aber wenn die Reparatur voraussichtlich länger als 4 Stunden dauert, gibt's schon einen kostenlosen Mietwagen (vgl. Post #7)!

Den von Bucketman gemachten Vorschlag kann ich jedenfalls nicht unterstreichen, aber ich denke, da sind wir uns einig.
Jau! Das dürfte Missbrauch der Mobilitätsgarantie sein (Garantieerschleichung - was nicht ganz so 'böse' wie Versicherungsbetrug ist, aber in die Richtung geht). Und das macht unser aller Skodas in Zukunft etwas teurer! :thumbdown:

LG lego63

  • »Joachimw« ist männlich

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12

Montag, 17. Oktober 2011, 21:15

Als mein Turbolader nicht Lieferbar war habe ich 7 Wochen Leihwagen gefahren den SAD übernommen hat.Gruß Joachim

  • »Herne« ist männlich

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13

Montag, 17. Oktober 2011, 22:17

Bei Audi, VW, Peugeot gab es immer einen kostenlosen Ersatzwagen. Bei Audi auch bei vielen Kulanzreparaturen. Die Zeiten haben sich geändert oder :F: ist ganz besonders kleinlich.
DSG ist heute, Schalten war gestern :D
Yeti, bis jetzt alles super. :)

  • »longisland« ist der Autor dieses Themas

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14

Dienstag, 18. Oktober 2011, 10:37

Hi

vielen Dank für eure Infos.

Werde dann mal versuchen zu handeln. Aber 1. Tag der mir zugesagt wurde bringt mir nichts. Da ist es aufwendiger das Fahrzeug zeitig wieder abzuliefern. Entweder 3 Tage oder gar nicht.

Mal sehen...

Gruss

  • »Bucketman« ist männlich

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15

Dienstag, 18. Oktober 2011, 15:52





Ich denke mal ein vernünftiges Gespräch mit dem Händler führt weiter als alle Spekulationen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bucketman« (18. Oktober 2011, 15:54)