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  • »lege40« ist der Autor dieses Themas

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Sonntag, 16. Oktober 2011, 15:36

N1

Was bedeutet "Kategorie N1"?

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3

Sonntag, 16. Oktober 2011, 15:55

Das heißt also durch den Hängerbetrieb ist es ein Fahrzeug der Klasse N1 (höchst zul. Gesamtmasse bis 3,5t) darum auch bei den Reifen Tragfähigkeitsindex 94
Warum auch bei abnehmbarer AHK? (Ich verwende sie nie, habe das Fzg. gebraucht gekauft) Reifen mit Tragfähigkeitsindex 94 sind um einiges teurer als index 91

BernhardJ

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4

Sonntag, 16. Oktober 2011, 15:58

habe das Fzg. gebraucht gekauft


Einen Yeti?

Grüße - Bernhard
----------------------------------------------------------------------------
Ein Problem mit mehreren Unbekannten löst man am besten mit einer Bekannten

Verbrauch: Ungefähr etwa circa geschätzt, gerundet und kaffesatzgelesen so um die 6...11 Liter laut dem Bordschwindler. Selbstgerechnet ca. halber Liter mehr.

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5

Sonntag, 16. Oktober 2011, 16:16

Ja einen Yeti

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6

Sonntag, 16. Oktober 2011, 16:42

Anlage XXIX (zu § 20 Abs. 3a Satz 4) EG-Fahrzeugklassen

Das heißt also durch den Hängerbetrieb ist es ein Fahrzeug der Klasse N1 (höchst zul. Gesamtmasse bis 3,5t) darum auch bei den Reifen Tragfähigkeitsindex 94

hmm... die N1-zulassung hat nix mit der AHK zu tun, vergleich mal unter (Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!) , abschnitt I.

ist dein Yeti allrad, dann müsstest du die N1G-klasse haben. unter I 4.1. und I 4.4. werden ein paar interessante voraussetzungen bzw. prüfungsbedingungen für die geländegängigen N1-fahrzeuge aufgelistet, vielleicht hilft das weiter? und irgendwo im forum war andiskutiert worden, dass der höhere tragfähigkeitsindex not tut, weil der Yeti auch "dreirädrig" weiterkommt (zul. gesamtgewicht würde dann durch drei geteilt..)? ?(

=) e.o.l. (glücklicher N1G-fahrer)
de omnibus dubitandum

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1gnt23 (16.10.2011)

BernhardJ

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7

Sonntag, 16. Oktober 2011, 16:49

Und ihr seid euch sicher, dass der Yeti "N" also ein für "Güterbeförderung" gebautes Fahrzeug ist?

"Klasse N1:
Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen."

Ich tippe auf M1:

"Klasse M1:
Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz."

Grüße - Bernhard
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MCW

...

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8

Sonntag, 16. Oktober 2011, 17:05

in meiner COC steht M1

Skoda Yeti 1,8TSI 4x4 exp.

Gruß MCW

BernhardJ

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9

Sonntag, 16. Oktober 2011, 17:14

Bei mir steht ebenfalls M1. Trotz Allrad und ab Werk montierter AHK.

Vielleicht bekommt man aber auch für den Yeti eine LKW-Zulassung?

Ich habe früher meinen Nissan Patrol GR auch aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen gehabt. Damals allerdings ohne den heute nötigen Umbauten:

(Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!)

Grüße - Grüße
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Sonntag, 16. Oktober 2011, 17:26

Warum wird erstmal die Frage gestellt, ob er vorher gewerblich genutzt worden ist oder ob es ein Reimport ist? Desweiteren muß der Autor nicht unbedingt in D wohnen. Fragen über Fragen.....

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Sonntag, 16. Oktober 2011, 18:10

Der Autor wohnt tatsächlich nicht in D sondern in A. mein Yeti ist ein Diesel mit 110 PS und Vorderradantrieb. Auf 3 Rädern stehen kann ich mit einem anderen Fahrzeug auch ;)

BernhardJ

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12

Sonntag, 16. Oktober 2011, 18:45

Reifen mit Tragfähigkeitsindex 94 sind um einiges teurer als index 91


Ich würde trotzdem empfehlen Reifen mit Lastindex 94 zu nehmen.

Grüße - Bernhard
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Sonntag, 16. Oktober 2011, 18:52

N1 = M1 + LKW-zulassung, das stimmt schon. wobei die N1-version des Yeti sich aufbautechnisch nicht von der M1-version unterscheiden soll (entsprechend N1G und M1G).

in BG z.b. können gewerblich genutzte fahrzeuge der M1-kategorie (sprich: fahrer und vier mitfahrer) nicht von der steuer abgesetzt werden (ausnahme: fahrschule, taxi..), und in anderen ländern soll es ähnlich sein. deshalb würden zunehmend mehr (vorwiegend europäische!) automobilhersteller ihre M1-modelle auch als N1 anbieten - es ändert sich ja lediglich der vermerk in der CoC... so soll hier selbst der Fabia als N1 bestellbar sein... ;)

nachträglich kann man ja immer umbauen und umschreiben lassen, aber wenns auch "ex works" geht..? :thumbsup:

=) e.o.l.
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de omnibus dubitandum

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